Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 4. Februar 2002 beschlossen:
Stadttheater, Stadthaus, Hübelischulhaus, Museen, Hauswartsdienst/Verlängerung der provisorischen Organisationsstruktur - Ausgangslage
Mit Beschluss des Stadtrates vom 5. März 2001 (Prot.-Nr. 69) wurde die neue Organisationsstruktur des Hauswartsdienstes Stadttheater und Stadthaus/Hübelischulhaus/Museen per 1. März 2001 für ein Jahr provisorisch in Kraft gesetzt.
Ende Februar 2002 treten diese provisorischen Regelungen ausser Kraft. Die Organisation muss nun deshalb erneut geregelt werden.
2. Erwägungen
Die im März 2001 dem Stadtrat dargelegte Organisation der Hauswartsdienste im Stadttheater und Stadthaus/Hübelischulhaus/Museen hat sich in jeglicher Hinsicht bestens bewährt. Die Notwendigkeit der Weiterbesetzung der genannten Stellen ist unbestritten. Die Veränderungen im Betrieb des Stadttheaters sind hingegen zum heutigen Zeitpunkt noch nicht im Detail absehbar. In diesem Sinne ist es zweckmässig und verantwortbar, wenn die provisorische Lösung gemäss Beschluss vom 5. März 2001 nochmals verlängert wird. Die entsprechenden Lohnsummen sind im Budget 2002 bereits berücksichtigt worden. Das seit 01.01.2002 in Kraft stehende Personalreglement der Stadt Olten regelt in Art. 7, dass befristete Anstellungsverhältnisse grundsätzlich für längstens ein Jahr zulässig sind und nicht ausgeschrieben werden müssen. Soweit im vorliegenden Fall über jährige befristete Arbeitsverhältnisse entstehen, kann aufgrund der tatsächlichen Ausgangslange zu diesem Geschäft (Übergangsphase, Kontinuität und Stabilität unerlässlich) vom stipulierten Grundsatz abgewichen werden. Auch kann auf den übergangsrechtlichen Charakter des Geschäftes hingewiesen werden, welches ursprünglich noch unter dem Regime der Arbeits- und Gehaltsordnung vom 06. Juni 1990 beschlossen wurde.
Beschluss: I. Hauswartdienst Hübelischulhaus und Museen
- Die obligationenrechtliche Anstellung des Hauswartes Stadthaus/Hübelischulhaus/Museen/Musikschule wird per 1. Juli 2002, obligationenrechtlich um 1 Jahr verlängert.
- Die Baudirektion I wird mit dem Vollzug beauftragt.
II. Hauswartdienst Stadttheater
- Die Organisationsstruktur des Hauswartdienstes im Stadttheater gemäss Beschluss des Stadtrates vom 5. März 2001 bleibt bis zur Festlegung der neuen Betriebsorganisation gültig.
- Bis zur Festlegung der neuen Betriebsorganisation im Stadttheater wird dem Lohn des Chef-Hauswarts weiterhin eine monatliche Funktionszulage entrichtet.
- Die obligationenrechtliche Anstellung des Hauswarts Stadttheater wird per 1. Juni 2002 bis zur Festlegung der neuen Betriebsorganisation im Stadttheater obligationenrechtlich verlängert.
- Die Baudirektion I wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Stundenansätze für Schülerinnen und Schüler per 1.4.2002/Anpassung Diese Vorlage wird an der nächsten Stadtratssitzung behandelt.
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Schulzahnklinik, Taxpunktewert/Anpassung - Ausgangslage
Seit 1993 beträgt der Taxpunktewert im Bereiche der Schulzahnpflege Fr. 2.80. Er basierte auf der Teuerung des Landesindexes der Konsumentenpreise Stand Mai/Juni 1992 mit 134 Punkten. Im Juni 2001 wies dieser Index einen Stand von 149,8 Punkte auf, was einer Teuerung von 11,8% entspricht.
Die SSO (Schweiz. Zahnärztegesellschaft Sektion Solothurn) beschloss an ihrer Mitgliederversammlung vom 21. November 2001, den Vorstand des Verbandes Solothurner Einwohnergemeinden zu kontaktieren und eine Erhöhung des Taxpunktewertes auf Fr. 3.10 vorzuschlagen. In der Zwischenzeit wurde das Begründungsschreiben durch den Sekretär des SSO Dr. A. Weber vorgelegt, in welchem die Argumente für eine Anpassung ausführlich beschrieben werden.
2. Erwägungen
Die Finanzdirektion und die Direktion Bildung und Sport haben mit der Schulzahnärztin, med. dent. Elisabeth Neumann, ein eingehendes Gespräch betreffend Verbesserung der finanziellen Situation geführt. Sie unterstützt die Erhöhung des Taxpunktewertes auf neu Fr. 3.10. Die Kompetenz zur Festlegung des Taxtpunktwertes liegt seit dem Wegfall der kantonalen Subventionen für die Schulzahnpflege in der Kompetenz des Stadtrates.
Aufgrund der Empfehlung der Schweiz. Zahnärztegesellschaft, Sektion Solothurn, beantragt die Direktion Bildung und Sport - nach Rücksprache mit der Finanzdirektion - eine Anpassung des Taxtpunktwertes auf neu Fr. 3.10 per 01. Januar 2002.
Beschluss: - Der Taxpunktewert bei der Schulzahnpflege wird rückwirkend auf 1. Januar 2002 von Fr. 2.80 auf neu Fr. 3.10 erhöht.
- Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.