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Zu starke Belastung für Zentrumsgemeinden: Stadtrat lehnt neuen Finanzausgleich ab
Mit der Einführung des neuen Finanzausgleichs würde die Stadt Olten aufgrund der hohen Zusatzbeiträge, welche sie je nach Steueraufkommen einschiessen müsste, den Steuersatz sowohl bei den natürlichen als auch bei den juristischen Personen erheblich erhöhen müssen. Diese Erhöhung kann sich vor allem bei den juristischen Personen im Steuerwettbewerb mit umliegenden Städten der Nachbarkantone negativ auswirken. Aufgrund des neu geplanten Niveau-Ausgleiches beim horizontalen Ressourcenausgleich zwischen den Gemeinden wird beim Wegzug von Firmen somit auch die durchschnittliche Steuerkraft gesenkt und je nachdem die Steuerkraft von steuerschwachen Gemeinden erhöht. Dadurch werden diese ebenfalls zu weniger Geldmitteln kommen.
Zusammenfassend kann der Oltner Stadtrat daher der vorgesehenen Neugestaltung des Finanzausgleichs nicht zustimmen, da die Zentren – insbesondere die Stadt Olten – zu stark belastet werden. Im Falle einer Einführung käme hinzu, dass die Planungssicherheit für die Gemeinden sinken würde, weil der Kantonsrat jährlich den Umfang des horizontalen Ausgleichs zwischen den Gemeinden, den sogenannten Disparitätenausgleich, festlegt, was eine seriöse Finanzplanung verunmöglicht. Hier muss der Kanton für eine höhere Planungssicherheit besorgt sein, als es die vorgesehene – im Übrigen zu hoch angesiedelte – Bandbreite von 30 bis 50% erwarten lässt.
Unsicherheit besteht zudem punkto Kantonsbeitrag, der mit dem neuen Finanzausgleich erheblich grösser werden soll: Aufgrund seiner aktuellen Finanzsituation hat der Kanton ein grosses Sparpaket mit einem Entlastungsvolumen von rund 150 Mio. Franken jährlich angekündigt. Der Oltner Stadtrat möchte vom Kanton weitreichende Garantien zugesichert erhalten, dass die vorgesehenen Mittel langfristig zur Verfügung stehen und nicht im Rahmen der kommenden Sparaktionen gestrichen werden, so dass mögliche weitere Transferzahlungen unter den Gebergemeinden aufgeteilt werden müssten. Abschliessend hält der Stadtrat fest, dass eine Änderung des Lastenausgleichs unter den Sozialregionen, wie sie derzeit vom Verband Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG) gefordert werde, eine komplette Neubeurteilung des ganzen Themas Finanzausgleich erfordern würde.