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Aufgabenüberprüfung führte zu weiterem Sparpaket
Stadtpolizei im Zentrum
Im Zentrum der aus den Überprüfungen hervorgegangenen Sparmassnahmen steht die bereits vom Parlament beschlossene Überführung der Stadtpolizei in die Polizei Kanton Solothurn mit einem Sparpotenzial von rund 2,6 Mio. Franken. Das Engagement beim regionalen Wohnmarketing wird um rund 38‘000 Franken auf den Gemeindeanteil reduziert. Rund 35‘000 Franken werden gespart, indem die Badisaison um eine Woche gekürzt wird. Und die Verrechnung der Wegpauschalen durch die Spitex sorgt für Minderkosten in der Höhe von 100‘000 Franken. Verzichtet werden soll auf die Mitgliedschaft bei so!mobil und die Teilnahme mit einem eigenen Stand an der Berufsmesse. Weitere Kosteneinsparungen ergeben sich zudem aus Neuorganisationen und Pensenkürzungen in den Bereichen Stadtplanung, Stadtkanzlei und Steuerverwaltung/Stadtkasse sowie aus vom Kanton verordneten Lektionenkürzungen in Primarschule und Sek I (gesamthaft rund 223‘000 Franken). Für Mehreinnahmen sorgen die bereits beschlossenen Tariferhöhungen bei Musikschule und freiwilligem Schulsport.
In einigen Fällen sind die Überprüfungen noch nicht abgeschlossen; ihre Ergebnisse können sich aber zumindest teilweise durchaus noch auf das Budget 2016 auswirken. Dazu gehören kostendeckende Rechnungen für Friedhof/Bestattungswesen und für die Feuerwehr, Benutzungsgebühren für Schul- und Sportanlagen, Werbeeinnahmen in der Badi, Neukonzeptionen von schulergänzender Betreuung und von Jugendarbeit und die Überprüfung von auslaufenden Leistungsvereinbarungen. Noch nicht bekannt sind zudem die finanziellen Auswirkungen einer allfälligen Totalrevision der Gemeindeordnung, welche derzeit in Vernehmlassung ist. Mit dieser soll die direktionsübergreifende Suche nach Synergien zwischen bestehenden Organisationseinheiten, welche vom Stadtrat ebenfalls in Auftrag gegeben wurde, inhaltlich und zeitlich koordiniert werden.
Personal leistet erneut Beitrag
Einen wesentlichen Bestandteil des dritten Sparpakets bildet zudem eine generelle Reduktion der Personalkosten, auch im Zusammenhang mit der vom Parlament im März 2015 überwiesenen Motion Deny Sonderegger (FDP), die verlangte, die Personalkosten der Oltner Verwaltung an die finanzielle Lage anzupassen. Der Stadtrat hält in diesem Zusammenhang fest, dass das Personal schon wesentliche Beiträge zur Kostenreduktion geleistet hat, unter anderem durch Stellenabbau dank Reorganisationen und Effizienzsteigerungen, die Erhöhung des Pensionsalters um zwei Jahre, die Streichung der Betreuungszulage und die vollständige Belastung des Versicherungsprämien für Nichtberufsunfälle an die Adresse der Arbeitnehmenden. Die Personalkosten der Stadtverwaltung liegen in der Rechnung 2014 fast 2 Mio. Franken tiefer als im Vorjahr und damit wieder in etwa auf dem Stand von 2009; gegenüber dem Jahr 2011 wurde der Personalbestand um über 17 Vollzeitstellen reduziert.
Trotzdem hat der Stadtrat weitere Massnahmen zur Reduktion der Personalkosten in Auftrag gegeben, überlagert von den Forderungen der Motion Sonderegger, dabei aber zwei Ziele verfolgt: die Vermeidung einer generellen Lohnkürzung, welche auch die künftigen Rentenleistungen der Betroffenen verschlechtern würde, sowie die Formulierung eines Gesamtpakets, um für Personal, Entscheider und Steuerzahlende möglichst grosse Transparenz zu schaffen. Ausnahme bildet eine allfällige spätere Verschiebung der Pensionskassenbeiträge, die heute im Verhältnis 60:40 vom Arbeitgeber und den Arbeitnehmenden finanziert werden, zu Lasten der Arbeitnehmenden: Sie wurde noch nicht terminiert, da eine solche Änderung mit den angeschlossenen Körperschaften koordiniert werden müsste.
Das nun vorgeschlagene Massnahmenpaket beinhaltet im Wesentlichen die Reduktion des individuellen Lohnanteils, um den der Grundlohn innerhalb des Erwerbslebens ansteigen kann, von heute 50% auf neu 40%, die Reduktion der Leistungslohnkomponenten, welche einen Lohnanstieg regeln, die hälftige Verteilung der Krankentaggeldprämien, die heute der Arbeitgeber trägt, auf Arbeitgeber und Arbeitnehmende sowie die Verkürzung von Fristen bei Lohnfortzahlung. Das längerfristige maximale Sparpotenzial beträgt hier rund 1,5 Mio. Franken, hängt aber stark vom Mix älterer und jüngerer Mitarbeitender ab. Im Gegenzug soll der Mindestferienanspruch vom gesetzlich vorgeschriebenen Minimum von 20 Tagen analog kantonalem Gesamtarbeitsvertrag auf deren 23 angehoben werden.