Der Stadtrat beantragt dem Parlament einen einmaligen Kredit über Fr. 592‘400 für den zweijährigen Versuchsbetrieb einer neuen Stadtbuslinie ins Entwicklungsgebiet Südwest. Der Betrieb erfolgt mit einem Kleinbus durch die BOGG AG ab dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2015. In den Hauptverkehrszeiten verkehrt der Bus im 20-Minuten-Takt vom Entrée-Platz Olten Südwest über die Innenstadt zum Hauptbahnhof. In den Zwischenzeiten verkehrt der Bus alternierend zweimal je Stunde ins Entwicklungsgebiet und einmal vom Bahnhof ins Schöngrundquartier über die Innenstadt zurück zum Bahnhof.
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Stadtrat unterbreitet Ihnen nachfolgenden Bericht und Antrag:
1. Ausgangslage
1.1. Stadtentwicklung
Baufeld 4, die erste Überbauung im Entwicklungsgebiet Südwest mit 420 Wohnungen und einem Anteil Publikumsnutzungen in den Erdgeschossen, wird am 1. Oktober 2015 bezugsbereit. Anhand der bisherigen Vermietung darf erwartet werden, dass am Eröffnungstag mindestens die Hälfte der Wohnungen vermietet sein wird. Das entspricht einem Absatz von rund 250 Wohnungen innert einem Jahr – ein fünfmal höherer Wert als die gesamtstädtische Wohnungsproduktion der vergangenen Jahrzehnte. Hinzu kommen die solide Nachfrage und etappenweise Entwicklung im Kleinholz und weitere über die Stadt verteilte Neubauprojekte.
Mit dem Baufortschritt auf Baufeld 4 werden die Konturen und die Mächtigkeit des Quartiers spürbar. Das Areal bietet Raum für 4-5‘000 Bewohnerinnen und Bewohner (ein Viertel der heutigen Bevölkerung) und über 1‘000 Arbeitsplätze. Der Vollausbau des Areals wird mindestens ein bis zwei Jahrzehnte beanspruchen. Am 13. Dezember 2015, wenn die neue Stadtbuslinie ihren Betrieb aufnimmt, werden schätzungsweise 500 Kundinnen und Kunden im Südwestquartier wohnen, die Vollvermietung mit rund 750 Bewohnerinnen und Bewohnern wird vermutlich bereits im Jahr 2016 erreicht.
Mit dem Bau der Entlastungsstrasse Region Olten wurde die Basiserschliessung für das Entwicklungsgebiet erstellt. Die Kapazitäten des Rötzmatt-Knotens und Sälikreisels setzen dem Verkehrsaufkommen aber Grenzen. Die etappengerechte Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr und gute Langsamverkehrsverbindungen zur Innenstadt sind in den Nutzungsplänen und Sonderbauvorschriften (SBV) vom 30. März 2010 verankert. In § 24 SBV wird ein Mobilitätskonzept verlangt, mit dem Ziel, die Anzahl Parkplätze und das Fahrtenaufkommen gering zu halten und einen Modal Split von min. 50 % (Anzahl Wege mit öV+LV im Verhältnis zum Auto) zu erreichen.
Rechtzeitig auf den Bezug der ersten Wohnungen in Olten SüdWest soll daher ein attraktives ÖV-Angebot bereitgestellt werden, um den Zuwachs von PW zu dämpfen, welche die Strassen in der Region zusätzlich belasten würden. Dies auch mit Blick auf die weitere Entwicklung der Wohnungs- und damit Einwohnerzahlen in Olten SüdWest. Erfahrungen zeigen, dass ein ÖV-Angebot, welches von Beginn einer Neuerschliessung an besteht, besser akzeptiert wird als eine nachträglich eingeführte ÖV-Lösung. Zudem können Wohnungen besser vermarktet werden, wenn ein ÖV-Angebot vorhanden ist. Entsprechende Erfahrungen/ Rückmeldungen wurden im Gebiet Bornfeld gemacht.
1.2. Mobilitätskonzept Olten Südwest
Das Mobilitätskonzept für Phase 1 Olten Südwest vom 5. März 2013 wurde von der Grundeigentümerschaft und vom Stadtrat gemeinsam unterzeichnet. Es hat den Stellenwert einer Absichtserklärung und war integraler Bestandteil der Baubewilligung für Baufeld 4. Daneben beschreibt es die Anforderungen und Aufgaben der Grundeigentümerschaft und Einwohnerge¬meinde zum Erreichen der in den Sonderbauvorschriften gesetzten Mobilitätsziele. Die Massnahmen betreffen das Infrastrukturangebot für die verschiedenen Verkehrsarten (hierunter fällt die Buserschliessung), die Parkplatzerstellung und -bewirtschaftung und das Mobilitätsmanagement als ergänzendes, ebenfalls in den Sonderbauvorschriften verankertes Handlungsfeld.
Die öV-Erschliessung wird im definitiven Ausbau des Entwicklungsgebietes als bedarfs-gerecht und gut beurteilt mit
• Fertigstellung der Personenunterführung Hammer, die eine direkte und komfortable Verbindung zum Bahnhof Hammer bietet
• Buserschliessung des Quartiers im 15-Minuten-Takt, zumindest in den Hauptverkehrszeiten
• Bushaltestellendichte mit einer max. Luftliniendistanz von i.d.R. 250 m
Die Massnahme Buserschliessung ist im Mobilitätskonzept wie folgt beschrieben:
4.1.2 Buserschliessung
Beschreibung der Massnahme:
Eine neue Busachse durch das Quartier mit – im Endausbau – drei neuen Haltestellen (in der 1. Etappe nur bis zur Haltestelle am Baufeld 4) erschliesst OSW optimal mit dem öV und bindet es an das Stadtzentrum an. Es soll mindestens ein 30-Minuten-Takt angeboten und ein Viertelstundentakt als langfristiges Ziel angestrebt werden.
Attraktive Angebote im öffentlichen Verkehr fördern dessen Nutzung und tragen dazu bei, Autofahrten zu verlagern.
Zuständigkeit und Finanzierung:
Stadt und Kanton
Weitere Vorgehensschritte:
Konkretisierung des öV-Erschliessungskonzepts in Kooperation mit BOGG
Bemerkungen:
keine
Umsetzung im Baufeld 4:
Im Dezember 2014 bzw. zum Zeitpunkt des Bezuges wird eine Stadtbuslinie im 30-Minuten-Takt eingerichtet, so dass bereits den Bewohnern des Baufelds 4 eine Buserschliessung angeboten wird.
Die Personenverbindung Hammer ist im Mobilitätskonzept ebenfalls als Massnahme enthalten. Unter dem Titel Zuständigkeit und Finanzierung sind aufgeführt: „Stadt und Bauherrschaft, Mitfinanzierung Bund“. Von der Grundeigentümerschaft wird ein substanzieller Beitrag erwartet. Die Agglomerationsbeiträge wurden vom Bund genehmigt. Die Finanzierung der übrigen Infrastrukturen wie öffentliche Strassen, Plätze, Pärke, Parkierungsanlagen für Autos und Velos und das Mobilitätsmanagement sind weitestgehend Sache der Grundeigentümerschaft. Für eine denkbare Mitfinanzierung des Bus-Versuchsbetriebes durch den Privaten gäbe es im Kanton Solothurn keinen vergleichbaren Fall.
2. Fahrplankonzept
2.1. Angebotskonzept
Die neue Stadtbus-Linie führt während den Hauptverkehrszeiten im 20-Minuten-Takt vom Bahnhof via Innenstadt über die Mühlegasse und Schützenmatte ins Südwest-Quartier. In den Zwischenzeiten fährt der Bus alternierend einmal pro Stunde die Schlaufe Bahnhof Olten – Innenstadt – Schöngrund – Innenstadt – Bahnhof und zweimal auf der Hauptlinie ins Südwest-Quartier. Damit wird das neue Angebot hauptsächlich auf die Bedürfnisse von Olten Südwest ausgerichtet, zumal das dortige Fahrgastpotential höher eingeschätzt wird als dasjenige aus dem Schöngrund-Quartier. Die Haltestelle am Rötzmattweg bedient das Industriegebiet. Die Bedienung des Schöngrund entspricht einem lange formulierten Bedürfnis der Bevölkerung. Der Kurs zielt insbesondere auf die Verbindung zu den Versorgungseinrichtungen in der Innenstadt für Betagte und Familien während den Tageszeiten.
Betriebszeiten:
Montag – Freitag: 05:44 bis 19:41 Uhr
Samstag: 07:04 bis 17:41 Uhr
Sonn- und Feiertage: kein Fahrbetrieb
Besonderes:
In der Zeit von 08:14 – 15:31 Uhr wird einmal pro Stunde die Schlaufe Bahnhof Olten – Schöngrund – Bahnhof Olten anstelle der Schlaufe Bahnhof Olten – Olten Südwest - Bahnhof Olten gefahren.
Tarifierung:
Es gilt der Tarif des integralen Tarifverbundes A-Welle.
Fahrzeuge:
In der Regel werden Kleinbusse eingesetzt. Bei hohem Fahrgastaufkommen oder wenn die Kapazität der Kleinbusse nicht genügen sollte, werden Midi-Busse eingesetzt. Die eingesetzten Fahrzeuge entsprechen den heutigen Ansprüchen an Komfort, Sicherheit und Ökologie. Die Fahrzeuge sind bei BOGG vorhanden, es sind keine Anschaffungen vorgesehen.
2.2. Haltestellenbezeichnung
Die neuen Haltestellen werden wie folgt bezeichnet:
Südwest-Quartier:
Haltestelle Rötzmattweg
Haltestelle Olten Südwest
Schöngrund-Quartier:
Haltestelle Blumenweg
Haltestelle Bleichmattstrasse
Haltestelle Schöngrundstrasse
Haltestelle Grundstrasse
2.3. Bauliche Umsetzung
Die Trottoirkanten am Entréeplatz in Olten Südwest sind als Fahrbahnhaltestellen für den Busbetrieb vorbereitet. Die übrigen neuen Haltestellen werden für den Versuchsbetrieb vorerst ohne bauliche Anpassung der Randsteine und ohne Buswartehäuser ausgeführt. Für gehbehinderte Menschen sind die mobilen, von den Chauffeuren bedienten Fahrzeugrampen für den Versuchsbetrieb ausreichend. Damit fallen der EGO tiefbauseitig nur marginale Kosten für Markierungen und das Stellen der von der BOGG AG gelieferten Anzeigetafeln an. Diese werden aus dem Unterhaltskredit für die Gemeindestrassen Konto-Nr. 620.314.01 der Laufenden Rechnung finanziert.
2.4. Untersuchte Varianten und spätere Ausbauschritte
Das Angebotskonzept für die etappenweise Buserschliessung des Südwest-Quartiers wurde erstmals im Jahr 2011 erstellt und im Jahreswechsel 2014/2015 aktualisiert. Damals wie heute wurde für die erste Betriebsphase eine neue Stadtbuslinie vom Entréeplatz via Mühlegasse zum Hauptbahnhof vorgesehen. In der ersten Phase hält der Bus am Entréeplatz und fährt anschliessend eine Schlaufe um Baufeld 4 zurück auf den Rötzmattweg. Im Endausbau sind drei Haltestellen im Entwicklungsgebiet geplant, wobei die Busse in einer grösseren Schlaufe über den Erschliessungsbügel (Autorenstrasse) via Bühnenstrasse - Gründerstrasse durch das Quartier geführt werden. Abhängig von der Nachfrageentwicklung kann das Angebot über die Betriebszeiten und Taktdichte laufend erweitert werden. Dazu wird längerfristig eine Linienverbindung mit einer Regionallinie angestrebt, die von Westen via ERO über den Entréeplatz in die Innenstadt oder eventuell via Sälikreisel zum Bahnhof verkehren wird. Kurzfristig ist diese Option nicht machbar resp. finanziell nicht interessant, sie kann aber im Zuge der regionalen Angebotsentwicklung gelingen.
Gemäss Angebotskonzept von 2011 wurde für das erste Betriebsjahr im 2013 (das entsprach dem frühestmöglichen Start gemäss damaligem Stand der Entwicklung) eine Verlängerung der Linie 503 mit einem zusätzlichen Fahrzeug als kostengünstige Variante verfolgt (Bornfeld - Schlaufe durch Olten Südwest - Innenstadt - Bahnhof - Meierhof). Bereits im 2. Betriebsjahr sollte aber die Linie durch Einführung einer neuen Stadtlinie gesplittet werden (neue Linie „OSW“ im Kurs Bornfeld - OSW - Bahnhof einerseits, bestehende Linie 503 mit Endhalt an der Kunsteisbahn andererseits). Seit dem Fahrplan 2011 wurde indes das Fahrplan- und Angebotskonzept der Linie 503 aufgrund vehementer Kritik aus dem Meierhof mehrfach angepasst. Mit den im Fahrplan 2014 getroffenen Verbesserungen konnte auf dem Linienast Bornfeld ohne zusätzlichen Fahrzeugeinsatz der integrale 15'-Takt Bahnhof - Kleinholz - Kunsteisbahn - Bornfeld realisiert werden. Dieses Angebot hat sich bestens bewährt und war nicht zuletzt ein schlagkräftiges Argument für die Vermarktung der Wohnangebote im Bornfeld. Mit der ursprünglich gedachten Linienverbindung ist das heutige Angebot der Linie 503 fahrplantechnisch nicht mehr vereinbar.
Dem gewählten Fahrplankonzept mit einer Schlaufe ins Schöngrund-Quartier wurden diverse Detailvarianten vorangestellt. Aus betrieblicher und finanzieller Sicht ist zentral, dass für die Buserschliessung des Südwest-Quartiers in jedem Fall ein zusätzliches Fahrzeug benötigt wird. Dazu werden vorhandene Kleinbusse eingesetzt, d.h. es muss kein Fahrzeug angeschafft werden. Wo der Bus im Einzelnen verkehrt und ob er fährt oder stillsteht, ist finanziell nicht ausschlaggebend. Die Betriebszeiten haben Einfluss auf die Personal- und damit auf die Gesamtkosten. Auf einen Sonntagsbetrieb wird deshalb vorderhand verzichtet. Indem die Kosten primär nur von der Anzahl Fahrzeuge abhängen, kann mit der Schlaufenfahrt ins Schöngrund ausserhalb der Hauptverkehrszeiten ein nahezu kostenneutrales Zusatzangebot (Zusatzkosten <2000 Franken) gestellt werden. Ob sich im Schöngrund eine genügende Nachfrage einstellen wird, muss der Versuchsbetrieb zeigen. Die Linienführung kann im Zuge des jährlichen Fahrplanverfahrens und namentlich bei der Aufnahme ins Grundangebot des Kantons angepasst werden.
Die geplanten Busverbindungen von Olten SüdWest sind auf die Schnellzüge am Bahnhof Olten abgestimmt. Dies ermöglicht den Pendlern von Olten SüdWest einen schnellen Zugang (20-Minutentakt) zu den Schnellzügen am Bahnhof. Zudem wollte man mit der gewählten Linienführung den Bewohnerinnen und Bewohner von Olten SüdWest ermöglichen, ihre Einkäufe in der Stadt zu erledigen. Die Linienführung ermöglicht auch zusätzliche Fahrgäste zu gewinnen, die ihre Fahrzeuge in der Schützenmatte parkieren und an den Bahnhof Olten wollen oder im Bereich Kirchplatz-Konradstrasse-Baslerstrasse einkaufen. Zusammen mit der Linie 503 erfolgt auf der Strecke Schützenmatte – Bahnhof eine Verdichtung der Anzahl Kurse.
Damit aus Kostengründen nur ein Fahrzeug eingesetzt werden muss, kann im Schöngrund nur eine beschränkte Wegstrecke zurückgelegt werden. Längere Fahrstrecken bedeuten längere Umlaufzeiten und damit mehr Ressourcen (Fahrzeuge, Personal) und verursachen damit mehr Kosten. Mit der gewählten Lösung wollte man den Versuchsbetrieb nicht mit hohen Kosten belasten. Zu einem späteren Zeitpunkt ist aber unbedingt zu prüfen, die Erschliessung des Schöngrunds zu verbessern; insbesondere sind dann die Altersheime Stadtpark und Weingarten in die Linienführung zu integrieren.
Geprüft wurde auch die Erschliessung Olten SüdWest zum Bahnhof Hammer mit dem Bus. Für den Fussweg braucht man etwa gleich viel Zeit wie für eine Busfahrt zum Bahnhof Hammer. Zudem zeigen Erfahrungen, dass das Umsteigen auf kurze Distanzen bei den Fahrgästen nicht beliebt ist und sie dann eher auf den Bus verzichten.
3. Zielwerte und Controlling
Das begleitende Planungsbüro 3B hat auf Grund vergleichbarer Projekte die durchschnittlichen Fahrgastzahlen für Olten SüdWest pro Fahrt geschätzt. Es wird angenommen, dass
o 750 Personen die Wohnungen der ersten Etappe bewohnen;
o davon 550 Personen erwerbstätig sind;
o 65% der Erwerbstätigen und 50% der nicht Erwerbstätigen für ihre Fahrten den PW benutzen.
o 15% der Erwerbs- und nicht Erwerbstätigen den ÖV benutzen;
o die restlichen Personen das Velo benutzen oder zu Fuss unterwegs sind;
o pro Kurs ab Olten SüdWest im Durchschnitt 4.1 Personen den ÖV benutzen, Da viele der 550 Erwerbstätigen pendeln, werden Morgen- und Abend-Spitzen erwartet, welche die Kapazität eines Kleinbusses mit 14 Plätzen sprengen: In Spitzenzeiten werden 20 bis 30 Personen ab Olten SüdWest erwartet; auch für diesen Fall gilt es vorbereitet zu sein.
o Die BOGG AG erwartet aus dem Gebiet Schöngrund und zwischen Olten Bahnhof – Baslerstrasse und Schützenmatte insgesamt über alle Kurse eine zusätzliche Belegung von 3.4 Personen.
o Insgesamt über alle Kurse geht die BOGG AG von einer durchschnittlichen Belegung von 7.5 Personen aus.
Damit der Kanton sich nach einem Versuchsbetrieb an den Kosten beteiligt, ist ein minimaler Kostendeckungsgrad von 20% erforderlich. Erreicht werden sollte aber ein Kostendeckungsgrad von 30%. Die BOGG AG geht davon aus, dass bis zum Ende des Versuchsbetriebs ein Kostendeckungsgrad von 30% knapp erreicht wird.
Das Controlling erfolgt durch die BOGG AG mittels automatischer Fahrgastzählungen, mit denen die Fahrzeuge ausgerüstet sind. Dieses Controlling erfolgt nach den Regeln der A-Welle, damit aus dem „Einnahmentopf“ überhaupt Geld für diese neue Linie erhältlich ist. Die Ein- und Aussteiger an jeder Haltestelle, die Gesamtzahl der beförderten Fahrgäste usw. können auch für diese Linie wie für alle anderen Linien ausgewiesen werden.
4. Finanzierung
Die Einführung neuer Buslinien erfolgt üblicherweise über einen zweijährigen Versuchsbetrieb, für dessen Finanzierung die Gemeinden zuständig sind. Gemäss den Angebotsgrundsätzen des Kantons kann ein Versuchsbetrieb ins Grundangebot übernommen werden, sobald wie erwähnt eine durchschnittliche Auslastung von 20% erreicht ist. In der Vergangenheit leistete der Kanton oftmals beschränkte Beiträge an die Kosten für den Versuchsbetrieb. Der Versuchsbetrieb für Olten Südwest war denn auch im Mehrjahresprogamm 2013-2016 des Kantons angemeldet. Im Zuge der Sparmassnahmen im Kanton wurden aber die Ausgaben für den Busverkehr auf das Niveau von 2015 plafoniert. In der Folge werden zurzeit prinzipiell keine Beiträge an Versuchsbetriebe mehr geleistet. Im Globalbudget für die Jahre 2016 und 2017 wurde die neue Buslinie entsprechend nicht eingestellt.
Die Stadt Olten wird dem Kanton im Rahmen der Erarbeitung des Globalbudgets 2018/2019 die Übernahme ins Grundangebot beantragen. Angesichts der erfolgreichen Vermarktung und Bedeutung des SüdWest-Quartiers darf erwartet werden, dass der Betrieb der neuen Stadtlinie dannzumal ins Grundangebot übernommen werden kann. Der Stadtrat wird sich entsprechend dafür einsetzen.
Der Versuchsbetrieb der neuen Linie erfolgt durch die BOGG Busbetrieb Olten Gösgen Gäu AG. Das Angebot wurde der EGO mit jährlichen Kosten von netto Fr. 296‘200 inkl. MwSt. offeriert. Darin sind sämtliche Betriebs-, Fahrzeug- und Nebenkosten enthalten, abzüglich der erwarteten Einnahmen. Das Risiko für fehlende Einnahmen trägt die BOGG AG. Das Submissionsgesetz ist im vorliegenden Fall nicht anwendbar, da es sich um ein ergänzendes Angebot einer bestehenden konzessionspflichtigen Tätigkeit handelt (Personenbeförderungsregal gemäss Bundesgesetz über die Personenbeförderung vom 20. März 2009). Im entsprechenden Gesetz wird mehr geregelt als nur die notwendige Fahrberechtigung, die teilweise auch bei Taxiunternehmen oder bei Carunternehmen vorhanden ist. Die zusätzlichen Anforderungen, z.B. an die Fahrzeuge (z.B. aus dem Gleichstellungs-Behinderten-Gesetz), Vorgaben des Tarifverbunds A-Welle für den Billettverkauf, die Anzeige der Linien, die Einbindung in die Datendrehscheibe und nationale ÖV-Systeme (Fahrplan) oder eben die Fahrgastzählung werden deshalb durch konzessionierte Transportunternehmen übernommen. Am Standort Olten ist die BOGG AG ist das grösste konzessionierte Busunternehmen im Besitz der Gemeinden der Region und verfügt über alle diese notwendigen Kompetenzen.
Im Rahmen der Konzessionserteilung für die neue Linie Olten SüdWest werden die konzessionierten Transportunternehmen in der Region durch das BAV angefragt, ob sie mit der Konzessionserteilung einverstanden sind oder selber ein Angebot unterbreiten wollen.
Beim zweijährigen Versuchsbetrieb handelt es sich um eine neue Ausgabe über total Fr. 592‘400 für beide Betriebsjahre. Die Finanzkompetenz für diese einmalige Ausgabe liegt beim Gemeindeparlament (Art. 23 i.V.m. Art. 43 GO). Das fakultative Referendum ist ausgeschlossen (Art. 14 Abs. 4 lit. C GO).
5. Stellungnahme Kommission für Stadtentwicklung
Die Kommission für Stadtentwicklung nahm an ihrer Sitzung vom 30. April 2015 Kenntnis von der Vorlage, nahm aber angesichts aufgeworfener Fragen betreffend Submission, Zielgrössen, Einnahmenverwendung, Linienführung etc. nicht Stellung. Die entsprechenden Antworten des Stadtrates sind in die Vorlage eingeflossen.
Beschlussesantrag:
1. Dem Angebotskonzept für den Versuchsbetrieb der neuen Stadtbuslinie nach Olten Südwest und ins Schöngrund-Quartier wird zugestimmt.
2. Die einmalige Ausgabe im Betrage von Fr. 592‘400 für den zweijährigen Versuchsbetrieb wird zugunsten der Laufenden Rechnung Konto-Nr. 6220.3634.03 bewilligt.
3. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.