Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 18. Februar 2002 beschlossen:
Bifang-Schulhausplatz/richterliches Parkverbot - Ausgangslage
Der Hartplatz vor dem Bifangschulhaus ist heute mit einem Parkverbot (ohne richterliche Verfügung) belegt. Die entsprechend angebrachte Signalisationstafel informiert darüber, dass das Parkieren auf dem Schulhausplatz mit Ausnahme der Zeiten 17.00 Uhr - 07.00 Uhr / Samstag 12.00 Uhr - Montag, 07.00 Uhr / Sonn- und allgemeine Feiertage sowie Schulferien verboten sei.
Um den Schulhausplatz ausserhalb dieser Zeiten frei halten zu können, wurde vor einigen Jahren bei der Zufahrt ein kippbarer Sperrpfosten montiert. Die Bedienung desselben erfolgt durch den Hauswart. Dieser hat bspw. wochentags jeweils um 17.00 Uhr die Ein-/Ausfahrt auf den Platz durch Umklappen des Sperrpfostens sicherzustellen. Diese Gratisparkmöglichkeit ist derart bekannt und beliebt, dass sich jeweils bereits Minuten vor der Öffnung eine Autowarteschlange bildet. Ist es dem Hauswart aus betrieblichen Gründen einmal nicht möglich, punkt 17.00 Uhr die Ein-/Ausfahrt zu öffnen, muss er Beschimpfungen über sich ergehen lassen. Die jetzige Regelung wird u.a. auch von Firmen genutzt, die auf diese Weise ihre Fahrzeuge (teilweise sogar Lastwagen/Kleintransporter) jeweils über die Nacht und das ganze Wochenende kostenlos parkieren können.
Die zur Verfügung stehenden Parkfelder sind klar und deutlich weiss markiert. Zonen auf welchen nicht parkiert werden darf, sind mit einem gelben Kreuz oder den Buchstaben NP signalisiert. Trotzdem muss festgestellt werden, dass die Fahrzeuge kreuz und quer abgestellt werden. Weil kein richterliches Verbot besteht, kann gegen diese häufig chaotischen Zustände nicht in geeigneter Form vorgegangen werden. So kommt es auch vor, dass Autos derart eingeklemmt werden, dass eine Wegfahrt nicht mehr möglich ist. In solchen Fällen wird oftmals, teilweise auch mitten in der Nacht, der Hauswart um eine Lösung dieses Problems "gebeten".
Die Thematik wurde bereits vor knapp 15 Jahren im Gemeindeparlament diskutiert. Am 21. Mai 1987 (Prot.-Nr. 107) wurde ein diesbezüglicher parlamentarischer Vorstoss mit folgendem Wortlaut behandelt:
Der Pausenplatz vor dem Bifangschulhaus ist während der Schulzeit autofrei. Am Abend, Samstagnachmittagen und Sonntagen ist der Platz ein Parkplatz für Autos. Der Stadtrat wird beauftragt, diesen Platz generell mit einem Parkverbot zu belegen.
Beim fraglichen Platz handelt es sich nicht um öffentlichen Strassenraum. Die Zuständigkeit liegt deshalb nicht beim Gemeinderat, sondern beim Stadtrat. Deshalb wurde damals den Motionären empfohlen, den Antrag als Postulat zu überweisen. Mit der Begründung, dass die auswärtigen Turner/-innen, die in den Bifanghallen Sport betreiben, Parkplätze zur Verfügung gestellt werden müssten, wurde die Empfehlung des Stadtrates für eine Überweisung eines Postulates allerdings abgelehnt.
Der Ansturm auf die gebührenfreie Parkfläche ist heute jedoch derart gross, dass zu den Zeiten, an welchen die Plätze eigentlich für die auswärtigen Turner/-innen zur Verfügung stehen sollten, längst keine mehr verfügbar sind.
2. Erwägungen
Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass der Pausenplatz vor dem Bifangschulhaus ein integrierender Bestandteil der Schulanlage darstellt. Eine diesbezügliche Neuregelung soll deshalb zuerst auf die Bedürfnisse und Ansprüche des Schulbetriebes (Nutzung als Pausenplatz/Gewährleistung der Sicherheit der Schulkinder) abgestimmt sein. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen ergeben sich zwei Varianten:
Variante 1
Der Pausenplatz vor dem Bifangschulhaus wird nur noch dem Schulbetrieb zur Nutzung freigegeben. Die Parkiermöglichkeit wird ausschliesslich auf die Lehrerschaft beschränkt. Dritten wird das Parkieren auf dem Areal generell verboten.
Variante 2
Für den Pausenplatz vor dem Bifangschulhaus wird ein richterliches Verbot erlassen, welches unberechtigten Personen vom Montag bis Freitag zwischen 07.00 Uhr und 17.00 Uhr das Befahren mit und das Parkieren von Autos untersagt. Ausserhalb dieser Zeiten und an Sonn- und allgemeinen Feiertagen sowie Schulferien kann der Pausenplatz wie bisher freigegeben werden.
3. Schlussfolgerung
Variante 1
Diese Variante könnte in breiten Kreisen auf Unverständnis und Widerstand stossen, da derartige Plätze grundsätzlich multifunktional genutzt werden sollten.
Variante 2
Mit dieser Variante kann die Situation klar geregelt werden, indem sie dem Hauswart ermöglicht Strafanzeigen einzuleiten und damit für die gewünschte Ordnung zu sorgen.
Unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte ist deshalb die Variante 2 zu favorisieren.
Beschluss: - Beim Richteramt Olten-Gösgen ist ein richterliches Verbot für das Befahren und Parkieren auf dem Bifangschulhausareal, Aarauerstrasse 68, GB Olten Nr. 3366, zu beantragen.
- Die Baudirektion I wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Gestaltungsplan Sälistrasse - Theodor-Schweizer-Weg mit dazugehörenden Sonderbauvorschriften/Änderung Der Stadtrat beschloss am 7. Januar 2002, die vorgenannte Änderung des Gestaltungsplanes Sälistrasse - Theodor Schweizer-Weg zur Planauflage freizugeben.
Während der öffentlichen Planauflage vom 11. Januar bis 11. Februar 2002 sind keine Einsprachen eingegangen.
Beschluss: - Die zweite Änderung des Gestaltungsplanes Sälistrasse - Theodor Schweizer-Weg, GB Olten Nrn. 1902, 3528, 5051, 5438, 5440 mit den dazugehörigen Sonderbauvorschriften wird genehmigt.
- Die Baudirektion I wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Kleinklasse Bifang (5./6.), Assistenzstunden für das 2. Semester 2001-2002/Genehmigung Der Kleinklasse 5./6. (Lehrerin Maja Walther) im Schulhaus Bifang musste auf Beginn des zweiten Semesters des Schuljahres 2001/2002 nach Abklärungen durch den Schulpsychologischen Dienst in den Monaten Dezember 2001 und Januar 2002 drei neue Schüler zugewiesen werden. Die Klasse startete im August 2001 bereits mit 13 Schülerinnen und Schülern. Die Richtzahlen des Kantons liegen bei 6 bis 12 Kindern, d.h., dass wir nach den Neuzuteilungen auch zwei Klassen bilden könnten. Allerdings ist es zur Zeit nicht möglich eine geeignete Lehrkraft zu finden. Eine Zuweisung in die andere 5./6. Kleinklasse im Bannfeld-Schulhaus ist nicht möglich, da auch diese Klasse von R. Birkenmeier bereits 12 Schülerinnen und Schüler aufweist. Das kantonale Amt für Volksschule und Kindergarten in Solothurn empfiehlt und unterstützt in diesem Falle die Errichtung von zusätzlich 6-8 Assistenzstunden, welche ent-sprechend subventionsberechtigt sind. Die Bewilligung ist mit Schreiben vom 7. Februar 2002 bereits eingetroffen.
Frau Maja Walther unterrichtet ihre Klasse zusammen mit Frau Marianne Grob Heller. Beide Lehrkräfte sind bereit, ihr bisheriges Pensum aufzustocken. Auch der Werken I Unterricht muss mit den neuen Schülerzahlen aufgeteilt werden, so dass total 7 Assistenzstunden ab Februar 2002 beantragt werden müssen.
Finanzielle Auswirkungen
Obwohl eine gewisse Reserve für unvorhergesehene Stellvertretungen im Budget 2002 enthalten ist, beantragt die Direktion Bildung und Sport für die zusätzlichen Besoldungs- und Sozialleistungskosten Nachtragskredite in der Höhe von Fr.15'600.--
Beschluss: - Die Errichtung von 7 Assistenzstunden an der Kleinklasse 5./6. von M. Walther auf das 2. Semester des Schuljahres 2001, d.h. ab Februar 2002 bis Ende Juli 2002, wird bewilligt.
- Es werden folgende Nachtragskredite bewilligt:
Zu Lasten Konto 214.302: Besoldungen Fr. 9'600.--
Zu Lasten Konto 214.395: Sozialleistungen Fr. 1'900.--
Zu Lasten Konto 215.302: Besoldungen Fr. 3'400.--
Zu Lasten Konto 215.395: Sozialleistungen Fr. 700.--
3. Die Direktion Bildung und Sport wird mit dem Vollzug beauftragt.