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Kurzgutachten zur Rechnungslegung 2011 zur Kenntnis genommen
Das Parlament überwies an seiner Sitzung im September 2014 die GPK-Motion, beauftragte aber zusätzlich das Parlamentsbüro, ein externes Gutachten in Auftrag zu geben, ob bei der Rechnungslegung 2011 in Olten die gesetzlichen und sachlichen Informationspflichten gegenüber dem Parlament eingehalten wurden. Das Gutachten der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften kommt zusammengefasst zu folgenden Ergebnissen: Die Kommunikation des Stadtrates über die nachträglich erfolgte Auflösung von 5,5 Mio. Franken aus der Steuervorbezugsreserve zugunsten der Rechnung 2011 verstösst nicht gegen die Grundsätze einer ordnungsgemässen Rechnungslegung in Bezug auf Bilanzklarheit und Bilanzwahrheit unter dem aktuell zugrundliegenden Rechnungslegungsmodell HRM1. Eine Rechnung nach HRM1 gebe aber zwar eine klare, vollständige und wahrheitsgetreue Übersicht über den Finanzhaushalt, jedoch keine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende. Eine solche Sichtweise werde erst nach der Einführung von HRM2 möglich. Die ZHAW weist gleichzeitig darauf hin, der umfangreiche Verwaltungsbericht der Stadt Olten wäre der passende Ort gewesen, auf wesentliche Positionen hinzuweisen und diese nicht mit einem kurzen Verweis auf „Nachtaxationen“, die das Ergebnis „gemildert“ hätten, zu erledigen. Das Vorgehen der bei der Erstellung der Rechnung 2011 federführenden Personen sei aber weder strafrechtlich noch zivilrechtlich relevant.
Motion für neue Besoldungsrevision überwiesen
Mit 23:19 Stimmen überwiesen wurde im Parlament eine FDP-Motion, welche den Stadtrat auffordert, die Personalkosten an die fundamental veränderten finanziellen Möglichkeiten der Einwohnergemeinde Olten anzupassen und nachhaltig zu senken. Zu diesem Zweck sei eine Besoldungsrevision einzuleiten und das Personalreglement entsprechend zu revidieren. Das Parlament soll innert Jahresfrist über eine entsprechende Vorlage entscheiden können. Mit 27:14 Stimmen abgelehnt wurde hingegen eine SVP-Motion, das kommunale Recht dergestalt zu ändern, dass die Besoldung des Stadtpräsidiums wie auch diejenige der Stadtratsmitglieder im Nebenamt linear um 10 % gekürzt wird. Mit 23:19 Stimmen als nicht dringlich erklärt wurde eine dringlich eingereichte SVP-Motion, die den Stadtrat beauftragen wollte, im Jahre 2015 zusätzliche Einsparungen im Umfang von 8 Mio. Franken zu erzielen oder einzuleiten.
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