Am 21. März 2002 wurde von Herrn Georg Artmann zuhanden des Stadtparlamentes der Stadt Olten eine Interpellation mit folgendem Wortlaut eingereicht:
„Die Sicht der Interpellanten:
Was grossräumige, akustische Immissionen anbelangt, ist unsere Stadt bereits in einer verhältnismässig privilegierten Situation. Sie liegt in einem optimalen Abstand zur Autobahn. Alle grossen Verkehrsflughäfen sind weit weg und Sportflugfelder nicht allzu nahe. Innert Kürze wird auch der Schiesslärm kein Thema mehr sein. Probleme bestehen leider nach wie vor an den Transitachsen mit dem motorisierten Individualverkehr.
Die vergleichsweise zu den Umgebungsgemeinden ruhige Lage wird von gewissen Bevölkerungskreisen bereits jetzt als attraktiven Standortvorteil wahrgenommen. Laut Zeitungsbericht haben wieder vermehrt Leute erkannt, dass eine Kleinstadt wie Olten mehr Wohnqualität bieten kann, als sogenannt „idyllische Dörfer auf dem Land, z.B. im Gäu mit seinen Autobahnen. Im Hinblick auf den neu geplanten Stadtteil Olten-West, sowie die neuen Quartiere Kleinholz und Bornfeld ist die Stadt an Neuzuzügern interessiert, vorzüglich an guten Steuerzahlern. Solche stellen aber hohe Ansprüche an die Lebensqualität, u.a. auch auf eine ruhevolle Wohnlage. Der bereits vorhandene Standortvorteil müsste nach Meinung der Interpellanten von Stadtregierung und Parlament vermehrt als Werbefaktor in die Waagschale geworfen und dann konsequenterweise gefördert werden. Unter „ruhevoll“ verstehen die Interpellanten ausdrücklich nicht „leblos“, sondern „arm an technischen Immissionen“. Andererseits verstehen sie unter „Lebensqualität“ nicht einseitig ein möglichst hohes Angebot an Unterhaltung und Konsumationsmöglichkeiten.
Ein nicht ganz unbedeutender Rest von zumeist hausgemachten Problemen steht aber noch an:
Nach unseren Beobachtungen, aber entgegen der Ansicht nicht weniger Mitbewohner, ist unsere Stadt weder schmutziger noch sauberer als andere Schweizer Städte. Hier wie andernorts in der Schweiz werden nämlich sowohl echter wie auch eingebildeter Unrat mit grossem Fleiss entfernt, weil sie das optische Empfinden der Bürger beeinträchtigen. Dieser Eifer wäre im Prinzip zu begrüssen, wenn zu diesem Zweck nicht massgebliche Mengen von akustischem und olfaktorischem Abfall (sprich: Lärm und Abgase) produziert würden. Sichtbarer, zumeist harmloser Unrat wird somit in unsichtbaren, aber gesundheitsschädlichen verwandelt. Zumindest wird dadurch aber die Lebensqualität der Stadtbewohner massgeblich tangiert. Nicht wenige Menschen empfinden nämlich auch Lärm und Gestank als lästig und nicht in erster Linie Graffiti an sonst grauen Betonwänden, Falllaub auf den Rasenflächen oder verdorrte, geschweige denn blühende Wildpflanzen (sog. „Unkraut“) in den Steinfugen der Stras-senränder.
Fragen:
- Ist der Stadtrat prinzipiell der Ansicht, dass eine ruhevolle (nicht leblose) Stadt für eine Mehrheit der Bevölkerung attraktiv ist?
- Glaubt der Stadtrat, dass durch die Propagierung und Förderung dieses bereits vorhandenen Vorteils Neuzuzüger gewonnen werden könnten?
- Welche richtungsweisenden Massnahmen gedenkt der Stadtrat in nächster Zukunft zu unternehmen, um den Standortvorteil einer ruhevollen Stadt weiter auszubauen?
- Bestehen (kantonale oder eidgenössische) Lärmgrenzwerte, ähnlich wie für die Autos, auch für Sportflugzeuge, Motorräder, sowie die zahlreichen Garten- und Landschaftspflegegeräte, die in der Wohnzone angewendet werden?
- Ist der Stadtrat auch der Ansicht, dass hier mit unterschiedlichen Ellen gemessen wird?
- Ist die Direktion Sicherheit und öffentliche Dienste verpflichtet, auf Stadtgebiet die genannten Geräte (ausgenommen Sportflugzeuge) auf diese Grenzwerte zu überprüfen?
- Wenn ja, wie oft sind etwelche Geräte in den letzten zehn Jahren auf diese Grenzwerte überprüft worden?
- Zu welchen Tageszeiten ist für Private die Anwendung von emissionsträchtigen Geräten erlaubt?
- Wie oft hat die Stadtpolizei in den letzten zehn Jahren bei Überschreitung dieser Zeiten von sich aus eingegriffen?
- Wie oft musste sie im Jahr 2001 auf Anzeige von Nachbarn der Verursacher hin eingreifen?
- Könnte sich der Stadtrat vorstellen, für die Anwendung von Motorgeräten, die die Lärmgrenzwerte gerade knapp erfüllen, aber für Nachbarn dennoch massgeblich lästig sind, enge Richtzeiten einzuführen oder zumindest wirkungsvoll zu propagieren?
- Fahren die Werkhofangestellten mit den lautstarken Putzmaschinen durch die Oltner Strassen, weil diese massgeblich schmutzig sind, oder einfach, weil die betreffenden Strassen laut Wochenplan gerade an der Reihe sind, oder gar, weil die teuren Maschinen amortisiert werden müssen?
- Wie ist es zu verstehen, dass sich Jugendliche und (vorwiegend) junge Erwachsene zu Feierabend- bis Nachtzeiten, bevorzugt in der Kirchgasse, mit gefährlichen und lautstarken Prestige-Spielen (Kavaliers-Starts mit Sportwagen, Motorrädern u.a.) auf Kosten der übrigen Bevölkerung vergnügen dürfen, ohne durch die Polizei daran gehindert zu werden?
- Ist der Stadtrat schon mit der Frage konfrontiert worden, ob und wie sehr es dem Bedürfnis von Menschen mit Schlafstörungen entspricht, durch den nächtlichen Stundenschlag der Kirchenglocken jede Viertelstunde daran erinnert zu werden, dass sie immer noch nicht eingeschlafen sind?
Erstunterzeichner: Georg Artmann“
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Beantwortung durch den Stadtrat
Stadträtin Doris Rauber beantwortet im Namen des Stadtrates die Interpellation wie folgt:
Frage 01
Die Stadt Olten ist ein regionales Zentrum, welches zukünftig gestärkt werden soll. Damit wird die Stadt Olten selbstverständlich gewisse Mehrbelastungen übernehmen müssen, dies insbesondere auch im Bereich des Verkehrs.
Zum Schutze unserer Wohnquartiere ist es auch richtig, dass der Verkehr so weit möglich auf dem Kantonsstrassennetz kanalisiert werden muss, um damit die Wohnquartiere vom Fremdverkehr freizuhalten. In diesem Zusammenhang wurden und werden entsprechende Massnahmen zum Schutz unserer Wohnquartiere realisiert so z.B. Blaue Zone mit Anwohnerprivilegierung, Tempo 30, Einfahrtsbeschränkungen. Eine markante Entlastung des Kantonsstrassennetzes und der Innenstadt ist aber nur möglich im Zusammenhang mit der Realisierung des Gesamtverkehrsprojektes mit zweiter Aarebrücke und den erforderlichen flankierenden Massnahmen. Diese Verkehrsentlastung geschieht zu Gunsten des öffentlichen Verkehrs, der Zwei-radfahrer/innen und Fussgänger/innen sowie der Wohnqualität entlang unserer Hauptverkehrsstrassen.
Frage 02
Die Wohnqualität in unserer Stadt, insbesondere auch in unseren Wohnquartieren, ist selbstverständlich ein zentrales Anliegen der Stadtentwicklung. Um neue Bewohnerinnen und Bewohner für die Stadt Olten gewinnen zu können, spielt die Wohnqualität in der Tat eine wesentliche Rolle. Auf der anderen Seite sind selbstverständlich auch andere Infrastrukturen, welche zu einer urbanen Stadt gehören, ebenso wichtig.
Frage 03
Wie bereits bei der Beantwortung von Frage 01 erwähnt, werden laufend Massnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität untersucht und realisiert. Die Attraktivität einer Stadt hängt aber auch von anderen Dienstleistungen und Infrastrukturen ab, so z.B. Kultur, Sport, Bildung, Einkaufsmöglichkeiten. Kurz gesagt: Olten verdient den Namen Stadt nur dann, wenn die verschiedensten Interessen, welche die Urbanität ausmachen, abgedeckt werden.
Frage 04
Die Grundlage für die Emissionsbegrenzung ist in der Lärmschutzverordnung des Bundes vom 15. Dezember 1986 (Stand 3. Juli 2001) (Art. 3-5 LSV) und in der Lärmschutzverordnung des Kanton Solothurn (LSV-So) gelegt. Die LSV legt fest, dass die Lärmemissionen so weit begrenzt werden müssen, als dies technisch und betrieblich sowie wirtschaftlich tragbar ist und,
insbesondere bei Geräten, die betroffene Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht übermässig gestört wird. Für Emissionsbegrenzungen der vom Interpellanten genannten Fahrzeuge und Geräte gelten die Gesetzgebungen über den Strassenverkehr und die Zivilluftfahrt, sowie die Vorschriften über bewegliche Geräte und Maschinen. Dabei werden die Lärmemissionen der Fahrzeuge und Geräte grundsätzlich bei der Inverkehrsetzung resp. Zulassung überprüft. Die Zuständigkeiten sind dabei entweder beim Bundesamt für Verkehr oder beim Staatssekretariat für Wirtschaft (resp. SUVA). In diesem Sinne wird analog wie bei Autos darauf geachtet, dass bei Geräten und Fahrzeugen die in den Verkauf gelangen keine übermässigen Lärmemissionen entstehen. Die zur Beurteilung beigezogenen Richtlinien und Normen sind international harmonisiert.
Frage 05
Die Begrenzung des Lärms wird mit unterschiedlichen Instrumenten angegangen. Während z.B. bei Flughäfen planerisch vorgegangen wird und Lärmkataster festgelegt werden, kann der Einsatz von vielen Gartengeräten nicht planerisch geregelt werden. Ein Betreiber von einem solchen Gerät darf grundsätzlich davon ausgehen, dass er es nach dem Erwerb auch einsetzen darf. Sein Einsatz sollte aber im Rahmen der nach der Polizeiverordnung zulässigen Zeiten für lärmige Arbeiten und in freiwilliger Rücksichtnahme mit der Nachbarschaft erfolgen.
Frage 06
Diese Geräte werden nicht routinemässig auf ihre Lärmemissionen überprüft. Wenn jedoch ein Gerät technisch verändert wurde (z.B. Entfernung eines Schalldämpfers bei einem Rasenmäher) oder aufgrund seines Standes der Technik übermässigen Lärm verursacht, und sich der Eigentümer solcher Geräte weigert, sie anzupassen oder ausser Betrieb zu nehmen, kann die Stadtpolizei auf Verfügung der Direktion Öffentliche Sicherheit solche Geräte aus dem Verkehr ziehen.
Frage 07
Beantwortung erübrigt sich.
Frage 08
Lärm verursachende Arbeiten innerhalb und ausserhalb von Häusern sind nur in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 20.00 Uhr gestattet. Dabei ist auf die Nachbarschaft gebührend Rücksicht zu nehmen. An Sonn- und Feiertagen sind Arbeiten die Lärm verursachen oder die Sonntagsruhe sonst wie beeinträchtigen untersagt.
Lärm verursachende Maschinen dürfen im bewohnten Stadtgebiet nur von 07.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr in Betrieb gesetzt werden.
Frage 09
Die Stadtpolizei musste sich in den letzten Jahren relativ wenig mit solchen Reklamationen auseinandersetzen. Die Bewohner eines Quartiers regeln Verstösse meistens untereinander. Wenn die Stadtpolizei eingreifen musste, war es meistens wegen Lärm durch Rasen mähen. Die meisten Reklamationen betreffen Immissionen verursacht durch Feuer, Rauch, Glut, Asche oder Dünste etc. Ein weiterer Grund zu Reklamationen liefert das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern. Eine diesbezügliche Statistik wird bei der Stadtpolizei jedoch nicht geführt.
Frage 10
Im Jahre 2001 mussten auf Anzeige von Nachbarn zwei Strafanzeigen erstellt werden.
Dies obwohl die Polizei während der wärmeren Jahreszeit öfters wegen Lärmverursachern ausrücken muss. Solche Einsätze werden zwar im Tagesjournal vermerkt, eine Statistik wird jedoch nicht geführt.
Frage 11
Solche Richtzeiten sind in der Polizeiverordnung vom 4. April 1974/19. November 1981/30. Januar 1992 festgelegt. Lärmverursachende Arbeiten sind in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr untersagt; Rasenmähen, Ausklopfen von Teppichen, Matratzen und Polstermöbeln sowie das Holzfräsen und Holzspalten sind nur von 8:00 – 12:00 und von 14:00 – 20:00 gestattet. Ebenso sind an Sonn- und Feiertagen Arbeiten, die Lärm verursachen untersagt.
Frage 12
Die Oltner Strassen und Trottoirs werden in einem ihrem Verschmutzungsgrad angepassten Intervall gereinigt. Bei gewissen Strassen und Trottoirs in der Innenstadt ist dies täglich, in den Quartieren geschieht dies ungefähr alle 3 Wochen.
Frage 13
Wie im Strassenverkehrsgesetz festgehalten, haben Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen jede vermeidbare Belästigung von Strassenbenützern, Anwohnerinnen und Anwohnern, namentlich durch Lärm, Staub und Geruch, zu unterlassen und das Erschrecken von Tieren möglichst zu vermeiden.
Die Befugnisse der Polizei sind genau umschrieben. Sie kann z.B. bei Übertretungen die Weiterfahrt verhindern, Fahrzeuge sicherstellen und der Motorfahrzeugkontrolle zur Nachprüfung überstellen. Bei groben Verstössen kann die Polizei sogar den Führerausweis zuhanden der Entzugsbehörde einziehen.
Die Polizei hat Kenntnis von der Unsitte der Kavalier-Starts etc. rund um die Stadtkirche. Da die meisten Übertretungen am Abend und während der Nacht begangen werden, führt die Nachtpatrouille regelmässig Kontrollen durch. Fehlbare werden konsequent zur Anzeige gebracht und technische Mängel an Fahrzeugen (z.B. Auspuff, Abänderungen am Fahrzeug) werden gemäss polizeilicher Praxis behandelt.
Im Jahre 2001 führte die Direktion Öffentliche Sicherheit einen zweimonatigen Versuch (Mitte August bis Mitte Oktober) durch und sperrte die Kirchgasse während der Nacht für Motorwagen und Motorräder. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner stellten eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität fest. Am 03. Juni 2002 hat der Stadtrat beschlossen ab sofort bis April 2003 die Kirchgasse wieder während der Nacht (von 00.30 – 05.30 Uhr) zu sperren.
Frage 14
Betreffend den nächtlichen Stundenschlag der Kirchenglocken sind der Polizei derzeit keine Klagen hängig.