In der Charta steht zu lesen, dass dem öffentlichen Sektor in der Förderung der beruflichen Gleichstellung und der Bekämpfung jeder Form der Diskriminierung eine Vorbildfunktion zukomme. Die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor bekräftige die Entschlossenheit, den verfassungsmässigen Grundsatz des gleichen Lohns für gleichwertige Arbeit umzusetzen. Die Unterzeichnenden setzen sich ein für eine Sensibilisierung bei ihren Mitarbeitenden, die für die Lohnfestsetzung und Funktionsbewertung, die Rekrutierung, Ausbildung und berufliche Förderung zuständig sind, und für die regelmässige Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit in der Verwaltung sowie in den der öffentlichen Hand nahestehenden Körperschaften. Angestrebt wird zudem die Lohngleichheit im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens. Zudem sollen die Unterzeichnenden über die Ergebnisse des Engagements in dieser Sache informieren.
In diesem Zusammenhang darf festgehalten werden, dass das seit 2009 für die Stadtverwaltung Olten geltende Lohnsystem auf dem Funktionsbewertungsverfahren Abakaba basiert, das im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann entwickelt wurde und in seiner Merkmalsauswahl die Forderung nach Geschlechterunabhängigkeit berücksichtigt. Es handelte sich damals um das einzige deutschsprachige Arbeitsbewertungsverfahren, das die Rechtsnormen für Arbeitsbewertungsverfahren im EU-Raum erfüllte.