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Stadt Olten schafft Grundlagen für Homeoffice
Das Arbeiten im Homeoffice erfreut sich bei Arbeitnehmenden und Arbeitgebern zunehmender Beliebtheit, kann doch örtlich flexibles Arbeiten Vorteile mit sich bringen wie Steigerung der Produktivität oder bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Informations- und Kommunikationstechnologien machen es immer besser möglich, dass Arbeitnehmende ihre Arbeit auch von unterwegs oder auch von zu Hause aus erledigen kann. Nachdem bisher das mobile Arbeiten von zu Hause aus auch in der Oltner Stadtverwaltung in Einzelfällen im Sinne einer Sonder- bzw. Ausnahmeregelung gestattet wurde, sind nun Richtlinien für die gesamte Verwaltung ausgearbeitet worden, gehört es doch unter anderem auch zu den Zielen und Grundsätzen der Personalpolitik, die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienarbeit zu erleichtern.
In den formulierten Grundsätzen zum Homeoffice hält der Stadtrat fest, dass die Verwaltungstätigkeit der Einwohnergemeinde der Stadt Olten grundsätzlich Anwesenheit am offiziellen Arbeitsplatz erfordert, den die Arbeitgeberin in genügendem Ausmass in den städtischen Räumlichkeiten zur Verfügung stellt. Der Dienstleistungscharakter der Arbeit, das betriebliche Zusammenspiel sowie der Informationsaustausch erforderten dies. Homeoffice bleibe somit eine Ausnahmeerscheinung und sei nur dann zulässig, wenn der Betrieb darunter nicht leide. Es stelle insofern ein Entgegenkommen der Arbeitgeberin an die Bedürfnisse des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin dar, um die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsarbeit zu erleichtern. Deshalb besteht auch kein Anspruch auf Homeoffice. Der Anteil Homeoffice darf maximal 40% der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit betragen. Die jeweilige Direktionsleitung entscheidet abschliessend unter Priorisierung der betrieblichen Bedürfnisse. Die Direktionen tragen die Verantwortung, dass kein Missbrauch erfolgt und die Arbeiten sowohl hinsichtlich Qualität als auch Quantität keine Verschlechterung erfahren.