Inhalt
Motion Claude Schoch (FdP) betreffend städtisches Konzept Mobilfunkantennen
- Geschäftsart
- Motion
- Datum
- 28. Juni 2001
- Beschreibung
- Der Stadtrat wird beauftragt, ein Gesamtkonzept auszuarbeiten, mit dem das schwierige und umstrittene Thema der Mobilfunkantennen und der daraus entstehenden Emissionen für alle Beteiligten zur Zufriedenheit gelöst werden kann.
Begründung:
· Elektrosmog, Handy-Antennen etc. sind konfliktträchtige Themen.
(siehe auch bereits gemachte Vorstösse im Parlament, z.B. Interpellation Hasenfratz über die gesundheitlichen Auswirkungen vom 20.5.99, behandelt am 27.1.2000)
· Bei empfindlichen Personen können Beschwerden wegen diesen Anlagen auftreten. Das ist an sich unbestritten.
· Gleichzeitig sollen moderne Technologien sich weiterentwickeln können, ohne dass immer wiederkehrende Widerstände unnötige Hindernisse bringen.
· Die Probleme mit solchen Anlagen entstehen dann, wenn sie in besonders empfindlichen Gegenden aufgestellt werden (in ruhigen Wohnquartieren, in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Heimen etc.), wenn sie besonders starke Anlagen sind, d.h. solche mit grosser Leistung, und wenn sie ohne die richtige Kommunikation mit den Betroffenen, quasi klammheimlich, resp. nur mit einer unscheinbaren Bauausschreibung, aufgestellt werden sollen
· Also muss ein Konzept dafür sorgen, dass die berechtigten Bedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner solcher Anlagen geschützt werden (Es darf nicht sein, dass aus dem Neubau solcher Anlagen schwer wiegende Beschwerden entstehen, die den Betroffenen nichts anders übrig lassen, als wegziehen zu müssen) und dass die Betreiber solcher Anlagen – mit einer erhöhten Rechtssicherheit und ohne dass sie einen grossen Imageverlust erleiden – neue Mobilfunkantennen in Betrieb nehmen können.
· Das Konzept kann sich auf die besonderen Schutzmassnahmen in den bestehenden Gesetzen stützen (Orte mit empfindlicher Nutzung gem. Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung NISV) und für diese einen tieferen Grenzwert verlangen.
· Auch das Umweltschutzgesetz hat ein Vorsorgeprinzip eingebaut, mit dem solche vorausschauenden Massnahmen die notwendige gesetzliche Grundlage haben.
· Das Konzept kann sich auch auf Modelle in anderen Städten beziehen. Immer wieder liest man in der Fachliteratur vom Salzburger Modell. Etwas vereinfacht zusammengefasst heisst das Folgendes: Die Stadt verlangt von den Betreibern solcher Mobilfunkantennen Anlagen mit kleineren Leistungen und entsprechend geringerer Belastung (der Salzburger Wert ist 1/10 des „normalen“ Grenzwertes). Als Gegenleistung bietet sie dafür mehr Standorte an, teilweise in eigenen Gebäuden.
· Schliesslich soll auch das Kommunikationskonzept für solche Bauprojekte bürgerfreundlicher werden und fester Bestandteil dieser Verfahren sein.
Mit diesen Massnahmen können die eingangs erwähnten Punkte in diesem emotionsgeladenen Bereich besser erfüllt werden.