Wie aus den Rechnungen zu entnehmen ist, haben sich seit der Inbetriebnahme der Sozialregion Olten im Jahr 2009, die Kosten für die Unterstützung (Konto 582.366.01) in der gesetzlichen Sozialhilfe um mehr als 50% erhöht. Betrachtet man die Nettokosten (nach Abzug der Rückerstattungen) beträgt die Steigerung sogar gegen 70%.
Konto 2009 2010 2011 2012 2013
582.366.01 Unterstützungen 21‘231‘466 22‘814‘853 26‘280‘419 29‘656‘104 32‘188‘137
582.436.01 Rückerstattungen 6‘580‘562 6‘422‘051 6‘553‘926 6‘050‘985 7‘440‘644
Netto 14‘650‘903 16‘392‘802 19‘726‘493 23‘605‘119 24‘747‘493
Im Zusammenhang mit der explosionsartigen Entwicklung besteht ein Interesse in welchen Bereichen diese Steigerung stattgefunden hat. Könnten Sie mir bitte für die Bruttokosten folgende Aufteilung für die Jahre 2009-2013 unterbreiten?
- Grundbedarf
- Miete
- Medizinische Leistungen (Arzt, Zahnarzt, Krankenkasse etc.)
- Kosten für Fremdplatzierungen, Stationäre Aufenthalte, Klientenbegleitung
- Übrige Leistungen
- Nur für 2013 die 3 teuersten Dossiers mit Kostenaufteilung
Im Weiteren interessieren mich vor allem die Kosten für die Kategorie Platzierungen, Aufenthalte, Begleitungen etc. In der Presse konnte aus diversen Artikeln entnommen werden, dass einzelne Fallbetreuungen pro Monat durchaus mehrere 10‘000 Franken betragen können. Der Verdacht ist nicht von der Hand zu weisen, dass „Sozialfirmen“ mittlerweile sehr gut dabei verdienen.
Bezüglich der Auftragsabwicklung habe ich folgende Fragen:
- Wie geht die Sozialregion Olten bei der Zuteilung von Platzierungen, Begleitungen etc. an Dritte vor?
- Holt die Sozialregion jeweils Offerten ein und nimmt das preislich günstigste Angebot? Falls ja, wie viele Offerten werden ab welchem Betrag eingeholt?
- Inwieweit gilt das Gesetz über die öffentliche Beschaffung (Beschaffungslimiten) auch im Sozialbereich?
- Welches waren pro Jahr die höchsten Begleitungs- resp. Betreuungskosten pro Dossier?
- Wer entscheidet schlussendlich über eine Zuteilung an welchen Institutionen?
- Gibt es ein Monitoring über Fortschritte der Klienten?
- Wie geht die Sozialregion mit Fällen um, bei welchen eine Rückführung in die Selbständigkeit aussichtslos erscheint?
- Werden Mandate trotz aussichtsloser Rückführung in die Selbständigkeit, zur reinen Tagesstrukturerhaltung weitergeführt?
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Stadtrat Peter Schafer beantwortet die Interpellation im Namen des Stadtrates wie folgt:
Bruttokosten (Konto SR 582.366.01) 2009-2013 aufgeteilt nach
- Grundbedarf
- Miete
- Medizinische Leistungen (Arzt, Zahnarzt, Krankenkasse etc.)
- Kosten für Fremdplatzierungen, Stationäre Aufenthalte, Klientenbegleitung
- Übrige Leistungen
Konto 582.366.01 2009 2010 2011 2012 2013
Grundbedarf 6'695'955 7'382'674 8'080'664 9'564'687 10'091'698
Miete 5'147'130 5'501'828 6'085'690 6'939'035 7'591'739
Medizin 1'854'425 2'210'962 2'128'018 2'320'965 2'349'603
Fremdplatzierung, Stationär 3'457'421 3'787'493 5'653'398 7'048'478 7'927'680
Übrige 4'076'535 3'931'896 4'332'650 3'782'939 4'227'417
Gesamtergebnis 21'231'466 22'814'853 26'280'419 29'656'104 32'188'137
3 „teuerste“ Dossiers 2013 mit Kostenaufteilung
Fall Nr. 1: Frau geb. 1996 / Platzierung in Stiftung Aarhuus und Schulheim Sunneschyn / im 2013 sowohl Ausgaben 2012 als auch 2013 verbucht, da EL von der AKSO verspätet verfügt / IV und EL-Leistungen erschlossen
Fall Nr. 2: Frau mit 3 Kindern / begleitete Besuche / zwei Kinder fremdplaziert / SPF / Massnahmen durch KESB verfügt
Fall Nr. 3: Kind geb. 1999 / Internat Grosshaus in Diemtigen / Massnahme durch KESB verfügt / im 2013 sowohl Ausgaben 2012 als auch 2013 verbucht, da EL von der AKSO verspätet verfügt / IV und EL-Leistungen erschlossen
3 teuerste Dossiers, Bruttokosten 1 2 3
Grundbedarf 0 -18'668 0
Miete 0 -19'281 0
Medizin 0 -4'787 -53
Fremdplatzierung, Stationär -273'855 -130'064 -169'660
Übrige 11'916 -5'410 -338
Gesamtergebnis -261'938 -178'210 -170'051
Zu den einzelnen Fragen:
1. Wie geht die Sozialregion Olten bei der Zuteilung von Platzierungen, Begleitungen etc. an Dritte vor?
Im Einzelfall wird der Unterstützungsbedarf genau abgeklärt. Betroffene Kinder, Jugendliche, Eltern sowie wichtige Bezugspersonen und Fachstellen (Lehrer, KJPD, SPD, Ärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Schulsozialarbeiter u.a.) werden miteinbezogen. Gestützt auf die verschiedenen Abklärungen wird ein geeigneter Platz, eine geeignete Organisation für die Begleitung bzw. ein geeigneter Anbieter für die gewünschte Dienstleistung gesucht. Heimplatzierungen sind in der Regel dringend, Plätze sind ein knappes Gut, es bestehen Wartelisten. Ist ein Platz vorhanden, muss eine Zusage rasch erfolgen, andernfalls wird der Platz anderweitig vergeben. Für Begleitungen wird in der Regel ein bewährter Anbieter vor Ort gewählt. Kriterien sind u.a. Flexibilität des Anbieters, Qualität der Leistungen und Kosten des Anbieters. Die Kosten sind im Voraus bekannt (Tarife).
2. Holt die Sozialregion jeweils Offerten ein und nimmt das preislich günstigste Angebot? Falls ja, wie viele Offerten werden ab welchem Betrag eingeholt?
Da die Kosten der Anbieter jeweils im Voraus bekannt sind (Tarife) und diese einer kantonalen Aufsicht unterstehen, werden keine Offerten eingeholt. Es wird ein geeigneter Anbieter nach den Kriterien Kosten, Flexibilität, Qualität, örtliche Nähe und bisherige Erfahrungen ausgewählt.
3. Inwieweit gilt das Gesetz über die öffentliche Beschaffung (Beschaffungslimiten) auch im Sozialbereich?
Das Gesetz über öffentliche Beschaffungen (Submissionsgesetz) vom 22. September 1996 (BGS 721.54) lässt nach § 5 Buchst. b folgende Ausnahme zu:
§ 5 b) Ausnahmen
1Aufträge müssen nicht nach diesem Gesetz vergeben werden, wenn:
a) dadurch die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit gefährdet sind;
b) der Schutz von Leben oder Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen es erfordert;
c) bestehende Schutzrechte des geistigen Eigentums verletzt würden.
Im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes wird das Gesetz über öffentliche Beschaffungen somit nicht angewandt.
4. Welches waren pro Jahr die höchsten Begleitungs- resp. Betreuungskosten pro Dossier?
Die teuersten Begleitungs- und Betreuungskosten fallen im Bereich behinderter Klientinnen und Klienten an, die zwangsläufig den höchsten Betreuungsbedarf benötigen. In der Region Olten bietet die Stiftung ARKADIS entsprechende Leistungen an. Die Kosten sind über IV- und EL-Leistungen gedeckt.
5. Wer entscheidet schlussendlich über eine Zuteilung an welche Institutionen?
Im Bereich des Kindesschutzes stellt die fallführende Berufsbeiständin bzw. der fallführende Berufsbeistand oder eine mandatierte private Beistandsperson Antrag an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB, welche über die Massnahme entscheidet.
Im Bereich des Erwachsenenschutzes werden Massnahmen entweder über IV- und EL-Leistungen finanziert oder die Sozialkommission der Sozialregion Olten entscheidet über eine Unterbringung.
Im Bereich der gesetzlichen Sozialhilfe entscheidet die Sozialkommission der Sozialregion Olten über Massnahmen und Unterbringungen.
6. Gibt es ein Monitoring über Fortschritte der Klienten?
Im Bereich der Massnahmen für Kinder und Jugendliche finden ca. ¼-jährliche Standortgespräche mit allen Beteiligten und Betroffenen statt. Entwicklung und Fortschritte werden (qualitativ) erfasst und protokolliert. Der Entscheidungsbehörde (KESB) wird alle zwei Jahre und bei aktuellem Anlass Bericht erstattet.
Im Bereich der Erwachsenenschutzmassnahmen handelt es sich in der Regel um Dauerplatzierungen für Menschen mit Defiziten. Alle Institutionen führen periodische Standortgespräche durch, jedoch nicht in derselben Häufigkeit wie im Bereich der Massnahmen für Kinder und Jugendliche. In der Regel finden jährliche Standortbestimmungen statt. Der KESB wird alle zwei Jahre Bericht erstattet.
Im Bereich der gesetzlichen Sozialhilfe sind Zuweisungen in Massnahmen und Projekte in der Regel befristet auf 3 bis 6 Monate. Über die Massnahmen werden Berichte eingeholt und der Sozialkommission der Sozialregion Olten zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.
7. Wie geht die Sozialregion mit Fällen um, bei welchen eine Rückführung in die Selbständigkeit aussichtslos erscheint?
Im Bereich der Kindesschutzmassnahmen besteht grundsätzlich das Ziel, Betroffenen ein möglichst selbstbestimmtes, eigenständiges und unabhängiges Leben zu ermöglichen. Körperliche und geistige Gebrechen sowie psychische Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten stehen dem teilweise entgegen. Die Sozialregion nutzt konsequent die Angebote für die entsprechenden Klientengruppen. Erreichen Betroffene die Volljährigkeit wird geprüft, ob eine Erwachsenenschutzmassnahme notwendig ist oder ob darauf verzichtet werden kann.
Im Bereich der Erwachsenenschutzmassnahmen liegen meistens körperliche und geistige Gebrechen, psychische Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten vor, die sich nicht kurzfristig behandeln lassen. Betroffene werden in Angebote für die entsprechenden Klientengruppen zugewiesen, die auch Fördermassnahmen beinhalten.
Im Bereich der gesetzlichen Sozialhilfe entscheidet die Sozialkommission der Sozialregion Olten, ob zur Verhinderung eines weiteren Abstiegs zeitlich befristet (Programm) oder auch unbefristet (Werk- und Wohnheim, Heim für Randständige) eine Tagesstruktur oder eine Unterbringung gewährt wird.
8. Werden Mandate trotz aussichtsloser Rückführung in die Selbständigkeit, zur reinen Tagesstrukturerhaltung weitergeführt?
Im Bereich der Kindesschutzmassnahmen besteht grundsätzlich das Ziel, Betroffenen ein möglichst selbstbestimmtes, eigenständiges und unabhängiges Leben zu ermöglichen. Körperliche und geistige Gebrechen sowie psychische Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten stehen dem teilweise entgegen. Die Sozialregion nutzt konsequent die Angebote für die entsprechenden Klientengruppen. Erreichen Betroffene die Volljährigkeit wird geprüft, ob eine Erwachsenenschutzmassnahme notwendig ist.
Im Bereich der Erwachsenenschutzmassnahmen liegen meistens körperliche und geistige Gebrechen, psychische Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten vor, die sich nicht kurzfristig behandeln lassen. Betroffene werden in Angebote für die entsprechenden Klientengruppen zugewiesen, die auch Fördermassnahmen beinhalten.
Im Bereich der gesetzlichen Sozialhilfe entscheidet die Sozialkommission der Sozialregion Olten, ob zur Verhinderung eines weiteren Abstiegs zeitlich befristet (Programm) oder auch unbefristet (Werk- und Wohnheim, Heim für Randständige) eine Tagesstruktur oder eine Unterbringung gewährt wird.