Am 25. Juni 2015 reichte die Fraktion SP/Junge SP ein Postulat mit folgendem Wortlaut ein:
„Der Stadtrat soll Varianten aufzeigen, wie die Erschliessung von Olten Südwest zum Bahnhof Olten Hammer und der Innenstadt für Fussgänger rascher und deutlich kostengünstiger als mit der geplanten Unterführung realisiert werden kann.
Begründung:
Die geplante neue Unterführung unter dem Bahnhof Olten Hammer ist teuer und erst in mehreren Jahren realisierbar. Der erste Teil von Olten Südwest ist schon bald bezugsbereit. Ohne eine verbesserte Erschliessung für Fussgänger ist die Attraktivität eingeschränkt. Um rasch und kostengünstig eine Verbesserung zu realisieren, sollen Alternativen ausschliesslich für Fussgänger geprüft werden. In Frage kommen beispielsweise:
- Eine Verlängerung und einfache Aufwertung der bestehenden Unterführung mit ebenerdiger Querung der Gäustrasse (ERO)
- Eine Verlängerung und einfache Aufwertung der bestehenden Unterführung mit einer einfachen Passerelle zur Querung der Gäustrasse und einem Lift oder einer Rampe Seite Olten Südwest.
Für die Velofahrer kann bei Bedarf die Verbindung über die bestehende Gheidbrücke (über die Bahn) optimiert werden.
Als obere Zielgrösse sollte mit Rücksicht auf die finanzielle Lage ein Betrag von höchstens 4 5 Mio. Franken anvisiert werden.“
Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtpräsident Martin Wey den Vorstoss wie folgt:
Das Projekt Personenverbindung Hammer basiert auf einem rechtskräftigen, von den SBB genehmigten Erschliessungsplan. Es bezweckt eine geradlinige, ebene Fuss- und Veloverbindung zwischen der Innenstadt und dem Entréeplatz im Entwicklungsgebiet Südwest mit Anschluss an den Bahnhof Hammer. Das Projekt umfasst eine Brücke über die ERO (die Entlastungsstrasse wurde eigens dafür tiefer gelegt), das Unterführungsbauwerk durch den Bahndamm mit direkten Perronanschlüssen und eine neue Dünnernbrücke mit den nötigen Anschlüssen an die Hammerallee.
Für das Projekt liegt das Ergebnis eines Projektwettbewerbs vor. Unter Voraussetzung einer kostenoptimierenden Neuprojektierung werden die Anlagekosten auf rund CHF 15 Mio. +/- 30% grobgeschätzt. Für das Gesamtprojekt stehen Agglomerationsbeiträge des Bundes aus der ersten und zweiten Generation im Umfang von total CHF 3 Mio. zur Verfügung. Von Seiten der Grundeigentümerschaft liegt ein konkretes Angebot für einen freiwilligen Kostenbeitrag im Umfang von CHF 2,5 Mio. vor. Auch dieser Beitrag ist an eine vollständige Projektumsetzung und zeitnahe Realisation gebunden. Damit stehen für das Gesamtprojekt Beiträge von insg. CHF 5,5 Mio. zur Verfügung.
Für die Aufnahme der Projektierungsarbeiten muss dem Gemeindeparlament eine separate Vorlage unterbreitet werden. Der entsprechende, im Budget-Entwurf des Stadtrates für das Jahr 2016 vorgesehene Betrag von CHF 500‘000 wurde allerdings im Rahmen der Budgetberatung vom Gemeindeparlament gestrichen.
Die im Postulat angeregte Alternative einer reinen Fussanbindung des Entwicklungsgebietes an den Bahnhof Hammer erscheint prüfenswert. Die Kosten werden aus bautechnischen Gründen aber dennoch hoch ausfallen, und die allenfalls verbleibenden Beiträge wären neu zu verhandeln. Das Kosten-Nutzenverhältnis einer reinen Fussanbindung ist damit fraglich.
Bezüglich der Höhenverhältnisse scheint ein Missverständnis vorzuliegen (vgl. Abb. Querschnitt PU Hammer). Eine ebenerdige Führung über die Gäustrasse ist kaum zweckmässig. Mit dem Bau einer Passerelle oder Brücke über die Gäustrasse erübrigen sich eine Rampe oder ein Lift zum Entwicklungsgebiet.
Aufgrund dieser Erwägungen empfiehlt der Stadtrat dem Gemeindeparlament, das Postulat als Prüfungsauftrag zu überweisen.