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Stadtrat beantragt Beitrag an Renovation der Oltner Stadtkirche
Neben den bisherigen Anlässen soll die Sanierung nun intensivere und auch neue Nutzungen ermöglichen: Auf den Emporen werden mit mobilen Wänden Ausstellungen ermöglicht. Kirchenschiff, Seitengänge, Emporen und der Chorraum sollen für unterschiedliche Veranstaltungen genutzt werden können; dafür wird ein entsprechendes Beleuchtungskonzept realisiert. Und der Eingangsbereich der künftig täglich geöffneten Kirche soll verstärkt zu einem Begegnungsraum werden; zu diesem Zweck werden eine Teeküche und ein behindertengerechtes WC eingebaut.
Die Christkatholische Kirchgemeinde Region Olten hat an einer Urnenabstimmung im November 2015 die umfassende Aussen- und Innensanierung abgesegnet. Die Renovationskosten werden auf 6,56 Mio. Franken veranschlagt. Die Kirchgemeinde hat sich zum Ziel gesetzt, rund 3,5 Mio. Franken via Fundraising durch Drittelmittel finanzieren zu lassen. Bereits liegen laut Kirchgemeinde Zusicherungen der kantonalen und eidgenössischen Denkmalpflege in der Höhe von rund 1,2 Mio. Franken vor. Sie hat an den Stadtrat ein Gesuch für einen Subventionsbeitrag in der Höhe von rund einem Drittel des Fundraisingzieles gestellt.
Nach Ansicht des Stadtrates gilt es die Stadtkirche als Wahrzeichen zu erhalten und ihr mit der Renovation wieder neuen Glanz zu verleihen. Aktivitäten in und um die Stadtkirche leisten einen Beitrag zur Belebung der Innenstadt, was unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Christkatholischen Kirchgemeinde Region Olten die Genehmigung einer Subvention in der Höhe von 500‘000 Franken rechtfertigt.
Im Gegenzug zu einer finanziellen Unterstützung der Sanierung bedingt sich die Stadt von der Kirchgemeinde als Gegenleistungen aus, dass die Stadtkirche täglich, zumindest zu den Öffnungszeiten des Sekretariats, für die Öffentlichkeit zugänglich ist, dass die Einwohnergemeinde die Stadtkirche an bis zu acht Einzeltagen pro Jahr unentgeltlich für städtische Veranstaltungen nutzen kann und dass sie das alleinige und ausschliessliche Recht erhält, über die Nutzung des Sockels zu beschliessen; dabei muss die Nutzung mit dem sakralen Charakter der Stadtkirche vereinbar sein.