Inhalt
Jugendmotion Jupa Region Olten betr. Anlage für Trendsportarten
- Geschäftsart
- Motion
- Datum
- 27. September 2001
- Beschreibung
- Antrag:
Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeinderat einen Vorschlag über die Errichtung und den Betrieb einer Trendsportanlage vorzulegen.
Begründung:
l. In Olten ist das Angebot an Sportstätten für traditionelle Sportarten wie Fussball, Eishockey, Handball usw. gross. Für neue Trendsportarten wie Skating, Inlinehockey, Strassenhockey usw. fehlt jedoch weitgehend eine geeignete Infrastruktur. Die wenigen bestehenden Anlagen werden sogar wieder geschlossen (Skatinganlage Sälipark). Gerade diese neuen Sportarten sind jedoch heute bei vielen Jugendlichen attraktiver als die bestehenden Sportarten.
l. Die Stadt Olten sollte als regionale Zentrumsgemeinde auch den Aktiven neuer Trendsportarten die Möglichkeit geben, ihre Tätigkeiten in einem geeigneten Rahmen durchzuführen. Die Tatsache, dass wie in anderen Bereichen auch im Sport dauernd Entwicklungen und Neuerungen stattfinden, muss bei der Planung und Realisierung von Sportstätten berücksichtigt werden.
3. Jugendliche, die ihre Freizeit sinnvoll mit sportlichen Aktivitäten verbringen wollen, sollten in ihrem Unterfangen unterstützt werden. Jede Art von Sport ist einem gelangweilten Verweilen auf den Treppen der Stadtkirche vorzuziehen. Wird die Angelegenheit zügig behandelt, könnte die Anlage spätestens 2003 realisiert werden.
4. Das Jugendparlament Region Olten ist aus organisatorischen und finanziellen Gründen nicht in der Lage, die Trendsportanlage im Alleingang zu realisieren. Das würde bei der Realisierung im Rahmen seiner Möglichkeiten seine Unterstützung anbieten, sei es in finanzieller, planerischer Art oder in Form von Fronarbeit. Wir sind zudem überzeugt, dass auch die betroffenen Gruppen und Vereine für eine aktive Mitarbeit zu haben sind.“
Ar.t 16 Abs. 2 GO: „30 in Olten wohnhafte Schweizer Jugendliche zwischen 16 und 26 Jahren haben das Recht, dem Gemeindeparlament schriftlich Vorschläge zu unterbreiten. Diese sind wie Motionen oder Postulate eines Mitgliedes des Gemeindeparlamentes zu behandeln.“