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Totalrevision Gemeindeordnung: Vernehmlassung läuft
Im September 2013 entschied das Gemeindeparlament auf Antrag des Stadtrates, für die Totalrevision der Gemeindeordnung eine Spezialkommission mit 14 Mitgliedern (3 Stadtratsmitglieder und 11 Parteienvertreter) sowie Stadtschreiber und Rechtskonsulent als Beisitzern einzusetzen. Bereits im November 2013 wurden die Mitglieder dieser Kommission vom Gemeindeparlament gewählt. Sie nahm in der Folge im Januar 2014 unter dem Präsidium von Ursula Ulrich-Vögtlin ihre Arbeit auf.
Parlamentssystem beibehalten
Zu Beginn der Verhandlungen standen zwei Grundsatzfragen im Mittelpunkt: Wie wird die neue Gemeindeordnung ausgestaltet: als Verfassung mit Leitbildcharakter oder als Organisationsreglement? Wird die seit 1973 geltende ausserordentliche Gemeindeorganisation – Parlament statt Gemeindeversammlung – auch in der neuen Gemeindeordnung beibehalten? Die Spezialkommission entschied, die ausserordentliche Gemeindeorganisation als Basis für die Weiterarbeit auszuwählen, da sich ein Systemwechsel mangels ausschlaggebender Begründungen nicht aufdränge, während man mit dem bisherigen System, das demokratisch breit abgestützt sei, gute Erfahrungen gemacht habe. Zudem sprach sich die Kommission mehrheitlich für eine schlanke Verfassung aus, die auf dem kantonalen Gemeindegesetz basiere, und somit für den Verzicht auf eine Präambel oder einen „Zweckartikel“. Ferner wurde beschlossen, dass die bestehende Gemeindeordnung Basis der Beratungen sein solle.
Drei Stadtrats- und 50 Parlamentsmitglieder
Die wichtigsten Anträge der Spezialkommission in Kürze:
- Stadtrat: An die Stelle des heutigen Stadtratssystems mit einem hauptamtlichen und vier teilamtlichen Mitgliedern sollen „drei Mitglieder, die drei Direktionen vorstehen“ treten.
- Parlament: Die künftige Anzahl der Parlamentsmitglieder wurde in der Spezialkommission kontrovers diskutiert. Die einen erhofften sich von einer Reduktion mehr Effizienz und wiesen auf Probleme der Parteien bei der Kandidierendensuche hin. Die andern traten für eine breite Abstützung in der Bevölkerung, Meinungsvielfalt und den Einbezug auch kleinerer Parteien ein; ein kleineres Parlament sei zudem nicht viel kostengünstiger und der grössere zu erwartende Aufwand für das einzelne Parlamentsmitglied könnte abschreckend wirken. Eine Reduktion der Anzahl Parlamentsmitglieder wurde schliesslich knapp abgelehnt.<> Generell wurde eine Unzufriedenheit mit der aktuellen Situation festgestellt. Während die einen das Problem beim fehlenden Einbezug der Kommissionen durch den Stadtrat orteten, betonten die andern, es sei schwierig für die Parteien, genügend geeignete Personen zu finden, um die Kommissionssitze zu besetzen. In einer ersten Lesung wurde daher beschlossen, alle ausserparlamentarischen Kommissionen zu streichen und stattdessen dem Stadtrat die Möglichkeit zu geben, für besondere Aufgaben nichtständige Beratungsgremien ohne vorgeschriebene Zusammensetzung einzusetzen und auch wieder aufzuheben. Ein Antrag in der zweiten Lesung, die Baukommission und die Altstadtkommission – als die einzigen beiden Kommissionen mit eigenen, allerdings an die Verwaltung delegierbaren Kompetenzen – beizubehalten, wurde knapp abgelehnt.Finanzkommission: Diskutiert wurde die Schaffung einer zusätzlichen Finanzkommission. Während die einen darin ein Gegengewicht zu Verwaltung und Stadtrat erwarteten, sahen die andern keine Notwendigkeit angesichts von Profiverwaltung und Parlament. Die Spezialkommission sprach sich schliesslich auch hier für ein beratendes Gremium für den Stadtrat aus.
- Rechnungsprüfungskommission: Eine im September 2014 vom Parlament überwiesene Motion der GPK hatte verlangt, bei der Totalrevision der Gemeindeordnung die Möglichkeit einer externen Rechnungsprüfung aufzunehmen. Die Spezialkommission hielt dem entgegen, das heutige System sei effizient und günstig und schreibe bereits Fachkompetenz vor, und behielt daher die geltende Regelung bei.
- Wahl Stadtpräsidium: Eine Änderung des zweistufigen Wahlablaufs fürs Stadtpräsidium – zuerst Wahl in den Stadtrat, dann Wahl ins Stadtpräsidium – würde eine Änderung des Gemeindegesetzes bedingen und kann daher nicht auf der Ebene der Gemeindeordnung erfolgen.
- Wahl Vizepräsidium: Die Wahl des Vizepräsidenten bzw. der Vizepräsidentin wird nicht mehr der Volkswahl unterstellt, sondern dem Stadtrat überlassen.
- Direktionszuteilung: In der ersten Lesung wurde die Genehmigung der Direktionszuteilung durch das Gemeindeparlament in die Kompetenz der Exekutive verschoben, da sich Stadtrat und Parlament in der heutigen Regelung gegenseitig blockieren könnten; in der zweiten Lesung wurde dieser Entscheid rückgängig gemacht.
- Vorschlagsrecht: Das Vorschlagsrecht beschränkt sich nach kantonalem Gemeindegesetz auf einen „Teil der Stimmberechtigten“, die bekanntlich mindestens 18-jährig sein müssen. Aus diesem Grund wird die bisherige Bestimmung, dass 30 in Olten wohnhafte Schweizer Jugendliche zwischen 16 und 26 Jahren dem Gemeindeparlament Vorschläge unterbreiten können, die wie Motionen oder Postulate zu behandeln sind, als nicht zulässig gestrichen. Das Anliegen, Nichtstimmberechtigte vermehrt einzubeziehen, wurde in Form der erwähnten Beratungsgremien aufgenommen.
Vernehmlassung bis Mitte Juli
Nach der Verabschiedung des Entwurfs durch die Spezialkommission erfolgte eine Vorprüfung durch das kantonale Amt für Gemeinden. Die dabei eingegangenen Änderungsvorschläge übernahm die Spezialkommission in der Folge praktisch vollumfänglich. Sie nahm lediglich analog zum kantonalen Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung einen Artikel auf, der dem Parlament die Kompetenz erteilt, befristete und klar definierte Versuche mit wirkungsorientierten Steuerungsmodellen zu bewilligen. Würden diese anschliessend definitiv weitergeführt, wäre eine Änderung der Gemeindeordnung erforderlich.
Das Parlamentsbüro hat nun den bereinigten Entwurf zur Vernehmlassung bis 17. Juli 2015 freigegeben. Ausdrücklich eingeladen werden die städtischen politischen Parteien. Die Bevölkerung wird via Medien und www.olten.ch informiert und kann ebenfalls an der Vernehmlassung teilnehmen. Anschliessend an die Vernehmlassung werden deren Ergebnisse durch die Spezialkommission verarbeitet. Diese wird die definitive Vorlage voraussichtlich im September 2015 dem Gemeindeparlament vorlegen. Sofern dieses der Vorlage zustimmt, kann diese frühestens im November 2015 dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden. Dies würde erlauben, dass alle Beteiligten rechtzeitig vor Ende der Legislaturperiode auf die veränderten Rahmenbedingungen reagieren können. Die neue Gemeindeordnung würde nach den Neuwahlen am 1. August 2017 in Kraft treten.
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