Am 14. Mai 2002 wurde bei der Stadtkanzlei Olten zuhanden der Parlamentssitzung vom 16. Mai 2002 folgende dringliche Interpellation eingereicht:
„Auf dem Areal des Hartplatzes des Kindergartenspielplatzes Bifang soll ein Provisorium erstellt werden für die Fachhochschule Olten. Da dieses Provisorium schon ab Herbst 2002 genutzt werden soll, erscheint die Dringlichkeit gegeben.
Der Stadtrat wird deshalb um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Generelles zur Planung der FHSO
- Kann uns der Stadtrat genauere Angaben zu diesem Projekt machen?
- Mit welchem Raumbedarf rechnet die FHSO in den nächsten 10 Jahren?
- Weshalb wird ein Provisorium geplant und nicht gleich ein definitiver Bau erstellt?
- Wann plant die FHSO mit den Bauarbeiten für den definitiven Bau zu beginnen und wo wird der Standort dieses Baus sein?
- Weshalb ist solche Eile (Fertigstellung bis Herbst 2002) geboten?
Zum Projekt selbst
6. Welches ist der aktuelle Stand des Projektes?
7. Welche Alternativen (insbesondere leerstehende Gebäude, Parzelle 5439, Parzelle 3530, andere...) sind bis heute eingehend geprüft worden? Der Stadtrat wird aufgefordert eine Matrix mit den Minimalangaben
- Raum
- Mietkosten
- Frühest möglicher Bezugstermin
- Notwendige Investitionskosten
- Besondere Vorteile
- Besondere Nachteile
- Grund der Ablehnung
zu erstellen, damit die Varianten nachvollziehbar verglichen werden können.
8. Welche Alternativen sind weiter denkbar, wurden aber noch nicht geprüft?
9. In welcher Form wurde die Anwohnerschaft bis heute informiert? In welcher Form soll die Anwohnerschaft künftig in die Entscheidungsfindung einbezogen werden?
10. Mit welchen Einsprachen rechnet der Stadtrat konkret und wie will er diese in dieser kurzen Zeit behandeln?
11. Inwieweit wurden die Lehrkräfte des Bifangschulhauses in die Planung einbezogen?
12. Wie wird den Quartierbewohnern, die schon jetzt die Auswirkungen der Bauten (Sälipark, Fachhochschule, Swisstraining etc.) zu tragen haben ein solcher Neubau erklärt (der immerhin einige Jahre bestehen soll)?
13. Welche Sicherheiten kann der Stadtrat bieten, dass nach dem Neubau das Provisorium abgerissen und wieder der Schule bzw. dem Kindergarten und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird? Welche bleibenden Spuren sind zu erwarten?
14. Kann die Stadt während der Übergangszeit Alternativen zur Verfügung stellen für Anlässe, die bis anhin auf dem Hartplatz stattgefunden haben (allen voran die Vorbereitungen für die Veloprüfung der Schulkinder der rechten Stadtseite, weiter MIO, Schwingfest, etc.)?
15. Ist der Stadtrat der Meinung, dass ein 5-jähriges Provisorium mit Containern für eine Fachhochschule, die für Qualität stehen soll, das nötige und richtige Qualitätsmerkmal ist?
16. Das gesamte Areal des Schulgebäudes Bifang ist und hat Qualität, die der Stadt Olten gut ansteht. Das in sich intakte Gebiet trägt wesentlich zur Attraktivität der rechten Aareseite bei und damit der Stadt Olten. Diese Lebensqualität soll nun einem 5-jährigen Provisorium weichen. Welche Haltung nimmt der Stadtrat dazu ein?
17. Die Bedürfnisse und Interessen der Kinder, QuartierbewohnerInnen und StadtbewohnerInnen scheinen sekundär. Welche übergeordneten Interessen können dies rechtfertigen?“
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Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtrat René Rudolf von Rohr die dringliche Interpellation wie folgt:
Grundsätzliches
Der Gesamtstadtrat wurde vom Stadtpräsidenten an seiner Sitzung vom 18. März 2002 dahin-gehend informiert, dass die Fachhochschule Solothurn-Nordwestschweiz (FHSO) aufgrund des bereits bestehenden und des künftigen Raumbedarfs befristet auf fünf Jahre auf dem Areal des Bifangkindergartens Container aufstellen möchte. Vorausgegangen waren interne Abklärungen der Baudirektionen I und II auf Grund einer ersten Anfrage der FHSO. Dabei hatte die Baudirektion I festgehalten, dass die vorgesehene Nutzung zonenkonform sei; selbstverständ-lich müsse ein Baugesuch eingereicht werden, welches öffentlich publiziert werde, um der Nachbarschaft das rechtliche Gehör zu schenken. Die Baudirektion II ihrerseits stellte fest, dass die Erschliessung des Provisoriums keine Probleme darstelle, indem alle Medien im gleichen Graben untergebracht werden könnten; sie gab aber zu bedenken, dass das Erstellen von Parkplätzen auf dem Areal und Anlieferungen nicht gestattet seien, da die Sicherheit der Kin-dergarten-Kinder nicht gewährleistet wäre. Weitere Detailauflagen würden im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens gemacht. Die grössten Vorbehalte machte die Direktion Bildung und Sport: Sie führte unter anderem aus, das bei einer Realisierung der Pausenplatz für die Kinder nicht mehr zur Verfügung stünde und der bestehende Spielplatz überholt werden müsste. Da das Provisorium die Sicht auf den Eingang des Kindergartengebäudes verhindere, müssten auf dem Spielplatz aus Sicherheitsgründen zudem eine WC-Anlage und ein Materialcontainer aufgestellt werden. Auch die Direktion Bildung und Sport betonte in ihrer Stel-lungnahme, dass zum Pavillon kein Verkehrszugang gewährt werden könne, und machte dar-auf aufmerksam, dass bei schönem Wetter mit Lärmimmissionen durch 50 bis 70 im Freien spielende Kinder zu rechnen sei. Die Direktion Bildung und Sport stützte sich bei diesen Aussagen auf die Erkenntnisse einer Begehung des Areals durch Rektor Roland Giger und die Fachvertreterin der Kindergärtnerinnen, Doris Känzig, welche selber im betroffenen Kindergarten Bifang unterrichtet.
Die Bedenken und entsprechenden Anliegen des Stadtrates wurden in der Folge den Fachhochschulverantwortlichen mitgeteilt mit der Aufforderung, zu den aufgeworfenen Fragen, insbesondere was die Prüfung von Alternativstandorten betrifft, möglichst rasch Stellung zu nehmen. In ihrer Antwort betonten die Vertreter der Fachhochschule, sie hätten Standorte in einem weiteren Umkreis, aber auch auf den Arealen Marcoda, Giroud-Olma und am Theodor-Schweizer-Weg geprüft; die nötigen Infrastrukturen – insbesondere auch mit Lösungen auf Stahlstützen oberhalb von bestehenden Parkplätzen – seien aber ungleich teurer und aufwendiger als am geplanten Standort. Der Stadtrat unterstrich in der Folge an seiner Sitzung vom 15. April 2002, er gehe davon aus, dass die zuständigen Gremien der FHSO alle Alternativstandorte in unmittelbarer Umgebung der heutigen Schule eingehend geprüft hätten, und signalisierte grundsätzlich Zustimmung zur Fortsetzung der Planung. Dies nicht zuletzt auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Konzentration der FHSO in Olten und deren qualitativer und quantitativer Ausbau schon seit langem eine Zielsetzung der Oltner Behörden darstellen. Einen späteren definitiven Entscheid knüpfte der Stadtrat allerdings an einige Voraussetzungen: Insbesondere dürfe der Kindergartenbetrieb nicht wesentlich beeinträchtigt werden und seien alle entstehenden Zusatzkosten durch die FHS zu tragen. Zudem erachte der Stadtrat die Öffentlichkeitsarbeit gegenüber Anwohnenden, Kindergärtnerinnen, Schulleitung Bifang und Schulkommission als sehr wesentlichen Beitrag. Im Detail gehe es um die zu erarbeitenden vertraglichen Regelungen zu folgenden Punkten:
- Festlegung eines (möglichst kurzen) Zeitrahmens für das Provisorium
- Festlegung einer von der FHSO zu bezahlenden Miete für die Arealbenutzung
- Übernahme der Kosten für die Erschliessungsanlagen der Container und für die WC-Anlage und den Materialcontainer auf dem Kinderspielplatz durch die FHS
- Ausschluss von Zufahrts- und Parkierungsmöglichkeiten auf dem Areal
- Festlegung der Bedingungen für eine anschliessende Benutzung der Container während der Kindergartensanierung
sowie um eine Erklärung der FHSO in Sachen Lärmimmissionen der spielenden Kinder.
In einem Gespräch mit der Fachhochschulleitung haben Stadtschreiber Markus Dietler und Rektor Roland Giger am 10. Mai 2002 erneut den Standpunkt der Stadtbehörden und insbesondere den Kommunikationsbedarf unterstrichen. Es wurde ihnen zudem zugesichert, dass Alternativstandorte erneut überprüft würden.
Es gilt somit grundsätzlich festzuhalten, dass das Kindergartenareal Bifang einen der möglichen Standorte darstellt und dass bei den Stadtbehörden von Seiten der Fachhochschulleitung noch kein konkretes Projekt vorgelegt respektive noch kein Baugesuch eingereicht wurde. Konkrete Aussagen zu den Plänen der FHSO können daher nur deren Verantwortliche, nicht aber die Stadtbehörden machen, und auch die Verantwortung für die Öffentlichkeitsarbeit liegt im jetzigen Zeitpunkt bei der FHSO. Die Stadtbehörden haben aber ihre Mitwirkung bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung im Gebäude der FHSO, welche noch vor Ende Monat stattfinden soll, zugesagt.
Die FHSO hat auf Anfrage der Stadtbehörden wie folgt zum Inhalt der Dringlichen Interpella-tion Stellung genommen:
- „Die Raumerweiterung durch diese Pavillonlösung steht nicht in direktem Zusammenhang mit der Konzentration der Fachhochschule in Olten (Umzug der Technik von Oensingen nach Olten). Der kurzfristige Raumbedarf ist entstanden, weil die Fachhochschule erfolgreicher ist als geplant. Einerseits liegen für die Diplomausbildungen (Beginn Herbst 2002) bedeutend mehr Anmeldungen vor als letztes Jahr, und ausserdem hat der Umsatz in der Weiterbildung innert 2 Jahren um beinahe 50 % zugenommen, und wenn die kurzfristige Raumerweitung aus irgendeinem Grund nicht rechtzeitig realisiert werden kann, wird die Fachhochschule besonders im Weiterbildungsbereich Kurse absagen müssen. Da die Weiterbildung zu Vollkosten angeboten wird, wirken sich Kursannullierungen auch negativ auf das Budget aus.
Die Fachhochschule plant für diesen kurzfristigen Bedarf einen Ausbau von ca. 1400 m2. Die Nutzfläche muss aus logistischen Gründen in unmittelbarer Nähe zum Gebäude an der Riggenbachstrasse 16 stehen.
Die Planung für die Konzentration der Fachhochschule in Olten erfolgt nicht durch die Stadt, sondern durch den Kanton in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule.
Nach dem Entscheid des Kantonsrates vom Dezember 2001 hat der Regierungsrat eine Planungskommission eingesetzt, die zur Zeit die sich bietenden Möglichkeiten prüft und Entscheidungsgrundlagen vorbereitet. Sie hat den Auftrag, dem Regierungsrat bis Herbst 2002 zu berichten und Antrag zu stellen. Mit der vorgeschlagenen Pavillon-Lösung beschäftigt sich die Kommission nicht, da die Pavillons nur einen kurzfristigen Raumbedarf abdecken, bis eine Lösung für den Zusammenzug der Fachhochschule in Olten vorliegt.
2. Die Federführung für die hier angesprochene Pavillon-Lösung liegt bei der Direktion der Fachhochschule.“
Zu den einzelnen Fragen:
- Der Stadtrat kann aus den genannten Gründen keine über das bereits Gesagte hinausgehenden Angaben zum noch nicht konkretisierten Projekt machen. Er muss sich daher in der Folge bei der Beantwortung einzelner Fragen auf Aussagen der FHSO-Verantwortlichen stützen. Laut diesen können in Kürze genauere Angaben zum Pavillon-Projekt gemacht werden (Bauausschreibung ist in Vorbereitung).
- Die FHSO rechnet mit einem Raumbedarf von 9000 bis 10'000 Quadratmetern Nettonutzfläche für die Konzentration der FHSO in Olten und zur Abdeckung des mittelfristigen Wachstums der Schule.
- Die Pavillonlösung ist nicht ein Provisorium für den Umzug der Technik von Oensingen nach Olten, sondern die Abdeckung eines kurzfristigen zusätzlichen Raumbedarfs (siehe obenstehende Stellungnahme der FHSO). Ob für den Umzug der Technik von Oensingen nach Olten ein Provisorium erforderlich ist oder ob sogleich die definitive Lösung angestrebt werden kann, wird der Bericht der genannten kantonalen Planungskommission zeigen.
- Baubeginn und Standort können frühestens bezeichnet werden, wenn die Entscheide von Regierungsrat und Kantonsrat aufgrund des Berichts der kantonalen Planungskommission gefallen sind.
- Wenn die Fachhochschule diesen Raum nicht kurzfristig zur Verfügung hat, wird dies laut den Verantwortlichen die Stellung der Teilschule Olten in der Fachhochschule Nordwestschweiz gerade jetzt – wo die Strategieentwicklung stattfindet – erheblich schwächen. Diese Schwächung wird unumkehrbar sein, da die Verteilung der Schwerpunkte jetzt erfolgt.
- Der Stadtrat hat der FHSO-Leitung grünes Licht für eine Weiterbearbeitung des Projektes gegeben, dabei aber wie erwähnt klare Auflagen gemacht, respektive vertraglich zu regelnde Punkte aufgezählt. Ferner erging an die FHSO-Verantwortlichen die klare Aufforderung, Alternativstandorte zu prüfen.
- Die Aufforderung zur Prüfung von Alternativen ist wie erwähnt von Seiten der Stadtbehörden an die Adresse der FHSO-Verantwortlichen ergangen. Die Ausführung dieser Prüfung und die Auflistung von deren Ergebnissen in einer Matrix kann jedoch nicht Sache des Stadtrates sein. Laut den FHSO-Verantwortlichen wurde insbesondere das Areal Jung bei der Garageeinfahrt Fachhochschule geprüft; dort wären die Kosten etwa doppelt so hoch wie bei der geplanten Lösung, da die Pavillons auf Stahlstützen errichtet werden müssten, und wäre keine rechtzeitige Realisierung möglich. Ebenso geprüft wurde der Parkplatz Migros Freizeitland; dort war vom Eigentümer keine Bewilligung zu erhalten.
- Bisher sind laut FHSO-Verantwortlichen keine geeigneten Alternativen gefunden worden.
- Die detaillierte Information der Öffentlichkeit, welche primär den Projektverantwortlichen obliegt, kann erfolgen, sobald das definitive Projekt vorliegt. Vor Ende Monat soll eine öffentliche Informationsveranstaltung im FHSO-Gebäude mit Beteiligung der Stadtbehörden stattfinden.
- Einspracheberechtigt im baurechtlichen Verfahren sind die unmittelbaren Parzellenanstösser sowie die Nachbarschaft auf dem Zufahrtsweg, wenn Mehrverkehr durch das Provisorium nachweisbar ist. Möglich sind die im Rahmen eines Bauverfahren üblichen Rechtswege.
- In die Vorabklärung einbezogen wurde von Seiten der Stadt wie erwähnt die Fachvertreterin der Kindergärtnerinnen. Zudem wurde die Lehrerschaft des Bifangschulhauses in der Zwischenzeit auf einen Brief hin schriftlich über den Stand der Dinge informiert. Die Lehrpersonen werden in die Planung einbezogen, sobald ein konkretes Projekt auf dem Bifangschulhaus-Areal vorliegt. Die FHSO-Leitung wurde von Seiten der Stadt denn auch mehrfach deutlich auf diesen Bedarf aufmerksam gemacht und will nach Vorliegen des definitiven Projektes detailliert informieren.
- Der Bedarf für eine Erweiterung der FHSO ist aufgrund der Angaben ihrer Leitung klar gegeben. Es gilt zudem festzuhalten, dass sich sowohl der Kantonsrat wie auch die Oltner Behörden und der Oltner Souverän klar für eine Konzentration der FHSO in Olten ausgesprochen haben. Aus Gründen der Synergie kann diese aber nur in der Nähe des schon vorhandenen Standortes stattfinden. Dennoch soll den berechtigten Anliegen der Quartierbewohnerinnen und -bewohner möglichst Rechnung getragen werden, indem die Erschliessung des Provisoriums wie die bisherige der FHSO von der Sälistrasse her erfolgen soll.
- Dass das Provisorium nach erfolgtem Neubau wieder entfernt wird, gehört zu den Auflagen, welche es als Basis für eine Baubewilligung vertraglich zu regeln gälte. Die FHSO erklärt dazu, es sei ihr wie auch der kantonalen Planungskommission völlig klar, dass diese Pavillons nicht Bestandteil der definitiven Fachhochschullösung sein können. Bleibende Spuren sind nicht zu erwarten, da keine Unterkellerung des Provisoriums stattfindet. Es würde viel-mehr zu einer Aufwertung des Spielplatzes kommen, und während der vorgesehenen Sanierung des Kindergartengebäudes könnte das Provisorium der FHSO als Ausweichstandort durch den Kindergarten benutzt werden.
- Entsprechende Alternativen sind möglich und werden derzeit geprüft.
- Will die FHSO ihre Chancen im regionalen und nationalen Verbund wahrnehmen, so besteht keine andere Wahl als die eines Provisoriums. Es gilt zudem festzuhalten, dass eine Aufteilung auf verschiedene Standorte innerhalb der Stadt Olten, wie dies derzeit der Fall ist, den Betrieb erschwert und nicht positiv zum Image der FHSO beiträgt und dass eine Provisoriumslösung, wie sie die FHSO-Leitung anstrebt, nicht mit dem Aufstellen von Baucontainern verwechselt werden darf. Es handelt sich vielmehr von der Nutzung her wie auch ästhetisch um eine unter Qualitätsgesichtspunkten absolut vertretbare Zwischenlösung, die in Oensingen bereits seit letztem Herbst funktioniert.
- Das Bifangareal ist umfangreich und würde durch das geplante Vorhaben nur zu einem Teil betroffen. Dennoch nimmt der Stadtrat die Anliegen der Bevölkerung auf der rechten Aareseite sehr ernst und legt grossen Wert darauf, dass sich die Betroffenheit in möglichst engen Grenzen hält und auf den allenfalls unmittelbar betroffenen Platz beschränken würde. Die vielen jungen Leute tragen zudem nach Meinung der FHSO eher zur Attraktivität des Quartiers bei.
- Es kann nicht darum gehen, berechtigte Interessen auf beiden Seiten gegeneinander auszuspielen. Dem Stadtrat ist es vielmehr wichtig, einen gangbaren Weg zu finden, um alle Anliegen, diejenigen der Anwohnerinnen und Anwohner wie auch diejenigen des Bildungsstandortes Olten, möglichst umfassend zu berücksichtigen.