Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 12. November 2001 beschlossen:
Ladenöffnungszeiten 2002/Änderungen Im Einvernehmen mit den Grossbetrieben des Oltner Detailhandels stellt der Gewerbe-Verband Olten mit Schreiben vom 25. Oktober 2001 ein Gesuch um
- Vorverlegung des Abendverkaufes vom 28.03.2002 (Gründonnerstag) auf Mittwoch, 27.03.2002.
- Individuelle Ladenöffnung an zwei Sonntagen im Dezember 2002 vor Weihnachten (15. und 22.12.2002), falls die entsprechende Bewilligung durch das Departement des Innern erteilt wird.
Nach Art. 1.3 der ergänzenden Vorschriften der Stadt Olten zur Verordnung über den Ladenschluss können Abendverkäufe, die auf einen Werktag vor einem Feiertag oder auf einen Feiertag fallen, vorverschoben werden. Eine solche Verschiebung ist für höchstens sechs Abendverkäufe möglich.
Beschluss: - Dem Gesuch des Gewerbe-Verbandes Olten und der Vereinigung der Grossbetriebe des Oltner Detailhandels wird wie folgt entsprochen:
Vorverlegung des Abendverkaufes vom Donnerstag, 28.03.2002 auf Mittwoch, 27.03.2002
2. Dem Begehren um individuelle Öffnung der Ladengeschäfte an den Sonntagen vom 15. und 22.12.2002 wird nach Beschluss des Departements des Innern stattgegeben.
3. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
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SBB AG; Lärmsanierung der Eisenbahnen in Olten; Projektänderung/vorsorgliche Einsprache Das Bundesamt für Verkehr in Bern hat bezüglich der Lärmsanierung der Eisenbahn in der Gemeinde Olten das ordentliche Planverfahren angeordnet und dem Amt für Verkehr und Tiefbau in Solothurn das entsprechende Baugesuch zur öffentlichen Publikation und Auflage übermittelt. Die Auflagefrist läuft vom 19. Oktober bis 17. November 2001.
Das Verfahren wurde eingeleitet, weil für die Bahnbetreiber eine gesetzliche Sanierungspflicht besteht. Sie müssen nämlich ihre Anlagen so weit sanieren, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist und dass die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. Das Bundesamt für Verkehr als zuständige Vollzugsbehörde kann Erleichterungen gewähren, soweit die Sanierung unverhältnismässige Betriebseinschränkungen oder Kosten verursachen würde, oder überwiegende Interessen des Ortsbild-, Natur- und Landschaftschutzes sowie der Verkehrs- und Betriebssicherheit gegenüberstehen. Im konkreten Fall führen die Erleichterungen zum Einbau von Schallschutzfenstern und Schalldämmlüftern.
Die Lärmsanierung der SBB AG auf dem Gebiet der Einwohnergemeinde Olten betrifft die Eisenbahnstrecken Olten - Lenzburg / - Basel / - Solothurn / - Bern / - Luzern. Die Linie Olten - Solothurn ist nur im Bereich Bahnhof - Aareübergang und nicht bis zur Gemeindegrenze berücksichtigt. Die SBB gehen dabei davon aus, dass der Bereich zwischen Aareübergang und der Gemeindegrenze Olten - Wangen im Rahmen der Lärmsanierungseinheit Grenchen - Olten untersucht wird.
Entlang der vorgenannten Eisenbahnstrecken sind als bauliche Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg des Lärms vorgesehen:
- Der Bau von Lärmschutzwänden aus Beton zwischen dem Bahnkörper und dem Siedlungsraum von gesamthaft 1432 m Länge (1287 m mit einer Höhe von 2 m und 145 m mit einer Höhe von 1 m).
- Das Schliessen der Öffnungen in der östlichen ca. 200 m langen Perronrückwand des Bahnhofs Olten
- Der Ersatz von Velounterstand - Rückwänden im süd-östlichen Bahnhofsbereich durch eine dichte, schalldämmende Konstuktion wie z. B. Glas.
Als Schallschutzmassnahmen an Gebäuden mit lärmempfindlicher Nutzung, welche vor dem 01.01.1985 erstellt respektive bewilligt wurden, sind der Einbau von Schallschutzfenstern und Schalldämmlüftern vorgesehen. Bei den übrigen Gebäuden mit gleicher Nutzung besteht eine Sanierungspflicht respektive die begrenzte Pflicht zur Emissionsminderung. Schallschutz-fenster oder deren Kosten müssen in diesem Fall aber nicht vom Bahnbetreiber eingebaut beziehungsweise zurückerstattet werden.
Beim aufliegenden Sanierungsprojekt stellt der Stadtrat drei Problemkreise fest:
- Die SBB weisen einzelne Gebäude aus, welche nach dem 01.01.1985 erstellt respektive bewilligt wurden. Es fällt auf, dass diese Angaben nicht alle stimmen, sie sind deshalb alle zu überprüfen.
- Gemäss dem zum Auflageprojekt gehörenden technischen Bericht sollen Lärmsanierungsprojekte grundsätzlich alle Bahnlinien einer Gemeinde berücksichtigen. Dies ist in Olten nicht der Fall. Im weiteren ist die Formulierung - "die SBB gehen davon aus, dass der Bereich zwischen Aareübergang und der Gemeindegrenze Olten - Wangen im Rahmen der Lärmsanierungseinheit Grenchen - Olten untersucht wird" - zu unbestimmt. Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften sind deshalb zu überprüfen.
- Die projektierten baulichen Massnahmen werfen doch einige ästhetische Fragen insofern auf, als sie bestehende oder auch zukünftige wichtige öffentliche Strassenräume berühren. Aus diesem Grund soll mit der SBB AG zusammen eine Begehung an Ort und Stelle vorgenommen werden um die anstehenden Fragen zu klären.
Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwGV;SR 172.021) oder des Bundesgesetzesüber die Enteignung (EntG; SR 711) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Mit den neuen Verfahrensbestimmungen zum ordentlichen eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren kann die Gemeinde Olten ihre Interessen, anstatt wie bis anhin im Rahmen einer Stellungnahme, nur noch in Form einer Einsprache an das Bundesamt für Verkehr richten. Dies natürlich unter Einhaltung der Auflagefrist.
Auf Grund der anstehenden materiellen Fragen und der notwendigen Begehung zusammen mit der SBB AG muss eine vorsorgliche Einsprache beim Bundesamt für Verkehr eingereicht werden.
Beschluss: - Gegen die vom 19. Oktober bis 17. November 2001 aufliegende Lärmsanierung der Eisenbahnen in der Gemeinde Olten wird innerhalb der Auflagefrist beim Bundesamt für Verkehr vorsorglich Einsprache erhoben mit dem Antrag, das Lärmsanierungsprojekt in der vorliegenden Form nicht zu bewilligen.
- Für die eingehende Begründung der Einsprache wird eine Fristerstreckung bis zum 7. Januar 2001 verlangt.
- Die Baudirektion I wird unter Einbezug des Rechtskonsulenten mit dem Vollzug beauftragt.
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Parlamentssitzung vom 12. bzw. 13. Dezember 2001/Traktandenliste Dem Parlamentsbüro wird folgende Traktandenliste beantragt:
- Mitteilungen
- Kommissionen und Gemeindedelegierte, Amtsperiode 2001-2005/Neuwahlen
- Wiederwahl des Finanzverwalters für die Amtsperiode 2001-2005/Wahlempfehlung
- Wiederwahl des Stadtschreibers für die Amtsperiode 2001-2005/Wahlempfehlung
- Wiederwahl des Friedensrichters und des Friedensrichters-Stellvertreters für die Amtsperiode 2001-2005/Wahlempfehlung
- Allgemeine Verwaltung/Voranschlag 2002
Mit dem Voranschlag im Zusammenhang:
6.1. Personalwesen, Besoldungskosten/Festlegen Budgetgrundlagen
6.2. Parkplatzbewirtschaftung, Erhöhung der Parkgebühren/Genehmigung
6.3. Aarauerstrasse, Sanierung Kanalisation/Projekt- und Kreditgenehmigung
7. Parlamentarische Vorstösse/Begründung, Beantwortung und Weiterbehandlung
7.2. Postulat Claude Schoch und Mitunterzeichner (FdP-Fraktion) betr. Einführung eines Parkleitsystems
7.3. Interpellation Rolf Sommer (SVP) betr. Areal der ehemaligen Getränkehandlung Leuenberger