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Parkleitsystem kommt unter den Weihnachtsbaum
Mit 30:18 Stimmen hatte das Gemeindeparlament der Stadt Olten an seiner Sitzung vom 28. März 2012 eine stadträtliche Vorlage für ein Parkleitsystem zurückgewiesen. Die Gegner störten sich daran, dass nicht alle öffentlichen Parkplätze im System integriert waren – insbesondere jene oberirdischen nicht, die den Suchverkehr ihrer Meinung nach wesentlich verursachten. Ferner wurde die Frage gestellt, ob sich die Ausgangslage nicht massgeblich durch die Eröffnung der ERO und die dadurch neue Zufahrt zur Innenstadt verändern würde.
Vorschlag der Grünen überwiesen
Am 20. Februar 2017 reichten die Grünen Olten einen Vorschlag gemäss Art. 16 GO mit 122 gültigen Unterschriften ein, der den Stadtrat beauftragen sollte, dem Parlament ein Parkleitsystem nach dem Vorbild Aarau zur Bewilligung vorzulegen. Das Parkleitsystem solle – vorbehältlich der Einwilligung der Parkhauseigentümer – Parkhäuser mit 20 oder mehr öffentlich nutzbaren Parkplätzen auf dem innerstädtischen Gebiet zwischen Sälipark und Bornblick sowie sämtliche oberirdischen Parkplätze auf öffentlichem Grund, z.B. Munzingerplatz, umfassen. Zu finanzieren sei das Projekt ganz oder teilweise mit Mitteln aus dem Parkplatzfonds der Stadt Olten.
In der Zwischenzeit ist es vier Jahre her, seit die ERO eröffnet wurde, und liegen somit Erfahrungen vor, wie diese das Parksuchverhalten beeinflusst. Der Stadtrat war daher der Ansicht, der Zeitpunkt sei gegeben, um über die Einführung eines Parkleitsystems erneut zu befinden, und empfahl die Überweisung des Vorschlags, was das Parlament am 18. Mai 2017 denn auch mit 38:5 Stimmen bei 2 Enthaltungen tat.
Teil des Mobilitätsplans
Ein Parkleitsystem gehört denn auch – neben einem Parkierungsreglement und einem Parkraumplan – zu den angestrebten Umsetzungen des Bereichs Parkierung im Mobilitätsplan Olten, den das Gemeindeparlament an seiner Septembersitzung zur Kenntnis genommen hat. Als Ziele werden dabei unter anderem die Reduzierung des Parkplatzsuchverkehrs und seiner negativen Begleiterscheinungen wie Lärm- und Luftemissionen, die Vermeidung von Verkehrsstörungen durch Warteschlangen und Suchverkehr und die Minimierung von Ausweichverkehr durch die Quartiere genannt. Als Vorteile für die Kundinnen und Kunden werden die bessere Auffindbarkeit des Parkplatzangebots, die Übersicht über Anzahl und Standorte der freien Parkplätze und die Reduktion von Zeitaufwand und Kilometerleistung für die Parkplatzsuche erachtet; die Betreiber profitieren von einer umfassenden Kommunikation der angeschlossenen Parkierungsanlagen und die Allgemeinheit von reduzierten Emissionen und von höherer Aufenthaltsqualität für den Fuss- und Veloverkehr. Zudem bieten die erhobenen Daten eine gute Grundlage für ein Monitoring und Controlling im Bereich Parkraum.
Im Februar dieses Jahres hat die Direktion Präsidium den Auftrag für die Erarbeitung eines Parkleitsystems für die Stadt Olten an die Sauber+Gisin Engineering AG in Zürich erteilt. Dieses sollte die Parkhäuser wie auch oberirdische städtische Parkfelder wie Schützenmatte, Munzingerplatz, Amthausquai Süd, Römerstrasse und Klosterplatz umfassen. Auf die Aufnahme weiterer (Einzel-)Strassenparkplätze ins neue Parkleitsystem wurde aus wirtschaftlichen Gründen verzichtet. In Zahlen geht es um rund 600 Parkplätze der öffentlichen Hand und rund 1300 private Parkplätze in Parkhäusern. Das Stadtgebiet wurde in die drei Zonen Zentrum, Zentrum Süd (Schützenmatte) und Olten Ost aufgeteilt. Die Parkangebote von Kantonsspital, P+R, Sportanlagen und Friedhof wurden nicht ins System aufgenommen, da diese Destinationen direkt angefahren werden, mit der Erwartung, dass dort Parkgelegenheiten bestehen, und praktisch ausschliesslich diesen Nutzungen dienen.
Kurze Wege zum Parkplatz
Für die Struktur des Parkleitsystems wurde eine hierarchische Struktur ausgewählt mit einer dynamischen Signalisation der drei Zonen aus allen Himmelrichtungen auf den Hauptachsen am Stadteingang, in der Folge einer dynamischen Signalisation der Parkhäuser/Parkfelder innerhalb der jeweiligen Zone, ergänzt mit einer statischen Signalisation der Zufahrt zum einzelnen Parkhaus/Parkfeld. Der Ansatz lautet, die drei Zonen auf den Hauptachsen anzufahren, auf denen der Autoverkehr verbleiben soll, bis er auf kurzem Weg in die jeweilige Parkgelegenheit geführt wird. In diesem Sinne soll die Belastung für die verkehrsberuhigten Bereiche in der Innenstadt, auf denen auch die innerstädtischen und regionalen Buslinien verkehren, möglichst gering gehalten werden.
Für den Einbezug der offenen Parkplätze in das Parkleitsystem ist eine automatische Belegungserfassung erforderlich. Dazu werden aktuell zwei Technologien in Betracht gezogen, welche auch miteinander kombinierbar sein sollten: optische Erfassung mittels Kameras in erhöhter Lage von mehreren Parkfeldern und Erfassung mit einem Bodensensor in jedem einzelnen Parkfeld. Lösungen mit Absperrungen und Schranken sind nicht zielführend, da sie andere Nutzungen erschweren oder sogar verunmöglichen. Zur Beschaffung gehört auch eine Datenschnittstelle für Apps und bargeldlose Bezahlung von Parkplatzgebühren, für welche das Parkleitsystem die erforderlichen Daten zur Verfügung stellt.
Im Juni wurden die Parkhausbetreiber an einem Informationsanlass mit Beteiligung einer Vertretung von Stadtrat und Gewerbe über den Stand der Arbeiten informiert und betreffend Teilnahme am neuen Parkleitsystem und Mitfinanzierung angefragt. Zusammenfassend darf aufgrund der anschliessend eingegangenen Rückmeldungen festgestellt werden, dass die angefragten Parkhausbetreiber grundsätzlich interessiert sind, am geplanten Parkleitsystem mitzumachen. Während eine Mitfinanzierung der Investitionen fast durchgehend abgelehnt wird, ist eine Beteiligung an den Betriebskosten für die meisten denkbar. Der Verteiler tendiert in diesem Falle zu einer Aufteilung nach Anzahl öffentlich zugänglicher Parkplätze. Als Trägerschaft wird die öffentliche Hand favorisiert
Finanzierung teilweise via Fonds
Der Stadtrat sieht daher die Stadt als Trägerschaft vor und beantragt dem Gemeindeparlament, dass die Einwohnergemeinde die Kosten für die Investition aus dem Fonds Parkplatzgebühren übernimmt. Die Investitionskosten belaufen sich auf rund 1,713 Mio. Franken (inkl. Mwst und Reserve von +20%), davon rund 1,045 Mio. Franken für das eigentliche Parkleitsystem und rund 668’000 Franken für die Ausrüstung der oberirdischen Parkplätze durch die Stadt Olten. Zur Finanzierung stehen im Fonds Parkplatzgebühren 1,471 Mio. Franken (Stand 31.12.2017) zur Verfügung.
Die Betriebskosten für das Parkleitsystem werden derzeit auf rund 23’000 Franken geschätzt. Weil ein Teil der Gelder für die Investition im Fonds Parkgebühren vorhanden sind, reduzieren sich die jährlichen Kosten für die Amortisation auf 30'250 Franken (Abschreibung der nicht durch den Fonds getragenen Kosten in der Höhe von 242'000 Franken innert 8 Jahren). Nach Ansicht des Stadtrates ist eine Beteiligung der Betreiber zumindest an den Betriebskosten anzustreben. Vorgesehen ist ein Verteiler nach Anzahl öffentlich zugänglicher Parkplätze, wodurch rund ein Drittel der anfallenden Kosten für den Betrieb des PLS von der Einwohnergemeinde zu tragen sind. Die nötigen Verhandlungen mit den Betreibern stehen noch aus; sie werden nach der Zustimmung des Gemeindeparlaments zum vorliegenden Projekt aufgenommen. Aufgrund des noch nicht feststehenden Verhandlungsergebnisses und der Unsicherheit über die künftigen Parkgebühren aufgrund der am 10. Februar 2019 bevorstehenden Volksabstimmung über das Parkierungsreglement beantragt der Stadtrat im Sinne eines effizienten Vorgehens einstweilen eine Freigabe der Finanzierung auch der Betriebskosten über die Stadtrechnung. Die Betriebskosten für die Belegungserfassung für städtische öffentliche Parkplätze in der Höhe von voraussichtlich 23'000 Franken werden in die jeweiligen städtischen Budgets aufgenommen.
Die Verhandlungen mit den Parkhausbetreibern über die Betriebsbeiträge sind im 1. Quartal 2019 vorgesehen. Parallel dazu sollen bis Mitte 2019 die definitiven Standorte mit dem kantonalen Amt für Verkehr und Tiefbau und die Erschliessungen mit der a.en ausgearbeitet werden. Zwischen März und September 2019 sind die Ausschreibungen für die Beschaffung der Infrastruktur geplant. Nach Ablauf der Lieferfristen – derzeit bei 3 bis 4 Monaten – können anschliessend die Installationen durchgeführt werden.
Zugehörige Objekte
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