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Mit Einsparungen und Steuererhöhung weitere Verschuldung verhindern
Erneut hohe Einsparungen
Gegenüber dem Budget 2015 konnten erneut wesentliche Einsparungen erzielt werden: Die Personalkosten reduzieren sich trotz Mehrkosten für die Rentenfinanzierung des Lehrpersonals (273‘000 Franken) dank der Zusammenführung von Stadt- und Kantonspolizei und den im vergangenen Juni vom Parlament beschlossenen Kürzungen nochmals um 3 Mio. Franken oder 7,1%; beim Sachaufwand beträgt die Reduktion 650‘000 Franken, was 4,1% entspricht. Diesen Einsparungen in der Höhe von 3,65 Mio. Franken stehen Mehreinnahmen durch die beantragte Steuererhöhung in der Höhe von 3,5 Mio. Franken entgegen. Damit trägt der Stadtrat der mehrfach im Parlament geforderten Parität von Einsparungen und Steuererhöhungen Rechnung. Die geplanten Steuersätze von 114% bzw. 112% befinden sich bei den natürlichen Personen auf dem Niveau vor den ausserordentlich hohen Steuererträgen der Alpiq AG und bei den juristischen Personen immer noch um 12% unter der Steuerbelastung des Jahres 2003. Sie liegen zudem unter dem durchschnittlichen Steuersatz der Solothurner Gemeinden im Jahre 2015 (119%) und auch unter dem pro Einwohner gewichteten Steuersatz (117,2%).
Ziel des Stadtrates ist es, die anstehenden Investitionen aus eigenen Mitteln finanzieren zu können. Der operative Cashflow soll deshalb die Investitionen decken können. Nur so ist gewährleistet, dass die Einwohnergemeinde sich nicht weiter mit Fremdkapital eindecken muss und die bereits sehr hohe Pro-Kopf-Verschuldung nicht zu Lasten kommender Generationen weiter ansteigt. Die Investitionen wurden zudem mit 8,53 Mio. Franken gegenüber dem Budget 2015 (11,1 Mio.) erneut deutlich gesenkt. Sie beschränken sich weitgehend auf werthaltende Investitionen, die vom Kanton im Rahmen des Strassengesetzes zu entrichtenden Investitionsbeiträge sowie Investitionen in den spezialfinanzierten Bereichen. Entwicklungsinvestitionen sind nur im Umfang von rund 1,39 Mio. Franken vorgesehen, insbesondere für Planungsarbeiten für die Personenunterführung Hammer und den neuen Bahnhofplatz.
Finanz- und Investitionsplan 2016-2022: Stadtrat will auch weiterhin investieren Als Reaktion auf den Einbruch der Steuererträge bei den juristischen Personen im Jahr 2012 war es in den letzten Jahren das primäre Ziel des Stadtrates, einen weiteren Cashloss zu verhindern, das heisst keine Fremdmittel mehr aufnehmen zu müssen, um den laufenden Betrieb zu bezahlen. Dies gelang mit dem Budget 2015 – nicht zuletzt weil die Kosten auf vielen Ebenen deutlich gesenkt wurden. So liegen die Lohnkosten für das städtische Personal beispielsweise im Budget 2016 um rund 23% tiefer als in der Rechnung 2013. Als nächstes Ziel hat der Stadtrat angesichts der bereits vorhandenen hohen Verschuldung eine vollständige Selbstfinanzierung der Investitionen ins Auge gefasst. Diese sind für die Planperiode 2016 bis 2022 auf rund 75 Mio. Franken veranschlagt; die grössten Vorhaben bilden die beiden Grossprojekte neuer Bahnhofplatz und Personenunterführung Hammer mit voraussichtlich netto rund 14 bzw. 10 Mio. Franken. Trotz erheblicher Einsparungen wird das Ziel der vollständige Selbstfinanzierung der Investitionen aber mit dem aktuellen Steuersatz von 108% nicht erreichbar sein, sondern droht bereits ab 2017 eine Investitionsbeschränkung aufgrund des neuen vom Kanton vorgegebenen Nettoverschuldungsquotienten, gemäss welchem das Fremdkapital minus Finanzvermögen nicht mehr als 150% des Steuerertrags auf der Basis 100% betragen darf. Parallel zu den Einsparungen setzt der Stadtrat daher auf eine Anpassung des Steuerfusses Richtung kantonales Mittel. Trotzdem wird die Verschuldung in den sechs Planjahren mit den vorgesehenen Steuersätzen immer noch um rund 10 Mio. Franken zunehmen. Kommt hinzu, dass die ab 2019 zu erwartende Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III für eine Verschiebung der Steuerbelastung von den juristischen Personen zu den natürlichen Personen sorgen dürfte. |