Am 10. März 2015 haben Marlène Wälchli Schaffner (EVP) und Mitunterzeichnende folgenden Vorstoss eingereicht:
„Unter dem aktuellen Spardruck der Stadt Olten werden Angebote gekürzt und gestrichen. Die Menschen werden älter und zum Glück leben die älteren Menschen auch länger „gesund“ zu Hause.
„Ambulant vor stationär“ ist in aller Munde. Die Gesundheitskosten steigen und ein Ende ist nicht in Sicht. Gemäss dem Altersleitbild unterstützt die Stadt Olten Angebote wie den Ausbau der Spitex und von Tagesstrukturen über den gesetzlichen Auftrag hinaus.
In diesem Zusammenhang ergeben sich für mich folgende Fragen:
1.Welche erfolgsversprechende und zukunftsorientierte Vision verfolgt die Stadt bezüglich einer koordinierten Gesundheitsversordnung, damit Olten als Stadt auch für ältere, kranke und auf Unterstützung angewiesene Menschen und deren pflegende Angehörige attraktiv ist und bleibt?
2.Welche Angebote werden weiterhin unterstützt und mitfinanziert?
3.Was heisst in der momentan finanziellen angespannten Lage für den Stadtrat, „Unterstützung über den gesetzlichen Auftrag hinaus“?
4.Wohin wenden sich Angehörige und Personen, die auf gezielte Unterstützung angewiesen sind?
5.Wer kann sich im Dschungel der Informationsfülle zurechtfinden?
Denkt der Stadtrat, dass eine städtische Anlaufstelle, im Sinne einer Kunden- und Dienstleistungsorientierung hilfreich und auch kostensparend sein könnte?
6.Gibt es Zahlen und Fakten wie viele verschiedene Stellen in eine Unterstützungsleistung einer Person involviert sind?
Welche Stellen machen eine „Bedarfsabklärung“? Gibt es unnötige Überschneidungen? Wo finanziert oder teil finanziert die Stadt Olten eine solche mit als Ausgangspunkt für eine zielorientierte Unterstützung?
Im Kanton Solothurn gibt es für die Wiedereingliederung von Erwerbslosen mit Mehrfachproblematiken eine CM – Stelle, diese wurde 2006 im Sozialgesetz verankert.
7.Kann sich der Stadtrat vorstellen mit einer „ähnlichen Anlaufstelle“ auf der Ebene der Einwohnergemeinde eine übergeordnete Steuerung im Bereich Gesundheit zu unterstützen?
8.Welcher Auftrag könnte die Stadt Olten in der Vernetzung leisten und so innovative Projekte mit einer nachhaltigen zu unterstützen, Mehrwert für Alle!
9.Was hält der Stadtrat von einer Altersfachstelle, wie sie die Gemeinde Riehen BS führt?
Die Gemeinde Riehen verfügt im Bereich der Alterspflege über ein gut ausgebautes Netz an ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten. Die Pflegeberatung für Betagte und deren Angehörige erteilt Auskünfte über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten von Hilfe und Pflege zuhause, berät sie in iIhrer individuellen Situation und vermittelt bei Bedarf einen Pflegeheimplatz.“
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Stadtrat Peter Schafer beantwortet die Interpellation im Namen des Stadtrates wie folgt:
Die Interpellantin fragt laut Überschrift der Interpellation nach der Koordination von Leistungen im Gesundheitsbereich für ältere Menschen und deren Angehörige. Die detaillierten Fragen werden somit mit dem Fokus auf Menschen im (AHV-) Rentenalter beantwortet.
1. Welche erfolgsversprechende und zukunftsorientierte Vision verfolgt die Stadt bezüglich einer koordinierten Gesundheitsversordnung, damit Olten als Stadt auch für ältere, kranke und auf Unterstützung angewiesene Menschen und deren pflegende Angehörige attraktiv ist und bleibt?
Der Stadtrat verfolgt in diesem Bereich keine erfolgsversprechende und zukunftsweisende Vision. Die Gesundheitsversorgung sprengt seit Jahren die Gemeindegrenzen. Dasselbe gilt für Leistungen für ältere Menschen. Die Planung der Angebote und die gesetzlichen Vorgaben werden auf kantonaler Ebene erarbeitet und beschlossen. Auf Gemeindeebene gilt es, in den eigenen Leistungsfeldern erstens gesetzlich vorgegebene Leistungen zu erbringen und – sofern dazu auch finanzielle Mittel zur Verfügung stehen – dort zusätzliche Angebote zu schaffen und zu unterstützen, wo dies sachlich gerechtfertigt und politisch gewollt ist.
Der Stadtrat erachtet folgende Bausteine als relevant:
-Existenzsicherung
-Autonomie
-Teilhabe am sozialen Gefüge
Bei der Existenzsicherung erbringt die EGO folgende zentralen Leistungen:
-AHV-Zweigstelle (im Auftrag der AKSO);
-Existenzsichernde Mittel (Ergänzungsleistungen);
-Pflegekostenbeiträge
Zur Gewährleistung der Autonomie erbringt die EGO folgende zentralen Leistungen:
-Beitragsleistungen an Spitex Region Olten
Zur Gewährleistung der Teilhabe am sozialen Gefüge erbringt die EGO momentan keine Leistungen. Die Teilhabe ist wie folgt sichergestellt:
-Flächendeckende Leistungserbringung durch die Pro Senectute;
-Leistungsauftrag des Kantons Solothurn mit der Pro Senectute für die Koordination und Beratung im Altersbereich;
-Die Pro Senectute ist mit der Sozialdirektion im Gespräch über einen (kostenfreien) Leistungsauftrag, in welchem die Pro Senectute als Partner für Dienstleistungen im Altersbereich festgehalten wird;
-Die Pro Senectute plant in Zusammenarbeit mit der IG aktives Alter, der Kommission für Alters- und Gesundheitsfragen und der Sozialdirektion die Duchführung (2017) des Projektes „Älter werden in Olten“. Für dieses Projekt müssten noch Mittel bewilligt werden.
2.Welche Angebote werden weiterhin unterstützt und mitfinanziert?
Folgende Angebote werden weiterhin unterstützt und mitfinanziert (bzw. finanziert):
-Pflegekostenbeiträge
-Ergänzungsleistungen;
-AHV-Zweigstelle;
-Spitex Region Olten;
-Kommission für Alters- und Gesundheitsfragen (mit einem kleinen Betrag für Projekte).
3.Was heisst in der momentan finanziellen angespannten Lage für den Stadtrat, „Unterstützung über den gesetzlichen Auftrag hinaus“?
Unterstützung über den gesetzlichen Auftrag hinaus würde für den Stadrat bedeuten:
-Beteiligung an freiwilligen Projekten im Alters- und Gesundheitsbereich (mit Kostenfolgen);
-(Mit-)Finanzierung bzw. Subventionierung von Leistungen, die nicht auf kantonaler Ebene bereits verankert oder für die Gemeinden per Regierungsratsbeschluss als verbindlich erklärt worden sind, z.B. Entlastungsdienst für pflegende Angehörige, Tagesheim, u.a.
4.Wohin wenden sich Angehörige und Personen, die auf gezielte Unterstützung angewiesen sind?
Personen, die auf gezielte Unterstützung angewiesen sind, wenden sich an die Beratungsstelle der Pro Senectute.
5.Wer kann sich im Dschungel der Informationsfülle zurechtfinden?
Denkt der Stadtrat, dass eine städtische Anlaufstelle, im Sinne einer Kunden- und Dienstleistungsorientierung hilfreich und auch kostensparend sein könnte?
Eine städtische Anlaufstelle, im Sinne einer Kunden- und Dienstleistungsorientierung wäre hilfreich, jedoch kostentreibend. Sinnvoll ist es, mit bestehenden Fachstellen (Pro Senectute) eine Partnerschaft einzugehen bzw. diese Beratungsstelle ihrer ureigenen Aufgabe nachgehen zu lassen (Beratung und Betreuung älterer Menschen).
6.Gibt es Zahlen und Fakten wie viele verschiedene Stellen in eine Unterstützungsleistung einer Person involviert sind? Welche Stellen machen eine „Bedarfsabklärung“? Gibt es unnötige Überschneidungen? Wo finanziert oder teil finanziert die Stadt Olten eine solche mit als Ausgangspunkt für eine zielorientierte Unterstützung?
Es gibt keine systematische Übersicht über die verschiedenen Beratungsstellen, welche von den jeweils gleichen Privatpersonen um Beratung und Unterstützung ersucht werden. Eine Bedarfsabklärung erfolgt in der Regel bei derjenigen Stelle, die von einer Privatperson angefragt wird und sich für das entsprechende Anliegen als zuständig erachtet. Ist eine Stelle nicht zuständig, sollte mindestens eine Triage erfolgen.
Es ist nicht zu vermeiden, dass sich Privatpersonen mit demselben Anliegen an verschiedene Stellen wenden und dadurch Überschneidungen entstehen. Die EGO grenzt sich nach Möglichkeit gegen Überschneidungen ab. Leistungen werden im – gesetzlich definierten – eigenen Zuständigkeitsbereich erbracht. Beratungen erfolgen subsidiär. Zuerst wird geprüft, ob eine externe Fachstelle die Beratung erbringen kann. In der Regel erfolgt eine Triage an eine solche Fachstelle, bei älteren Menschen meistens an die Pro Senectute.
7.Kann sich der Stadtrat vorstellen mit einer „ähnlichen Anlaufstelle“ (CM-Stelle) auf der Ebene der Einwohnergemeinde eine übergeordnete Steuerung im Bereich Gesundheit zu unterstützen?
Die CM-Stelle berät Personen mit Mehrfachproblematik im Erwerbsalter und nicht im (AHV-) Alter. Primär dient die CM-Stelle der Orientierung in den verschieden aufgebauten Systemen RAV/ALV, IV und Sozialhilfe. Im Altersbereich steht die Beratung im Vordergrund, die von der Pro Senectute ohne weiteres geleistet wird.
8.Welcher Auftrag könnte die Stadt Olten in der Vernetzung leisten und so innovative Projekte mit einer nachhaltigen zu unterstützen, Mehrwert für Alle!
Die Vernetzung und Koordination ist auf kantonaler Ebene durch den Leistungsauftrag mit der Pro Senectute gesichert. Auf regionaler Ebene erfolgt die Koordination durch die Regionalstelle der Pro Senectute. Aktuell führen die Pro Senectute und die Sozialdirektion Gespräche über den Abschluss einer möglichen Leistungsvereinbarung – ohne Kostenfolgen für die EGO. Wird eine solche Vereinbarung mit der Pro Senectute abgeschlossen, erhält diese den Status eines offiziellen Partners der EGO. Für die Stadt bleiben keine Vernetzungsaufgaben. Die Stadt wäre weiterhin ein möglicher Partner für Mitarbeit in und finanzielle Unterstützung von innovativen und nachhaltigen Projekten, sofern solche auf Gemeindeebene durchzuführen wären, dazu Mittel zur Verfügung stünden und der entsprechende politische Wille dahinter stünde.
9.Was hält der Stadtrat von einer Altersfachstelle, wie sie die Gemeinde Riehen BS führt?
Die von der Interpellantin vorgestellte Pflegeberatung in der Gemeinde Riehen bietet sinnvolle Leistungen an, die in der Region Olten von der Regionalstelle der Pro Senectute angeboten werden. Aus Sicht des Stadtrates besteht – auch ohne Blick auf die Finanzen – kein zusätzlicher Bedarf.