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Stadtrat zur Budgetabstimmung: "Wir nehmen Schritt für Schritt"
Das Gemeindeparlament hat am 22. November 2018 das Budget 2019 mit 23:13 Stimmen bei 3 Enthaltungen genehmigt; es sieht bei einer Steuererhöhung auf 112% für Natürliche Personen und 110% für Juristische Personen (bisher je 108%) ein Defizit von 346'500 Franken vor. Gegen diesen Parlamentsbeschluss wurde erfolgreich das Referendum ergriffen.
«Wir stimmen jetzt über das Budget 2019 ab»
Genau um dieses Budget 2019 gehe es denn auch bei der kommenden Volksabstimmung, betont der Gesamtstadtrat in seinem Auftritt vor den Medien: «Wir stimmen jetzt nicht über den Finanz- und Investitionsplan ab, der sich mit jedem Einzelentscheid wieder ändert, weshalb die dort aufgezeigten weiteren Steuererhöhungen noch keineswegs in Stein gemeisselt sind.» Denn: Jedes Jahr gebe es ein neues Budget, das eine Mehrheit finden müsse. Zum Finanzplan bemerkte der Stadtrat lediglich, er halte diesen nicht für ein «Wunschkonzert», sondern habe darin aufgezeigt, was in seinen Augen gemacht werden müsste. Hätte man ohne abschliessende politische Entscheide wichtige, wenn auch umstrittene Vorhaben wie die Stadtteilverbindung Hammer nicht aufgeführt, hätte auch dies zu Kritik geführt.
Um Momentaufnahmen handle es sich auch bei Vergleichen mit andern Städten, zum Beispiel bezüglich Investitionsvolumina (vgl. Grafik), gibt der Stadtrat zu bedenken. Entscheidend sei, welche Funktion die jeweilige Stadt für ihre Umgebung habe und an welchem Punkt ihrer Entwicklung sie sich gerade befinde, ob sie beispielsweise ihren Bahnhofplatz schon erneuert habe oder ob sie Vermögen habe, zum Beispiel weil sie Werte verkauft habe.
Kosten im Griff – Steuersätze unter Mittelwert
Was die Stadt Olten angehe, so sei das im Budget 2019 ausgewiesene Defizit mit 0,3% des Umsatzes von rund 111 Mio. Franken gering, betont der Stadtrat. Und die Kosten habe man im Griff. So zeige der Blick neun Jahre zurück, dass sieben von zehn Bereichen ihre Nettokosten senken konnten; lediglich bei der Sozialen Sicherheit, wo das Wachstum schweizweit feststellbar sei, im Bereich Finanzen/Steuern, wo der neue Finanzausgleich zu Verschiebungen geführt habe, und im Bereich Gesundheit sei dies nicht der Fall. Und auch die Kennzahlen wie etwa der Nettoverschuldungsquotient (Nettoschuld in Prozent der direkten Steuern Natürlicher und Juristischer Personen) mit derzeit knapp 60% bei «erlaubten» 150% seien im Lot.
Es komme hinzu, dass sich die Stadt Olten auch mit den geplanten Steuersätzen von 112% und 110% und den dadurch entstehenden Mehrbelastungen (vgl. Kasten 1) noch sehen lassen könne: Sie befinde sich damit immer noch unter dem Mittelwert der Gemeindesteuerfüsse im Kanton Solothurn, welcher derzeit bei 118,2% bei den Natürlichen Personen und 114% bei den Juristischen Personen liege. Eine Steuersatzerhöhung sei nach dem Wegfall des «Steuer-Bonus» von Seiten der Alpiq zwingend gewesen und auch heute notwendig, um die Funktionalität und die Attraktivität der Stadt Olten langfristig zumindest zu erhalten oder im besten Fall zu verbessern. Schon 2014 habe der Stadtrat festgestellt, dass es dafür einen Steuersatz von 115% brauchen würde.
Zum oft gehörten Vorwurf der Tiefsteuerstrategie bzw. des verpassten Sparens erklärt der Stadtrat, das Gemeindegesetz des Kantons Solothurn schreibe vor, dass der Steuerfuss so zu bemessen sei, «dass der voraussichtliche Steuerertrag mit dem übrigen Ertrag mittelfristig den Aufwand der laufenden Rechnung einschliesslich der notwendigen Abschreibungen finanziert». Ein «Bunkern» von Steuergeldern sei somit nicht möglich – auch weil diese dann dem Zyklus der Wirtschaft entzogen würden.
Attraktive Projekte umsetzen
Das Budget 2019 enthalte viele attraktive Projekte, betont der Stadtrat weiter, darunter das Parkleitsystem, die Attraktivierung des Aarezugangs beim Pontonierhaus, die Sanierung der Leichtathletikanlage, die Renaturierung des Mühlitälibach inkl. Hochwasserschutz, der Start der Ortsplanrevision oder die Aufwertung des Ländiwegs. Mit der Zustimmung zum Budget könnten diese – zurzeit blockierten – Vorhaben ausgelöst und umgesetzt werden und drohten nicht bei einer weiteren Budgetüberarbeitung sprich -kürzung gestrichen zu werden. Davon profitierten die Steuerzahlenden und die Gesamtbevölkerung von Stadt und Region, dank Aufträgen aber auch Gewerbe und Wirtschaft.
Für die Umsetzung brauche es aber neben finanziellen auch genügend personelle Ressourcen, gibt die Exekutive zu bedenken. Schon bei der letzten Budgetabstimmung im Jahr 2014 habe der Stadtrat aufzeigen können, dass Olten weder eine aufgeblähte noch eine überteuerte Verwaltung aufweise. Seither hätten sich die Zahl der budgetierten Stellen und die Personalkosten weiter reduziert (vgl. Tabelle „Budgetierte Stellen 2010 bis 2019“). Jetzt gibt der Stadtrat nach langen Jahren ohne jegliche Lohnanpassungen ein wenig Gegensteuer. Er begründet dies damit, dass die Personaldecke sehr dünn geworden sei: «Nach einem starken Personalabbau in den letzten fünf Jahren um rund 20% besteht bei Ausfällen und Abgängen heute vielfach die Gefahr, dass Dienstleistungen rasch nicht mehr in der gewohnten Qualität und Zeit angeboten werden können.» Gute Mitarbeitende gingen weg oder drohten «verheizt» zu werden. Und: «Wichtige Vorhaben wie etwa die Ortsplanrevision rücken terminlich immer weiter nach hinten und Aufsicht und Begleitung von externen Auftragnehmenden sind nicht in genügendem Umfang möglich, was auch zu finanziellen Schäden führen kann und auch führt.»
Tabelle «Budgetierte Stellen 2010 bis 2019»:
Jahr |
Budgetierte Vollzeitstellen |
davon Sozialregion |
2010 |
208.28 |
21.90 |
2011 |
209.58 |
21.30 |
2012 |
212.68 |
23.20 |
2013 |
206.25 |
23.90 |
2014 |
207.75 |
26.50 |
2015 |
190.83 |
26.00 |
2016 |
163.05 |
27.70 |
2017 |
163.71 |
29.50 |
2018 |
169,70 |
33.50 |
2019 |
173.41 |
34.00 |
Ressourcen für Bau und Planung stärken
Angesichts der wachsenden Aufgaben in einer wachsenden Stadt beinhaltet das Budget daher neue Stellen bzw. Pensenerhöhungen in der Kinder- und Jugendförderung (40%), in der Betreuung der Schulinsel (Praktikum), bei den Schulleitungen (42%), im Rechts- und Personaldienst (20%), im Werkhof (50%) und im Hochbau (100%). Gegen die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Hochbau wurde ebenfalls erfolgreich das Referendum ergriffen, weshalb der Entscheid von Parlament und Stadtrat in einer separaten Vorlage dem Volk unterbreitet wird. Konkret geht es um die Stelle Leiter/in Abteilung Hochbau mit einem 80- bis 100%-Pensum. In den letzten Jahren habe sich gezeigt, so der Stadtrat, dass die 2013 wesentlich reduzierten Kapazitäten im Bereich Planung und Arealentwicklungen nicht ausreichten; zumal die grossen Zukunftsprojekte der Stadt mehrheitlich mit Planung und Bau zu tun haben. Stadtplanung mit Ortsplanung, Mobilität/Verkehrsplanung/Parkleitsystem, Grossprojekt Neuer Bahnhofplatz, Masterplanung und Prozessbegleitung Olten SüdWest: Reichten die vorhandenen Kapazitäten schon nicht aus, um diese Aufgaben wahrzunehmen, so bleibe erst recht keine Kapazität, um wichtige neue Vorhaben wie die Entwicklung einer Areal- und Immobilienstrategie mit anschliessenden Umsetzungen, beispielsweise der Arealentwicklung im brachliegenden Gebiet Olten Hammer/Rötzmatt/Stationsstrasse, aufzunehmen. Auch die anstehende Ortsplanrevision könne nicht mit den bestehenden Ressourcen ausgeführt werden.
Zudem bestehe trotz hoher Effizienz der bestehenden Mitarbeitenden ein Nachholbedarf im Hochbau, wo die Realisierung von neuem Schulraum bevorstehe, und ein Ressourcendefizit im Bereich Bauinspektorat. Letzterer sei eine zentrale Einheit für die bauliche Stadtentwicklung: «Bei Bauvorhaben in der Siedlung nimmt die Komplexität zu, parallel dazu steigt der Beratungsaufwand kontinuierlich an. Eine Ressourcenknappheit wirkt sich direkt auf die Fristen und Qualitätssicherung aus. Mit zusätzlichen Kapazitäten soll ein Umfeld geschaffen werden für professionelle, kundenfreundliche Arbeit.»
Wie geht es weiter?
In der aktuellen budgetlosen Zeit können Ausgaben, die nicht gebunden, das heisst nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, in der Regel nicht ausgelöst werden und sind wesentliche neue Vorhaben blockiert. Wird das Budget an der Urne abgelehnt, geht diese Blockade weiter und muss zudem ein neues Budget erstellt werden, bei dem die im bisherigen Budget vorgesehenen Vorhaben nochmals neu diskutiert werden. Hinzu kommt der Zeitfaktor: Die Behandlung einer neuen Budgetvorlage im Parlament ist bei einer Ablehnung an der Volksabstimmung vom 24. März an der Sitzung vom 23. Mai vorgesehen, da diese vorher von Verwaltung und Stadtrat noch erarbeitet und von der Finanzkommission vorberaten werden müsste. Im Falle einer neuerlichen Zustimmung im Parlament würde wiederum die 30-tägige Referendumsfrist bis Ende Juni laufen. Das heisst: die Stadt Olten hätte bei einer Ablehnung des aktuellen Budgets an der Urne frühestens Anfang Juli ein genehmigtes Budget – und dies auch nur wenn das Parlament eine überarbeitete Version genehmigen und danach gegen diese Genehmigung nicht erneut das Referendum ergriffen würde. Käme es zu einer zweiten Volksabstimmung, könnte diese frühestens Ende August/Anfang September stattfinden. Fände dort auch das zweite Budget keine Mehrheit, müsste wohl der Regierungsrat aufsichtsrechtliche Massnahmen ergreifen. |
Mehrbelastung durch die geplante Steuererhöhung
Die Mehrbelastung durch die geplante Steuererhöhung beträgt für einen vierköpfigen Haushalt mit einem steuerbaren Einkommen (nicht zu verwechseln mit dem Brutto- oder dem Nettoeinkommen!) von 60‘000 Franken unter 10 Franken im Monat.
Hier der Vergleich der Gesamtsteuerbelastung (Bund, Kanton und Stadt) zwischen dem heutigen Steuersatz von 108% und dem geplanten von 112%:
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