Inhalt
Dringliche Interpellation Dieter Ulrich (Fraktion SP und Junge SP) betr. Alpiq-Aktien der Stadt Olten
- Geschäftsart
- Dringliche Interpellation
- Datum
- 17. März 2016
- Verfasser/Beteiligte
- Ulrich Dieter
- Beschreibung
- Am 13. März 2016 hat Dieter Ulrich (Fraktion SP und Junge SP) folgenden Vorstoss zu Handen des Gemeindeparlaments eingereicht:
"Mit der Einführung von HRM2 hat der Stadtrat die von der Stadt gehaltenen 50‘000 Alpiq-Aktien vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen verschoben. Aus diesem Grund werden die Aktien zukünftig zum Marktpreis bewertet. Dies bedeutet, dass sich zukünftig Veränderungen in Aktienkurs direkt auf die Jahresrechnung der Stadt Olten auswirken werden.
In diesem Zusammenhang wird der Stadtrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie hoch ist der Gewinn, der durch die Neubewertung der Alpiq-Aktien zum Marktpreis
verbucht werden konnte?
2. Welche Strategie verfolgt der Stadtrat mit dieser Alpiq-Beteiligung?
3. Teilt der Stadtrat die Meinung, dass hier ein neues Alpiq-Klumpenrisiko für die Stadtfinanzen geschaffen worden ist?
4. Wer entscheidet über einen allfälligen Verkauf der Aktien?
5. Wurde festgelegt, welche Bedingungen für einen Verkauf erfüllt sein müssten?
6. Wurden Vorkehrungen getroffen für den Fall eines Kurseinbruchs der Aktien?
Begründung der Dringlichkeit:
Die Alpiq steckt schon seit längerem in einer schwierigen finanziellen und wirtschaftlichen Situation. Zweifel an der Zukunftsfähigkeit der Firma waren in den Medien schon des Öfteren zu vernehmen. Mit der Ankündigung der Verkaufsabsichten eines Teils der Wasserkraftwerke und dem nachfolgenden Kurseinbruchs sind diese Zweifel noch einmal verstärkt worden. Der Stadtrat sollte jetzt seine Überlegungen darlegen und das Parlament diskutieren können, ob es bereit ist, ein solches finanzielles Risiko zu akzeptieren. Sollte die Interpellation auf den ordentlichen Weg verwiesen werden, geht möglicherweise wertvolle Zeit verloren.“
* * *
Stadtrat Benvenuto Savoldelli beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
1. Ausgangslage
Die Einwohnergemeinde der Stadt Olten ist seit 2008 im Besitz von 50‘092 Aktien der Alpiq AG. Vorher waren die Titel unter dem Namen Aare-Tessin AG gehalten (6242 Aktien). Diese wurden vom Stadtrat im Hinblick auf die Ausgangsbilanz im neuen Rechnungsmodell HRM2 per 1.1.2016 vom Verwaltungsvermögen, wo sie mit 177‘105.75 Franken bewertet waren, ins Finanzvermögen verschoben. Dort figurieren sie derzeit mit einem Wert von 5‘254‘651 Franken (Stand Depot Auszug 31. Dezember 2015).
Hier gilt es festzuhalten, dass aufgrund einer Übergangsregelung (Gemeindegesetz GG 153 bis und GG 217quater) Wertschwankungen in den ersten fünf Jahren nach dem Wechsel des Rechnungsmodells lediglich in der Bilanz berücksichtigt werden und sich nicht auf die Erfolgsrechnung auswirken.
Der Kursverlauf der Alpiq-Aktien verlief in den letzten Jahren und Monaten sehr volatil, in den letzten Tagen jedoch sehr sinkend.
Das heisst, der Wert der Aktie war schon sehr viel höher als im jetzigen Zeitpunkt, aber auch schon wesentlich tiefer (Januar 2015 bei Fr. 57.00). Dies erschwert denn auch die Analyse, wann der Zeitpunkt für einen allfälligen Verkauf gegeben wäre. Käme es beispielsweise zu einer staatlichen Intervention in den Bereichen Wasserkraft und/oder Kernkraft, könnte sich der Preis der Alpiq-Aktien deutlich nach oben bewegen.
Angesichts der erwähnten Übergangsregelung und der Ausführungen zum Kurs der Alpiq-Aktien ist somit eine dringliche Behandlung des Vorstosses nach Ansicht des Stadtrates nicht erforderlich.
2. Zu den einzelnen Fragen
1. Wie hoch ist der Gewinn, der durch die Neubewertung der Alpiq‐Aktien zum Marktpreis
verbucht werden konnte?
Wie bereits in der Ausgangslage erwähnt, wird vorläufig kein Gewinn ausgewiesen. Im Rahmen des Restatements wird die Finanzverwaltung eine Neubewertungsreserve von 5‘077‘545.25 Franken ausweisen.
2. Welche Strategie verfolgt der Stadtrat mit dieser Alpiq‐Beteiligung?
Die Firma Alpiq hat nach wie vor eine grosse Bedeutung für den Standort Olten, sowohl als Arbeitgeberin wie auch als Steuerzahlerin mit ihren verschiedenen Gesellschaften, wenn auch in gegenüber früheren Zeiten stark reduziertem Umfang. Mit der Verschiebung der Aktien vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen hat sich der Stadtrat nun aber die Handlungsfähigkeit gegeben, um auf Entwicklungen aller Art reagieren zu können.
3. Teilt der Stadtrat die Meinung, dass hier ein neues Alpiq‐Klumpenrisiko für die Stadtfinanzen geschaffen worden ist?
Derzeit kommt es nicht zu einem erhöhten Risiko, da wie erwähnt die Aufwertung aktuell (noch) nicht relevant ist für die Erfolgsrechnung der Stadt Olten.
4. Wer entscheidet über einen allfälligen Verkauf der Aktien?
Die Kompetenz für einen Verkauf liegt beim Stadtrat.
5. Wurde festgelegt, welche Bedingungen für einen Verkauf erfüllt sein müssten?
Diese Bedingungen wurden bisher nicht festgelegt – nicht zuletzt weil es nach Ansicht des Stadtrates auch wenig Sinn macht, sie in absoluter Form, z.B. mit einer „Preislimite“, festzulegen.
6. Wurden Vorkehrungen getroffen für den Fall eines Kurseinbruchs der Aktien?
Da die Kompetenz für einen Verkauf beim Stadtrat liegt, ist ein Reagieren jederzeit möglich. - Fraktion
- Fraktion SP/Junge SP
Zugehörige Objekte
Datum | Sitzung |
---|