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Richtlinien für die Führung öffentlicher Unternehmen festgelegt
Balance zwischen Steuerung und Autonomie
Der Begriff der Public Corporate Governance umfasst sämtliche Grundsätze bezüglich Organisation und Steuerung von und in ausgelagerten Aufgabenbereichen. Hauptziel dabei ist, die Balance zwischen politischer Steuerung und unternehmerischer Autonomie zu finden, damit Fehlentwicklungen in Form von operativer Übersteuerung und politisch-strategischer Untersteuerung öffentlicher Unternehmen durch politische Akteure vermieden werden. Bei der Public Corporate Governance geht es somit um mehr als nur die (richtige) Wahl in die strategischen Führungsgremien: Themen sind ebenso angepasste Organisationsformen, hinreichende Autonomie, adäquate Steuerungsinstrumente, ein transparentes Berichtswesen, angemessene Aufsicht- und Oberaufsicht oder geeignete Führungsstrukturen.
Eine Aufgabenauslagerung bedingt in der Regel die Übertragung von Autonomie in unternehmerischer, organisatorischer, finanzieller und personeller Hinsicht. Obwohl eine öffentliche Unternehmung nicht mehr Element der Zentralverwaltung ist, wird sie jedoch oft durch die Politik (mit)gesteuert, da das Unternehmen letztlich eine in der Verantwortung der öffentlichen Hand liegende öffentliche Aufgabe wahrnimmt. Um die Autonomie und somit den Zweck der Auslagerung nicht zu gefährden, muss die Ebene und dadurch auch die Intensität der Steuerung von Anfang an klar definiert sein: Die politische Steuerung erfolgt durch die Legislative; sie definiert die politischen Zielsetzungen und überprüft deren Einhaltung. Aufgabe der Exekutive ist es, die politischen Zielsetzungen in strategische Vorgaben für die öffentliche Unternehmung zu transferieren und zu prüfen, ob diese eingehalten werden. Das Unternehmen selbst ist schliesslich verantwortlich, die strategischen Vorgaben in unternehmerisch-strategische Ziele umzuformulieren und deren Einhaltung zu überwachen.
Die Exekutive muss dafür Sorge tragen, dass die öffentliche Aufgabe effizient und effektiv erbracht wird. Gleichzeitig übernimmt sie auch die Rolle des Eigners, dessen Interessen vornehmlich der wirtschaftliche Erfolg sowie der nachhaltige Bestand des Unternehmens darstellen. Diese beiden Interessenslagen können sich widersprechen und es ist Aufgabe der Exekutive, dieses Spannungsverhältnis transparent darzulegen und mittels Interessensabwägung einen Ausgleich zu finden. Der Legislative kommen hingegen keine direkten Einflussmöglichkeiten zu. Ihre Aufgabe beschränkt sich auf die Kontrolle, ob die Steuerung und Kontrolle durch die Exekutive richtig funktioniert. Damit stimmt dieses System mit dem Gewaltentrennungssystem überein, welches der Legislative die Gesetzgebung und die Oberaufsicht über die Verwaltung zuweist.
Steuerung via Eigentümerstrategie
Auf der Ebene der Exekutive empfiehlt sich die Steuerung über eine Eigentümerstrategie, welche die strategischen Leitplanken für das Unternehmen vorgibt sowie dessen Entwicklung in groben Zügen definiert. Daneben können mit einem Leistungsauftrag die Aufgabenübertragung sowie der erwartete Output geregelt werden. Eine Eigentümerstrategie macht aber nur dann Sinn, wenn sie gelebt wird. Das bedeutet, dass sich die Vertreter der öffentlichen Hand im strategischen Gremium der Strategie unterwerfen und sich daran halten. Nur so kann eine effektive Aussensteuerung erfolgen, welche die Wahrung der Interessen des Gemeinwesens sichert.
Was diese Vertreter der öffentlichen Hand im strategischen Gremium betrifft, ist nach Ansicht des Stadtrates die Einwohnergemeinde in der Vergangenheit mit der direkten Einsitznahme von Exekutivmitgliedern gut gefahren. Parallel zur Möglichkeit der direkten Einsitz- und somit Einflussnahme im strategischen Führungsgremium soll aber der Rollendefinition künftig mehr Gewicht beigemessen werden, damit die Steuerungs- und Aufsichtsfunktion des Gesamtstadtrates wirksam wahrgenommen werden kann. Dafür sollen die bestehenden Eigentümerstrategien bei Bedarf konkretisiert und mit einem griffigen Berichtswesen ergänzt werden. Entsprechende Eigentümerstrategien sind sodann bei allen mehrheitlichen Beteiligungen zu definieren und die vom Stadtrat gewählten Vertreter in den strategischen Führungsgremien sind auf die Einhaltung der Eigentümerstrategie zu verpflichten. Mit dieser Massnahme wird nicht nur die Steuerung effektiver, sondern auch der Informationsfluss, weil der Vertreter als Exekutivmitglied an den Stadtratssitzungen regelmässig über sämtliche wichtigen Vorgänge berichten kann und auch muss.
Der Stadtrat hat in diesem Sinne eine Sowohl-als-auch-Strategie gewählt. So können weiterhin Mitglieder des Stadtrates sowie auch der Verwaltung als Vertretung der EGO in der strategischen Führung von öffentlichen Unternehmen Einsitz nehmen. Sie dürfen aber nicht deren Mehrheit ausmachen und nicht das Präsidium innehaben. Auf eine Amtszeitbeschränkung wird aufgrund der erforderlichen Einarbeitungszeit verzichtet. Mandate wie auch Entschädigungen sind offenzulegen. Mit Ausnahme der öffentlichen Unternehmen nehmen gemäss den vom Stadtrat definierten Grundsätzen indessen bei Leistungserbringenden, die mit der Einwohnergemeinde eine Leistungsvereinbarung unterzeichnet haben, in der Regel keine Mitglieder des Stadtrates und der Stadtverwaltung in der strategischen Führung Einsitz.
Die Begriffe Corporate Governance ist die Gesamtheit der auf das Eignerinteresse ausgerichteten Grundsätze, die – unter Wahrung von Entscheidfähigkeit und Effizienz – auf der obersten Unternehmensebene Transparenz und ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle anstreben. Public Corporate Governance ist für jene Fälle der Public Governance relevant, in denen sich der Staat für eine Leistungserfüllung durch verselbständigte Organisationen im Eigentum des Staats („öffentliche Unternehmen“) entscheidet. Dabei wird der Versuch unternommen, die Gültigkeit verschiedener Ansätze der (privaten) Corporate Governance auf öffentliche Unternehmen auszuweiten, ohne die Besonderheiten der öffentlichen Unternehmen zu vernachlässigen. Öffentliche Unternehmen sind Unternehmen, welche in mehrheitlichem Besitz der öffentlichen Hand sind. Diese Unternehmen erfüllen öffentliche Aufgaben oder Aufgaben im öffentlichen Interesse. |
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