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Geschäftsordnung für den Stadtrat revidiert – halber Besitzstand fürs städtische Personal
Mit der Einführung des Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) per Anfang 2016 mussten zudem die Positionen des Finanz- und Verwaltungsvermögens betreffend korrekter Zuordnung überprüft werden. Das Gemeindeparlament hat die entsprechende Vorlage des Stadtrates einstimmig genehmigt. Mit dem gleichen Resultat genehmigt wurde ferner die ebenfalls erforderliche Neubewertung des Finanzvermögens sowie der Beteiligungen und Darlehen des Verwaltungsvermögens.
Für Diskussionen sorgte die vom Stadtrat beantragte Teilauflösung der Arbeitgeberbeitragsreserve der Pensionskasse, um die Folgen der bevorstehenden Senkung des Umwandlungssatzes abzufedern: Mit 37:6 Stimmen bei zwei Enthaltungen genehmigte das Gemeindeparlament schliesslich den Antrag, dem städtischen Personal mindestens den halben Besitzstand zu gewähren, nachdem die Pensionskasse selber bereits einen Besitzstand nach Beitragsjahren – mit vollem Ausgleich bei 40 Beitragsjahren – beschlossen hatte.
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