Inhalt
Motion Arnold Uebelhart (SP und Mitunterzeichnende betr. Friedhofreglement/Gemeinschaftsgräber /Beantwortung
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 18. Mai 2017
- Verfasser/Beteiligte
- Arnold *Uebelhart (keine Funktion)
- Beschreibung
- Am 26. Januar 2017 hat Arnold Uebelhart und Mitunterzeichnende (Fraktion SP Olten) die Motion betreffend «Friedhofreglement Art. 12, 1, f. Gemeinschaftsgräber» und «2, … Auf dem Gemeinschaftrab dürfen keine …. Beschriftungen angebracht … werden» eingereicht.
Begründung
Die Motion verlangt vom Stadtrat, dem Gemeindeparlament eine Reglementsänderung vorzulegen, die Namenstäfelchen an einem geeigneten Ort im Bereiche der Gemeinschaftsgräber ermöglicht.
Als Begründung wird von den Motions-Unterzeichnenden angefügt: Aus eigener Anschauung, aber auch von Berichten anderer Personen, die an Abdankungen am Gemeinschaftsgrab teilgenommen haben, ergab sich die Empfindung, dass ganz ohne Namensbezeichnung der hier Begrabenen ein öffentliches Gedenken ausbleibt. Stat rosa pristina nomine, nomina nuda tenemus (die Rose von einst steht nur noch als Name, uns bleiben nur nackte Namen) schreibt Adson von Melk im Angesicht seines Todes in Umberto Ecos «Der Name der Rose», als Schlussworte.
Für die Einrichtung einer allfälligen Stele und auch die Herstellung der Namenstäfelchen wäre zu prüfen, den Fonds 29110.24 (HRM 29 «Eigenkapital», 291 «Fonds») zu gebrauchen.
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Stadträtin Iris Schelbert beantwortet die Motion im Namen des Stadtrats wie folgt:
Der Stadtrat ist bereit, die Beschriftungsmöglichkeit bei Bestattungen im Gemeinschaftsgrab umzusetzen. Deshalb empfiehlt er dem Gemeindeparlament, die Motion zu überweisen. - Fraktion
- Fraktion SP/Junge SP
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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