Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen den aktualisierten Finanz- und Investitionsplan für die Planperiode 2016 bis 2022 zur Kenntnisnahme.
1.Inhalt Finanz- und Investitionsplan
Der Finanz- und Investitionsplan unterteilt sich in folgende drei Bereiche (1.1. – 1.3):
1.1 Finanzplan
Der Teil Finanzplan entspricht der Planerfolgsrechnung. Er weist die Planergebnisse, die voraussichtliche Entwicklung der Aufwand- und Ertragsarten sowie den Selbstfinanzierungsgrad aus. Zusätzlich wird mit der Einführung von HRM2 der Nettoverschuldungsquotient eine zentrale Rolle für die Handlungsfähigkeit der Stadt im Bezug auf Investitionsmöglichkeiten einnehmen. Der Finanzplan enthält das letzte Rechnungsjahr, das aktuelle Budget der laufenden Rechnung sowie 6 Planjahre.
Ebenso sichtbar sind die Steuervorgaben und die Entwicklung des Pro-Kopf-Nettovermögens bzw. der Pro-Kopf-Nettoschuld sowie das Eigenkapital. Die Parameter für die Prognosen basieren auf aktuellen Informationen und sind zu einem grossen Teil fremdbestimmt, wie nachfolgen-de Aufstellung zeigt.
Parameter Einfluss Gemeinde
Investitionsvolumen mit Ausnahmen steuerbar
Selbstfinanzierungsgrad steuerbar
Nettoschuld steuerbar
Wirtschaftswachstum real nicht steuerbar
Teuerung nicht steuerbar
Zinsniveau nicht steuerbar
Bevölkerungswachstum beschränkt steuerbar
Wachstum Steuerertrag nicht steuerbar
Steuertarif nicht steuerbar
Steuerfuss steuerbar
Auswirkungen übergeordneter Gesetzgebung nicht steuerbar
Auswirkungen von externen Beschlüssen nicht steuerbar
Auswirkungen von internen Beschlüssen beschränkt steuerbar
Einzelne Parameter haben durchaus Auswirkungen auf andere Parameter. Beispielsweise kann ein zu hoher Steuerfuss das Bevölkerungswachstum bremsen oder eine zu grosse Verschuldung kann das Investitionsvolumen der Folgejahre beeinflussen (Nettoverschuldungsquotient).
Folgende wichtige Veränderungen wurden im Finanzplan mitberücksichtigt:
a)Neuer Finanzausgleich (NFA) – Konkretisierung der Mehrbelastungen
Mit Beschluss vom 1. September 2015 hat der Kantonsrat die Steuerungsgrössen im Finanz- und Lastenausgleich sowie die Belastungs- und Entlastungszahlen für das Jahr 2016 bekannt gegeben.
Disparitätenausgleich
Massgebend für das Jahr 2016 ist das durchschnittliche Staatssteueraufkommen (100%) der Jahre 2012/2013. Die Abschöpfungsquote beträgt 40%.
Für die Stadt Olten ergibt sich ein Disparitätenausgleich von rund 9‘892‘000 Franken. Olten pro-fitiert zurzeit noch von der Härtefallregelung im Umfang von rund 2‘896‘000 Franken. Dieser wird jedoch bis Ende 2019 sukzessive wegfallen. Für das Jahr 2016 beträgt die Nettobelastung aus dem Disparitätenausgleich somit rund 6‘996‘000 Franken
Lastenausgleichsgefässe
Olten erhält zudem Geld aus folgenden Lastenausgleichsgefässen:
Soziodemografischer Lastenausgleich: 654‘000
(Gesamtbestückung: 9 Mio. Franken)
Geografisch-topografischer Lastenausgleich 0
(Gesamtbestückung: 10 Mio. Franken)
Zentrumslastenausgleich 330‘000
(Gesamtbestückung: 1 Mio. Franken)
Schülerpauschale
Aufgrund der prognostizierten Schülerzahlen wird sich der Beitrag
auf rund 5‘538‘000
belaufen.
Die sich daraus ergebende Globalbilanz für das Jahr 2016 sieht somit
eine Mehrbelastung von rund: 337‘700 vor.
Gegenüber dem Budget 2015 ergeben sich somit folgende Änderungen:
Position B2015 B2016 Differenz
Finanz- und Lastenausgleich 2‘357‘000 6‘012‘000 3‘655‘000
Subv. Lehrerbesold./Schülerpauschale -2‘220‘700 -5‘538‘000 -3‘317‘300
Mehrbelastung 337‘700
Aufgrund der in der Rechnung 2012 immer noch sehr hohen ausgewiesenen Steuererträge (inkl. Auflösung der Steuervorzugsreserve) wird sich voraussichtlich die zusätzliche Steigerung gemäss Härtefallregelung nicht in diesem Ausmass erhöhen.
Der Stadtrat rechnet deshalb mit folgenden Steigerungen (Mehrbelastungen) gegenüber dem Budget 2015:
B2016 F2017 F2018 F2019 F2020 F2021 F2022
Globalbilanz +338 +838 +1‘338 +1‘838 +2‘338 +2‘338 +2‘338
b)Harmonisiertes Rechnungsmodell 2 (HRM2) – Veränderung des Abschreibemodus
Mit der Einführung von HRM2 erfolgt ein Übergang der heutigen degressiven Abschreibungen hin zu linearen Abschreibungen. Das per Ende 2015 verbleibende Verwaltungsvermögen soll linear innert 10 Jahren abgeschrieben werden. Die Stadt Olten hat aufgrund der hohen Investiti-onen der letzten Jahre eine Härtefallregelung beantragt, welcher der Kanton entsprochen hat. Für den steuerfinanzierten Bereich sowie den spezialfinanzierten Bereich Abfall wird die Stadt die per 31.Dezember 2015 vorhandenen Restbuchwerte des Anlagevermögens während 18 Jahren abschreiben können, jene für den spezialfinanzierten Bereich Abwasser während 11 Jahren.
c)Harmonisiertes Rechnungsmodell 2 (HRM2) – Neubewertung des Finanzvermögens
Mit der Erstellung der Bilanz 2016 wird das Finanzvermögen (Wertschriften, Liegenschaften im Finanzvermögen etc.) neu bewertet. Zurzeit wird mit einer Neubewertungsreserve im Umfang von 10. Mio. Franken gerechnet. Diese wird, sofern nicht gewisse aufgewertete Anlagen verkauft werden, während 5 Jahren gesperrt sein. Danach wird sie über einen Zeitraum von 5 Jahren aufgelöst werden. Die Neubewertung des Finanzvermögens hat einen direkten Einfluss auf die Kenngrösse der Nettoverschuldung. Im Finanzplan wurde die Auflösung der Neubewertungsreserve (ab 2021) nicht berücksichtigt, da die Höhe des Restatements noch offen ist und sich im Eigenkapital keine Veränderungen ergeben (Auflösung Neubewertung / Bildung freies Eigenkapital).
d)Sozialregion Olten / Gesetzliche Sozialhilfe
Die Bruttokosten der gesetzlichen Sozialhilfe haben sich im Zeitraum von 2009 (Gründungsjahr) bis 2014 um rund 60% erhöht.
Die jährlichen Zuwachsraten der Bruttokosten sowie die jährliche Zunahme der Belastung für die Stadt Olten betrugen durchschnittlich mehr als 10%. Ob die Kostenentwicklung gebremst werden kann, hängt einerseits davon ab, ob die vom Amt für soziale Sicherheit (ASO) auf kantonaler Ebene geplanten Sparmassnahmen (Änderung der Sozialgesetzgebung) vom Kantonsrat beschlossen werden. Zudem kann aufgrund der von den kantonalen Sozialdirektoren beschlos-senen Leistungskürzungen ebenfalls eine gewisse Kostendämpfung erwartet werden. Andererseits fällt auch die Praxis der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ins Gewicht, welche Schutzmassnahmen mit Kostenfolgen zulasten der Gemeinden beschliesst. Im Finanz-plan 2016ff werden für die Stadt Olten vorerst jährlich degressive Kostensteigerungen von 5% - 0% veranschlagt. Die Gesamtsteigerung bis ins Jahr 2021 wird somit auf rund 1.5 Mio. Franken geschätzt.
Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Veränd. gg. VJ 429‘300 352‘000 295‘000 230‘000 158‘000 81‘000 0
Steiger. gg. VJ 7% 5% 4% 3% 2% 1% 0%
e)Buserschliessung Entwicklungsgebiet Olten Südwest
Mit der Entwicklung des Gebietes Olten Südwest hat der Stadtrat vorgesehen, eine entsprechende Buslinie mit Anbindung an den Bahnhof Olten einzuführen.
f)Situation Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III
Bezüglich der Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III, welche ab 2019 greifen soll, verweisen wir auf die Kapitel 4.2 und 9.1. Im Szenario Finanzplan wurde in einer separaten Kalkulation mit einer Plafonierung der Unternehmenssteuersätze (inkl. Holdinggesellschaften) auf 100% gerechnet.
1.2 Investitionsplan
Im Investitionsprogramm sind die vorgesehenen Bauprojekte aufgeführt und deren Ausgaben auf die einzelnen Planjahre verteilt. Sie sind den folgenden Kriterien zugeordnet (aktuelle Prozentanteile siehe Seite 9):
A Werterhalt und ausserordentliche Investitionen
B Entwicklungsinvestitionen
C Investitionsbeiträge an Kanton
D Desinvestitionen (ab 2016 nicht mehr aktiv)
E Investitionsbeiträge mit Spezialfinanzierungen
Eine absolute Zuweisung der einzelnen Projekte ist nicht immer ohne weiteres möglich. So beinhalten beispielsweise Entwicklungsinvestitionen häufig auch einen Teil Werterhalt oder Projekte des Werterhaltes einen Teil Ausbau.
1.3 Projektbeschriebe
Der Beilagenteil enthält - nebst den finanzpolitischen Grundsätzen des Stadtrats – alle Projekt-beschriebe mit relevanten Angaben zu den geplanten Investitionsprojekten. Die Reihenfolge entspricht dem Investitionsplan.
2. Aufgabe der Finanz- und Investitionsplanung
Der Auftrag für die jährliche Aktualisierung des Finanz- und Investitionsplans ist in Art. 43 der Gemeindeordnung geregelt. Danach hat der Stadtrat dem Gemeindeparlament einen Finanzplan für die nächsten fünf Jahre zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Im Gegensatz zum Budget ist der Investitions- und Finanzplan nicht verbindlich, weil er auf einer Vielzahl von Annahmen basiert. Je länger der Zeithorizont, desto ungenauer sind die Ergebnis-zahlen. Zudem beeinflussen noch unbekannte und vor allem nicht beeinflussbare Faktoren die Planergebnisse mehr oder weniger stark (vgl. Thema Chancen und Risiken, Kapitel 9).
Dennoch muss der Plan als verlässliches Arbeitsinstrument für bevorstehende Entscheide richtungsweisend sein. Er gibt Auskunft über die Prioritäten der realisierungsreifen Projekte und die finanzwirksamen Vorgänge und setzt aufgrund der vorgegebenen Finanzkraft die Grenzen für das Investitionsvolumen und die Verschuldung. Nicht zu unterschätzen sind die Folgekosten neuer Investitionen (Entwicklungsinvestitionen), die sich auf die Erfolgsrechnungen der nachfolgenden Jahre entsprechend auswirken. Als eigentliches Frühwarnsystem übernimmt der Investitions- und Finanzplan eine wichtige Aufgabe und darf auch für ein Gemeinwesen als Nonprofit-Organisation nicht unterschätzt werden. Nur mit klar definierten und massvollen Zielgrössen kann ein öffentlicher Finanzhaushalt nachhaltig ausgeglichen gestaltet werden.
3. Finanzpolitische Grundsätze
Nachfolgend die im Rahmen der Budgetweisung verabschiedeten finanzpolitischen Grundsätze des Stadtrates:
3.1. Leitsatz
Der Stadtrat verfolgt eine nachhaltige Finanzpolitik, damit die künftigen Generationen nicht un-verhältnismässige Folgekosten von heutigen Entscheidungen zu tragen haben.
Auf die Dauer sind Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Mittelfristig sind alle Investitionen durch selber erarbeitete Mittel (operative Cashflows) gedeckt.
• Konjunkturelle Defizite sind mittelfristig auszugleichen.
• Der Steuerfuss richtet sich nach den Bedürfnissen der Einwohnerinnen und Einwohner.
• In wirtschaftlich besseren Zeiten ist ein konsequenter Schuldenabbau vorzunehmen.
3.2. Verschuldung
Das Resultat der nachhaltigen Finanzpolitik schlägt sich im Nettovermögen bzw. in der Nettoschuld pro Einwohner/in nieder. In der Planungsperiode 2016 – 2022 wird sich die Stadt Olten, sofern die entsprechenden Steuermittel nicht zur Verfügung gestellt werden, weiterhin stark ver-schulden müssen, mit der geplanten Anpassung der Steuerfüsse jedoch nur in einem Umfang von rund 10 Mio. Franken.
• Langfristig wird eine Nettoverschuldung von unter 2‘500 Franken pro Einwohner angestrebt, auch wenn dieses Ziel zurzeit als sehr ambitiös angesehen werden muss und sich in den nächsten Zeit nicht realisieren lässt.
3.3. Investitionen
Das Investitionsvolumen der Stadt Olten richtet sich primär nach den finanziellen Möglichkeiten, muss aber auch eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Stadt gewährleisten.
• Der Selbstfinanzierungsgrad für werterhaltende Investitionen (Kategorie A) soll in Hochkonjunkturzeiten dauernd 100% betragen.
• Der Selbstfinanzierungsgrad der Gesamtinvestitionen liegt mittelfristig bei 100%.
• Ein negativer Selbstfinanzierungsgrad ist zwingend verboten.
3.4. Steuern
Der Steuerfuss für natürliche und juristische Personen richtet sich am mittelfristigen Finanzbedarf zur Erfüllung der Bedürfnisse und den nicht beeinflussbaren Ausgaben (Bsp. Finanzausgleich) der Stadt aus.
•Der Steuerfuss für natürliche und juristische Personen weicht nicht mehr als 10% voneinander ab. Abweichend davon sind mögliche Bestimmungen oder Vorgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der UStR III.
•Die steuerliche Belastung orientiert sich nach den Bedürfnissen der Einwohnerinnen und Einwohner sowie den nicht beeinflussbaren Ausgaben durch übergeordnete Instanzen.
•Der Steuerfuss der Stadt Olten wird sich, auch aufgrund der im neuen Finanzausgleich beabsichtigten Verringerung der Spannweite der Gemeindesteuersätze, mittelfristig an ein kantonales Mittel annähern müssen. Der Steuerfuss soll sich jedoch weiterhin in der tieferen Hälfte der Gemeindesteuerfüsse (gewichtet 117.2% und ungewichtet 119.0%) im Kanton So-lothurn bewegen.
3.5. Abschreibungen / Korrektur aus Neubewertung
Die Abschreibungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
•Bis Ende 2015 werden 8% degressiv abgeschrieben.
•Per 2016 erfolgt die Umstellung auf die Richtlinien nach HRM2. Die Abschreibungen erfolgen linear aufgrund der kalkulatorischen Nutzdauer (Bsp. Tiefbauten: Nutzdauer 40 Jahre; lineare Abschreibung von jährlich 2.5% des Anschaffungswertes).
•Die Aktiven des Finanzvermögens werden im Verlaufe des Jahres 2016 einer Neubewertung unterzogen (Restatement), danach erfolgt eine periodische Neubewertung.
•Freiwillige Zusatzabschreibungen werden nur in Ausnahmefällen zugelassen und werden entsprechend dokumentiert.
Auswirkungen der Neubewertung des Finanzvermögens (Restatement) wurden im Bezug auf die Nettoverschuldung im Umfang von 10 Mio. Franken mitberücksichtigt. Die Neubewertung des Finanzvermögens sowie mögliche Verschiebungen aus dem Verwaltungs- und Finanzvermögen werden im Jahr 2016 rückwirkend per 1. Januar 2016 erfolgen. Höhere Bewertungen und eine damit künstliche Erhöhung des Finanzvermögens und des Eigenkapitals führen zu einer tieferen Nettoverschuldung, erwirken jedoch keine zusätzliche Liquidität.
3.6. Einhaltung der finanzpolitischen Grundsätze
Sofern die Unternehmenssteuerreform III in Kraft treten sollte, können die gesteckten finanzpolitischen Grundsätze nicht oder nur unter der Voraussetzung zusätzlicher Ausgabenkürzungen (Leistungsabbau der städtisch beeinflussbaren Kosten) oder einer weiteren Steuererhöhung eingehalten werden.
4. Ausgangslage und Konjunkturentwicklung / Szenarien für die Steuerentwicklung
4.1 Konjunkturentwicklungen
Als Basis für den folgenden Bericht dienen die Prognosen des SECO Schweizerische Eidgenossenschaft), der KOF (Konjunkturforschungsstelle der ETH) sowie der UBS, welche ihre Analysen jeweils im Juni/Juli des laufenden Jahres veröffentlicht haben.
Schweizer Wirtschaft
Für das Jahr 2015 rechnen die Analysten mit einem BIP-Wachstum von 0.4% - 0.8%. Die Prognose hat sich gegenüber den früheren Schätzungen von Anfang Jahr reduziert. Der private Konsum ist nach wie vor die stärkste Wachstumsstütze für das BIP. Die Auswirkungen des SNB-Entscheides betreffend Aufhebung des EURO-Mindestkurses sind noch nicht bzw. nur schwierig abschätzbar. Die Expertengruppe des Bundes geht weiterhin davon aus, dass sich die Schweizer Volkswirtschaft ohne tiefgreifende Rezession an das neue Wechselkursumfeld anzupassen vermag.
Für 2016 wird ein stärkerer Anstieg des BIP auf 1.1% - 1.6% erwartet. Neben dem nach wie vor starken Privatkonsum sollte sich die verbesserte Exportsituation (siehe Aussenhandel) für die Schweizer Wirtschaft positiv auszahlen. Ein gewisser Unsicherheitsfaktor bleibt bei den Aussichten für Bauinvestitionen.
Aussenhandel
Nachdem die Exporte im laufenden Jahre stark zurückgingen, sind die Konjunkturexperten für 2016 wieder optimistischer. Vor allem die wirtschaftliche Erholung im Euroraum (Prognose BIP 2016: 2%) sowie in den USA (Prognose BIP 2016: 3%) sollte sich für die Schweizer Wirtschaft positiv auszahlen. Ein positiver Aspekt für die stark exportabhängige schweizerische Wirtschaft ist, dass sich (aufgrund des starken Frankens) viele Importgüter verbilligt haben, womit Vorleistungen aus dem Ausland günstiger werden. Die Prognosen für wichtige Exportländer wie China, Russland oder Brasilien sind zurückhaltend.
Arbeitsmarktsituation
Für das laufende Jahr 2015 rechnen die Analysten mit einer durchschnittlichen Arbeitslosigkeit von 3.3% (Vorjahr 3.2%). Die Prognose für 2016 wurde nach oben korrigiert auf 3.5% - 3.6%. Was der SNB-Entscheid tatsächlich für die zukünftige Arbeitslosigkeit bedeutet, ist aus heutiger Sicht noch unklar.
Finanzmärkte / politisches Umfeld
Die derzeit monetären Bedingungen sind weltweit ausserordentlich schwierig einzuschätzen und deren Auswirkungen ungewiss. Ungewissheit über die Zukunftsaussichten beeinflusst die Investitionsdynamik negativ. Die Schweiz mitten in Europa kann sich dem politischen und wirtschaftlichen Umfeld nicht entziehen (Negativzinsen, EURO-Wechselkurs, EZB-Aktivitäten).
4.2.Szenarien für die Entwicklung der Steuererträge
Wie unter Kapitel 4.1 erwähnt, dürfte der Anstieg des BIP für das Jahr 2016 zwischen 1.1 und 1.6% liegen. Die ausserordentlich volatile Situation an den Finanzmärkten und Auswirkungen von politischen Entscheidungen sind jedoch sehr schwierig einzuschätzen. Der Stadtrat geht in seinen Überlegungen ab dem Jahr 2017 nicht mehr von grossem Konjunkturwachstum aus. Im Finanzplan wurde deshalb lediglich eine jährliche BIP-Steigerung von 0.5% hinterlegt. Der wirk-lich starke Treiber der Steuererträge erhofft sich der Stadtrat durch die Zuwanderung in neu erschlossene Gebiete in Olten (Olten Südwest, Kleinholz, Bornfeld). Der Stadtrat rechnet mit einer Bevölkerungszunahme von Ende 2015 – Ende 2022 von rund 1‘200 Personen (Zunahme von rund 6.7%). Durch die Kombination von Bevölkerungszunahme und BIP-Steigerung hat der Stadtrat bei der Steuerplanung folgende Wachstumsraten hinterlegt:
2017 2018 2019 2020 2021 2022
Zunahme Steuererträge 1.5% 1.5% 1.5% 1.4% 1.4% 1.4%
Tabelle: Zunahme Steuerertrag NP
Angewandtes Szenario für die Festlegung der Steuerentwicklung
Für das Budget 2016 wurde zur Kalkulation der Steuererträge auf die Steuerveranlagungen der Jahre 2012 und 2013 zurückgegriffen, da für das Steuerjahr 2014 oder 2015 noch keine gesicherten Veranlagungsdaten vorliegen.
Zur Steuerertragsplanung werden die veranlagten Steuererträge und restlichen Vorbezüge der Jahre 2012 und 2013 (Stand 6.8.2015) herangezogen. Ab dem Jahr 2019 wird mit einer Verschiebung der Steuerbelastung von den juristischen Personen hin zu den natürlichen Personen erfolgen. Dies unter der Voraussetzung, dass die Unternehmenssteuerreform III (UStR III) sich ab dem Jahr 2019 umsetzen lässt. Die Privilegierung der Holding- und Domizilgesellschaften wird dann landesweit wegfallen. Der Stadtrat hält den bisher angewandten Steuersatz von 108% für die Finanzierung künftiger Projekte (Bahnhofplatz, PU Hammer) für ungenügend. Er schlägt deshalb eine Anpassung des Steuersatzes auf 114% (juristische Personen 112%) vor, dies zur Erreichung einer möglichst hohen Selbstfinanzierung mit dem Ziel, die sich angehäuften Schul-den auf ein erträgliches Mass abzubauen.
5. Ergebnisse im Finanzplan
Als erste Reaktion auf den Steuerausfall im Jahr 2012 war es in den letzten Jahren das primäre Ziel, keinen Cashloss mehr zu erzielen. Dies gelang mit dem Budget 2015. Als nächstes Ziel soll eine vollständige Selbstfinanzierung der Investitionen ins Auge gefasst werden. Trotz erheblicher Einsparungen wird das Ziel mit dem aktuellen Steuersatz (Jahr 2015) von 108% nicht erreichbar sein.
Zur Erreichung einer tragfähigen Finanzplanung, welche aufgrund der bereits hohen Bruttoverschuldung nicht in unbegrenztem Masse durch zusätzliche Fremdkapitalaufnahme belastet wer-den soll, setzt der Stadtrat nebst den bereits erbrachen Einsparungen auf eine Anpassung des Steuerfusses an ein kantonales Mittel. Der Stadtrat schlägt deshalb, wie bereits in den Vorjahren, eine Steuerfussanpassung vor. Der Steuerfuss für natürliche Personen soll auf 114%, jener der juristischen Personen auf 112% angepasst werden. Damit wäre der Steuersatz bei den natürlichen Personen auf dem Niveau vor den hohen Steuererträgen der Alpiq AG und bei den juristischen Personen immer noch um 12% unter der Steuerbelastung des Jahres 2003.
Der nun vorgesehene Schritt soll eine Selbstfinanzierung von gegen 100% zum Ziel haben. Je nach Konjunkturlage gelten die allgemein anerkannten Richtwerte für die Konjunkturzyklen. Aufgrund der bereits jetzt bestehenden hohen Verschuldung soll jedoch auch trotz schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen ein Selbstfinanzierungsgrad nahe 100% erreicht werden.
Hochkonjunktur über 100 Prozent
Normalfall 80 – 100 Prozent
Krise 50 – 80 Prozent
Der gewichtete Selbstfinanzierungsgrad für alle Planjahre beträgt unter Berücksichtigung der angestrebten Steueranpassung rund 86.5%. Unter Ausklammerung der Investitionsbeiträge an den Kanton weist diese Kennzahl einen Wert von 99.1% aus. Für die Jahre 2016 – 2022 wird die Zunahme der Verschuldung aber immer noch rund 10 Mio. Franken betragen.
Abhängigkeit künftiger Investitionsvorhaben aufgrund heutiger Entscheidungen
Mit der Verabschiedung des Budgets 2016 und dem daraus resultierenden Jahresabschluss 2016 werden, je nach Konstellation, bereits die Maximalinvestitionen für das Jahr 2018 und ggf. der Folgejahre festgelegt. Es macht daher Sinn, bei Veränderungen des Budgets 2016 zumindest die Auswirkungen auf Projekte, welche in den Folgejahren realisiert werden sollen, näher zu prüfen.
6. Steuerertrag und Festlegung des Steuerfusses
Die Haupteinnahmequelle eines Gemeinwesens wird stark durch äussere Einflüsse geprägt. Es sind dies hauptsächlich die Konjunkturlage, das kantonale Steuergesetz und die Firmenergebnisse. In Olten macht sich vor allem die finanzielle Abhängigkeit von einzelnen Steuerzahlern stark bemerkbar, haben doch in Olten wenige Steuerzahler mehr als einen Drittel aller Gemein-desteuern bezahlt. Weiter kommen die Unsicherheiten bezüglich der Auswirkung der Unternehmenssteuerreform III dazu (vgl. Kapitel 9.1 Chancen und Risiken).
Solche bedeutende Veränderungen haben rasch Auswirkungen auf die Steuereinnahmen.
Mit einer möglichen Einführung der Unternehmenssteuerreform III (UStR III) und einer damit verbundenen möglichen Plafonierung der Steuerbelastung für juristische Personen dürfte der Druck auf die Einkommens- und Vermögenssteuern bei den natürlichen Personen nochmals erheblich zunehmen. Aufgrund einer Hochrechnung des schweizerischen Städteverbandes hätte eine Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze auf die vorgesehenen 15% auf kommunaler Ebene Steuerausfälle von rund 1.5 Mrd. Franken zur Folge. Der Städteverband verlangt deshalb vom Bundesrat eine ausgewogene Unternehmenssteuerreform, welche die Steuerausfälle zumindest teilweise ausgleicht.
Der Stadtrat hat bezüglich der UStR III in diesem Finanzplan eine eigene Finanzplanversion eingefügt und den Steuersatz dabei um 12% auf 100% reduziert, den Steuersatz für natürliche Personen aber nochmals leicht angehoben.
7. Investitionsvolumen und -grenzen
Im Rahmen von mehreren Gesprächen hat der Stadtrat das vorläufige Investitionsvolumen für die Jahre 2016 – 2022 auf 74.72 Mio. Franken festgesetzt (Finanzplan 2015 – 2021: 80.50 Mio.).
Von den 74.72 Mio. fallen rund 42.80 Mio. Franken auf Investitionen in den Werterhalt. 28.07 Mio. Franken fliessen in Entwicklungsinvestitionen, wobei hier die beiden Grossprojekte Bahnhofplatz (netto rund 14.00 Mio. Franken) und PU Hammer (rund 9.95 Mio. Franken) die grössten Investitionsblöcke bilden. Weiter machen die spezialfinanzierten Investitionen (inkl. Feuerwehr) rund 18.02 Mio. Franken aus. Vom Kanton gemeldete Investitionen an Kantonsstrassen, bei welchen sich die Stadt beteiligen muss, belaufen sich auf rund 3.33 Mio. Franken. Die generelle Kürzung beträgt 17.5 Mio. oder rund 19% der Nettoinvestitionssumme. Aufgrund der bereits vorhandenen sehr hohen Verschuldung ist der Stadtrat der Überzeugung, dass die Investitionen zu nahezu 100% selber finanziert sein müssen.
Die Beurteilung dieser Kennzahl ist im neuen Rechnungsmodell wie folgt definiert:
0 – 1'000 geringe Verschuldung
1'001 – 2'500 mittlere Verschuldung
2'501 – 5'000 hohe Verschuldung
> 5'000 sehr hohe Verschuldung
Im Bewusstsein, dass es sich um eine rollende Planung handelt und die Entwicklung der Steuereinnahmen konsequent überwacht werden muss, hat sich der Stadtrat entschieden, die beiden Grossprojekte aufzuführen. Um eine Realisierung ab den Jahren 2018 und 2019 nicht durch eine Investitionssperre aufgrund des vorgegebenen Nettoverschuldungsquotienten von 150% zu gefährden, sind bereits die im Budgetjahr 2016 gewählten Steuersätze sowie die weiteren Einnahmen und Ausgaben massgebend für das Planjahr 2018.
Die gesamte Investitionssumme (nach Verteilung der generellen Kürzung) teilt sich auf in:
Kategorie Anteil
A Werterhaltende und ausserordentliche Investitionen 46.5 %
B Entwicklungsinvestitionen 30.4 %
C Investitionsbeiträge an Kanton 3.6 %
D Investitionen mit Spezialfinanzierungen 19.5 %
Durch den Stadtrat priorisierte, aber noch nicht bewilligte Projekte sind mit folgenden Summen (in TCHF) – ohne generelle Kürzung – eingeplant:
Projekt Organ Betrag
Neubau/Sanierung Hist. und Naturmuseum (Werterhalt Hochbau) Gemeinde 3‘900
Neubau/Sanierung Kunstmuseum (Werterhalt Hochbau) Gemeinde 3‘900
Fussgänger- und Veloverbindung Hammerallee/Olten Südwest Gemeinde 9‘950
Neuer Bahnhofplatz Gemeinde 15‘400
8. Vorbehalt und Einschränkungen
Ein Gemeindehaushalt, auch der Haushalt der Stadt Olten, wird mit einem allgemein geschätzten Anteil von 75% bis 85 % stark fremdbestimmt. Der Freiraum für den Eigenbedarf wird dadurch entsprechend eingeschränkt. Die sogenannt gebundenen Ausgaben sind in einem Gesetz, in einer Verordnung, in einem Reglement verankert oder sind die Folge von Beschlüssen höherer Instanzen. Davon betroffen sind vor allem die grösseren Anteile für die Aufgabenbereiche „Bildung“ und „Soziales“.
9. Chancen und Risiken in der Entwicklung des Finanzhaushalts
9.1. Unternehmenssteuerreform III (UStR III)
Wie bereits im letzten Finanzplan dargelegt sind zurzeit sowohl bei der OECD, der G20 und auch bei der EU verschiedene Initiativen gestartet worden, welche aggressive Steuervermeidungen eindämmen sollen. Nebst dem von der OECD veröffentlichen BEPS-Report (Base Erosion and Profit Shifting), welche sich u.a. Transferpricing, doppelte Nichtbesteuerung etc. unterbinden möchte, ist auch eine wirksame Bekämpfung von schädlichen Steuerregimen vorgesehen. Darunter fällt unter anderem auch die in der Schweiz gängige Holding- und Domizilbesteuerung. Als Kompensationsmassnahmen für die Aufhebung dieser privilegierten Besteuerung sind u.a. Senkungen von kantonalen Gewinnsteuersätzen und Plafonierungen von Gemeindesteuersätzen vorgesehen. Zusätzlich sollen weitere Erleichterungen für die
Unternehmen geschaffen werden (Bsp. Patentboxen) oder erhöhte Abzugsfähigkeit von Forschungs- und Entwicklungsaufwänden.
9.2 Neuer Finanzausgleich (NFA)
Mit der Einführung des NFA beträgt für die Stadt Olten die Mehrbelastung ab 2016 rund 0.4 Mio. Franken. Dies jedoch nur darum, weil bis 2019 noch die Härtefallregelung gilt. Olten „spart“ dank dieser Regelung im Jahr 2016 rund 2.9 Mio. Franken. Ob die Mehrbelastung mit dem Wegfall der Härtefallregelung bis 2019 dann tatsächlich eine Mehrbelastung von 2.9 Mio. ergibt, ist offen. Die Zahlen sind zu einem grossen Teil nicht planbar, so stützt sich z.B. der Disparitätenausgleich auf die künftige Steuerertragsentwicklung aller Solothurner Gemeinden ab.
9.3 Verschlechterung des Ratings bei den Kapitalgebern
Bis anhin konnte die Stadt Olten zu guten Konditionen Kapital aufnehmen. Wenn es nicht gelingt, neue Verschuldungen zu unterbinden, ist eine Verschlechterung des Ratings bei den Kapi-talgebern wahrscheinlich. Dies würde zu einer Erhöhung des Passivzinsaufwandes führen, da nebst der benötigten Erhöhung des Kapitals auch mit höheren Refinanzierungskosten zu rechnen ist.
9.4 Einführung des Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2)
Mit der Einführung von HRM2 ist bei der Umstellung das Finanzvermögen mittels Restatement zum Verkehrswert neu zu bewerten. Dies erfolgt im Jahr 2016 mit Wirkung per 1. Januar 2016. Die Neubewertung ist nach Einführung periodisch zu wiederholen. Ein aus der ersten Neubewertung erzielter Aufwertungsbetrag ist in der Eröffnungsbilanz als „Neubewertungsreserve“ unter dem Eigenkapital einzustellen. Schätzungen haben ergeben, dass je nach Zuordnung der Aktiven zum Finanz- oder Verwaltungsvermögen für die Stadt Olten eine Neubewertungsreserve von rund 10 Mio. Franken resultiert.
9.5 Ausfinanzierung der solothurnischen Pensionskasse (Anteil Lehrkräfte)
Analog der Pensionskasse der Stadt Olten musste die kantonale Pensionskasse ebenfalls eine Anpassung an neues Bundesrecht vornehmen. Nach erfolgter Abstimmung muss nun der Kanton die Ausfinanzierung der Deckungslücke selber tragen. Der Regierungsrat hat jedoch bereits in seiner Botschaft zur Abstimmung klar gemacht, dass er den Gemeinden entsprechende Kompensationen auferlegen möchte. In welchem Umfang diese zu erfolgen haben, ist offen.
Da die kantonale Pensionskasse im System der Vollkapitalisierung geführt wird, jedoch ohne Reserven ausfinanziert wurde, muss sich die Stadt als Arbeitgeber bei einer Unterdeckung möglicherweise mit Sanierungsbeiträgen von 50% beteiligen. Aufgrund der schwierigen Anlagesituation ist eine Beteiligung an einer Sanierung bald möglich.
9.6 Negativzinsumfeld, tiefe Anlagerenditen, höhere Lebenserwartungen – Auswirkungen auf Renten und Pensionskassen
Per Ende 2014 weist die Pensionskasse der Stadt Olten einen Deckungsgrad von 107.7% auf. Der noch hinterlegte technische Zinssatz von 3% und die durch den technischen Experten vor-gegebene Soll-Rendite von 2.8% dürfte sich in Zukunft nicht mehr so einfach realisieren lassen. Das versicherungstechnische Gutachten des Pensionskassenexperten hat bereits eine Senkung des technischen Zinssatzes per Ende 2015 empfohlen. Mittelfristig dürfte sich der Zinssatz eher in Richtung 2% bewegen. Zusätzlich wird eine neue Periodentafel erwartet, welche auf eine höhere Lebenserwartung hinweist. Dies wird, zusammen mit der tieferen Verzinsung, den Druck auf den Umwandlungssatz erhöhen. Bei Sanierungsmassnahmen muss sich die Arbeitnehmerseite zu mindestens 50% beteiligen.
10. Schlussfolgerungen
Seit dem Einbruch der Steuererträge im Jahr 2012 konnten auf vielen Ebenen und Sparten die Kosten deutlich gesenkt werden. Die Lohnkosten für das städtische Personal zum Beispiel gegenüber der Rechnung 2013 um rund 23%. Im Weiteren hat die Politik mit bisherigen Steuererhöhungen einen Schritt in die richtige Richtung gemacht und die Steuerbelastung auf das lange geltende Niveau von 114% angepasst. Dank der Härtefallregelung werden die im letzten Finanzplan prognostizierten Mehrkosten von 5 Mio. Franken nicht in diesem Ausmass eintreffen. Die Mehrbelastung wird aber, ceteris paribus, nach dem Wegfall der Härtefallklausel und der Mitberücksichtigung des steuerstarken Jahres 2012 immer noch 2.4 Mio. Franken betragen.
Mit der bevorstehenden Einführung der Unternehmenssteuerreform III und einer möglichen Plafonierung der Steuersätze bei den juristischen Personen dürfte der Druck auf die Einkommens- und Vermögenssteuern weiterhin zunehmen.
Der Steuersatz wird sich aber a) aufgrund der durch den NFA gewollten Reduktion der im Kanton vorhandenen Spannweite der Gemeindesteuersätze sowie b) einer gewollten Selbstfinanzierung von nahe 100% weiter Richtung kantonales Mittel bewegen müssen.
Beschlussesantrag:
Der Investitions- und Finanzplan für die Periode 2016 - 2022 wird mit dem aktuellen Planungsstand zur Kenntnis genommen.