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Mobilitätsplan will Entwicklung der Stadt Olten weiterhin möglich machen
Mit diesem Hintergrund wird in Olten derzeit ein neues Instrumentarium zur gegenseitigen Abstimmung von Siedlung und Verkehr erarbeitet. Der so genannte Mobilitätsplan Olten geht für die Zeit bis 2030 grundsätzlich vom heute gebauten Strassennetz aus. Namentlich knappe Finanzen, lange Planungs- und Realisierungszeiträume für Strassen-Ausbauprojekte sowie übergeordnete Grundsätze für die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung bestätigen diese Randbedingung zusätzlich. Daher kommt der Effizienzsteigerung im Verkehr eine zentrale Bedeutung zu.
Der Mobilitätsplan Olten soll mit diesem Ziel die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Kanton zur gemeinsamen Lösung der Herausforderungen aus der Siedlungs- und der Verkehrsentwicklung stärken, die Abstimmung von Siedlung und Verkehr in konkreten Planungsprozessen umsetzen und die Anwendung der 3V-Strategie gemäss kantonalem Richtplan – Verkehr vermeiden, verlagern, verträglich gestalten – aufzeigen.
Von Nachfrage- zu Angebotsorientierung
Der in Arbeit befindliche Mobilitätsplan Olten sieht wesentliche Änderungen im planerischen Umgang mit den Mobilitätsbedürfnissen bzw. Verkehrswirkungen von neuen Bauvorhaben vor. Wichtigster Grundsatz ist der Wechsel von der nachfrageorientierten zur angebotsorientierten Planung für den motorisierten Individualverkehr. Dazu wird das Hauptstrassennetz in Kategorien wie „verkehrsorientiert“ und „siedlungsorientiert“ unterteilt und die maximal verträgliche Verkehrsbelastung auf den jeweiligen Abschnitten definiert. Damit diese mittel- bis langfristig eingehalten werden kann, braucht es unter anderem neue Vorgaben für die Parkierung, das heisst insbesondere für die Festlegung der Zahl der Parkplätze: Gegenüber den bestehenden Vorschriften muss diese deutlich reduziert werden. Nötig sind deshalb auch spezifische Mobilitätskonzepte für die einzelnen Arealentwicklungen. Zudem kommt dem weiteren Ausbau des öffentlichen Verkehrs und den Qualitäten für den Fuss- und Veloverkehr besondere Bedeutung zu.
Ende 2014 konnte die erste Phase der Arbeiten mit einer Situationsanalyse und der Festlegung der Ziele, der Strategien und der Definition von Teilkonzepten auf den Handlungsebenen motorisierter Individualverkehr, öffentlicher Verkehr und Fuss- und Veloverkehr abgeschlossen werden. Anschliessend legte der Stadtrat den Zwischenstand der Kommission für Stadtentwicklung und der Baukommission zur Stellungnahme vor. Diese unterstützten die Erarbeitung eines Mobilitätsplanes im Grundsatz. Diskussionen geführt wurden indessen über dessen Stossrichtung; so wurde teilweise kritisiert, dass die formulierten Absichten zu einseitig zu Lasten des motorisierten Individualverkehrs formuliert seien. Um die anderen Verkehrsarten zu fördern, brauche es zudem massive Investitionen.
Die Stellungnahmen der Kommissionen werden bei der weiteren Ausarbeitung des Mobilitätsplans einbezogen. Innert rund einem halben Jahr sollen dabei Vorschriften und Massnahmen in fünf Teilkonzepten – Parkierung, öffentlicher Verkehr, Veloverkehr, Fussverkehr und Monitoring & Controlling – ausgearbeitet werden. Nach Abschluss dieser zweiten Phase soll der Mobilitätsplan im kommenden Jahr genehmigt werden.
Übergangsregelung in Kraft
Wegen laufender Vorhaben auch in der Zwischenzeit hat der Stadtrat zudem eine Übergangsregelung bis zur formellen Inkraftsetzung des Mobilitätsplans beschlossen. Diese gilt für alle Teilzonen- und Gestaltungspläne bei Vorhaben mit über 50 Parkplätzen und stützt sich auf das kantonale Planungs- und Baugesetz, wonach die Gemeinde aus Gründen des Umweltschutzes und der Raumplanung die Zahl der Abstellplätze beschränken und zusätzliche Massnahmen im Bereich Mobilität/Verkehr verlangen kann. Die Übergangsregelung schreibt. den frühzeitigen Einbezug des aus Kantons- und Stadtvertretungen zusammengesetzten Kernteams Mobilitätsplan bei Planungsvorhaben mit über 50 Parkplätzen, ein Minimierungsgebot für die Erstellung von Parkplätzen und die Erstellung von arealspezifischen Mobilitätskonzepten vor. Letztere zeigen insbesondere auf, welche Massnahmen zu ergreifen sind, um die Belastungen des Strassennetzes durch das jeweilige Vorhaben möglichst gering zu halten. Aus aktuellem Anlass wurde das Projekt „Sälipark 2020“ als Pilotvorhaben für die Umsetzung des Mobilitätsplans lanciert; dessen Projektträgerschaft steht hinter diesem Vorgehen.
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