Das Gemeindeparlament hat an seiner Sitzung vom 21. Mai 2015 die stadträtliche Vorlage für eine Buserschliessung Olten SüdWest mit Kosten von Fr. 592‘400 für einen zweijährigen Versuchsbetrieb mit 21:20 Stimmen zurückgewiesen. Gründe waren die Kosten und das nach Ansicht einer knappen Mehrheit nicht befriedigende Angebot. In der Folge wurden nochmals verschiedene Varianten geprüft, so auch Varianten der bestehenden Linie 503 anstelle einer neuen Linie 504 bzw. deren Kombination. Da diese zu einer massiven Beeinträchtigung der erfolgreichen Linie 503 führen und diese letztlich gefährden würden, hält der Stadtrat in Abstimmung mit den kantonalen Zuständigen an seinem bisherigen Antrag fest.
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen nachfolgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
1.1. Stadtentwicklung
Baufeld 4, die erste Überbauung im Entwicklungsgebiet Südwest mit 420 Wohnungen und einem Anteil Publikumsnutzungen in den Erdgeschossen, wird am 1. Oktober 2015 bezugsbereit. Anhand der bisherigen Vermietung darf erwartet werden, dass am Eröffnungstag mindestens die Hälfte der Wohnungen vermietet sein wird. Das entspricht einem Absatz von rund 250 Wohnungen innert einem Jahr – ein fünfmal höherer Wert als die gesamtstädtische Wohnungsproduktion der vergangenen Jahrzehnte. Hinzu kommen die solide Nachfrage und etappenweise Entwicklung im Kleinholz und weitere über die Stadt verteilte Neubauprojekte.
Am 13. Dezember 2015, wenn die neue Stadtbuslinie ihren Betrieb aufnimmt, werden schätzungsweise 500 Kundinnen und Kunden im Südwestquartier wohnen, die Vollvermietung mit rund 750 Bewohnerinnen und Bewohnern wird vermutlich bereits im Jahr 2016 erreicht.
Mit dem Bau der Entlastungsstrasse Region Olten wurde die Basiserschliessung für das Entwicklungsgebiet erstellt. Die Kapazitäten des Rötzmatt-Knotens und Sälikreisels setzen dem Verkehrsaufkommen aber Grenzen. Die etappengerechte Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr und gute Langsamverkehrsverbindungen zur Innenstadt sind in den Nutzungsplänen und Sonderbauvorschriften (SBV) vom 30. März 2010 verankert. In § 24 SBV wird ein Mobilitätskonzept verlangt, mit dem Ziel, die Anzahl Parkplätze und das Fahrtenaufkommen gering zu halten und einen Modal Split von mind. 50 % (Anzahl Wege mit öV+LV im Verhältnis zum Auto) zu erreichen.
Rechtzeitig auf den Bezug der ersten Wohnungen in Olten SüdWest will der Stadtrat daher ein attraktives ÖV-Angebot bereitstellen, um den Zuwachs von PW zu dämpfen, welche die Strassen in der Region zusätzlich belasten würden. Dies auch mit Blick auf die weitere Entwicklung der Wohnungs- und damit Einwohnerzahlen in Olten SüdWest. Erfahrungen zeigen, dass ein ÖV-Angebot, welches von Beginn einer Neuerschliessung an besteht, besser akzeptiert wird als eine nachträglich eingeführte ÖV-Lösung. Zudem können Wohnungen besser vermarktet werden, wenn ein ÖV-Angebot vorhanden ist. Entsprechende Erfahrungen/ Rückmeldungen wurden im Gebiet Bornfeld gemacht.
1.2. Mobilitätskonzept Olten Südwest
Das Mobilitätskonzept für Phase 1 Olten Südwest vom 5. März 2013 wurde von der Grundeigentümerschaft und vom Stadtrat gemeinsam unterzeichnet. Es hat den Stellenwert einer Absichtserklärung und war integraler Bestandteil der Baubewilligung für Baufeld 4. Daneben beschreibt es die Anforderungen und Aufgaben der Grundeigentümerschaft und Einwohnerge-meinde zum Erreichen der in den Sonderbauvorschriften gesetzten Mobilitätsziele. Die Massnahmen betreffen das Infrastrukturangebot für die verschiedenen Verkehrsarten (hierunter fällt die Buserschliessung), die Parkplatzerstellung und - bewirtschaftung und das Mobilitätsmanagement als ergänzendes, ebenfalls in den Sonderbauvorschriften verankertes Handlungsfeld.
Die ÖV-Erschliessung wird im definitiven Ausbau des Entwicklungsgebietes als bedarfsgerecht und gut beurteilt mit
• Fertigstellung der Personenunterführung Hammer, die eine direkte und komfortable Verbindung zum Bahnhof Hammer bietet
• Buserschliessung des Quartiers im 15-Minuten-Takt, zumindest in den Hauptverkehrszeiten
• Bushaltestellendichte mit einer max. Luftliniendistanz von i.d.R. 250 m
Die Massnahme Buserschliessung ist im Mobilitätskonzept wie folgt beschrieben:
4.1.2 Buserschliessung
Beschreibung der Massnahme:
Eine neue Busachse durch das Quartier mit – im Endausbau – drei neuen Haltestellen (in der 1. Etappe nur bis zur Haltestelle am Baufeld 4) erschliesst OSW optimal mit dem ÖV und bindet es an das Stadtzentrum an. Es soll mindestens ein 30-Minuten-Takt angeboten und ein Viertelstundentakt als langfristiges Ziel angestrebt werden.
Attraktive Angebote im öffentlichen Verkehr fördern dessen Nutzung und tragen dazu bei, Autofahrten zu verlagern.
Zuständigkeit und Finanzierung:
Stadt und Kanton
Weitere Vorgehensschritte:
Konkretisierung des öV-Erschliessungskonzepts in Kooperation mit BOGG
Bemerkungen:
keine
Umsetzung im Baufeld 4:
Im Dezember 2014 bzw. zum Zeitpunkt des Bezuges wird eine Stadtbuslinie im 30-Minuten-Takt eingerichtet, so dass bereits den Bewohnern des Baufelds 4 eine Buserschliessung angeboten wird.
Die Personenverbindung Hammer ist im Mobilitätskonzept ebenfalls als Massnahme enthalten. Unter dem Titel Zuständigkeit und Finanzierung sind aufgeführt: „Stadt und Bauherrschaft, Mitfinanzierung Bund“. Von der Grundeigentümerschaft wird ein substanzieller Beitrag erwartet. Die Agglomerationsbeiträge wurden vom Bund genehmigt. Die Finanzierung der übrigen Infrastrukturen wie öffentliche Strassen, Plätze, Pärke, Parkierungsanlagen für Autos und Velos und das Mobilitätsmanagement sind weitestgehend Sache der Grundeigentümerschaft. Für eine denkbare Mitfinanzierung des Bus-Versuchsbetriebes durch den Privaten gäbe es im Kanton Solothurn keinen vergleichbaren Fall.
2. Fahrplankonzept
2.1 Neue Buslinie 504
In einer ersten Vorlage hat der Stadtrat dem Gemeindeparlament an dessen Sitzung vom 21. Mai 2015 aufgrund zahlreicher Variantenstudien in Zusammenarbeit mit dem Kanton, der Busbetrieb Olten Gösgen Gäu (BOGG) AG und dem begleitenden Planungsbüro 3B eine neue Stadtbus-Linie vorgeschlagen, die während den Hauptverkehrszeiten im 20-Minuten-Takt vom Bahnhof via Innenstadt über die Mühlegasse und Schützenmatte ins Südwest-Quartier führt. In den Zwischenzeiten fährt der Bus alternierend einmal pro Stunde die Schlaufe Bahnhof Olten – Innenstadt – Schöngrund – Innenstadt – Bahnhof und zweimal auf der Hauptlinie ins Südwest-Quartier. Damit wird das neue Angebot hauptsächlich auf die Bedürfnisse von Olten Südwest ausgerichtet, zumal das dortige Fahrgastpotenzial höher eingeschätzt wird als dasjenige aus dem Schöngrund-Quartier. Die Haltestelle am Rötzmattweg bedient das Industriegebiet. Die Bedienung des Schöngrunds entspricht einem lange formulierten Bedürfnis der Bevölkerung. Der Kurs zielt insbesondere auf die Verbindung zu den Versorgungseinrichtungen in der Innenstadt für Betagte und Familien während den Tageszeiten ab.
Betriebszeiten:
Montag – Freitag: 05:44 bis 19:41 Uhr
Samstag: 07:04 bis 17:41 Uhr
Sonn- und Feiertage: kein Fahrbetrieb
Besonderes:
In der Zeit von 08:14 – 15:31 Uhr wird einmal pro Stunde die Schlaufe Bahnhof Olten – Schöngrund – Bahnhof Olten anstelle der Schlaufe Bahnhof Olten – Olten Südwest - Bahnhof Olten gefahren.
Das Parlament hat an seiner Sitzung vom 21. Mai 2015 das vom Stadtrat vorgeschlagene Fahrplankonzept, das im zweijährigen Versuchsbetrieb durch die BOGG AG jährliche Kosten von netto Fr. 296‘200 inkl. MwSt. verursachen würde, mit 21:20 Stimmen bei 6 Enthaltungen zurückgewiesen. Als Alternative wurde die im Vorfeld ebenfalls schon geprüfte, aber wegen gewichtiger Nachteile verworfene Variante eines Rundkurses der bestehenden Linie 503 vorgeschlagen, die für praktisch keine Mehrkosten gegenüber den bisherigen führen solle.
2.2 Variantenstudien
In der Folge überprüfte der Stadtrat zusammen mit den erwähnten Gremien folgende Varianten:
Variante 1:
Linie 503 fährt vom Bahnhof Olten die «normale» Strecke Baslerstrasse – Mühlegasse – Schützenmatte – Hausmattrain – Stadthalle – Kunsteisbahn – Bornfeld. Ab Bornfeld direkt Olten Südwest – via Rötzmatt-Tunnel – Schützenmatte – Stadtkirche – Baslerstrasse – Bahnhof Olten, dann gemäss Linienführung Starrkirch oder Meierhof.
Variante 2:
Linie 503 fährt vom Bahnhof Olten - Baslerstrasse – Mühlegasse – Schützenmatte neu via Rötzmatt Tunnel – Olten Südwest – Bornfeld. Vom Bornfeld die «normale» Strecke Kunsteisbahn – Stadthalle – Hausmattrain – Schützenmatte – Stadtkirche - Baslerstrasse – Bahnhof Olten dann gemäss Linienführung Starrkirch oder Meierhof.
Variante 3:
Die Variante 3 ist eine Mischung der Varianten 1 und 2, in der die Linienführung auf dem Ast Bornfeld im Tagesverlauf geändert wird. Z. B. am Morgen von Olten Bhf via Olten Südwest zum Bornfeld – Stadthalle – Olten Bhf und am Abend in umgekehrter Richtung.
Variante 4:
Hier bleibt die ausgearbeitete Variante der neuen Linie 504, so wie sie der Stadtrat im Mai dem Parlament beantragte, d.h. primäre ÖV-Erschliessung Olten Südwest im 20’-Takt, in den Nebenverkehrszeiten im 60’-Takt Erschliessung Schöngrund, nur Montag bis Freitag bestehen. Am Samstag und Sonntag fährt die Linie 503 den ganzen Tag den Rundkurs nach Variante 1 und/oder 2.
Die Bewertung der „neuen“ Varianten durch die Fachleute der BOGG AG und des Kantons haben ergeben, dass die Varianten 1 bis 3 die in langer Zeit erarbeiteten, komplexen Mechanismen der Linie 503 wieder gefährden. Das erfolgreiche „Feilen“ in den letzten Jahren an den Details der Linie 503 hat dazu geführt, dass die Fahrgastzahlen im 1. Quartal 2015 gegenüber der Vergleichsperiode im Vorjahr um 17% auf knapp 202‘000 gestiegen sind, nachdem sie zuvor gegenüber 2013 von 189‘000 auf 172‘000 gesunken waren. Änderungen, welche das Angebot wieder verschlechtern oder auch nur für die Kundinnen und Kunden noch komplexer machen als heute schon, drohen zu einem erneuten Sinken der Fahrgastzahlen und damit des Kostendeckungsgrades der Linie 503 zu führen, welcher jetzt schon deutlich unter den Mindestanforderungen liegt, die der Kanton in der Regel an die ÖV-Angebote in der Feinerschliessung stellt. Sie könnten die Wirtschaftlichkeit der bestehenden Linie 503, die heute einen Viertelstundentakt aufweist, gefährden. Kommt hinzu, dass durch zusätzliche zu fahrende Kilometer auf dem Rundkurs jährliche Mehrkosten gegenüber der heutigen Linie 503 von rund 115‘000 Franken zu erwarten sind, zudem einmalige Kosten für die Änderung der Lichtsignalsteuerung beim Rötzmatt-Tunnel.
Aufgrund der Angebotsreduktion könnten die finanziellen Folgen der Deckungsgradverschlechterung der Rundkurse indessen noch deutlich höher liegen: Je nach Linienführung (Variante 1 oder 2) des Rundkurses der Linie 503 entsteht den Fahrgästen für die Fahrt zum Bahnhof ein zeitlicher Mehraufwand, welcher in der untenstehenden Tabelle ersichtlich ist. Zu beachten ist, dass aktuell die Haltestellen Stadthalle und Bornfeld die meisten Ein- / Aussteiger in diesem Ast ausweisen. Fehlende Pufferzeiten im Bornfeld gefährden zudem die Pünktlichkeit und die Zuverlässigkeit des Angebots mit daraus folgenden Anschlussbrüchen zum Fernverkehr.
Ziel Direkt (Min) Indirekt (Min) Mehraufwand (Min)
Olten Südwest 10 15 5
Hausmattrain 8 19 11
Stadthalle 9 18 9
Kunsteisbahn 10 17 7
Bornfeld 11 14 3
Direkt = Var. 2 ab Bornfeld, d.h. heutige Linie 503, resp. für OSW Var. 1 oder neue Linie 504
Indirekt = Var. 1, resp. für OSW Var. 2
Ähnliche Befürchtungen bestehen gegenüber der Variante 4: Durch den Wegfall der direkten Erschliessung von OSW am Samstag – was im Übrigen auch den Wegfall der stündlichen Verbindung in den Schöngrund bedeutet – entsteht zwar auf der Linie 504 eine Kostenreduktion von rund 33‘500 Franken jährlich; durch zusätzlich zu fahrende Kilometer an den Samstagen und Sonntagen auf dem Rundkurs der verlängerten Linie 503 kommt es aber anderseits zu Mehrkosten von rund 27‘500 Franken jährlich. Auch hier stellt sich zudem die Frage, wie sich die Angebotsverschlechterung für die Nutzerinnen und Nutzer der Linie 503 am Wochenende ertragsmässig auswirkt und ob es dadurch zu einem schlechteren Kostendeckungsgrad kommt, der letztlich negative Folgen für die gesamte Linie 503 haben kann.
Die Mehrkosten der Linie 503 müssten vom Kanton getragen werden, weshalb das Einverständnis des Kantons für alle vier geprüften Varianten notwendig ist. Der Kanton als Besteller des öffentlichen Verkehrs lehnt indessen alle vier Varianten in seiner Stellungnahme klar ab (vgl. Schreiben vom 28. Mai 2015 in der Beilage).
Die zusätzlichen Abklärungen haben den Stadtrat bewogen, in Abwägung der Vor- und Nachteile der zusätzlich abgeklärten Varianten an der ursprünglich beantragten Variante festzuhalten. Er gibt zudem zu bedenken, dass bei einer allfälligen erneuten Verschiebung der Vorlage im kommenden Fahrplanjahr kein Angebot für eine Buserschliessung von OSW mehr möglich sein wird, müssen doch Konzessionsgesuche mindestens drei Monate im Voraus beim Bundesamt für Verkehr eingereicht werden. Schon die Rückweisung im Mai-Parlament hatte zur Folge, dass die Linie nach OSW nicht in die Vernehmlassung zum Fahrplanentwurf 2016 aufgenommen werden konnte. Eine Stellungnahme interessierter Kreise wird deshalb nicht möglich sein.
3. Zielwerte und Controlling
Das begleitende Planungsbüro 3B hat auf Grund vergleichbarer Projekte die durchschnittlichen Fahrgastzahlen für Olten SüdWest pro Fahrt geschätzt. Es wird angenommen, dass
o 750 Personen die Wohnungen der ersten Etappe bewohnen;
o davon 550 Personen erwerbstätig sind;
o 65% der Erwerbstätigen und 50% der nicht Erwerbstätigen für ihre Fahrten den PW benutzen.
o 15% der Erwerbs- und nicht Erwerbstätigen den ÖV benutzen;
o die restlichen Personen das Velo benutzen oder zu Fuss unterwegs sind;
o pro Kurs ab Olten SüdWest im Durchschnitt 4.1 Personen den ÖV benutzen, Da viele der 550 Erwerbstätigen pendeln, werden Morgen- und Abend-Spitzen erwartet, welche die Kapazität eines Kleinbusses mit 14 Plätzen sprengen: In Spitzenzeiten werden 20 bis 30 Personen ab Olten SüdWest erwartet; auch für diesen Fall gilt es vorbereitet zu sein.
o Die BOGG AG erwartet aus dem Gebiet Schöngrund und zwischen Olten Bahnhof – Baslerstrasse und Schützenmatte insgesamt über alle Kurse eine zusätzliche Belegung von 3.4 Personen.
o Insgesamt über alle Kurse geht die BOGG AG von einer durchschnittlichen Belegung von 7.5 Personen aus.
Damit der Kanton sich nach einem Versuchsbetrieb an den Kosten beteiligt, ist ein minimaler Kostendeckungsgrad von 20% erforderlich. Erreicht werden sollte aber ein Kostendeckungsgrad von 30%. Die BOGG AG geht davon aus, dass bis zum Ende des Versuchsbetriebs ein Kostendeckungsgrad von 30% knapp erreicht wird.
Das Controlling erfolgt durch die BOGG AG mittels automatischer Fahrgastzählungen, mit denen die Fahrzeuge ausgerüstet sind. Dieses Controlling erfolgt nach den Regeln der A-Welle, damit aus dem „Einnahmentopf“ überhaupt Geld für diese neue Linie erhältlich ist. Die Ein- und Aussteiger an jeder Haltestelle, die Gesamtzahl der beförderten Fahrgäste usw. können auch für diese Linie wie für alle anderen Linien ausgewiesen werden.
4. Finanzierung
Die Einführung neuer Buslinien erfolgt üblicherweise über einen zweijährigen Versuchsbetrieb, für dessen Finanzierung die Gemeinden zuständig sind. Gemäss den Angebotsgrundsätzen des Kantons kann ein Versuchsbetrieb ins Grundangebot übernommen werden, sobald wie erwähnt eine durchschnittliche Auslastung von 20% erreicht ist. In der Vergangenheit leistete der Kanton oftmals beschränkte Beiträge an die Kosten für den Versuchsbetrieb. Der Versuchsbetrieb für Olten Südwest war denn auch im Mehrjahresprogamm 2013-2016 des Kantons angemeldet. Im Zuge der Sparmassnahmen im Kanton wurden aber die Ausgaben für den Busverkehr auf das Niveau von 2015 plafoniert. In der Folge werden zurzeit prinzipiell keine Beiträge an Versuchsbetriebe mehr geleistet. Im Globalbudget für die Jahre 2016 und 2017 wurde die neue Buslinie entsprechend nicht eingestellt.
Die Stadt Olten wird dem Kanton im Rahmen der Erarbeitung des Globalbudgets 2018/2019 die Übernahme ins Grundangebot beantragen. Angesichts der erfolgreichen Vermarktung und Bedeutung des SüdWest-Quartiers darf erwartet werden, dass der Betrieb der neuen Stadtlinie dannzumal ins Grundangebot übernommen werden kann. Der Stadtrat wird sich entsprechend dafür einsetzen.
Der Versuchsbetrieb der neuen Linie erfolgt durch die BOGG Busbetrieb Olten Gösgen Gäu AG. Das Angebot wurde der EGO mit jährlichen Kosten von netto Fr. 296‘200 inkl. MwSt. offeriert. Darin sind sämtliche Betriebs-, Fahrzeug- und Nebenkosten enthalten, abzüglich der erwarteten Einnahmen. Das Risiko für fehlende Einnahmen trägt die BOGG AG. Das Submissionsgesetz ist im vorliegenden Fall nicht anwendbar, da es sich um ein ergänzendes Angebot einer bestehenden konzessionspflichtigen Tätigkeit handelt (Personenbeförderungsregal gemäss Bundesgesetz über die Personenbeförderung vom 20. März 2009). Im entsprechenden Gesetz wird mehr geregelt als nur die notwendige Fahrberechtigung, die teilweise auch bei Taxiunternehmen oder bei Carunternehmen vorhanden ist. Die zusätzlichen Anforderungen, z.B. an die Fahrzeuge (z.B. aus dem Gleichstellungs-Behinderten-Gesetz), Vorgaben des Tarifverbunds A-Welle für den Billettverkauf, die Anzeige der Linien, die Einbindung in die Datendrehscheibe und nationale ÖV-Systeme (Fahrplan) oder eben die Fahrgastzählung werden deshalb durch konzessionierte Transportunternehmen übernommen. Am Standort Olten ist die BOGG AG ist das grösste konzessionierte Busunternehmen im Besitz der Gemeinden der Region und verfügt über alle diese notwendigen Kompetenzen.
Im Rahmen der Konzessionserteilung für die neue Linie Olten SüdWest werden die konzessionierten Transportunternehmen in der Region durch das BAV angefragt, ob sie mit der Konzessionserteilung einverstanden sind oder selber ein Angebot unterbreiten wollen.
Beim zweijährigen Versuchsbetrieb handelt es sich um eine neue Ausgabe über total Fr. 592‘400 für beide Betriebsjahre. Die Finanzkompetenz für diese einmalige Ausgabe liegt beim Gemeindeparlament (Art. 23 i.V.m. Art. 43 GO). Das fakultative Referendum ist ausgeschlossen (Art. 14 Abs. 4 lit. C GO).
Beschlussesantrag:
1. Dem Angebotskonzept für den Versuchsbetrieb der neuen Stadtbuslinie 504 nach Olten Südwest und ins Schöngrund-Quartier wird zugestimmt.
2. Die einmalige Ausgabe im Betrage von Fr. 592‘400 für den zweijährigen Versuchsbetrieb wird zugunsten der Laufenden Rechnung Konto-Nr. 6220.3634.03 bewilligt.
3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.