Der Stadtrat von Olten hat beschlossen, die Baurechtsparzelle im Kleinholz, auf welcher die Minigolfanlage steht, käuflich zu erwerben. Das Baurechtsgrundstück war in die Konkursmasse gefallen, als über die Minigolf Kleinholz AG im Februar 2017 der Konkurs eröffnet worden war. Nachdem das kantonale Finanzdepartement eine Übernahme gemäss Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) abgelehnt hatte, unterbreitete die Stadt Olten dem Konkursamt ein Kaufangebot in der Höhe von 1 Franken; sie hat zudem die anfallenden Gebühren zu bezahlen. Da dieses das einzige konkrete Angebot war und die Pfandgläubiger keine Einwände gegen den Verkauf in dieser Höhe vorbrachten, kommt der Handel zustande.
Bezüglich weiteres Vorgehen verweist der Stadtrat auf die Beantwortung eines Postulats von Christoph Fink (Fraktion CVP/EVP/glp), das die Prüfung einer Weiterführung der Anlage fordert und am 21. März vom Parlament behandelt werden soll. Darin betont der Stadtrat, er sehe keine Möglichkeit, die Minigolfanlage, deren Betrieb durch den Betreiberverein sich als nicht rentabel erwiesen habe und die einen hohen Investitionsbedarf ausweise, weiterzuführen oder deren Weiterführung finanziell zu unterstützen. Er empfiehlt dem Parlament daher, das Postulat nicht zu überweisen.