Am 20. März 2015 haben Gert Winter (SVP) und Mitunterzeichnende folgenden Vorstoss dringlich eingereicht:
„Der Stadtrat wird damit beauftragt, im Jahre 2015 zusätzliche Einsparungen im Umfang von 8 Mio. Franken zu erzielen oder einzuleiten. Sollte er dieses Sparziel nicht realisieren können (oder wollen), so legt er anlässlich der nächsten Budgetberatung im November 2015 zumindest offen, welche grösseren Ausgabenposten (ab Fr. 100'000.–) er auf ihre Verzichtbarkeit hin überprüft (Frage 1) und aus welchen Gründen er an ihnen trotz Sparauftrag festgehalten hat (Frage 2).
Begründung: Nach der für das kommende Jahr wirksamen Erhöhung des Steuerfusses auf 108 % droht bekanntlich ein grösseres Defizit für das nächste Jahr, weil zum budgetierten Fehlbetrag von 2,7 Mio. Franken einige weitere Millionen angesichts der nicht bewilligten Steuererhöhung um 7 zusätzliche Steuerprozente hinzukommen, von zusätzlichen, künftigen Belastungen wie NFA, Unternehmenssteuerreform III, Rezession und ähnlichem einmal abgesehen. Die SVP geht davon aus, dass die Ablehnung der vom Stadtrat geforderten Steuererhöhung von ganzen 10 % durch das Parlament zunehmend auch seitens der Bevölkerung getragen wird. Bei dieser Sachlage erweisen sich zusätzliche Sparanstrengungen als unvermeidlich. Dies war, wenigstens noch anlässlich der Budgetberatung, auch die Meinung einer Parlamentsmehrheit, die aus diesen Gründen lediglich einer dreiprozentigen Steuerfusserhöhung zum Durchbruch verholfen hat.
Nachdem die leicht erzielbaren Einsparungen überwiegend bereits realisiert wurden, ist inskünftig die Aufgabe zu bewältigen, ein definitiv geschrumpftes Steueraufkommen mit überdimensionierten Kommunalaufgaben und einer ebensolchen Verwaltung wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Im Übrigen bedarf es zur Realisierung des noch vorhandenen Sparpotentials einer grundlegenden Verwaltungsreform, von der wir bislang noch ziemlich wenig gesehen haben.
Dringlichkeit: Eigentlich war es vorgesehen, diese Motion vor der Gemeinderatssitzung vom 29. Januar 2015 auf dem ordentlichen Weg – als nicht dringliche Motion – einzureichen. Der Ausfall jener Sitzung führt nun dazu, dass sie dringlich eingereicht wird, weil der Budgetprozess schon bald wieder beginnt und der Stadtrat baldmöglichst wissen sollte, ob er den obgenannten Sparauftrag erhält oder ob es im bisherigen Stile weitergehen soll.“
Die Dringlichkeit wurde vom Parlament an dessen Sitzung vom 26. März 2015 mit 23:19 Stimmen abgelehnt.
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Stadtpräsident Martin Wey beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
Der Stadtrat erachtet kurzfristige Sparvorgaben in absoluten Zahlen als untaugliches Mittel, um die Finanzprobleme der Stadt Olten mit nachhaltiger Wirkung zu lösen. Mit der Ablehnung der dringlichen Behandlung des vorliegenden Vorstosses hat ihn das Parlament in dieser Meinung bestärkt. Kommt hinzu, dass die beantragten Einsparungen – zusätzlich zu den in den letzten Monaten und Jahren bereits erfolgten Massnahmen – in ihrer Höhe unrealistisch erscheinen, will man nicht die Stadt Olten als regionales Zentrum und damit ihre Stellung im interkantonalen Wettbewerb gefährden. Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass entgegen der Darstellung der Motionäre für den Stadtrat nicht alleine entscheidend ist, was er selber „will“ – vielmehr handelt er im Gesamtinteresse der Bevölkerung mit ihren sehr heterogenen Ansprüchen an die Dienstleistungen der öffentlichen Hand und durchaus unterschiedlichen Vorstellungen, was „überdimensionierte Kommunalaufgaben und eine ebensolche Verwaltung“ angeht. Und auch die ebenfalls geforderte Verwaltungsreform ist kein Selbstzweck, sondern muss ihrerseits Folge der Aufgabenüberprüfung sein, abhängig zudem von den Ergebnissen der laufenden Revision der Gemeindeordnung.
Was das in zweiter Linie vom Motionär geforderte Einleiten zusätzlicher Einsparungen angeht, so darf darauf hingewiesen werden, dass die entsprechenden Arbeiten schon zum Zeitpunkt der Einreichung des Vorstosses längst im Gange waren: Einerseits laufen seit Ende 2014 die Arbeiten für die Überführung der Stadtpolizei in die Kantonspolizei per 1. Januar 2016 mit einem Sparpotenzial von rund 2,1 Mio. Franken. Anderseits überprüfte der Stadtrat seit Anfang Jahr in Erfüllung eines am 26. September 2013 vom Parlament als Postulat überwiesenen dringlichen überparteilichen Vorstosses die Aufgaben der Stadtverwaltung integral: Welches sind die Kernaufgaben? Welchen Umfang sollen sie einnehmen? Welche können an Dritte ausgelagert werden? Welche Aufgaben sollen über die eigentlichen Kernaufgaben hinaus wahrgenommen werden? usw.
In drei Workshops nahm der Stadtrat in diesem Sinne sämtliche Aufgaben der Einwohnergemeinde Olten unter die Lupe. Dazu gliederte er die Tätigkeiten in gesetzlich vorgegebene Kernaufgaben mit oder ohne Beeinflussbarkeit sowie freiwillige Zentrumsaufgaben. Bei den beeinflussbaren Kernaufgaben wurde in der Folge untersucht, in welchem Umfang sie weitergeführt werden sollen und ob die Umsetzung weiterhin intern oder neu ganz oder teilweise extern erfolgen soll. Bei den freiwilligen Zentrumsaufgaben ging es zusätzlich darum, ob sie – da freiwillig – grundsätzlich weitergeführt werden. In Anbetracht der Funktion als attraktives Regionalzentrum sprach sich der Stadtrat in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle für die Weiterführung, wenn auch teilweise mit reduzierten Ressourcen und entsprechend angepasstem Angebot, aus.
Die Resultate wurden Anfang Juni öffentlich präsentiert und spiegeln sich im vorliegenden Budget 2016: Nach einer Überarbeitung des Budgets 2013 um 3 Mio. Franken sowie zwei Sparpaketen von 2,9 Mio. Franken und 4,5 Mio. Franken in den Jahren 2013 und 2014 wird der Aufwand im Budget 2016 nochmals um rund 3,65 Mio. Franken gegenüber dem Budget 2015 bzw. fast 6 Mio. Franken gegenüber der Rechnung 2014 entlastet. Einen wesentlichen Anteil macht dabei wie erwähnt die bevorstehende Eingliederung der Stadtpolizei in die Polizei Kanton Solothurn aus. Das Parlament hat zudem schon im vergangenen Juni generelle Sparmassnahmen im Personalbereich beschlossen.
Aufgrund der absoluten Forderung nach Einsparungen in der Höhe von 8 Mio. Franken beantragt der Stadtrat dem Parlament, die vorliegende Motion abzulehnen, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die in zweiter Linie geforderte Aufgabenüberprüfung vorliegt und im Budget 2016 der Aufwand gegenüber dem Budget 2015 bzw. der Rechnung 2014 nochmals erheblich reduziert werden konnte.