Die Revision der Gemeindeordnung der Stadt Olten hat die Hürde des Parlaments noch nicht genommen: Anstelle der von einer Spezialkommission ausgearbeiteten Totalrevision überwies das Parlament an seiner Sitzung vom 23. September mit 34:10 Stimmen bei 1 Enthaltung einen dringlichen Auftrag, den die Fraktionspräsidien von SP, FDP, CVP/EVP/glp und Grünen eingereicht hatte. Gemäss diesem setzt das Gemeindeparlament eine nichtständige parlamentarische Kommission «Teilrevisionen Gemeindeordnung» mit sieben Mitgliedern ein. Die Kommission hat den Auftrag, dem Parlament zur Behandlung in der März-Sitzung 2016 konkrete Beschlussanträge für drei eigenständige Teilrevisionen der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Olten vorzulegen. Die einzelnen Teilrevisionen sollen die nachfolgend genannten Kapitel der heutigen Gemeindeordnung aktualisieren und eine tragfähige Ordnung für die Weiterentwicklung der Stadt Olten in den nächsten 10 bis 20 Jahren schaffen:
• Teilrevision 1: Kapitel III (Gemeindeparlament) und IV (Stadtrat)
• Teilrevision 2: Kapitel VI (Die Kommissionen)
• Teilrevision 3: alle übrigen Kapitel
Die Kommission soll in angemessener Weise die Arbeiten der Spezialkommission Totalrevision Gemeindeordnung und die Antworten in der Vernehmlassung vom Sommer 2015 zum Vorschlag dieser Spezialkommission berücksichtigen. Ziel ist, dass die drei Teilrevisionen der Gemeindeordnung bei Zustimmung durch das Parlament und das Volk auf Beginn der Amtsperiode 2017/2021 umgesetzt werden. Auf die Vorlage der Totalrevision war zuvor ebenfalls mit 34:10 Stimmen bei 1 Enthaltung nicht eingetreten worden.
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