Am 21. November 2016 hat Eugen Kiener (Fraktion SP und Junge SP) folgenden Vorstoss zu Handen des Gemeindeparlaments eingereicht:
„Kürzlich hat der Regierungsrat aufgezeigt, wie er die Unternehmenssteuerreform III im Kanton Solothurn umsetzen will. Er erklärte, dass wegen den vorgesehenen Massnahmen Kanton und Gemeinden zusammen mit Steuerausfällen von rund 130 Mio. Franken rechnen müssen.
Im Finanzplan 2017 – 2023 der Stadt Olten heisst es dazu, dass mit jährlichen Steuerausfällen von 8.7 – 11 Mio. Franken zu rechnen ist. Und dass mit einer Steuererhöhung für die natürlichen Personen von 2 Steuerprozenten ein Teil der Ausfälle aufgefangen werden soll.
In diesem Zusammenhang stellen sich die folgenden Fragen:
- Wie will die Stadt Olten den anderen Teil der zu erwartenden Steuerausfälle kompensieren?
- Wie gedenkt der Stadtrat angesichts der immensen Einnahmeausfälle auf den Abstimmungskampf über die Unternehmenssteuerreform III Einfluss zu nehmen?
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Stadtrat Benvenuto Savoldelli beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
Allgemeines
Der Regierungsrat hat an seiner Pressekonferenz zur Umsetzung der USR III eine Steuerbelastung von 12.9% sowie verschiedene weitere steuerliche Massnahmen vorgestellt, welche die Steuerbelastung für Unternehmen nochmals deutlich senken werden.
Die prognostizierten Bruttosteuerausfälle dürften sich somit eher an der oberen Bereich der von der Finanzverwaltung Olten prognostizierten Werte bewegen.
Der VSEG hat sich im Rahmen der Vorbereitungen zur Umsetzung der USR III positiv zur Vorlage ausgesprochen. Dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die zusätzlichen Belastungen und Mehrerträge fair unter den Akteuren (Kanton und Gemeinden, Wirtschaft) verteilt werden.
Zur Umsetzung der USR III hat der Regierungsrat einen politischen Steuerungsausschuss sowie eine technische Begleitgruppe ins Leben gerufen. In diesen Gremien sollen zudem Effizienz- und Kompensationsmassnahmen geprüft werden.
Zu den Fragen:
- Wie will die Stadt Olten den anderen Teil der zu erwartenden Steuerausfälle kompensieren?
Die Kompensation wird abhängig von den zu erwartenden Leistungen aus Wirtschaft und Kanton sowie einer Senkung des Finanzausgleichs sein. Aktuell ist es deshalb noch zu früh diesbezüglich eine Aussage zu machen. Eine weitere Verschiebung der Steuerbelastung hin von den juristischen Personen zu den natürlichen Personen sowie ein weiterer einschneidender Abbau von städtischen Leistungen sind aber, sollte die Stadt keinen Ausgleich erhalten, durch die Annahme der USR III nicht ausgeschlossen respektive sogar wahrscheinlich.
2. Wie gedenkt der Stadtrat angesichts der immensen Einnahmeausfälle auf den Abstimmungskampf über die Unternehmenssteuerreform III Einfluss zu nehmen?
Der Stadtrat ist durch den Finanzdirektor Benvenuto Savoldelli im politischen Steuerungsausschuss zur Umsetzung der USR III vertreten. In der technischen Begleitgruppe ist die Stadt durch den Finanzverwalter Urs Tanner vertreten.
Das Ziel muss es sein, eine möglichst hohe Abfederung der voraussichtlichen
Steuerverluste zu erlangen und die USR III möglichst erträglich zu machen.
Abhängig vom Verlauf der Gespräche und der geplanten Umsetzung sowie der Belastung für die Stadt wird sich der Stadtrat zum Abstimmungskampf äussern.