Mit 33:10 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde der Dringlichkeit zugestimmt.
Beantwortung:
Am 10. Mai 2015 hat Urs Knapp (FDP) folgenden Vorstoss eingereicht:
„Der Stadtrat wird gebeten, die untenstehenden Fragen offen und transparent zu beantworten.
- Hat der Stadtrat am 12. Januar 2015 eine Eigentümerstrategie für die sbo beschlossen?
Wenn ja: Warum hat der Stadtrat über einen solchen Beschluss bis heute nicht informiert?
2. Warum verwehrt der Stadtrat dem Parlament jede Mitarbeit an der Eigentümerstrategie?
3. Welche unabhängigen Experten beraten den Stadtrat beim Geschäft Eigentümerstrategie?
4. Wo sieht der Stadtrat die grössten Herausforderungen für die sbo in den nächsten Jahren?
5. Der Kooperationspartner Alpiq kämpft ums Bestehen in heutiger Form. Wie berücksichtigt der Stadtrat in der Eigentümerstrategie mögliche Veränderungen bei der Alpiq?
6. Welche strategischen Optionen prüfte der Stadtrat in der Arbeit für die Eigentümerstrategie? Wie sehen die wichtigsten finanziellen Kennziffern der sbo für diese Optionen aus?
7. Welche strategischen Vorgaben gibt der Stadtrat dem Verwaltungsrat der sbo?
8. Welche finanziellen Vorgaben gibt der Stadtrat der sbo für die nächsten fünf Jahre (Ausschüttungsquote zugunsten Stadt, Eigenfinanzierungsgrad usw.)?
9. Prüft der Stadtrat angesichts der finanziellen Lage der Stadt auch einen Verkauf der sbo?
10. Wie hoch ist 2015 der geschätzte Marktwert der sbo? Wie hoch war dieser Wert 2010? Welchen Marktwert erwartet der Stadtrat im Jahr 2020 für die sbo?
Begründung der Interpellation
Das öffentlich-rechtliche Unternehmen Städtische Betriebe Olten (sbo) ist eines der wichtigs-ten Vermögen der Einwohnergemeinde Olten. Das wirtschaftliche und politische Umfeld für die sbo verändert sich grundlegend, ausgelöst durch die international und national eingeleitete Energiewende. Zusätzlich hat die sbo über ihre Betriebsführungsgesellschaft a.en zwei Mütter mit schweren finanziellen Problemen: Olten und Alpiq. Trotz dieser schwierigen Ausgangslage und den unsicheren Zukunftsaussichten ist völlig unklar, ob der Stadtrat eine passende Eigentümerstrategie für die sbo hat. Parlament und Öffentlichkeit wissen nicht, was der Stadtrat als Treuhänder des Eigentümers finanziell und strategisch von der sbo (Verwal-tungsrat/Geschäftsleitung) erwartet.
In den letzten Jahren wollte das Parlament vom Stadtrat immer öfter wissen, wie die Strategie für die sbo aussieht. Besonders eindringlich waren die Fragen vor einem Jahr bei der Behandlung des Geschäftsberichts 2013. «Hat der Stadtrat eine Strategie für die sbo?», fragten am 22. Mai 2014 fast alle Fraktionen im Oltner Parlament. Die CVP/EVP/GLP eben-so wie die SP und die FDP verlangten Auskunft über die Eigentümerstrategie für die sbo, wie im Protokoll der Parlamentssitzung nachzulesen ist (
http://www.olten.ch/dl.php/de/53b57c54904e9/14-05-22_Gesamtprotokoll.pdf).
Der Stadtrat blieb vor einem Jahr jede Antwort schuldig. Das Parlament reagierte mit einer bisher einmaligen Misstrauenskundgebung: Über 45% der anwesenden Parlamentsmitglieder (20 Personen aus unterschiedlichen Parteien) enthielten sich der Stimme bei der Abstimmung über den Geschäftsbericht und die Rechnungen der sbo für 2013.
Der Stadtrat scheint die Botschaft des Parlamentes nicht verstanden zu haben. In seinem Bericht zum Geschäftsjahr 2014 sagt er kein einziges Wort zu seinen strategischen Absichten für die sbo.
Dagegen verrät die sbo im Editorial des soeben publizierten Geschäftsberichtes 2014 ohne jede weitere Erläuterung: «Die Eigentümerstrategie (Anmerkung: vom Stadtrat beschlossen am 12. Januar 2015) schafft ein gemeinsames Verständnis über die Ausgangslage und Her-ausforderungen der sbo sowie darauf aufbauend die strategischen Rahmenbedingungen aus Sicht der Eigentümerin.»
Die «Tochter» sbo kommuniziert, die «Mutter» Olten schweigt: diese Rollenaufteilung be-fremdet. Der Stadtrat hat bisher seine Eigentümerstrategie nicht vorgestellt. Noch erstaunli-cher: der Stadtrat informiert nicht einmal, dass er eine solche Strategie beschlossen hat. Im Internet-Protokoll aus dem Stadtrat steht an dem von der sbo genannten Datum (12. Januar 2015) nichts darüber:
http://www.olten.ch/de/politikverwaltung/politik/stadtrat/sitzungexekutive/?action=showevent&event_id=1596406. Angesichts der grossen finanziellen Bedeutung der sbo für Olten und des seit mehreren Jah-ren offenkundigen öffentlichen Interesses ist diese Nicht-Informations-Politik des Stadtrates unverständlich. Die vorliegende Interpellation gibt dem Stadtrat die Möglichkeit, endlich Transparenz zu schaffen.
Begründung der Dringlichkeit
Das Parlament kann den vorliegenden Geschäftsbericht 2014 der sbo nur sachgerecht be-handeln, wenn es vorgängig die strategischen Vorgaben des Stadtrates für den Verwaltungs-rat und die Geschäftsleitung kennt. Nur mit diesen Informationen lassen sich die Aussagen und Fakten aus dem Geschäftsbericht richtig einordnen und bewerten. Deshalb ist es not-wendig, dass der Stadtrat die in dieser Interpellation aufgeworfenen Fragen in der Parla-mentssitzung vom 21. Mai 2015 vor dem Geschäft sbo (Traktandum 5) beantwortet.“
*****
Stadtpräsident Martin Wey beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
- Hat der Stadtrat am 12. Januar 2015 eine Eigentümerstrategie für die sbo beschlos-sen?
Wenn ja: Warum hat der Stadtrat über einen solchen Beschluss bis heute nicht informiert?
Der Stadtrat hat am 12. Januar 2015 die Eigentümerstrategie für die sbo verabschiedet und beschlossen, diese an erster Stelle der Geschäftsprüfungskommission an deren Mai-Sitzung im Zusammenhang mit der Behandlung des Rechnungsabschlusses 2014 der sbo zu kommunizieren, was er am 12. Mai 2015 denn auch getan hat, und erst anschliessend die breite Öffentlichkeit zu informieren.
2. Warum verwehrt der Stadtrat dem Parlament jede Mitarbeit an der Eigentümerstrate-gie?
Die sbo sind immer stärker dem Markt ausgesetzt, was einen bewussten und kontrol-lierten Umgang mit Informationen erfordert. In diesem Sinne unterscheidet sich die Erarbeitung einer Eigentümerstrategie von einem Mitwirkungs- oder Vernehmlas-sungsverfahren. Im Übrigen ist gestützt auf Art. 97 Abs. 2 des kantonalen Gemeindegesetzes und Art. 40 Abs. 1 der Gemeindeordnung der Stadt Olten die Definition der Eigentümerstrategie Aufgabe der Exekutive.
3. Welche unabhängigen Experten beraten den Stadtrat beim Geschäft Eigentümerstr-tegie?
Bei der Erarbeitung wurde eine neutrale externe Beratung beigezogen, welche diese Aufgabe schon in mehreren anderen Fällen wahrgenommen hat.
4. Wo sieht der Stadtrat die grössten Herausforderungen für die sbo in den nächsten Jahren?
Die weitere Stärkung der sbo als Querverbundsunternehmen mit den Sparten Elektrizität, Gas, Wärme, Wasser und Dienstleistungen ist für die künftige Entwicklung zentral. Die einzelnen Marktfelder stellen immer höhere Herausforderungen; als Stichwor-te seien lediglich die anstehende zweite Stufe der Strommarktöffnung und die sich abzeichnende Gasmarktöffnung genannt. Zudem prüft die Einwohnergemeinde die Übertragung weiterer Tätigkeitsfelder an ihre Tochter.
5. Der Kooperationspartner Alpiq kämpft ums Bestehen in heutiger Form. Wie berücksichtigt der Stadtrat in der Eigentümerstrategie mögliche Veränderungen bei der Alpiq?
In Punkt 10 seiner Eigentümerstrategie betont der Stadtrat, dass er sich zusammen mit der sbo dafür einsetzt, das erfolgreiche Zusammenarbeitsmodell in den a.en unabhängig vom Umbau des Alpiq-Konzerns langfristig sicher zu stellen.
6. Welche strategischen Optionen prüfte der Stadtrat in der Arbeit für die Eigentümerstrategie? Wie sehen die wichtigsten finanziellen Kennziffern der sbo für diese Optionen aus?
Die folgende Auflistung zeigt die geprüften Szenarien:
Entwicklungsmöglichkeiten Kurzfazit aus Sicht der EGO
- Rückintegration in die Stadtverwaltung Bei einer Rückintegration würden alle von den sbo in die a.en eingebrachten Ressourcen sowie die Anlagen und Netze der sbo in die Stadtverwaltung überführt. Dies wäre eine sehr komplexe Transaktion. Zudem wären relevante strategische (z.B. geringere Grösse), strukturelle (z.B. geringere unternehmerische Flexibilität) und finanzielle (z.B. Kosten der Auseinandersetzung und Überführung) Nachteile zu erwarten. Eine Rückintegration scheint im aktuellen Zeitpunkt als nicht realistisch.
- Rückentwicklung in die sbo Im Rahmen einer Auseinandersetzung würden die sbo und die AVAG jeweils ihre in die a.en eingebrachten Ressourcen zurücknehmen. Dies wäre einerseits aufgrund der zusammengewachsenen Strukturen in der a.en sehr komplex und andererseits wären ebenfalls relevante strategische, strukturelle und finanzielle Nachteile zu erwarten. Eine Rückentwicklung scheint im aktuellen Zeitpunkt als nicht realistisch.
- Beibehaltung der „Phase I“ bzw. „Phase I+“ Bei einer Beibehaltung der „Phase I“ bzw. „Phase I+“ können auf operativer Ebene die bestehenden Synergien (Status Quo) in der a.en weiter genutzt werden. Dies wird aus heutiger Perspektive sowohl von der EGO als auch von der Alpiq als zielführend beurteilt.
- Weiterentwicklung der „Phase I“ bzw. „Phase I+“ zur „Phase I++“ Mit der Stärkung der eigenen IT- und HR-Abteilung in der a.en kann einerseits die Abhängigkeit von Dritten (z.B. strategische Entscheide von Dienstleistern) reduziert werden. Andererseits eröffnet dies die Möglichkeit zur Nutzung von bisher nicht ausgeschöpften Synergien. Diese Weiterentwicklung wird von beiden Parteien unterstützt.
- Auslösung und Umsetzung der „Phase II“ Sowohl die AVAG bzw. die Alpiq als auch die sbo bzw. die EGO sehen zumindest aktuell keine wesentlichen Vorteile, wenn die Phase II (Einbringung der Anlagen und Netze in die a.en) realisiert würde. Beide Partner wollen bis auf weiteres die bisher gelebte, äusserst positive Zusammenarbeit gemäss „Phase I+“ und allenfalls „Phase I++“ weiterpflegen.
- Erweiterung der a.en Durch die Aufnahme weiterer Partner in die a.en könnte diese zusätzlich gestärkt werden, indem weitere Versorgungsunternehmen der a.en einen Geschäftsführungsauftrag (technische, kommerzielle und administrative Führung) übertragen.
- Übernahme der AVAG Mit dem Kauf der bzw. mit einem Vorkaufsrecht an den von der Alpiq gehaltenen AVAG-Aktien wird der strategische Spielraum der sbo erweitert und die Abhängigkeit von Entwicklungen im Alpiq-Konzern nachhaltig reduziert.
7. Welche strategischen Vorgaben gibt der Stadtrat dem Verwaltungsrat der sbo?
Der Stadtrat hat für die sbo folgende Eigentümerstrategie mit den entsprechenden Aufträgen und Auflagen definiert:
• Die EGO behält die sbo zu 100% im Eigentum.
• Die sbo bieten ihren Kunden eine breite und qualitativ hochstehende Produkt- und Dienstleistungspalette in den Sparten Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser aus einer Hand an (Querverbund).
• Die sbo streben mittels angemessenen Ersatzinvestitionen und regelmässigem Unterhalt im Bereich der Anlagen und Netze eine hohe Versorgungssicherheit an.
• Die sbo können weitere Leistungen im Infrastruktur- und Versorgungsbereich sowie Leistungen ausserhalb des Gemeindegebiets der EGO erbringen.
• Die Beschaffung von Elektrizität und Gas erfolgt mittels diversifizierten Verträgen. In-vestitionen in eigene Produktionskapazitäten erfolgen nach wirtschaftlichen Kriterien und beschränken sich grundsätzlich auf regionale Anlagen, erneuerbare Energien und bewährte Technologien.
• Die sbo erwirtschaften in sämtlichen Geschäftsfeldern im Rahmen der regulatorischen Grenzen eine risikobereinigte marktübliche Eigenkapitalrendite. Die Wasserversorgung ist kostendeckend nach kantonaler Wassergesetzgebung zu führen.
• Die Finanzierung der Geschäftstätigkeit (Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital) trägt den erwarteten Risiken Rechnung.
• Die sbo nehmen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten Rücksicht auf die Umwelt und unterstützen die Bestrebungen der EGO und der Kunden für einen von hoher Selbstverantwortung geprägten bewussten Umgang mit Energie und Wasser sowie eine nachhaltige Energie- und Wasserversorgung. Die sbo unterstützen die Energieeffizienz und erneuerbare Energien mit entsprechenden Programmen.
• Geeignete Kooperationen und Beteiligungen sind zwecks Sicherstellung einer effizienten Leistungserbringung und zwecks Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit fortwährend zu prüfen und – sofern strategisch und wirtschaftlich sowie organisatorisch und operationell zielführend – einzugehen bzw. nach Möglichkeit weiter zu entwickeln. Eingegangene Kooperationen werden regelmässig auf ihre Zweckmässigkeit und ih-ren Nutzen für das Unternehmen überprüft.
• Die EGO und die sbo setzen sich dafür ein, das erfolgreiche Zusammenarbeitsmodell in der a.en unabhängig vom Umbau des Alpiq-Konzerns langfristig sicher zu stellen.
8. Welche finanziellen Vorgaben gibt der Stadtrat der sbo für die nächsten fünf Jahre (Ausschüttungsquote zugunsten Stadt, Eigenfinanzierungsgrad usw.)?
Die Abgaben können der jeweiligen jährlichen Rechnung entnommen werden. Die zulässigen Konzessionsabgaben sind im Konzessionsvertrag ersichtlich. Die Ausschüttungen wurden in der Vorlage zur sbo-Rechnung wie folgt aufgeführt:
Bar- und Sachleistungen zugunsten EGO | Jahr 2014 | Jahr 2013 | |
Verwaltungskostenbeitrag | 359.6 | 359.6 | |
Verzinsung Dotationskapital | 980.0 | 980.0 | |
Konzessionsgebühren Strom/Gas/Wasser | 1'568.7 | 1'585.9 | |
Weihnachtsbeleuchtung pro 2013/14 | 99.7 | 0.0 | |
Weihnachtsbeleuchtung pro 2014/15 | 126.8 | 0.0 | |
Investitionen öffentliche Brunnen | 0.0 | 62.7 | |
Unterhalt öffentliche Brunnen | 100.1 | 70.6 | |
Wasser öffentliche Brunnen | 130.8 | 143.4 | |
Total in Tsd. Franken | 3'365.7 | 3'202.2 | |
Die sbo sind ein Querverbundsunternehmen mit den Sparten Elektrizität, Gas, Wärme, Wasser und Dienstleistungen. Die verschiedenen Tätigkeitssparten unterliegen unterschiedlichen Regelungen, wobei innerhalb einer Sparte teilweise zusätzlich zwischen einem Marktbereich (Energie) und einem regulierten Bereich (Netz) unterschieden werden muss. Während die Wasserversorgung kostendeckend zu führen ist, ist im Energiebereich je länger je mehr im Markt ausgesetzt und in den Netzbereichen schreibt das übergeordnete Recht vor, was überhaupt noch als Kosten (und in welchem Umfang) einbezogen werden darf (ElCom, Verbändevereinbarung, Preis-überwacher, Bundesamt für Energie, etc.). Es ist daher anders als früher gar nicht mehr möglich, dass eine „abstrakte Ausschüttungsquote“ festgelegt werden kann. Die vom Oltner Souverän beschlossenen Statuten legen jedoch fest, dass die Höhe und Zusammensetzung des Ablieferungsbetrages jeweils vertraglich festgehalten wird und beschränkt ist durch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der sbo.
9. Prüft der Stadtrat angesichts der finanziellen Lage der Stadt auch einen Verkauf der sbo?
Ein Verkauf der sbo ist vom Stadtrat geprüft, aber zum heutigen Zeitpunkt verworfen worden, sowohl aus strategischen wie auch als finanztechnischen Überlegungen, stellen doch die erwähnten jährlichen Ausschüttungen der sbo einen substanziellen Beitrag auf der Einnahmenseite der laufenden Rechnung der Einwohnergemeinde dar, der bei einem Verkauf wegfallen würde. Hingegen prüft der Stadtrat wie erwähnt, weitere Leistungsfelder der Einwohnergemeinde an die sbo abzugeben.
10. Wie hoch ist 2015 der geschätzte Marktwert der sbo? Wie hoch war dieser Wert 2010? Welchen Marktwert erwartet der Stadtrat im Jahr 2020 für die sbo?
Die sbo sind ein Querverbundsunternehmen, welches nicht als Ganzes verkauft wer-den kann (Wasserbereich inklusive der gekauften Wasserversorgung Trimbach). Handelbar wäre der Energiebereich (Handel und Netz), wobei die Strommarktöffnung und die Öffnung des Gasmarktes bedeutenden Einfluss auf die Werte haben werden. Da zurzeit die gesetzlichen Rahmenbedingungen fehlen (noch nicht bekannt sind), wäre kaum eine seriöse Antwort möglich. So oder so sollen solche Markteinschätzungen aus Sicht des Stadtrates von der Eigentümerin ohne konkreten Anlass nicht öffentlich diskutiert werden.