Ausgangslage
Im Rahmen der Behandlung der Vorlage „Untersuchung der Abläufe und Verantwortlichkeiten bei der Entstehung der aktuellen finanziellen Situation der Stadt Olten/Schlussbericht“ hat das Parlament an seiner Sitzung vom 25. September dem Parlamentsbüro aufgrund eines Antrags der FDP-Fraktion den Auftrag erteilt, „ein externes Gutachten in Auftrag zu geben, ob bei der Rechnungslegung 2011 in Olten die gesetzlichen und sachlichen Informationspflichten gegenüber dem Parlament eingehalten wurden.“ Dabei ging man von einem an der Sitzung durch Parlamentsmitglied Thomas Rauch genannten Kostenrahmen von 3000 bis 5000 Franken aus.
Neben einer allgemeinen Würdigung der Informationstätigkeit des Stadtrates im Zusammenhang mit der Budgetierung und der Rechnungslegung in den Jahren 2010 bis 2012 standen dabei drei konkrete Fragestellungen im Vordergrund:
- Erfüllt die Kommunikation des Stadtrates über die nachträglich erfolgte Auflösung von CHF 5,5 Millionen Franken aus der Steuervorbezugsreserve zugunsten der Rechnung 2011 die Grundsätze einer ordnungsgemässen Rechnungslegung (insbesondere in Bezug auf Bilanzklarheit und Bilanzwahrheit)?
- Vermittelte die Kommunikation des Stadtrates über die Rechnung 2011 dem für die Rechnungsgenehmigung zuständigen Parlament eine genügend klare und vollständige Entscheidungsgrundlage über die tatsächliche finanzielle Lage der Stadt Olten?
- Ist die von der Geschäftsprüfungskommission kritisierte „Schönung der Rechnung 2011“ strafrechtlich oder zivilrechtlich ein potenziell relevantes Vergehen?
Vorgehen
Im Auftrag des Parlamentsbüros wurde das von Parlamentsmitglied Thomas Rauch empfohlene Institut für Accounting, Controlling und Auditing der Universität St. Gallen für eine Offerte angefragt. Dieses kam jedoch zum Schluss, das Gutachten nicht annehmen zu können: Zum einen würden die erforderlichen Abklärungen das vorgegebene Budget bei weitem sprengen und zum anderen könne man keinen ausgewiesenen Spezialisten für öffentlich-rechtliche Rechnungslegung nennen, da sich das Institut mehrheitlich im Segment privater Unternehmen bewege. Hingegen wurde auf Spezialisten bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), School of Management and Law, weiterverwiesen, die ihrerseits eine Offerte erstellt hat.
Im Auftrag des Parlamentsbüros wurde auch die Schweizerische Treuhand-Kammer angefragt. Diese verwies auf ihre Subkommission für den öffentlichen Sektor, wo aber nach einem Conflict Check auf den Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens verzichtet wurde.
Somit liegt derzeit eine Offerte der ZHAW vor, die mit Kosten von CHF 16‘200 inkl. MWST rechnet, davon CHF 12‘825 für das Arbeitspaket Rechnungslegung, Informationspolitik und CHF 3‘375 für das Arbeitspaket Strafrecht. Das Gutachten wird rund 8 bis 10 Wochen nach Auftragserteilung erfordern.
Fazit
Der Entscheid des Parlaments über den Antrag der FDP-Fraktion ist ohne Kenntnis der Kostenfolgen erfolgt und gemäss Art. 34 der Geschäftsordnung des Gemeindeparlaments (SRO 121) somit nichtig bzw. in Kenntnis der Kostenfolgen neu zu fällen. Das Parlamentsbüro legt daher den Entscheid über die Durchführung des Gutachtens erneut dem Gesamtparlament vor, diesmal mit der Kostenfolge von CHF 16‘200, welche wesentlich von den Kosten abweicht, die bei der Behandlung des GPK-Schlussberichts im Parlament genannt wurden.
Beschlussesantrag:
Variante 1:
- Der Auftrag für die Durchführung eines externen Gutachten betreffend Rechnungslegung 2011 wird an die ZHAW zum Preis von CHF 16‘200 inkl. MWST erteilt.
2. Das Parlamentsbüro wird mit dem Vollzug beauftragt.
Variante 2:
- Auf die Erteilung eines Auftrags für ein externes Gutachten betreffend Rechnungslegung 2011 wird verzichtet.
2. Das Parlamentsbüro wird mit dem Vollzug beauftragt.