Am 30. Januar 2014 haben Christian Werner (SVP) und Mitunterzeichnende folgenden Vor-stoss eingereicht:
„Der Stadtrat wird beauftragt, Vorschläge für eine gesetzliche Verankerung einer wirksamen Defizitbremse vorzulegen. Die Spezialkommission Totalrevision Gemein-deordnung kann diesbezüglich miteinbezogen werden.
Begründung:
Seit der Kanton Solothurn im Jahr 2007 einerseits eine Defizit- und andererseits eine Steue-rerhöhungsbremse eingeführt hat, sind Regierung und Parlament zu einer ausgeglichenen Erfolgsrechnung verpflichtet. Konkret untersteht seither die Verabschiedung eines defizitären Voranschlags dem qualifizierten Mehr, während ein allfälliger Verlustvortrag innerhalb von vier Jahren nach seinem erstmaligen Entstehen abgetragen sein muss, wobei dies in erster Linie durch Massnahmen auf der Ausgabenseite erfolgen soll.
In der Stadt Olten bestehen keine vergleichbaren Regelungen, obwohl eine wirksame Defi-zitbremse auch hier sinnvoll und angezeigt wäre. Damit könnte vermieden werden, dass die Stadt in Zukunft auf längere Zeit einen Verlustvortrag ausweisen darf. Falls es zu einem sol-chen kommt, soll dieser innert kurzen Frist mit entsprechenden Massnahmen abgebaut wer-den, damit der finanzielle Handlungsspielraum der Stadt langfristig gesichert wird. Zudem könnte mit einer Defizitbremse sichergestellt werden, dass kommende Generationen nicht mit einer übermässigen Verschuldung belastet werden bzw. keine Überwälzung von Kosten auf spätere Generationen stattfindet.“
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Stadtrat Benvenuto Savoldelli beantwortet den Vorstoss im Namen des Stadtrates wie folgt:
Ausgangslage: aktuelle finanzielle Grenzen /Schuldencontrolling
Die solothurnischen Gemeinden sind der Finanzaufsicht des Amtes für Gemeinden (AGEM) unterstellt. Das AGEM führt dabei ein Schuldencontrolling über alle Gemeinden des Kantons.
Dabei werden Gemeinden, welche die Bestimmungen zur Nettoverschuldung und zum Haushaltgleichgewicht nicht einhalten, auf eine „Watchlist“ gesetzt. Als Kriterien für die Auf-führung auf der „Watchlist“ dienen:
- Nettoschuld (Fremdkapital – Finanzvermögen) pro Kopf > 5‘000 Franken und/oder
- Bilanzfehlbetrag (Fremdkapital > Aktivpositionen)
Sollten diese Werte überschritten werden, so wird das AGEM aktiv. Der Prozess zur Wiederherstellung eines gesunden Finanzhaushaltes wird vom AGEM geleitet und kann unter Umständen darin enden, dass der Regierungsrat der Stadt Massnahmen (§ 212 GG) anord-nen oder in extremis die Selbstverwaltung (§ 213 GG) durch den Kanton entzogen werden kann.
Aufgrund der übergeordneten Bestimmungen kann deshalb festgestellt werden, dass eine Schulden- resp. Defizitbremse bereits heute besteht.
Bereits eingeführte Defizitbremsen im Kanton Solothurn
Nebst den unter Punkt 2.1 erwähnten Extremsituationen zur Steuerung des Finanzhaushaltes kennt u.a. die Stadt Solothurn eine früher greifende Defizitbremse. Dort gilt folgende Regelung:
Die laufende Rechnung darf nicht mit einem Aufwandüberschuss budgetiert werden, wenn ein Bilanzfehlbetrag besteht der 5 Prozent des budgetierten Ertrages der Gemeindesteuern übersteigt.
Einführung finanzieller Steuerungsinstrumente unter HRM2
Mit der Einführung von HRM2 wird unter anderem auch eine griffige Schuldenbremse einge-führt werden, welche die Zunahme der Verschuldung begrenzt. So soll neu nur noch eine vom Kanton festgelegte Nettoverschuldung im Verhältnis zum Steuerertrag, berechnet mit einem Steuerfuss von 100% (Fremdkapital – Finanzvermögen / Steuerertrag 100%) möglich sein. Gemeinden, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen ein Budget vorlegen, welches einen Selbstfinanzierungsgrad von 80% aufweist.
Steuerbarkeit der Ausgaben bei Solothurner Gemeinden
Die Ausgaben in den Gemeinden des Kantons Solothurn sind nur zu einem geringen Teil steuerbar. Geschätzt werden die steuerbaren Ausgaben einer Gemeinde in der Grösse von Olten auf rund 20 - 25%. So werden z.B. Besoldung der Lehrpersonen, Klassengrössen, Ausgaben im Sozialbereich (Bsp. EL) durch den Kanton vorgegeben. Im Weiteren wird mit der Einführung des neuen Finanzausgleichs im Ressourcenausgleich eine Bandbreite der Disparität festgelegt, welche in Extremis zu einer Verdoppelung des Beiträge zur Folge haben kann, ohne dass die Gemeinde die Ausgaben beeinflussen kann.
Der Stadtrat sieht insbesondere mit der Einführung der Begrenzung der Nettoverschuldung unter HRM2 sowie den aktuellen Steuerungsmittel keinen Bedarf für eine zusätzliche Defi-zitbremse. Er empfiehlt deshalb, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, dieses zu über-weisen und als erfüllt abzuschreiben.