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Turuvani-Areal: Gebäudehöhe und Verkehrserschliessung dominierten Mitwirkung
Das ehemalige Turuvani-Areal an der Tannwaldstrasse und an der Rosengasse in Olten ist aktuell baulich unternutzt. Zusammen mit zwei angrenzenden Grundstücken von gesamthaft 1'740 m2 soll das Areal städtebaulich überzeugend und quartierverträglich verdichtet werden. Das Areal am Gleiskörper und in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof eignet sich vorzüglich für Dienstleistungs- und Wohnnutzung.
Die Grundeigentümerin und die Stadt Olten haben 2016 einen Wettbewerb nach SIA Norm 142 mit fünf eingeladenen Teams durchgeführt, um eine massgeschneiderte Lösung zu erhalten. Das siegreiche Team Scheitlin Syfrig Architekten, Luzern, wurde mit der Weiterbearbeitung der Bauprojekte beauftragt.
Das Projekt sieht ein 31 Meter hohes Gebäude mit einem öffentlich zugänglichen Vorplatz vor, das zusammen mit den Nachbargebäuden die städtebauliche Achse entlang der Gleise akzentuiert. Ostseitig bilden ein drei- bzw. ein fünfgeschossiger Flachbau den Anschluss an die angrenzenden Gebäude der Unterführungsstrasse und der Rosengasse. Weil das zehngeschossige Gebäude von der aktuell gültigen Kernrandzone mit vier bzw. fünf Geschossen abweicht, ist neben dem obligatorischen Gestaltungsplan auch ein Teilzonenplan erforderlich. Die Zufahrt erfolgt von der Neuhardstrasse über die Rosengasse, die Wegfahrt via Tannwaldstrasse/Martin-Disteli-Strasse. Das Mobilitätskonzept geht von einem reduzierten Parkplatzangebot aus und sieht gleichzeitig flankierende Massnahmen wie eine hohe Anzahl von Veloabstellplätzen vor. Aufgrund seiner Lage und Qualität entspricht das Projekt den Anforderungen an eine hochwertige Innenentwicklung und Verdichtung im Sinne der neuen Raumplanungsgesetzgebung.
Im Juni 2016 wurde das Wettbewerbsergebnis im Foyer des Stadthauses für die interessierte Bevölkerung ausgestellt; die öffentliche Mitwirkung fand vom 19. Juni bis 6. Juli 2018 statt. Dabei sind zehn Eingaben eingegangen, darunter die Grünen Region Olten, zwei Privatunternehmen und sieben Privatpersonen, davon zwei Eingaben als Sammeleingaben mit 80 bzw. sieben Unterschriften. Generell wurde der Ansatz einer hochwertigen Verdichtung an diesem Standort ebenso begrüsst wie die vorgesehene Verkehrslenkung mittels Reduktion der Anzahl Parkplätze. Kritisch beurteilt wurden von mehreren Eingaben die Höhe des zehngeschossigen Baus und der daraus entstehende Schattenwurf sowie die Integration in die bestehende Quartierstruktur. Mehrere Eingaben erachteten zudem die Erschliessung über die Rosengasse als unzweckmässig und forderten eine Zubringersignalisation oder eine Direkterschliessung ab Unterführungsstrasse.
In ihrer Stellungnahme betont die Planungsbehörde, dass der höhere Bau nicht zu dominant, sondern Teil der gewünschten städtebaulichen Entwicklung entlang des Gleiskörpers sei; die Behandlung dieser Umzonung ausserhalb eine Ortsplanrevision sei – auch aufgrund der Qualität des gewählten Verfahrens – somit gerechtfertigt. Die räumlichen Qualitäten des Strassenzugs Rosengasse würden durch das vorliegende Projekt aufgrund der niedrigeren Überleitungsbauten nicht in Frage gestellt. Die Beschattung ändere sich gegenüber einem von verschiedenen Seiten angeregten fünf- oder sechsgeschossigen Bau nicht zuletzt dank der Position des Neubaus nur geringfügig. Auch was die Verkehrserschliessung angeht, hält die Planungsbehörde am erarbeiteten Planwerk fest: Angesichts der «autoarmen» Ausrichtung komme es nur zu einer geringen Mehrbelastung der umliegenden Strassen.
Die Planunterlagen sind derzeit bei den kantonalen Behörden zur Vorprüfung. Nach deren Vorliegen erfolgt anschliessend unter Berücksichtigung von allfälligem Änderungsbedarf die öffentliche Auflage.
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