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Einigung bei Olten SüdWest – Parlament entscheidet über Erschliessungskredite
Parallel zur Projektentwicklung wurden Verhandlungen zwischen der Grundeigentümerschaft und den Stadtbehörden betreffend Abschluss einer Erschliessungsvereinbarung geführt: Damit die Erschliessungsarbeiten bereits gestartet werden konnten, ersuchte die Grundeigentümerschaft darum, die Kosten für die Erschliessung inklusive Gemeindeanteil gestützt auf die kantonale Baugesetzgebung vollumfänglich bevorschussen zu können. Im Sinne einer Realisierungshilfe kam die Einwohnergemeinde diesem Wunsch vorerst entgegen.
Im Zuge der Ausführung der Erschliessungsanlagen traten Differenzen zwischen der Grundeigentümerschaft und der Einwohnergemeinde als Bauherrin der Erschliessungsanlagen auf; unter anderem ging es um die Strassenraumgestaltung, wo eine von der Stadt verfolgte Variante für Mehrkosten gegenüber den ursprünglichen Plänen gesorgt hätte. Die Einwohnergemeinde stellte daraufhin im Februar 2012 als Bauherrin die Erschliessungsarbeiten ein. Sie beschloss in der Folge von der weiteren Bevorschussung durch die Grundeigentümerschaft abzusehen und das Perimeterverfahren über sämtliche Erschliessungsanlagen in Olten SüdWest einzuleiten. Gestützt darauf wird nun die Kreditgenehmigung für die Erschliessung im Parlament beantragt; anschliessend wird die Stadt in Etappen Grundeigentümerin des öffentlichen Raumes, vorerst – dem Baufortschritt folgend – im Umfeld des ersten Baufeldes.
Bis zu diesem Zeitpunkt wurde das Baugesuch für die erste Bauetappe sistiert, zumal die Erschliessung Voraussetzung für die Erteilung einer Baubewilligung darstellt und auch das in den Sonderbauvorschriften geforderte Mobilitätskonzept von Seiten der Grundeigentümerschaft noch nicht unterzeichnet war. In der Zwischenzeit konnte ein gemeinsamer Nenner gefunden werden und sind die nötigen Unterschriften seitens der Grundeigentümerschaft erfolgt, so dass das Baugesuch ausgeschrieben werden kann, sofern die Bauherrschaft an ihren Plänen in der bestehenden Form festhält. Diese überprüft derzeit die Energieversorgung und wünscht daher noch keine Auflage des Baugesuchs.