Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2001 beschlossen:
Gemeindevertretungen/Wahl für die Amtsperiode 2001-2005 Gestützt auf die Wahlanträge der Parteien bzw. der zuständigen Direktionen hat die Stadtkanzlei die Nominationen für die Gemeindevertretungen während der Amtsperiode 2001-2005 zusammengestellt. Das Verzeichnis bildet einen integrierenden Bestandteil des nachfolgenden Beschlusses. Die noch vorhandenen Vakanzen werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Behandlung dem Stadtrat unterbreitet.
Folgende Kommissionen bzw. Mitgliedschaften werden aufgehoben:
Alters- und Pflegeheim Stadtpark, Contact, Römisch-katholischer Kindergarten, Soziale Wohnbauaktion und Zunfthaus zum Löwen AG.
Beschluss: Unter Berücksichtigung der vorstehenden Korrekturen werden die Gemeindevertretungen in den verschiedenen Institutionen und Kontrollstellen genehmigt.
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Feuerwehr, Beschaffung Tanklöschfahrzeug/Nachtragskredit und Kreditfreigabe - Ausgangslage
Das bisherige Tanklöschfahrzeug (TLF) steht seit dem Jahre 1980 im Einsatz. Dieses Tanklöschfahrzeug ist das fast ausnahmslos bei jedem Ernstfalleinsatz benötigte Fahrzeug und hat dadurch auch die grössten Abnutzungseigenschaften. Dieses Fahrzeug genügt den heutigen fahrzeugtechnischen sowie feuerwehrtechnischen Anforderungen nicht mehr.
Die Feuerwehr Olten sprach sich für die Anschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeuges aus und ersuchte bei der Gebäudeversicherung um die Zusage entsprechender Beitragsleistungen. Die Verwaltungskommission der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) hat dem Gesuch entsprochen und stimmte einem Subventionsanteil zu.
2. Auswahlverfahren/Submission
Für die Beschaffung des TLF wurde eine interne Beschaffungskommission, bestehend aus 6 Angehörigen der Feuerwehr AdF (Kommandant, Chef MWD, Chef MWD Stv, Gerätewart und zwei AdF-Chauffeurengruppe) gebildet, welche sich der anspruchsvollen Aufgabe des Evaluationsverfahrens angenommen hat.
Die Fahrzeugevaluation erfolgte nach einem durch die Feuerwehr Olten für das Tanklöschfahrzeug TLF 2001 erstellten Pflichtenheft.
Auf Grund von Verfahrensmängeln wurde das Vergabeverfahren betr. Anschaffung des TLF (eingeladenes Verfahren vom 18.08.2000) in Zusammenarbeit mit dem Rechtskonsulenten abgebrochen. Das Verfahren wurde mit den gleichen Firmen mit einem neuen Pflichtenheft und Eingabetermin 15. September 2001 wieder aufgenommen.
Gemäss Reglement für die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Einwohnergemeinde der Stadt Olten vom 25.01.1999 wurde das Einladungsverfahren gewählt. Der Beschaffungsumfang beinhaltet folgende Lieferaufträge:
- Fahrzeug-Fahrgestell (Chassis und Kabine)
- Aufbau und feuerwehrtechnisches Material
Es wurden folgende Anbieterinnen und Anbieter zur Offertenstellung eingeladen:
für Fahrzeuge-Fahrgestell (Chassis und Kabine)
· ALFAG Egerkingen AG, Fahrzeug MAN
· IVC Nutzfahrzeuge AG Hendschiken, Fahrzeug IVECO
· Truck AG Murgenthal/Gerlafingen, Fahrzeug SCANIA
Für Aufbau und feuerwehrtechnisches Material
· IVC Nutzfahrzeuge AG, Hendschiken
· Vogt AG, Oberdiessbach
· Feumotech AG, Recherswil
· Rosenbauer AG, Oberglat
Insgesamt sind für den Lieferumfang Fahrzeug (Chassis / Kabine) 3 Angebote, für den Aufbau 4 Angebote und für Feuerwehrtechnisches Material 3 Angebote eingereicht, geprüft und beurteilt worden.
3. Evaluation, Angebote und Beurteilungen
Die eingegangenen Angebote wurden durch die Beschaffungskommission mit dem Pflichtenheft geprüft, verglichen und ausgewertet.
3.1 Fahrzeug-Fahrgestell (Chassis und Kabine)
3.1.1 Beurteilungen:
Anbieter: ALFAG Egerkingen AG, Fahrzeug MAN
Die Offerte erfüllt die Vorgaben des Pflichtenheftes nicht. Die Motorisierung erfüllt die Vorgaben der SGV von mindestens 20 PS pro Tonne nicht und vermag somit den verlangten Kriterien nicht zu entsprechen. Ebenso wird der gemäss Pflichtenheft vorgegebene Wendekreis nicht erfüllt, was z.B. in der Altstadt ein wichtiges Kriterium darstellt.
Die Offerte der Firma ALFAG Egerkingen AG, Fahrzeug MAN wird wegen Nichterfüllung des Pflichtenheftes von der Submission ausgeschlossen.
Anbieter: IVC Nutzfahrzeuge AG Hendschiken, Fahrzeug IVECO
Die Offerte erfüllt die Vorgaben des Pflichtenheftes nicht. Die Iveco-Kabine ist nur teilweise verzinkt. Dies bedeutet einen geringeren Korrosionsschutz. Im Unterschied zu einem Transportunternehmen müssen Feuerwehrfahrzeuge bis zu 25 Jahre Dienst leisten.
Im weitern fehlen z.B. die Schleuderketten ab Werk. Zum Wendekreis, sowie Einstiegshöhe wurden in der Offerte nur ungenügende Angaben gemacht. Es ist nicht erkennbar, ob die Vorgaben eingehalten werden. Die Offerte der Firma IVC Nutzfahrzeuge AG, Henschiken, Fahrzeug IVECO wird wegen Nichterfüllung des Pflichtenheftes von der Submission ausgeschlossen.
Anbieter: Truck AG, Murgenthal/Gerlafingen; Fahrzeug SCANIA
Die Offerte erfüllt die Vorgaben und Anforderungen gemäss Pflichtenheft im ganzen Umfang.
3.1.2 Preisangebote gemäss Offerten (inkl. MwSt):
2 Anbieter werden ausgeschlossen, weil sie die Anforderungen gemäss des Pflichtenheftes nicht erfüllen, dem zufolge verbleibt das Angebot der Firma Truck AG, Murgenthal/Gerlafingen, Fahrzeug SCANIA Fr. 220'579.-
3.2 Aufbau und feuerwehrtechnisches Material
3.2.1 Beurteilungen:
Anbieter: IVC Nutzfahrzeuge AG Hendschiken,
Aufbau:
Die Offerte der Firma Iveco beinhaltet viele Ungenauigkeiten und entspricht teilweise nicht dem Pflichtenheft. Der pneumatische Klapptritt für den Einstieg in die Mannschaftskabine fehlt. Die Aufbaumasse stimmen nicht mit Massen des offerierten Chassis überein. Die Ausstattung des Mannschaftsraumes ist aus der Offerte nicht ersichtlich. Das CAFS-Lösch-System entspricht nicht dem Pflichtenheft. Die Aufbauofferte der Firma IVC Nutzfahrzeuge AG Henschiken erfüllt aus obgenannten Gründen die Vorgaben nicht und wird wegen Nichterfüllung des Pflichtenheftes von der Submission ausgeschlossen.
Feuerwehrtechnisches Material:
Iveco hat keine Offerte für das feuerwehrtechnische Material eingereicht.
Anbieter: Vogt AG, Oberdiessbach
Aufbau:
Die Firma Vogt AG, Oberdiessbach offeriert ein nicht dem Pflichtenheft entsprechendes Löschsystem. Die Zumischrate lässt sich nicht für jeden Abgang einzeln regulieren. Die Schiebeleiter ist nur 11 m, Füll-Leitung enthält keine Automatik, es wird nur 1 Schaumsorte verwendet. Ferner fehlt der pneumatische Klapptritt für den Einstieg in die Mannschafts-kabine. Es werden nur 2 Flutscheinwerfer anstatt 4 Scheinwerfer angeboten. Die Aufbau-offerte der Firma Vogt AG, Oberdiessbach erfüllt aus obgenannten Gründen die Vorgaben nicht und wird wegen Nichterfüllung des Pflichtenheftes von der Submission ausgeschlossen.
Feuerwehrtechnisches Material:
Die vom Pflichtenheft verlangten Ausrüstungsgegenstände, Wasserwerfer inkl. Zubehör, Überdruckgenerator, Teleskopvielzweckleiter und Schlauchkassetten fehlen. Die Offerte der Firma Vogt AG, Oberdiessbach wird wegen Nichterfüllung des Pflichten-heftes von der Submission ausgeschlossen.
Anbieter: Feumotech AG, 4565 Recherswil
Aufbau:
Die Firma Feumotech AG, Recherswil offeriert ein nicht dem Pflichtenheft entsprechendes Löschsystem. CAFS: Die Zumischrate lässt sich nicht für jeden Abgang einzeln regulieren.
Die Bedienung des Generators ist nicht ab Pumpenstand möglich. Die Gesamtfahrzeuglänge wird ebenfalls überschritten, offeriert wird Rundumleuchte statt Doppelblitzleuchte hinten links, Verkehrsleiteinrichtung fehlt.
Die Aufbauofferte der Firma Feumotech AG, Recherswil erfüllt aus obgenannten Gründen die Vorgaben nicht und wird wegen Nichterfüllung des Pflichtenheftes von der Submission ausgeschlossen.
Feuerwehrtechnisches Material:
Die im Pflichtenheft verlangten Ausrüstungsgegenstände, Truppenverbindungsseile, 2 AS-Führungsseile, Sammelstücke, Schlüssel für Storzkupplungen, Schlauchbriden fehlen.
Die Offerte Feumotech AG wird wegen Nichterfüllung des Pflichtenheftes von der Submission ausgeschlossen.
Rosenbauer AG, Oberglatt
Aufbau:
Der offerierte Aufbau der Firma Rosenbauer AG, Oberglatt entspricht sämtlichen Anforderungen und Vorgaben gemäss Pflichtenheft.
Feuerwehrtechnisches Material:
Die Firma Rosenbauer AG, Oberglatt offeriert sämtliches feuerwehrtechnisches Material.
3.2.2 Preisangebot gemäss Offerte (inkl. MwSt):
Aufbau:
Von 4 Anbietern werden 3 Anbieter wegen Nichterfüllung des Pflichtenheftes ausgeschlossen, somit verbleibt das Angebot der Firma Rosenbauer AG, Oberglatt im Betrag von Fr. 436'856.-
Feuerwehrtechnisches Material:
Von 4 Anbietern hat eine Firma nicht offeriert, 2 Firmen werden wegen Nichterfüllen des Pflichtenheftes ausgeschlossen, somit verbleibt das Angebot der Firma Rosenbauer AG, Oberglatt im Betrag von Fr. 54'937.-
4. Kostenzusammenstellung u. Subventionsbeitrag SGV Soloth. Gebäudevers. Solothurn
Total Fahrzeug/Chassis, Aufbau, feuerwehrtechnisches Material und Reserve Fr. 730'000.-
./. abzüglich Subventionsbeitrag SGV Fr. 309'995.45
Netto Gesamttotal Fr. 420'004.55
Die Subventionszusicherung der SGV liegt schriftlich vor.
Die Kosten für die Beschaffung des TLF belaufen sich nach Abzug der zugesicherten Subventionen auf netto Fr. 402'376.55. Für die erfahrungsgemäss anfallenden unvorhergesehenen Zusatzkosten ist ein Reservebetrag von Fr. 17'628.-- einberechnet worden. Gesamthaft übersteigen damit die Beschaffungskosten den im Budget 2000 vorgesehenen Nettobetrag von Fr. 400'000.- um Fr. 20'004.55, was die Bewilligung eines Nachtragskredites in dieser Höhe erfordert.
5. Finanzrechtliche Behandlung
Gemäss Art. 21 der geltenden Geschäftsordnung des Stadtrates von Olten, in Kraft seit dem 01.07.01 gilt für die Kompetenz und deren Abrechnung von Krediten, dass Ausgaben und Einnahmen gesondert ausgewiesen werden müssen (Bruttokredit-Prinzip). Demgegenüber kann das sogenannte beschränkte Bruttokreditprinzip dann zur Anwendung gebracht werden, wenn Beiträge Dritter hinsichtlich Art, Höhe und Fälligkeit verbindlich zugesichert sind. In diesem Fall bilden die Nettokosten die Grundlage für die Feststellung der Finanzkompetenz und für die Beschlussfassung durch das zuständige Organ.
6. Gesamtbeurteiltung und Beschaffungsvorschlag
Nach eingehender Prüfung der verschiedenen Offerten durch die Beschaffungskommission (Chauffeurengruppe) und dem Feuerwehrstab kam man einhellig zur Überzeugung, dass das Fahrzeug Typ Scania, offeriert durch die Truck AG, Murgenthal/Gerlafingen und der Aufbau der Firma Rosenbauer AG, Oberglatt für die Feuerwehr Olten die einzige Variante ist, welche und den Anforderungen und dem aufgestellten Pflichtenheft vollumfänglich entspricht. Aus diesem Grunde wird zuhanden der Direktion Öffentliche Sicherheit und des Stadtrates einstimmig empfohlen, das Fahrzeug (Chassis/Kabine) Typ Scania R 114 CB 4x4HZ durch die Firma Truck AG, Murgenthal/Gerlafingen, und den Aufbau durch die Firma Rosenbauer AG, Oberglatt zu beschaffen.
Die Direktion Öffentliche Sicherheit hat sich von der Arbeit der Beschaffungskommission ins Bild gesetzt und die Argumente sowie auch das Auswahlverfahren nachvollzogen. Sie unterstützt den Antrag der Beschaffungskommission und des Feuerwehrstabes und beantragt dem Stadtrat der vorgeschlagenen Beschaffung des Tanklöschfahrzeuges zuzustimmen.
Beschluss: - Der Nettokredit in der Höhe von Fr. 420'004.55 nach Abzug der Subventionen (gemäss beschränktem Bruttokreditprinzip) Budget 2000 Kto Nr. 141.506.07 für die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF) wird freigegeben.
- Für den im Budget übersteigenden Nettobetrag von Fr. 20'004.55 wird zu Gunsten Konto-Nr. 141.506.07 ein Nachtragskredit in dieser Höhe bewilligt.
- Die Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF) wird an die Firma Truck AG, Murgenthal/Gerlafingen für Fahrzeug (Chassis/Kabine) Typ SCANIA R14 CB 4x4H2 im Betrag von Fr. 220'579.-- vergeben.
- Die Lieferung und Montage des Aufbaues, sowie die Lieferung des feuerwehrtechnischen Materials wird an die Firma Rosenbauer AG, Oberglatt im Betrag von Fr. 491'793.--, vergeben.
- Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Feuerwehr, Anpassung der Entschädigung für Ressort-Chefs/Genehmigung
Die Entschädigungstarife der Feuerwehr der Stadt Olten wurden letztmals ab 1. Januar 1992 angepasst. Infolge der Strukturänderungen in der Kommandoordnung der Feuerwehr Olten ab dem Jahre 2000 mussten für verschiedene Chargen die Aufgaben und damit verbunden die Entschädigungen angepasst werden. Bei den Entschädigungsanpassungen handelt es sich lediglich um Verschiebungen innerhalb der einzelnen Chargierten, die Gesamtsumme von jährlich Total Fr. 16'350.-- wurde nicht verändert. Ab dem 1.7.2000 beträgt sie jährlich neu Fr. 15'850.-- Die Auszahlung erfolgt jeweils halbjährlich im Juni und Dezember.
Die vorgeschlagenen und bereits praktizierten Anpassungen des Entschädigungskataloges wurden im Feuerwehr-Stab (Offiziere) erarbeitet und zu Handen der Direktion verabschiedet.
Die angepasste Entschädigung wurde provisorisch ab dem 2. Semester 2000 erstmals 1/2 jährlich ausbezahlt. Diese definitive Grundlage kann nach einer wiederholten Überprüfung erst im 2. Semester 2001 zur Genehmigung dem Stadtrat vorgelegt werden.
Im Zusammenhang mit dem Bezug des neuen Feuerwehr-Magazins drängt sich bereits wieder eine neue Überprüfung der Aufgaben/Strukturen und entsprechenden Entschädigungen auf.
Beschluss: - Dem Entschädigungstarif für Ressortchefs gültig ab dem
1. Juli 2000 wird zugestimmt.
2. Die neuen Entschädigungsansätze treten rückwirkend ab dem 1. Juli 2000 in Kraft.
3. Die Direktion Öffentliche Sicherheit wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Gemeindesteuern 2002/Bezug Laut § 12 des Städt. Steuerreglementes werden die Steuerbezugsraten und deren Fälligkeiten vom Stadtrat festgelegt.
Für den Steuervorbezug 2002 ist folgende Regelung vorgesehen:
1., 2., 3. und 4. Rate: Je 25 % des letzten definitiven oder provisorischen ganzjährigen Steuerbetreffnisses, fällig per 30.4.02, 30.6.02, 30.9.02 und 31.12.02.
Als Grundlage dient das letzte definitive oder provisorische ganzjährige Steuerbetreffnis. Liegt ein solches nicht vor, werden die Raten nach Ermessen festgelegt.
Zahlungsfrist analog Fälligkeit
Ist der/die Steuerpflichtige mit der Höhe der berechneten Raten nicht einverstanden, so kann er/sie dies innert 14 Tagen der Steuerverwaltung melden und der Steuervorbezug wird aufgrund der neuen Verhältnisse angepasst.
Auf Wunsch sind auch monatliche Ratenzahlungen möglich. Zusätzliche Einzahlungsscheine können bei der Steuerverwaltung angefordert werden.
Beschluss: - Die Steuern 2002 werden wie folgt erhoben:
· 1. Rate: 25 % des letzten definitiven oder provisorischen Steuerbetreffnisses, fällig am 30. April 2002
· 2. Rate: 25 % des letzten definitiven oder provisorischen Steuerbetreffnisses, fällig am 30. Juni 2002
· 3. Rate: 25 % des letzten definitiven oder provisorischen Steuerbetreffnisses, fällig am 30. September 2002
· 4. Rate: 25 % des letzten definitiven oder provisorischen Steuerbetreffnisses, fällig per 31. Dezember 2002
Zahlungsfrist analog Fälligkeit.
2. Die Direktion Finanzen und Informatik wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Darlehensaufnahmen/Genehmigung - Ausgangslage
Mit Beschluss vom 22. August 1994 fällte der Stadtrat einen Grundsatzentscheid über neue Darlehensaufnahmen. Dabei legt er vor der beabsichtigten Aufnahme den Maximalbetrag, den Rahmen für die Zinsbedingungen, die Laufzeit sowie den Zweck der Mittelbeschaffung fest. Für die Aushandlung der weiteren Modalitäten erteilt er die Kompetenz der Direktion Finanzen und Informatik.
Am 22. Januar 2001 hat der Stadtrat der Direktion Finanzen und Informatik die Kompetenz zur Darlehensaufnahme von bis zu 20 Mio. Franken erteilt. Mit der Aufnahme des Darlehens bei der UBS AG per 3.12.2001 ist diese Kompetenzsumme bis auf fünf Millionen Franken beansprucht worden. Damit die Handlungsfreiheit gewährt bleibt, ist eine neue Kompetenzerteilung für die Darlehensaufnahmen notwendig.
2. Finanzbedarf und Zinsentwicklung
Das Gemeindeparlament ermächtigt jeweils den Stadtrat, Darlehen zur Deckung des gesamten neuen Fremdkapitalbedarfs aufzunehmen. Nebst den neuen Darlehen werden laufende Verpflichtungen zur Refinanzierung fällig. Der Mittelbedarf richtet sich nach den Darlehens-Fälligkeiten, dem Investitionsvolumen der Einwohnergemeinde und der Städtischen Betriebe sbo und der Amortisation des Vorschusses zugunsten der Pensionskasse der Stadt Olten.
Für Februar 2002 sind zwei Versicherungs-Darlehen im Betrage von 8 Mio. Franken mit einem Zinssatz von je 6,75 % durch günstigere Geldmittel abzulösen. Insgesamt sind im kommenden Jahr Darlehen von rund 15 Mio. Franken fällig. Zudem sollten aufgrund der erwarteten Zinsentwicklung und Finanzplanung auch die kurzfristigen Vorschüsse von derzeit rund 11 Mio. Fran-ken unter Berücksichtigung der Steuereinnahmen teilweise mittel- bis längerfristig refinanziert werden.
3. Abwicklung und Vollzug
Um weiterhin von interessanten Offerten in den sich schnell bewegenden Finanzmärkten profitieren zu können, sind zeitverzugslose Entscheide notwendig. Deshalb werden die Darlehenskondi-tionen von der Finanzverwaltung mit dem für die Finanzen zuständigen Stv-Vorsitzenden GL sbo, Hans-Peter Imfeld, und dem Controller, Mario Schenker, geprüft.
4. Antrag
Die Direktion Finanzen und Informatik beantragt, gestützt auf die vorangehenden Ausführungen, die mittel- bis langfristige Aufnahme von bis zu 20 Millionen Franken.
Beschluss: - Der Aufnahme von Darlehen für die Umschuldung und für den neuen Fremdkapitalbedarf im Gesamtbetrag von bis zu 20 Mio. Franken im Konkurrenzverfahren wird zugestimmt.
- Die ausgehandelten Konditionen sind dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben.
- Die Direktion Finanzen und Informatik wird mit dem Vollzug beauftragt.
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sbo, Stadthaus, Abtretung der Räumlichkeiten im Stadthaus an EGO/Nachtragskredit - Ausgangslage
An die Erstellungskosten des Stadthauses haben die sbo ihren Anteil an die Baukosten nach Nutzfläche geleistet (vgl. dazu auch Botschaft und Antrag des Gemeinderates zur Gemeinde-Urnenabstimmung vom 28. Mai 1961. Gemäss Protokollauszug des Gemeinderates vom 18.11.1966 wurden die Anteile aufgrund der Bauabrechnung wie folgt ermittelt:
Anteil Baukosten ohne Einstellhalle Fr. 2'274'000.--
Anteil Baukosten für Autoeinstellhalle Fr. 155'463.--
Total Anteil sbo an die Baukosten Fr. 2'429'463.--
davon zu Lasten
Elektrizitätsversorgung Fr. 857'940.--
Gasversorgung Fr. 1'307'076.--
Wasserversorgung Fr. 264'447.-- Fr. 2'429'463.--
Im Verlaufe der Jahre haben die sbo, die anfänglich auf den Stockwerken 4, 5 und 6 über Büroräumlichkeiten verfügten, Räume an die Verwaltung gegen Auskäufe abgetreten. Danach beträgt der Anteil für die beanspruchte Nutzfläche von 804,6 m2 noch Fr. 1'786'949.--.
2. Entschädigung an sbo (pauschale Abgeltung für den Restauskauf)
Im Rahmen der Bilanzbereinigung sbo per 1.7.2000 (rechtliche Verselbständigung der sbo) wurde die Abgeltung für die seinerzeit von der sbo geleisteten Baubeiträge an die Erstellungskosten des Stadthauses ausgeklammert und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Der Verwaltungsrat sbo will noch vor der Neuausrichtung (Zusammenarbeit mit der a.en) die pendente Angelegenheit erledigen und ersucht den Stadtrat um Zustimmung der folgenden Verwaltungsratsbeschlüsse vom 10. November 2001:
- Die sbo werden für ihre aus Reservemitteln getätigten Investition in die Büroräumlichkeiten des Stadthauses und die Einstellhalle per Saldo aller Ansprüche pauschal mit Fr. 400'000.-- entschädigt.
- Zugunsten der Investitionsrechnung der EGO, Konto 090.503.12 wird ein Nachtragskredit von Fr. 400'000.-- bewilligt.
- Die Direktion Finanzen und Informatik wird beauftragt, mit der Geschäftsleitung sbo eine Mietvereinbarung für die Räumlichkeiten im Stadthaus 5. und 6. Stock vom 1.1.2002 bis zum Auszug abzuschliessen.
Diese Anträge entsprechen auch dem Verhandlungsergebnis vom 27. März 2001 zwischen der Delegation des Verwaltungsrates der sbo (Dr. A. Roberti, Dr. R. Steiner, H.P. Imfeld) und der Delegation des Stadtrates (E. Zingg, Stadtpräsident, S. Forster, Vizepräsidentin des SR, P. Koh-ler, Finanzverwalter, Dr. R. Plattner, Rechtskonsulent).
3. Erwägungen
Auch wenn die sbo rechtlich nicht Eigentümerin der von ihr im Stadthaus genutzten Räumlichkeiten ist und so gesehen keinen Anspruch auf Eigentumsübertragung geltend machen kann, rechtfertigt sich eine finanzielle Abgeltung per Saldo aller Ansprüche für die Abtretung der von der sbo benutzten Räumlichkeiten. Die von der Delegation vorgeschlagene Abtretungsentschädigung von pauschal Fr. 400'000.-- liegt einerseits deutlich unter dem seinerzeit geleisteten Investitionsbeitrag von rund 1,8 Millionen Franken und andererseits auch deutlich unter der Ertragswert- bzw. Verkehrswertschätzung. Der Versicherungswert der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) beträgt für das ganze Stadthaus rund 29 Millionen Franken. Nach der beanspruchten Nutzfläche entspricht der Anteil der sbo rund 20 %, was einer Summe von rund 5,8 Mio. Franken entsprechen würde. Aufgrund dieser Zahlenvergleiche ist die ausgehandelte Auskauflösung für die Stadt Olten fair.
Der Auskauf hat per Ende Jahr 2001 zu erfolgen. Für die weitere Vermietung ab 1.1.2002 bis zum Auszug ist eine neue Mietvereinbarung mit der sbo abzuschliessen. Dafür zuständig ist die Direktion Hochbau und Planung (Liegenschaftenverwaltung). Zurzeit zahlt die sbo einen Miet-zins von Fr. 140.-- pro m2 (indexiert inkl. aller Nebenkosten). Nach dem Auskauf ist ein erhöhter Mietzins auf der Basis von Fr. 165.-- pro m2 gerechtfertigt. Für die Räumlichkeiten, die auch nach dem Auszug der sbo noch beansprucht werden (z.B. im UG für die technische Fernwirkanlagen) sind die neuen Mietwerte nach marktgerechten Mietpreisen festzulegen.
4. Nachtragskredit zu Lasten der Investitiosrechnung
Nach der Verselbständigung der sbo war anfänglich eine weitere Miete im Stadthaus für zwei bis drei Jahre vorgesehen. Eine finanzielle Abgeltung der Räumlichkeiten ist im Investitionsbudget 2001 aus diesem Grunde nicht enthalten. Die zwangsläufige Neuausrichtung der sbo-Geschäftstätigkeit mit einer Partnerschaft macht einen Auszug aus dem Stadthaus aber vorher nötig. Deshalb ist ein Nachtragskredit zu Gunsten der Investitionsrechnung erforderlich.
5. Finanzbefugnis
Gemäss Art. 43 Abs. 2 Buchstabe a der neuen Gemeindeordnung ist der Stadtrat für eine neue einmalige Ausgabe von Fr. 400'000.-- zuständig.
Beschluss: - Die sbo werden für ihre aus Reservemitteln getätigten Investition in die Büroräumlichkeiten des Stadthauses und die Einstellhalle per Saldo aller Ansprüche pauschal mit Fr. 400'000.-- entschädigt.
- Zugunsten der Investitionsrechnung der EGO, Konto 090.503.12 wird ein Nachtragskredit von Fr. 400'000.-- bewilligt.
- Die Direktion Hochbau und Planung wird beauftragt, mit der Geschäftsleitung sbo eine Mietvereinbarung für die Räumlichkeiten im Stadthaus 5. und 6. Stock auf der Basis von Fr. 165.-- pro m2 (indexiert, inkl. aller Nebenkosten) vom 1.1.2002 bis zum Auszug abzuschliessen.
- Die Direktion Finanzen und Informatik wird mit dem Vollzug der Auskaufsumme beauftragt.