Inhalt
Überparteilicher dringlicher Antrag betr. Erneuerung der Oltner Gemeindeordnung mit drei Teilrevisionen
- Geschäftsart
- Dringliche Motion
- Datum
- 23. September 2015
- Beschreibung
- Am 21. September 2015 wurde folgender Vorstoss eingereicht:
Überparteilicher dringlicher Antrag an das Gemeindeparlament
Erneuerung der Oltner Gemeindeordnung mit drei Teilrevisionen
Gestützt auf Artikel 32 (parlamentarische Kommissionen) der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Olten sowie auf die Geschäftsordnung des Gemeindeparlamentes der Stadt Olten (sinngemäss anzuwenden Artikel 60, Motion, und Artikel 63, Zeitpunkt der Verhandlung).
Das Gemeindeparlament setzt eine nichtständige parlamentarische Kommission «Teilrevisionen Gemeindeordnung» mit sieben Mitgliedern ein.
Die Kommission hat den Auftrag, dem Parlament zur Behandlung in der März-Sitzung 2016 konkrete Beschlussanträge für drei eigenständige Teilrevisionen der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Olten vorzulegen.
Die einzelnen Teilrevisionen sollen die nachfolgend genannten Kapitel der heutigen Gemeindeordnung aktualisieren und eine tragfähige Ordnung für die Weiterentwicklung der Stadt Olten in den nächsten 10 bis 20 Jahren schaffen.
• Teilrevision 1: Kapitel III (Gemeindeparlament) und IV (Stadtrat)
• Teilrevision 2:Kapitel VI (Die Kommissionen)
• Teilrevision 3: alle übrigen Kapitel
Die Kommission berücksichtigt in angemessener Weise die Arbeiten der Spezialkommission Totalrevision Gemeindeordnung und die Antworten in der Vernehmlassung vom Sommer 2015 zum Vorschlag dieser Spezialkommission.
Ziel ist, dass die drei Teilrevisionen der Gemeindeordnung bei Zustimmung durch das Parlament und das Volk auf Beginn der Amtsperiode 2017/2021 umgesetzt werden.
Begründung
Die hinter diesem Antrag stehenden Präsidenten der Fraktionen haben nach den Fraktionssitzungen gemeinsam analysiert, wie sich die Lage in Bezug auf die vorgeschlagene Totalrevision Gemeindeordnung darstellt. Unbestritten ist, dass die Gemeindeordnung in einzelnen Punkten nicht mehr der Praxis entspricht und andere Punkte grundsätzlich überdenkt werden müssen.
Die Unterzeichner des vorliegenden Antrages sind überzeugt, dass eine Totalrevision der Gemeindeordnung nur dann eine Erfolgschance hat, wenn die Fraktionen und Parteien grossmehrheitlich hinter einem Vorschlag stehen. Diese Voraussetzung ist nach Meinung der Unterzeichner im laufenden Prozess Totalrevision nicht vorhanden. Sie stellen fest, dass …
… der Vorschlag der Spezialkommission verschiedene Fragen nicht hinreichend klar beantwortet
… die Meinungen zu den Anträgen der Spezialkommission teilweise stark auseinander gehen
… Rückweisungsanträge sowie zahlreiche Ergänzungs- und Abänderungsanträge angekündigt sind
… die Fraktionen ihr Verhalten in der Schlussabstimmung sehr kurzfristig definieren wollen
Deshalb wird die Wahrscheinlichkeit als hoch beurteilt, dass die Totalrevision im Parlament oder in der Volksabstimmung scheitern wird. Nach einem solchen negativen Entscheid wäre eine Revision der Gemeindeordnung voraussichtlich auf längere Zeit blockiert.
Zur Verhinderung einer Blockade wollen die Unterzeichner einen alternativen Weg einschlagen: Stopp der Totalrevision und gleichzeitige Lancierung von drei Teilrevisionen, über die unabhängig voneinander entschieden werden kann. Damit wird verhindert, dass sich negative Stimmen zu einzelnen Punkten gesamthaft kumulieren und auch die unbestrittenen Verbesserungen blockieren.
Die Revision der Gemeindeordnung soll neu in inhaltlich zusammenhängenden Teilschritten erfolgen:
• Stadtrat/Gemeindeparlament: Grösse, Organisation, usw.
• Kommissionen: Zahl, Themen, usw.
• Weitere Themen: Nachführung gemäss Praxis, usw.
Zur Vorbereitung der Teilrevisionen braucht es ein Gremium, das eng mit den Fraktionen verbunden ist. Die nichtständige parlamentarische Kommission soll die Arbeiten der Spezialkommission und die Meinungen in der Vernehmlassung berücksichtigen, damit sie schnell ihre Aufgaben erfüllen kann.
Begründung der Dringlichkeit
Die drei Teilrevisionen der Gemeindeordnung sollen bei Zustimmung durch Parlament und Volk auf Beginn der Amtsperiode 2017/2021 umgesetzt werden. Deshalb muss Parlament die vorberatende Kommission im September 2015 bilden und im November 2015 personell besetzen.
Anita Huber, Fraktion Grüne
Christoph Fink, Fraktion CVP/EVP/GLP
Urs Knapp, Fraktion FDP
Ruedi Moor, Fraktion SP/Junge SP - Fraktionen
- Fraktion Die Mitte/GLP/EVP
Fraktion FDP
Fraktion Grüne Olten
Fraktion SP/Junge SP
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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