Am 30. Januar 2014 hat Wolfgang von Arx zuhanden des Stadtrates folgendes Postulat eingereicht:
Bestattungs- und Friedhofswesen, kostendeckende Gebühren
Der Stadtrat wird beauftragt
Auftrag 1: dem Parlament zum revidierten Friedhofreglement einen Gebührentarif vorzu-legen, der mindestens 80% der Aufwendungen deckt
Auftrag 2:die Budgetierung dieses Bereiches innerhalb von 2 Jahren in eine Global-Budgetierung oder Spezialfinanzierung zu überführen mit dem Ziel, die Kosten um mindestens 20% zu reduzieren
Auftrag 3:die Leistungs- und Wirkungsziele so zu definieren, dass das Parlament einen umfangreichen Entscheidungsspielraum hat
Olten ist wohl einer der letzten Orte, wo eine Bestattung gebührenfrei erhältlich ist. Die hohen anfallenden Kosten werden dabei mit Steuergeldern finanziert.
Die vor kurzem durchgeführte Vernehmlassung hat noch vor der Budgetierung 2014 stattgefunden. Also bevor die missliche Finanzlage in vollem Ausmass auf dem Tisch lag.
Gerade bei innerkantonalen Vergleichen kann man feststellen, dass hier wohl eine Anpassung der Gebühren den Standortwettbewerb nicht negativ beeinflusst.
Mit der Globalbudgetierung geben wir der Verwaltung mehr Spielraum, um die Mittel zweck-mässig und längerfristig optimal einzusetzen. Auf der anderen Seite kann das Parlament gezielt über Leistungen und Wirkungen steuern: Was genau erhalten wir zu welchem Preis.
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Stadträtin Iris Schelbert-Widmer beantwortet das Postulat im Namen des Stadtrates wie folgt:
Ausgangslage
Das Gemeindeparlament hat am 22. Mai 2014 das überarbeitete Reglement Bestattungs- und Friedhofswesen inkl. der neuen Gebühren mit in Kraft treten per 1. Juli 2014 genehmigt. Die neuen Gebühren für Auswärtige wurden so berechnet, dass die im Zusammenhang mit einem Todesfall effektiv anfallenden Kosten des Bestattungsamtes und des Friedhofs gedeckt werden können, jedoch ohne Berücksichtigung der Abschreibungskosten. Zudem wur-de die Höhe der Gebühren wo möglich auch auf die Gebühren der umliegenden Gemeinden abgestimmt.
Im Weiteren gilt es zu beachten, dass es sich beim Friedhof Meisenhard um einen grosszügig angelegten Waldfriedhof handelt, welcher zusätzlich gerne auch als Naherholungsgebiet genutzt wird. Dieser Waldfriedhof erfordert dementsprechend mehr Pflege als ein „klassi-scher Friedhof“ ohne Wald, Park- und Gartenanlagen.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Olten bezahlen fünfzig Prozent jener Gebühren, welche den Auswärtigen verrechnet werden. Die für Oltnerinnen und Oltner erhobenen Gebühren sind deshalb nicht kostendeckend. Im Jahr 2014 resultierten aus diesem Gebüh-renerlass Mindereinnahmen von ca. CHF 120‘000.00.
1. Konten im Bereich Friedhof, Bestattungen
Um die im Postulat formulierte Frage der kostendeckenden Gebühren beantworten zu können, mussten zuerst die Auswirkungen der neuen Gebühren abgewartet werden. Dazu wurde- nach in Krafttreten der neuen Gebühren per 1. Juli 2014 - die Kostenrechnung mit den nachstehenden Konten über mehrere Monate geprüft.
7710 Friedhof und Bestattungen
7710.3010.00 Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals
7710.3010.05 Besoldungsanteil Werkhof
7710.3010.09 Rückverg. EO, FAK, Versicherungen
7710.3100.00 Büromaterial
7710.3101.00 Betriebs-, Verbrauchsmaterial
7710.3101.01 Urnen
7710.3110.00 Büromaschinen und –geräte
7710.3112.00 Dienstkleider
7710.3120.00 Heizung/Energie/Wasser
7710.3130.00 Dienstleistungen Dritter
7710.3130.05 Telefongebühren
7710.3130.11 Verbandsbeiträge
7710.3134.00 Sachversicherungsprämien
7710.3141.00 Unterhalt Strassen / Verkehrswege
7710.3144.00 Unterhalt Hochbauten Gebäude
7710.3144.01 Unterhalt Anlagen
7710.3151.00 Unterhalt Apparate, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge
7710.3170.00 Reisekosten und Spesen
7710.3300.00 Planmässige Abschreibungen VV
7710.3300.25 Planmässige Abschreibungen altes Verwaltungsvermögen
7710.3910.05 Verrechnete Fuhren Werkhof
7710.3920.00 Verr. Vermiet. Kanal-/Reinigungsfz
7710.3930.99 Verrechnete Sozialleistungen
7710.4240.00 Benützungsgebühren und Dienstleistungen
7710.4240.01 Rückerstattungen
2. Kostendeckung
Auftrag 1: Mit dem Postulat Wolfgang von Arx wurde der Stadtrat am 30. Januar 2014 beauf-tragt, dem Parlament zum revidierten Friedhofreglement einen Gebührentarif vorzulegen, welcher mindestens 80% des Aufwandes deckt.
Gestützt auf die vorgehenden Hochrechnungen des Nettoaufwandes für das Jahr 2015 wird die Kostendeckung des Bestattungs- und Friedhofswesen rund 81% betragen. Die Vorgabe aus dem Postulat von Wolfgang von Arx zum im Postulat erwähnten Auftrag 1 der Kostendeckung von mindestens 80% wird gemäss Hochrechnung somit erfüllt werden können.
2.1. Ausblick Kostendeckung in den Folgejahren
Eine noch bessere Kostendeckung beim Bestattungs- und Friedhofswesen könnte erreicht werden, wenn die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Olten mehr als nur 50% der Gebühren bezahlen müssten.
Gebührenerlass von 50% für Oltner/-innen entspricht Mindereinnahmen von ca. CHF 120‘000.00 oder einem schlechteren Kostendeckungsgrad von 13,5%.
3. Globalbudgetierung oder Spezialfinanzierung
Auftrag 2: Mit dem Postulat Wolfgang von Arx wurde der Stadtrat beauftragt, die Budgetie-rung des Bestattungs- und Friedhofswesen innerhalb von 2 Jahren in eine Globalbudgetierung oder Spezialfinanzierung zu überführen mit dem Ziel, die Kosten um mindestens 20% zu senken.
Eine Spezialfinanzierung bedeutet, dass das Ergebnis innerhalb der Erfolgsrechnung der Einwohnergemeinde ausgeglichen wird. (Vgl. Abwasser oder Abfall). Überschüsse einer Spezialfinanzierung fliessen ab 2016 (HRM2) in eine Eigenkapitalposition, bei fehlendem Eigenkapital entsteht eine Verpflichtung gegenüber der Einwohnergemeinde. Würde nun eine Spezialfinanzierung im Friedhofswesen gewünscht, so muss die Einwohnergemeinde bei einem avisierten Deckungsgrad von 80% jeweils einen zusätzlichen, aufwandwirksamen, Einschuss von 20% vornehmen. Dem allgemeinen, steuerfinanzierten Haushalt werden so, bei Überschüssen der Spezialfinanzierung, Mittel entzogen.
Eine Spezialfinanzierung ohne Ausgleich innerhalb der eigenen Rechnung ist nicht möglich.
4. Definition Leistungs- und Wirkungsziele
Auftrag 3: Mit dem Postulat Wolfgang von Arx wurde der Stadtrat beauftragt, die Leistungs- und Wirkungsziele so zu definieren, dass das Parlament einen umfangreichen Entschei-dungsspielraum hat.
Das Gemeindeparlament hat am 22. Mai 2014 das revidierte Reglement Bestattungs- und Friedhofswesen genehmigt und damit dem bestehenden Bestattungsangebot und den damit verbundenen Dienstleistungen der Stadt Olten zu Gunsten der Oltner Einwohnerinnen und Einwohner zugestimmt.
Mit dem gleichen Beschluss hat sich das Gemeindeparlament auch dafür ausgesprochen, dass die Gebühren für Oltnerinnen und Oltner fünfzig Prozent von jenen Gebühren betragen, welche die Stadt für auswärtige Personen verrechnet. Die Leistungen im Bereich des Bestattungswesens sind somit von Seiten der Stadt klar definiert und werden von den Einwohne-rinnen und Einwohnern geschätzt und entsprechend gerne genutzt.
5. Zuständigkeiten und Verantwortung
Aktuell sind die finanziellen Zuständigkeiten und Verantwortungen sowie auch über die Kostenstelle 7710 „Friedhof und Bestattung“ durch zwei städtische Direktionen aufgeteilt. Die Funktion 7710 beinhaltet sowohl Kosten der Direktion Öffentliche Sicherheit als auch der Direktion Bau (Werkhof). Die Direktion Bau erbringt sowohl Leistungen zu Gunsten der Bestattungen als auch Leistungen zu Gunsten des Friedhofs.
6. Erwägungen
Es bestünden zwei Möglichkeiten, um den Kostendeckungsgrad des Bereiches Bestattungs- und Friedhofswesen noch zusätzlich zu verbessern:
• Erhöhung der Gebühren für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Olten
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Olten bezahlen heute fünfzig Prozent jener Gebühren, welche für Verstorbene von auswärtigen Gemeinden in Rechnung gestellt werden. Da-durch ergeben sich jährliche Mindereinnahmen von rund CHF 120‘000.00, was einer Kostende-ckung von ca. 13,5% entspricht.
• Generelle Erhöhung der Kremations- und Bestattungsgebühren
Die Gebühren wurden letztmals per 1. Juli 2014 angepasst. Die Bemessungskriterien für die Fest-legung der Gebühren bildeten der Kostendeckungsgrad sowie der Quervergleich zu den Ge-bühren anderer Gemeinden. Eine erneute gene-relle Anhebung der Gebühren wäre auch deshalb nicht sinnvoll, weil die Stadt Olten in Bezug auf Kremations- und Bestattungsgebühren gegen-über anderen Gemeinden dann nicht mehr kon-kurrenzfähig wäre.
7. Empfehlungen des Stadtrats
Der Stadtrat empfiehlt dem Gemeindeparlament den Kostendeckungsgrad des Bestattungs- und Friedhofswesens bei 81% zu belassen und zum heutigen Zeitpunkt keine zusätzlichen Massnahmen zu treffen.
Im Sinne der genannten Gründe empfiehlt der Stadtrat dem Gemeindeparlament das Postulat zu überweisen und abzuschreiben.