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Gestaltungsplan Olten SüdWest: Überarbeitung beginnt mit Masterplan
Ebenso hat sich herausgestellt, dass die gewerbliche Nutzung der Sockelgeschosse schwierig ist. Nach Ansicht der städtischen und kantonalen Behörden wie auch der Eigentümerschaft stehen daher die Zeichen auf qualitativ gute, abwechslungsreiche Wohnformen, die langfristig zu einer guten Aufnahme durch den Markt und auch zu einer lebendigen Vielfalt unter den Bewohnerinnen und Bewohnern führen sollen. Ohne Reduktion der Ausnützung machbar wäre dies durch höhere, im Gegenzug allenfalls auch niedrigere Bauten an ausgewählten Orten. Ein zu diesem Zweck überarbeiteter Gestaltungsplan soll zudem zwar nach wie vor zentrale Leitlinien vorgeben, zugleich aber auch Flexibilität zulassen, um auf künftige Marktentwicklungen reagieren zu können. Zu prüfen ist auch die Schaffung von Wohneigentum, welches in der Regel für eine starke Identifizierung mit dem Quartier sorgt.
Aufgrund eines Grundlagenpapiers gab die Eigentümerschaft des Areals Olten SüdWest Anfang September grünes Licht, um eine kooperative Anpassung des Gestaltungsplans zu konkretisieren und den erforderlichen Weg aufzuzeigen, sofern dies nicht zu wesentlichen Verzögerungen für die weitere Arealentwicklung führt. Als Ziel wurde formuliert, künftig mehr Abwechslung in die Wohnnutzungen zu bringen und die Strassenräume und Gartenanlagen gestalterisch aufzuwerten, was auch zu einer lebendigen Vielfalt unter den Bewohnerinnen und Bewohnern führen soll.
Stadt übernimmt Masterplan
In der nächsten Phase wird es nun zuerst darum gehen, bis ungefähr Mitte 2017 einen Masterplan als Grundlage für die Überarbeitung der Nutzungsplanung zu erstellen. Dafür sind unter der Leitung der Stadt unter anderem zwei Foren innerhalb der Projektgemeinschaft mit dem Planer-Team Schneider Raumentwicklung und Städtebau (Olten/Aarau) / Ernst Niklaus Fausch Architekten (Aarau/Zürich) vorgesehen. Beabsichtigt ist zudem der Einbezug von zwei bis drei Experten als Challenge sowohl für die Planer wie auch für die Auftraggeber. Anschliessend plant die Grundeigentümerschaft auf dieser Basis bis zirka Ende 2018 die Ausarbeitung eines neuen Gestaltungsplans. Bereits während dieser zweiten Phase kann sie auf der Basis des Masterplans die Baufeldentwicklung für die nächste Bauetappe aufnehmen, um die Verzögerungen durch die Erarbeitung des neuen Gestaltungsplans möglichst gering zu halten.
Die Finanzierung der Kosten für die Erarbeitung des Masterplans von rund 160‘000 Franken erfolgt aus einem vom Gemeindeparlament bewilligten Investitionskredit zum Gebietsmanagement Olten SüdWest. Die Grundeigentümerschaft wird die Kosten für die Nutzungsplanung übernehmen, wie es Usanz ist bei Gestaltungsplanungen auf dem Platz Olten. Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs des gesamten Prozesses vor Ende 2018 verpflichten sich die beiden Parteien, die bereits angefallenen Kosten paritätisch aufzuteilen.