Inhalt
Motion Felix Wettstein (GO) und Mitunterzeichnende betr. Balance zwischen Regierung und Parlament I: Direktionszuteilungen/Beantwortung
- Geschäftsart
- Motion
- Datum
- 19. Dezember 2013
- Verfasser/Beteiligte
- Wettstein FelixFelix *Wettstein (keine Funktion)
- Beschreibung
- Am 26. September 2013 haben Felix Wettstein (Fraktion Grüne) und Mitunterzeichnende folgenden Vorstoss eingereicht:
„Die Notwendigkeit einer Zustimmung des Parlaments zur Direktionszuteilung ist aufzuheben. Der Stadtrat wird beauftragt, mit der bevorstehenden Änderung der Gemeindeordnung entsprechende Anpassungen in Artikel 23 sowie 39 vorzunehmen und sie dem Parlament sowie der Volksabstimmung zu unterbreiten.
Begründung:
Die Verantwortung für die Verwaltungsorganisation, konkret für die Einteilung in Direktionen und deren Zuteilung an die gewählten Regierungsmitglieder liegt in der Zuständigkeit der Exekutive. Dieser Grundsatz der Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive wird in allen Kantonen und Gemeinden eingehalten – ausser in Olten.
Die Monate nach den Stadtrats-Neuwahlen 2013 haben gezeigt, dass das Vetorecht des Parlaments zu einer monatelangen Blockade führt. Dies beeinträchtigt nicht nur die ordentliche Arbeitsaufnahme und die Zusammenarbeit in der Regierung, auch die Verwaltung ist gelähmt. Das kann sich eine Stadt gegenüber ihren Einwohnerinnen und Einwohnern sowie den Steuerzahlenden nicht leisten.
Artikel 23 der Gemeindeordnung regelt die Befugnisse des Gemeindeparlamentes: Hier ist Buchstabe g) „Genehmigung der Direktionszuteilung“ aufzuheben. Artikel 39 regelt die Aufgaben des Stadtrates betreffend Ein- und Zuteilung der Verwaltungstätigkeit: Hier ist der letzte Satz von Absatz 1 zu streichen.“
* * *
Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtpräsident Martin Wey den Vorstoss wie folgt:
Das Gemeindeparlament hat an seiner Sitzung vom 26. September 2013 der Bildung einer Spezialkommission zur Totalrevision der Gemeindeordnung zugestimmt. Zudem wurde die Totalrevision vom Stadtrat ins Regierungsprogramm 2013-2017 aufgenommen. Einer der zu untersuchenden Gegenstände wird die Kompetenzabgrenzung zwischen Exekutive und Legislative sein. Wie der Motionär festhält, hat sich die bestehende Regelung im erwähnten Fall als wenig effizient erwiesen.
Angesichts der bereits eingeleiteten Schritte empfiehlt der Stadtrat dem Parlament, keinen präjudiziellen Entscheid zu fällen, der letztlich zu einer separaten Volksabstimmung führen würde, sondern das Anliegen der Motion in der laufenden Totalrevision der Gemeindeordnung aufzunehmen, daher die Motion in ein Postulat als Prüfungsauftrag umzuwandeln und dieses zu überweisen.
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
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