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Stadtrat zum Thema Notbudget: «Exekutive muss sich für Wohl der Stadt einsetzen können»
Sollte die vergangene Woche beim Amt für Gemeinden eingegangene Beschwerde gegen stadträtliche Beschlüsse zum Notbudget erfolgreich sein, wird nach Ansicht der Oltner Exekutive deren zentrale Aufgabe, sich für das Wohl der Stadt Olten einzusetzen und Schaden von ihr abzuwenden, ganz wesentlich in Frage gestellt. Der Stadtrat erklärt, er habe an verschiedenen Sitzungen seit Mitte Dezember 2018 jeweils nach intensiven Diskussionen unter anspruchsvoller Abwägung umfassender Gesichtspunkte Beschlüsse im Rahmen des Notbudgets gefällt. Dabei habe sich jeweils auch die Frage der Folgen, welche ein Verzicht der betreffenden Ausgabe mit sich bringt, gestellt. Massgebend sein könnten dabei unter anderem die Anzahl der vom Verzicht betroffenen Personen, der Schaden, welchen der Verzicht auf die Stadt haben wird, potenzielle Gefahren usw. Zur Beurteilung von anstehenden Ausgaben habe er Richtlinien für die Verwaltung und für sich selber verfasst. Im Rahmen dieser, welche Handlungsempfehlungen und keine exakte Vorgabe darstellten, müssten über gebundene Ausgaben hinaus auch «politische» Ermessensentscheide möglich sein, sei doch der Stadtrat für die Attraktivität der Stadt Olten und auch für deren Entwicklung und Aussenwirkung verantwortlich. In diesem Sinne gelte es schliesslich auch einen Stillstand in der Stadt Olten zu vermeiden.
Die ersten drei Monate der budgetlosen Zeit seien diesbezüglich etwas einfacher gewesen, betont der Stadtrat; mit wachsender Fortdauer werde die Lage hingegen schwieriger: «Will man in den nächsten Monaten nach einer Genehmigung des Budgets Umsetzungen in Olten sehen, müssen diese rechtzeitig geplant und vorbereitet werden. Wachsender Zeitdruck entsteht auch dadurch, dass bei weiteren Verzögerungen in einigen Fällen neuer Schaden zu entstehen droht, z.B. beim Weglassen von Deckbelägen auf sonst fertiggestellten Strassenstücken oder in Form von finanziellen Schäden bei neuen Submissionen.» Nicht zuletzt aufgrund seines detaillierten Einblicks stehe der Stadtrat in der Verantwortung, Schaden von der Stadt Olten abzuhalten.
Werde die Beschwerde gegen die Beschlüsse generell angenommen, seien die Exekutive und damit auch die Gesamtgemeinde in ihrer Entwicklung gelähmt, erklärt der Stadtrat. In Bereichen mit intensivem Vorbereitungsbedarf wie etwa dem Bauwesen würde dies bedeuten, dass das Jahr in Sachen Investitionen praktisch «gelaufen» sei, wenn gegen das Budget erfolgreich das Referendum ergriffen werde und es bei der Volksabstimmung dann abgelehnt werde. Das könne man sich jedoch als Stadt wirtschaftlich und imagemässig nicht leisten. Dies gilt es nach Ansicht des Stadtrates bei der Beurteilung der Stadtratsbeschlüsse im Rahmen des Notbudgets und der eingegangenen Beschwerde zu berücksichtigen.
Er kritisiert zudem im Zusammenhang mit der Beschwerde das Vorgehen des Amts für Gemeinden: Dieses habe schon bevor es die Stadt Olten als Beschwerdegegnerin offiziell informiert und instruiert habe, in einem laufenden Verfahren gegenüber den Medien Auskünfte erteilt und über seine Schlussfolgerungen informiert.