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Gemeindeordnung: neuer Anlauf mit Teilrevisionen
40 Parlaments- und 5 Stadtratsmitglieder
In der ersten Teilrevision beantragt die Spezialkommission eine Reduktion der Zahl der Parlamentsmitglieder von 50 auf 40. Sie argumentiert, dass Parlamente vergleichbarer Deutschschweizer Gemeinden ebenfalls diese Grösse hätten, bei der auch kleinere politische Gruppierungen weiterhin im Parlament vertreten wären. Durch die Verkleinerung könne zudem eine grössere Verbindlichkeit für die einzelnen Parlamentsmitglieder und eine gewisse Effizienzsteigerung erwartet werde. In einer zweiten Teilrevision beantragt die Kommission, dass das Parlament zwar nach wie vor über die Aufteilung der Verwaltungstätigkeit in Direktionen entscheidet, dass die Zuteilung dieser Direktionen an die einzelnen Stadtratsmitglieder jedoch in die Kompetenz des Stadtrates verschoben wird.
Was die Stadtratsgrösse angeht, favorisiert die Spezialkommission klar die Beibehaltung des heutigen fünfköpfigen Stadtrates mit einer Stadtpräsidentin oder einem Stadtpräsidenten im Vollamt und vier Stadtratsmitgliedern im Teilamt. Sie legt zwar aus Nachvollziehbarkeitsgründen auch die Variante eines dreiköpfigen Stadtrates vor; sie betont jedoch, dass ein solcher aus praktischen Gründen in der Realität wegen Absenzen nicht entscheidfähig sein dürfte, weil das Gemeindegesetz eine physische Anwesenheit von mindestens drei Exekutivmitgliedern bei den Sitzungen postuliere. Zudem sei in einem fünfköpfigen Stadtrat besser gewährleistet, dass auch kleinere politische Gruppierungen oder unabhängige Kandidierende eine Wahlchance hätten.
Zwei oder sieben ausserparlamentarische Kommissionen
In der Frage der künftigen Ausgestaltung des Kommissionswesens beantragt die Spezialkommission die Schaffung einer zweiten ständigen parlamentarischen Kommission neben der bisherigen Geschäftsprüfungskommission (GPK): Neu soll eine Finanzkommission mit sieben Mitgliedern gebildet werden, welche sich vertieft mit dem Budget, der Rechnung und dem Finanz- und Investitionsplan auseinandersetzt, wahrend die GPK für sämtliche übrigen Vorlagen des Stadtrates ans Gemeindeparlament mit Ausnahme der persönlichen Vorstösse zuständig sein wird.
Bei der Zahl der ausserparlamentarischen Kommission beantragt die Spezialkommission hingegen in zwei Varianten eine Reduktion: Beibehalten werden sollen in beiden Varianten die Baukommission und die Altstadtkommission; während es die eine Variante dabei bewenden lässt, schlägt die andere zur Förderung der politischen Partizipation der Bevölkerung zusätzliche fünf Kommissionen – anstelle der heutigen elf – vor, welche die Direktionen beraten und zu stadträtlichen Vorlagen ans Parlament Stellung nehmen sollen: Kommission für Bildung und Sport, Kulturkommission, Kommission für öffentliche Sicherheit, Wirtschaft und Verkehr, Kommission für Planung, Umwelt und Stadtentwicklung sowie Kommission für Soziales, Integration, Generationen und Gesundheit. Die Spezialkommission spricht sich mehrheitlich für die auf lediglich zwei ausserparlamentarische Kommissionen reduzierte Variante aus; sie schlägt dem Parlament aber vor, den Stimmberechtigten, welche bei einer Zustimmung des Parlaments am 5. Juni über die Teilrevisionen entscheiden werden, beide Varianten zur Auswahl zu unterbreiten, um eine breite politische Diskussion zu ermöglichen.
In einer fünften Teilrevision geht es schliesslich darum, die Gemeindeordnung an Veränderungen im übergeordneten Gemeindegesetz und im kantonalen Sozialgesetz anzupassen. Die Teilrevisionen treten bei einer Annahme auf den Beginn der neuen Amtsperiode am 1. August 2017 in Kraft.