Am 4. September 2003 haben Markus Ammann (SP-Fraktion) und Mitunterzeichnende ein Postulat mit folgendem Wortlaut eingereicht:
„Der Stadtrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Stadt am innovativen Mobility Business CarSharing Konzept teilnehmen kann, um mittelfristig eigene Fahrzeuge und Kosten einzusparen und gleichzeitig der Bevölkerung einen Zusatznutzen anbieten zu können.
Begründung:
Im Zug der Revision der Reglemente zur Entschädigung der Behördentätigkeit und von Verwaltungsangehörigen und deren Beratungen im Gemeindeparlament waren Diskussionen zum Thema Dienstfahrzeuge und Privatfahrzeug im Diensteinsatz sowie (Dienst-)Parkplätze ein Dauerthema.
Moderne Sichtweisen und insbesondere die Anlehnung an Überlegungen zu WOV und NPM legen nahe, den Fahrzeugpark und dessen Benutzung bzw. die Benutzung von Privatfahrzeugen zu Dienstzwecken vertieft zu überprüfen. Solche Überlegungen haben verschiedenenorts1 dazu geführt, dass Ressourcen geschont, Dienstfahrzeuge abgebaut und die Finanzierung von Privatfahrzeugen reduziert werden konnte.
Auch aus gesellschaftlicher und volkswirtschaftlicher Sicht sind diese Überlegungen notwendig. Dienstfahrzeuge werden in aller Regel am Tag, Privatfahrzeuge hingegen eher am Abend eingesetzt. Nur eine neue Art der Fahrzeugbenutzung kann diesem ressourcen- und volkswirtschaftlichen Unsinn Rechnung tragen. Ziel sollte sein, dass sich die verschiedenen Nutzungen zu einem wirtschaftlichen und ökologischen Betrieb ideal ergänzen. Die Anschaffung von Autos soll übergreifend optimiert und Anreize zur Benützung des öffentlichen Verkehrs sollen unterstützt werden.
Die Genossenschaft Mobility CarSharing Schweiz bietet ein Programm, das diese Aspekte genau berücksichtigt: Mobility Business CarSharing (BCS). BCS ist die wirtschaftlichere Alternative zur eigenen Firmenflotte und erlaubt heute die parallele Nutzung für private und dienstliche Zwecke bei getrennter Abrechnung.
Die Idee des Postulates ist, dass mit einer Nutzwertanalyse in einem Vergleich zwischen Dienstfahrzeugen, dienstlich genutzten Privatfahrzeugen und dem Mobility Business CarSharing die Bedingungen für die optimale Nutzung der jeweiligen Kategorie ermittelt werden.“
1 Neben diverse Kantonen und Städten nehmen heute auch über 900 Firmen an dem BSC Programm teil (u. a. Migros, IBM, Siemens...). Das Baudepartement des Kantons Aargau sei beispielhaft zitiert:
Mobility – ein Thema für die Verwaltung
Selbstverständlich ist Mobilität auch ein Thema für die Verwaltung. Sie ist mobil im doppelten Sinn: beweglich bei der Umsetzung der laufenden Reformen in Politik und Verwaltung, aber auch mobil für tägliche Arbeit. Viele von uns sind immer wieder Unterwegs, vom Raumplaner des Baudepartements über die Revisoren des kantonalen Steueramtes bis zu den Richterin-
nen und Richtern auf Augenschein. Mit dem Zug zur Arbeit und mit dem Mobility-Auto zum Augenschein. Oder: Am Wochenende mit dem Zug – am Gotthardstau vorbei – nach Locarno. Dann mit dem Auto – bald kommen weitere Farben dazu – nach Berzona oder Indemini. Wirklich mobil ist heute, wer beweglichen ist – vor allem im Kopf.
Wegbereiter Baudepartement
Seit drei Jahren sammelt das Baudepartement Erfahrungen mit dem Business CarSharing von Mobility. Fast nur positive. Im letzten Jahr haben 70 Personen total 350 Fahrten ausgeführt und dabei insgesamt 34 000 km zurückgelegt. Das Baudepartement hat bereits ein Dienstfahrzeug verkauft. Der BD-Wagenpark soll weiter abgebaut werden. Die Angestellten kommen zunehmend auf den Geschmack: Sie fahren auch in der Freizeit mit Mobility – und dies zu attraktiven Konditionen. Künftig steht dazu die Mobility Duocard zur Verfügung. Mit dieser Karte sind Geschäfts- und Privatfahrten möglich, bei getrennter Abrechnung.“
Im Namen des Stadtrates beantwortet Stadtpräsident Ernst Zingg den Vorstoss wie folgt:
Der Stadtrat ist grundsätzlich der Ansicht, dass es sich beim Mobility Business CarSharing Konzept um einen wertvollen, innovativen Ansatz für geeignete Anwendungen handelt. Ob er sich auch für die Befriedigung der Mobilitätsbedürfnisse der Einwohnergemeinde eignet, ist jedoch fraglich. Es gilt nämlich festzustellen, dass es sich bei der Mehrzahl der Fahrzeuge, welche die Einwohnergemeinde Olten besitzt, um Spezialfahrzeuge (Werkhof, Feuerwehr, Stadtpolizei etc.) handelt und sich die Ausgangssituation deshalb nicht mit der Fahrzeugflotte einer beispielsweise schwergewichtig im Aussendienst tätigen Firma vergleichen lässt. Die Zahl der „normalen“ Fahrzeuge ist an einer Hand abzuzählen.
Hinzu kommt, dass das Gemeindeparlament mit Beschluss vom 12. November 2003 ein Reglement für die Ausrichtung von Entschädigungen für Verwaltungsangehörige verabschiedet hat, welches vorschreibt, dass für Dienstreisen jeglicher Art grundsätzlich die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen sind. Ist nur die Benützung eines Motorfahrzeugs möglich bzw. sinnvoll, beträgt die Entschädigung für das Privatfahrzeug Fr. -.60 pro Kilometer; die bisherigen Pauschalentschädigungen wurden abgeschafft. Wer hingegen ein Fahrzeug der Einwohnergemeinden für Dienstreisen benützen kann, erhält keine Entschädigungen. Die neue Regelung ist erst seit Anfang Jahr in Kraft; Erfahrungen fehlen deshalb weitgehend.
Der Stadtrat ist dennoch bereit, das Postulat entgegen zu nehmen, weist aber darauf hin, dass die Anzahl der bei einer Prüfung einzubeziehenden Fahrzeuge sehr gering ist und dass unmittelbar nach der Genehmigung eines neuen Reglements, das den Akzent auf öffentliche Verkehrsmittel legt, kein erneuter Systemwechsel geplant ist, sondern erst Erfahrungen mit dem aktuellen System gesammelt werden sollen. Der Stadtrat anerkennt anderseits, dass die vom Postulanten angeregte intern durchzuführende Nutzwertanalyse auch das Verkehrsverhalten von Angehörigen des städtischen Personals im privaten Bereich positiv zu Gunsten von Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz beeinflussen könnte.