Mi Mail vom 19. Juni 2017 hat die Fraktion SP/Junge SP folgenden Vorstoss eingereicht:
"Der Stadtrat wird aufgefordert, über die Zustände im Chessiloch umfassend aufzuklären und offenzulegen, mit welchen Massnahmen eine zeitnahe Öffnung des Wanderweges sichergestellt werden kann.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Sperrung des Weges im Chessiloch dauert nun schon mehrere Wochen. In gut zwei Wochen beginnen die Sommerferien. Bleibt der Weg während der Sommerferien gesperrt, dürfte das in der Öffentlichkeit nicht verstanden werden. Eine Klärung der Situation ist daher dringend.
Begründung der Interpellation:
Seit Anfang April ist der Durchgang Chessiloch gesperrt. Eine instabile Mauer beim hinteren Steinacker bedroht den Durchgang. Die Sperrung ihrerseits verhindert den Durchgang entlang des Aareufers und unterbricht damit die nationale Wanderroute 7 und das öffentliche Durchgangsrecht.
Folgende Fragen werden dem Stadtrat zur Beantwortung gestellt:
1. Befindet sich das abrutschende Mauerwerk auf öffentlichem Gelände? Welche baulichen Massnahmen sind zur Hangsicherung notwendig?
2. Warum wurde die entsprechende Hangsicherung noch nicht vorgenommen?
3. Welche rechtlichen und praktischen Möglichkeiten hat der Stadtrat, um die Passierbarkeit des Weges rasch wiederherzustellen?
4. Wann wird der Wanderweg aus heutiger Sicht wieder geöffnet werden?
5. Wer bezahlt die allfälligen Sanierungskosten, sollte durch das abrutschende Mauerwerk öffentliche Bauten beschädigt werden?
6. Wie wird sichergestellt, dass sich die Wiederöffnung des Gehweges nicht noch weiter verzögert? Welche Konsequenzen drohen dem Verursacher, sollte es zu weiteren Verzögerungen kommen?
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Stadtrat Thomas Marbet beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
Dringlichkeit
Der Stadtrat befürwortet die Dringlichkeit. Weil in der Bevölkerung ein grosses Interesse besteht, möchte der Stadtrat die Gelegenheit nutzen, die nicht ganz einfache Sachlage zu klären.
Ausgangslage
Anfangs März hat die Stockwerkeigentümergemeinschaft (StwEG) Hinterer Steinacker 70 festgestellt, dass eine neu erstellte Stützmauer nach dem Erdstoss nicht stabil ist. Sie hat unverzüglich einen ortsansässigen Ingenieur zur Beurteilung eingeladen. Dieser hat die „starke“ Empfehlung abgegeben, den Uferweg sofort zu sperren. Die Stockwerkeigentümer haben mit dem Werkhof der Stadt Olten Kontakt aufgenommen und dabei die Sachlage erläutert mit der dringlichen Bitte, die Sperrung des Uferweges aus Sicherheitsgründen zu veranlassen. Der Werkhof hat daraufhin die Absperrung beim Gäubahnsteg und beim Ruttigerweg unverzüglich vorgenommen. Wenige Tage später musste die Absperrung noch verstärkt werden.
Die Baudirektion hat mit der StwEG Kontakt gehalten. Nach rund einem Monat hat diese beim Gericht die Schadenfeststellung mit gerichtlich bestelltem Sachverständigen beantragt. Seither wird die StwEG durch einen ortsansässigen Juristen vertreten. Die Baudirektion steht mit dem Juristen seither in Kontakt. Mit Beginn der Badesaison wurde dem Juristen mitgeteilt, dass die Stadt Olten auf eine schnelle Öffnung drängt und der Druck der Öffentlichkeit infolge Bedürfnis der Badenden steigen wird.
Es wurde mitgeteilt, dass das Gericht einen Sachverständigen bestimmt hat. Dieser hat den Schaden aufgenommen und die Gründe für die instabile Mauer ermittelt. Der Jurist hat den Auftrag erhalten, eine Vereinbarung zwischen den Stockwerkeigentümern und dem Bauunternehmer, welcher die Mauer ursprünglich erstellt hat, zu verfassen und alle Punkte betreffend Kostenfolgen zu regeln.
Gemäss Auskunft des Juristen sollte dies bis Mitte Juni abgeschlossen sein. Kurz darauf kann, ebenfalls gemäss Auskunft, einem Bauunternehmer der Auftrag zum Rückbau der instabilen Mauer und des losen Materials erteilt werden. Gemäss Auskunft eines Bauunternehmers, welcher die Arbeiten offeriert hatte, wäre mit einer Rückbauzeit von zwei bis drei Wochen zu rechnen.
Sobald der Rückbau ausgeführt ist, kann der öffentliche Fussweg wieder geöffnet werden.
Beurteilung der Möglichkeiten
Wenn ein derartiges Ereignis passiert, hat der Eigentümer des öffentlichen Weges die Möglichkeit, beim Verursacher zu intervenieren und auf eine Lösung zu drängen. Wenn nichts passiert, besteht die Möglichkeit einer Ersatzvornahme durch den Eigentümer (z.B. Schutznetze anbringen, Tunnel errichten, usw.), mit dem entsprechenden finanziellen Risiko. Um jedoch in diesem Fall die Ersatzvornahme tätigen zu können, muss zuerst die Gefahr behoben werden. Aus Sicherheitsgründen dürfen unterhalb der Mauer keine Arbeiten verrichtet werden.
Auch eine Ersatzvornahme bräuchte im Übrigen für die Planung, Finanzbeschaffung und Ausführung mehrere Wochen Zeit.
In diesem Fall hat die private Eigentümerschaft glaubhaft gemacht, schnell für den Rückbau der instabilen Mauer sorgen zu wollen. Nach ihren Auskünften sei dies bis vor den Sommerferien 2017 möglich.
Zu den gestellten Fragen:
1. Befindet sich das abrutschende Mauerwerk auf öffentlichem Gelände? Welche baulichen Massnahmen sind zur Hangsicherung notwendig?
Die desolate Stützmauer befindet sich einige Meter zurückversetzt auf privatem Grundstück rund 7 m über dem Uferweg der Stadt Olten. Ein Rückbau der Mauer ist vorgesehen.
2. Warum wurde die entsprechende Hangsicherung noch nicht vorgenommen?
Es wurde juristisch geklärt, wer für den ungenügenden Mauerbau zuständig ist und die Sanierungskosten tragen muss. Gerichtliche bzw. juristische Verfahren dauern eine gewisse Zeit, die nicht immer voraussehbar ist.
3. Welche rechtlichen und praktischen Möglichkeiten hat der Stadtrat, um die Passierbarkeit des Weges rasch wiederherzustellen?
Siehe oben, Ausgangslage und Beurteilung.
4. Wann wird der Wanderweg aus heutiger Sicht wieder geöffnet werden?
Aus heutiger Sicht in wenigen Wochen.
5. Wer bezahlt die allfälligen Sanierungskosten, sollte durch das abrutschende Mauerwerk öffentliche Bauten beschädigt werden?
Die Haftung liegt bei den beteiligten Privatpersonen.
6. Wie wird sichergestellt, dass sich die Wiederöffnung des Gehweges nicht noch weiter verzögert? Welche Konsequenzen drohen dem Verursacher, sollte es zu weiteren Verzögerungen kommen?
Siehe oben, Ausgangslage und Beurteilung