Mit Datum vom 2. Juli 2004 haben Dr. Markus Ammann (SP) und Mitunterzeichnende folgende Interpellation eingereicht:
„In den letzten Jahren wurden im Rahmen der städtischen Budgetdebatte und auf Grund des ständigen Spardruckes immer wieder Planungen, Projekte und Investitionen verschoben und/oder vernachlässigt.
Während die Ebene Bund und Kanton z. Z. massiv sparen müssen und deshalb ihre Investitionstätigkeit deutlich einschränken, zeigt sich bei vielen Gemeinden ein gänzlich anderes Bild: Rechnungsüberschüsse und Steuersenkungen sind weitherum an der Tagesordnung.
1. Welche wichtigen Planungen, Projekte und Investitionen wurde in den letzten Jahren aufgrund von Sparprogrammen ein oder mehrere Male verschoben?
2. Welche Auswahl- und Priorisierungskriterien wandte der Stadtrat bei diesen verschobenen bzw. nicht realisierten Planungen, Projekten und Investitionen an?
3. Welche Mehrkosten (teuerer Unterhalt/Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Ersatz) werden grössenordnungsmässig durch diese verzögerten Investitionen verursacht (mangelhafte Bausubstanz, fehlende Isolationen/Wärmedämmung u.a.m.)?
4. Wie beurteilt der Stadtrat die Auswirkungen der städtischen Investitionen auf das örtliche und regionale Gewerbe (Bausektor, Dienstleistungen etc.)?
5. Wie beurteilt der Stadtrat die (Aus-) Wirkungen der städtischen Investitionstätigkeit (bzw. deren Höhe) auf potentielle Investoren, ansiedlungswillige Unternehmen und die allgemeine Attraktivität der Stadt Olten im Wettbewerb?
6. Welche Schlüsse zieht der Stadtrat aus der einhelligen Expertenmeinung, dass das Steuerniveau zwar wichtig, aber letztlich doch sekundär ist, weil viele andere Attraktivitätskriterien (wie eine gute Verkehrserschliessung, qualifiziertes Personal, umfassendes Kultur- und Freizeitangebot, hohes Investitionsvolumen, hohe Qualität der Dienstleistungen der öffentlichen Hand) für den Zuzug von zukunftsträchtigen Unternehmen und Privatpersonen von grösserer Bedeutung sind?
7. Wie beurteilt der Stadtrat die Höhe der im aktuellen Investitionsplan 05-10 vorgesehenen Investitionen in Bezug auf den theoretisch errechneten (ETH Zürich, Professur für Architektur und Baurealisation, Unterhaltsbedarf im Bauwesen) gesamten Werterhaltungsbedarf im Hoch- und Tiefbau?
8. Stützt sich der Stadtrat bei der Investitionsplanung allein auf die Interpellation Wüthrich oder welche anderen (finanz-) strategischen Instrumente und Überlegungen berücksichtigt er?“
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Stadtpräsident Ernst Zingg beantwortet im Namen des Stadtrates die Interpellation wie folgt:
1. In die Überlegungen des Stadtrates bei der Beantwortung der Interpellation Christian Wüthrich (FdP-/JL-Fraktion) betr. Priorisierung städtischer Projekte wurden sämtliche im Investitions- und Finanzplan 2004-2008 aufgeführten Projekte einbezogen, davon schwergewichtig: Entlastung Region Olten (Gesamtverkehrsprojekt), innerstädtisches Verkehrskonzept, Chance Innenstadt, Olten SüdWest, Kleinholz, Bahnhof-Nord (SBB-Areal), Umbau Stadttheater, Attraktivierung Aareraum, Sportstättenplanung/Verlegung Sportanlagen, Werkhof und Attraktivierung Bifang. Neben der Berücksichtigung der werterhaltenden Investitionen wurden als Entwicklungsinvestitionen folgende vier Bereiche definiert:
- Verkehr (Entlastung Region Olten und innerstädtisches Verkehrskonzept)
- Standortbeitrag Fachhochschule
- Stadttheater/Umbau und Sanierung
- Werkhof
Dass die übrigen Projekte verschoben wurden, geschah indessen nicht ausschliesslich aus „Spargründen“, sondern vielfach bestanden auch andere Gründe wie etwa ein geplanter Versuchsbetrieb im Aareraum, Gegnerschaft in der Bevölkerung für das Projekt Bifangplatz oder noch in Bearbeitung befindliche Grundlagen (Kulturbericht) bei der Chance Innenstadt.
2. Der Beantwortung der genannten Interpellation Christian Wüthrich ist zu entnehmen, dass der Stadtrat unter anderem mit Hilfe einer Nutzwertanalyse versuchte, eine möglichst neutrale Bewertung der Projekte vorzunehmen. Als Bewertungskriterien wurden dabei unter anderem die zeitliche und finanzielle Realisierbarkeit, der wirtschaftliche Nutzen, die Imagewirkung, die Nachhaltigkeitskriterien der Lokalen Agenda 21 und der Handlungsspielraum der Stadtbehörden berücksichtigt.
3. Es ist eine bekannte Tatsache, dass aufgeschobene Werterhaltungsmassnahmen und Unterhaltsarbeiten längerfristig zu einem Mehrfachen der Kosten führen können. Es ist deshalb wichtig, den optimalen Zeitpunkt für die Instandsetzung einer Liegenschaft zu finden. Folgende bekannte Kriterien für die Instandsetzungs- und Unterhaltsarbeiten sind dabei zu berücksichtigen :
- Sicherheit, Hygiene, Vorschriften
- Verhütung von Folgeschäden
- Energiesparmassnahmen in Verbindung von Sanierungen
- Verbesserung von Betriebsabläufen
- Infrastrukturverbesserungen
Die in den letzten Jahren bewilligten Unterhaltskredite wurden nach den vorgenannten Kriterien und Prioritäten eingesetzt. Der Stadtrat ist überzeugt, dass dadurch nennenswerte Mehr- resp. Folgekosten (Bauschäden, Energieverluste usw.) vermieden werden konnten bzw. können.
4. Es versteht sich von selbst, dass das örtliche und regionale Gewerbe von Investitionen der Einwohnergemeinde Olten profitiert. Aus diesem Grund wurden in den letzten Jahren denn auch erhebliche Brutto-Investitionen in folgender Höhe getätigt:
2000: 8,5 Mio. Franken
2001: 13,7 Mio. Franken
2002: 10,0 Mio. Franken
2003: 7,4 Mio. Franken
Mit einzubeziehen sind die indirekten Investitionen der EGO, nämlich diejenigen der sbo und des Zweckverbandes ARA.
Primat bei der Bestimmung der Inhalte und der Höhe der städtischen Investitionen hat indessen die Politik, welche der Verwaltung einen sorgfältigen Umgang mit den Steuergeldern vorschreibt.
5. Der Stadtrat beurteilt die Auswirkungen der städtischen Investitionstätigkeit auf potenzielle Investoren und die allgemeine Attraktivität als erheblich. Grosse Bedeutung misst er in diesem Zusammenhang insbesondere dem Bereich Verkehr (Entlastung Region Olten und innerstädtisches Verkehrskonzept) bei.
6. Der Stadtrat ist ebenfalls der Meinung, dass es neben den günstigen steuerlichen Verhältnissen zahlreiche weitere, ebenso bedeutende Faktoren für die Standortattraktivität gibt. Im Falle der Stadt Olten nimmt die steuerliche Situation angesichts der Nähe von steuergünstigeren Gemeinden im Kanton Aargau aber einen hohen Stellenwert ein.
7. Bei der Erarbeitung des Investitionsplans 05-10 galt es einerseits die theoretisch wünschbaren Werte der ETH-Z (Professur für Architektur und Baurealisation) und andererseits die stets knapper werdenden Finanzressourcen zu berücksichtigen. Der Stadtrat ist überzeugt, dass mit den im Investitionsplan 05-10 (zusammen mit der jeweiligen laufenden Rechnung) vorgesehenen Investitionen für Hoch- und Tiefbau eine Substanzerhaltung ohne nennenswerte Folgekosten möglich ist. Die Priorisierung der Werterhaltungsmassnahmen erfolgt selbstverständlich nach den in Antwort 3 erwähnten Kriterien.
9. Der Stadtrat erklärte sich in der Beantwortung der Interpellation Christian Wüthrich bereit, die von ihm als prioritär bezeichneten Projekte schwergewichtig zu behandeln. Er machte aber gleichzeitig darauf aufmerksam, dass sich die Prioritäten auf Grund aktueller Gegebenheiten verschieben könnten. Er behielt sich zudem eine gewisse Flexibilität für Unvorhersehbares oder derzeit noch offene Fragen vor.