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Parkierungsreglement: Vernehmlassung führte zu Überarbeitung
Mit Hilfe des in intensiver Zusammenarbeit von Kanton und Stadt erarbeiteten Mobilitätsplans Olten soll die Verkehrsentwicklung in der Stadt Olten nicht auf der Einzelfallebene, sondern in einer Gesamtbetrachtung aktiv gesteuert werden. Damit soll zugleich sichergestellt werden, dass auch in Zukunft eine attraktive Stadtentwicklung sowie eine komfortable und flexible Mobilität für die Oltner Bevölkerung und Wirtschaft, für Pendler/innen, Kund/innen und Besucher/innen gewährleistet werden kann. Für die Beeinflussung des Aufkommens beim motorisierten Individualverkehr (MIV) stellt die Steuerung der Parkierung ein wirksames Instrument dar. Für eine effiziente Abwicklung des wirtschaftlich notwendigen motorisierten Individualverkehrs muss sichergestellt werden, dass die notwendigen Flächen zur Parkierung zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig muss die Menge der Parkierung der Verträglichkeit des MIV auf dem Strassennetz in Olten entsprechen. Das neue Parkierungsreglement regelt deshalb u.a. die Erstellung nutzungsgebundener Abstellplätze bei Bauvorhaben mit Baugesuch in der Stadt Olten.
Breite Palette aus Vernehmlassung
Das Oltner Gemeindeparlament hat an seiner Sitzung vom 22. März 2018 die Vorlage zum Mobilitätsplan und Parkierungsreglement mit 23:15 Stimmen zurückgewiesen. Begründet wurde dies unter anderem mit formellen Argumenten: So wurde kritisiert, dass Plan und Reglement in ein und derselben Vorlage unterbreitet wurden und kein ordentliches Vernehmlassungsverfahren zum Reglement durchgeführt worden sei. In der Sache gingen die Meinungen in der aufgrund des Rückweisungsantrags eher kurzen Debatte erwartungsgemäss stark auseinander.
In der Folge hat der Stadtrat ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt, zu dem die in Olten aktiven politischen Parteien sowie eine Reihe von mit dem Thema befassten Organisationen eingeladen wurden, das jedoch allen Interessierten offenstand. Innert Frist sind die Stellungnahmen von 23 Parteien und Organisationen eingegangen. Nicht unerwartet ist dabei die Palette der Stellungnahmen ebenso breit gefächert, wie dies schon die Rückmeldungen auf die erste Vorlage waren.
Bandbreiten und Zweiräder
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen hat der Stadtrat das Parkierungsreglement in grösserem Umfang einer Überarbeitung unterzogen, die neben Begriffsklärungen auch mehrere Neuerungen umfasst. Nach wie vor Bestand hat die Zielsetzung des Reglements, nämlich Siedlung und Verkehr gemäss kantonalem Richtplan optimal aufeinander abzustimmen. Zu Beginn werden zusätzlich neu die verschiedenen Bereiche aufgezählt, welche geregelt werden; dabei werden bereits zwei Neuerungen angekündigt: die Aufnahme einer Bandbreite zwischen minimal erforderlichen und maximal zulässigen Abstellplätzen sowie die Aufnahme einer Regelung für leichte Zweiräder und für Motorräder. Bei den Richtwerten gibt es eine Vereinfachung auf je eine Nutzung Verkauf und Dienstleistung, indem auf die Unterscheidung zwischen «kundenintensiv» und «nicht kundenintensiv» verzichtet wird.
Ein neuer Artikel beinhaltet eine Festlegung zu den behindertengerechten Abstellplätzen. Neu formuliert wird zudem ein Artikel, der Gründe für angemessene Erhöhungen der Zahl der maximal zulässigen Abstellplätze auflistet. Separate Bestimmungen zur Mehrfachnutzung von Abstellflächen werden gestrichen; die Thematik kann im Rahmen der Bandbreiten und besonderen Bestimmungen gelöst werden. Bei der Bewirtschaftung von Abstellflächen wird die Formulierung der Gebührenpflicht «ab der ersten Minute» abgeändert in «von Beginn weg», damit nicht der Eindruck entsteht, dass auch bezahlen muss, wer in ein Parkhaus einfährt und mangels Platz gleich wieder ausfährt. Und die «Besitzstandsgarantie» wird einerseits beibehalten, anderseits mit der Möglichkeit ergänzt, bei grossen Zahlen von Abstellplätzen dennoch auf wesentliche Nutzungsänderungen reagieren zu können.
Gebietstyp I auf Zentrum reduziert
Statt einen weiteren Gebietstyp für den reduzierten Bedarf zu schaffen, hat der Stadtrat den Gebietstyp I mit dem am stärksten reduzierten Bedarf, der sich im bisherigen Entwurf weit nach Osten und Westen entlang den vom Busverkehr versorgten Hauptachsen ausdehnte, auf das Zentrumsgebiet nach bisheriger Handhabung reduziert, ergänzt durch das Areal Bahnhof Nord und den vordersten Teil von Olten SüdWest, angrenzend an den Bahnhof Hammer.
Der Stadtrat ist der Ansicht, dass das Reglement dank der Vernehmlassung und der anschliessenden Überarbeitung an Klarheit gewonnen hat und für die Anwendung einfacher geworden ist. Wesentliche Anliegen aus verschiedenen Stellungnahmen konnten aufgenommen werden und die schwergewichtig auf die neuen Entwicklungsgebiete ausgerichtete Wirkung konnte erhalten werden, ohne dass negative Auswirkungen auf die Erschliessung mit dem MIV zu befürchten wären. Der Stadtrat hofft daher, dass dank Kompromissbereitschaft auf allen Seiten, die in einzelnen Stellungnahmen bereits signalisiert wurde, ein anwendungsfreundliches Instrument zur gleichzeitigen Steuerung und Sicherung der Mobilität eingeführt und somit rasch Klarheit und Rechtssicherheit für Investoren geschaffen werden kann.
Zugehörige Objekte
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18-08-06_do_Parkierungsreglement_Synopse.pdf | Download | 0 | 18-08-06_do_Parkierungsreglement_Synopse.pdf |