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Erneut deutlicher Gewinn dank Ausgabendisziplin und Sondereffekten, Pro-Kopf-Verschuldung aber noch zu hoch
Personalkosten im Lot, Sachaufwand deutlich unterschritten
Die Personalkosten konnten eingehalten werden; die Abweichung gegenüber dem Budget beträgt rund 198‘000 Franken Minderaufwand (-0.5%). Der Sachaufwand wurde um rund 9% oder 1‘346‘000 Franken unterschritten und bewegt sich auf dem Niveau der Rechnung 2015. Während der bauliche und betriebliche Unterhalt gegenüber der letztjährigen Rechnung erhöht wurde, konnten bei den Positionen Heizung, Energie und Wasser Einsparungen gegenüber dem Vorjahr von rund 270‘000 Franken vorgenommen werden. Aufgrund der immer schlechter werdenden Zahlungsmoral wurden die bestehenden Guthaben durch die Erhöhung des Delkredere (Wertberichtigungskonto zu den Guthaben) um rund 202‘000 Franken wertberichtigt.
Mit 7.51 Mio. Franken wurden die geplanten Bruttoinvestitionen von 8.03 Mio. Franken um 0.52 Mio. Franken unterschritten. Bei den Investitionseinnahmen konnten für die Erschliessung des Gebietes Kleinholz Akonto-Rechnungen für Strassen und Abwasser gestellt werden. Die Nettoinvestitionen lagen daher rund 2,9 Mio. Franken oder fast 36% unter den Erwartungen. Aufgrund der tieferen Nettoinvestitionen mussten weniger Abschreibungen vorgenommen werden. Wegen der aktuellen Zinssituation und der teilweise kurzfristigen Refinanzierungsmöglichkeiten mit Negativzinsen fiel zudem der Zinsaufwand wesentlich tiefer aus.
Höhere Beiträge an Ergänzungsleistungen
Bei den Beiträgen fallen die massiv höheren Kosten für die Ergänzungsleistungen von AHV und IV auf: Gegenüber dem Budget betrugen die Mehrkosten 1,23 Mio. Franken. Offen ist, ob diese Mehrkosten aufgrund des erbrachten Efforts der Ausgleichskasse Solothurn einmalig oder wiederkehrend sind. Im Gegenzug blieben die Beiträge an die gesetzliche Sozialhilfe auf dem Niveau des Jahres 2015 und erfuhren die budgetierte Erhöhung von rund 580‘000 Franken nicht. Die Zahlungen an den Finanzausgleich weichen um rund 983‘000 zum Budget ab, dies aufgrund der vorgenommenen Bruttoverbuchung; im Gegenzug wird eine Ertragsbuchung in gleicher Höhe vorgenommen. Die Schulgelder für die Sekundarschulen „P“ an den Kanton und andere Gemeinden reduzieren sich um 790‘000 Franken gegenüber dem Budget und 709‘000 gegenüber dem Vorjahr. Diese Senkung ist vor allem auf den Staatsbeitrag zurückzuführen: Die Stadt Olten erhält eine Reduktion von 38% analog der Schülerpauschalen in den Volksschulen.
Rund 3 Mio. effektive Mehrerträge bei den Steuern
Die Steuererträge weisen gegenüber dem Budget 2016 einen Mehrertrag von 10.79 Mio. Franken aus. Wie erwähnt kamen diese hohen Erträge durch eine Auflösung von 5 Mio. Franken aus der Steuervorbezugsreserve und einer neu unter HRM2 angewandten Steuerabgrenzungsmethode Sollprinzip+ bei den natürlichen Personen zustande. Mit dieser Methode zur Wertberichtigung des Steuerertrages wird dem dynamischen Effekt der Entwicklung des Steuerertrages Rechnung getragen. Dabei werden die gestellten Vorbezugsrechnungen mit einer durch die kantonale Steuerverwaltung erhobenen gemeindespezifischen Entwicklungskomponente hochgerechnet. Würde nur auf die vom Kanton vorgegebene Mindestvariante „Sollprinzip“ abgestellt, würde dieser Mehrertrag nicht entstehen. Die Finanzverwaltung ist überzeugt, mit der nun angewandten Methode die Nachtaxationen der Vorjahre wesentlich reduzieren zu können.
Positiv überrascht haben die Mehrerträge bei den Quellensteuern. Wurde im Rahmen der Budgetierung auf die Erträge des Jahres 2014 abgestellt, so wurden vom Kanton nun etwas mehr als 3.5 Mio. Franken abgeliefert. Bei den juristischen Personen konnten aus Nachtaxationen der Vorjahre, insbesondere den Jahren 2014 und 2015, rund 2.76 Mio. Franken zusätzlich eingenommen werden. Die effektiven Mehrerträge bei den Steuern liegen bei rund 3 Mio. Franken.
Bei den Entgelten fielen die grössten Abweichungen beim Feuerwehrpflichtersatz sowie in den Einnahmen aus der Einquartierung von Asylbewerbern in der ZSA Gheid an. Beim Finanzertrag konnte mit der im Januar 2016 eingeführten Neuregelung der Verzugs- und Vergütungszinsen Mehrerträge von rund 225‘000 Franken erwirtschaftet werden.
Kennzahlen verbessert
Die Pro-Kopf-Verschuldung konnte von über 4000 Franken auf aktuell 3‘363 Franken gesenkt werden. Um das vom Stadtrat anvisierte Ziel von 2‘500 Franken zu erreichen, wird sich die Nettoschuld bei 18‘267 Einwohner noch um rund 15.8 Mio. Franken reduzieren müssen. Dies kann mittels Eliminierung der Steuervorbezugsreserve (9.3 Mio. Franken), der jährlichen Abtragung der Schuldanerkennung der Pensionskasse oder durch einen zusätzlichen Schuldenabbau bewerkstelligt werden. Zur Erreichung des Grundsatzes der Verschuldung ist der Stadtrat zudem weiterhin auf ein schlankes Aufgabenportfolio und eine restriktive Ausgabenpolitik angewiesen.
Der Stadtrat will ferner für den Werterhalt eine dauernde Selbstfinanzierung von 100% und für die Gesamtinvestitionen eine langfristige Finanzierung von 100% erreichen. Mit einem ausgewiesenen Selbstfinanzierungsgrad von 359.7% (effektiv nach Geldflussrechnung 228.5%) konnten im vergangenen Jahr beide Ziele eingehalten werden.
EINWOHNERGEMEINDE OLTEN | ||
Kennzahlen Rechnung 2016 | ||
Ertrag: | (in 1000 Fr.) | 119‘070 |
Aufwand: | (in 1000 Fr.) | 105’652 |
Ertragsüberschuss: | (in 1000 Fr.) | 13'418 |
Abschreibungen/Wertberichtigungen: | (in 1000 Fr.) | 5‘794 |
Nettoinvestitionen: | (in 1000 Fr.) | 5'154 |
Selbstfinanzierungsgrad: | (in %) | 359.7 |
Finanzierungsüberschuss: | (in 1000 Fr.) | 13‘388 |
Nettovermögen: | (in 1000 Fr.) | -61‘430 |
Pro-Kopf-Vermögen: | (in Franken) | -3‘363 |
Steuerfuss nat. Pers.: | (in %) | 108 |
Steuerfuss jur. Pers.: | (in %) | 108 |