1. Ausgangslage
Anlässlich des Budgetprozesses 2014 mussten auf Grund der finanziellen Lage der Stadt Olten alle möglichen Spar- und Entlastungsmassnahmen um Kostenminderung des Finanzhaushaltes der Stadt Olten geprüft werden. Im Rahmen dieser Entlastungsmassnahmen hat der Stadtrat die Direktion unter anderem beauftragt, nebst dem Abbau von 400 Stellenprozenten, die Stadtpolizei als Gesamtes zu überprüfen. Politische Vorstösse forderten zusätzlich die Prüfung der Überführung der Stadtpolizei Olten in die Polizei Kanton Solothurn.
Ein Vorgespräch zwischen Regierungsrat Peter Gomm und Stadträtin Iris Schelbert-Widmer im Dezember 2013 über einzuleitende Prozesse bezüglich des Überprüfungsauftrages führte zu einer Folgesitzung am 16. Januar 2014 zwischen Regierungsrat Peter Gomm und Polizeikommandant Thomas Zuber seitens des Kantons sowie Stadträtin Iris Schelbert-Widmer, dem Leiter Direktion Öffentliche Sicherheit, Franco Giori und Polizeikommandant Daniel Bürki. Anlässlich dieser Besprechung wurde den beiden Kommandanten der formelle Auftrag erteilt, Sparpotenzial und Synergienutzung durch die ganze oder teilweise Zusammenlegung der beiden Polizeikorps zu eruieren.
Die Kommandanten erarbeiteten in der Folge eine Leistungsübersicht (Grundlagenpapier) der Stadtpolizei und den daraus abgeleiteten, möglichen Übernahmen von Leistungserbringungen durch die Polizei Kanton Solothurn. Die Polizei Kanton Solothurn stellte sich dabei auf den Standpunkt, ihre polizeilichen Leistungen gegenüber der Stadt Olten analog jener anderen Einwohnergemeinden im Kanton zu übernehmen. Im erarbeiteten Grundlagenpapier wurden nachfolgende drei Varianten möglicher Ausrichtungen der polizeilichen Organisationen in der Stadt Olten dargestellt:
a) Beibehaltung der Stadtpolizei in der bestehenden Form und bestehendem Leistungsauftrag.
b) Verlagerung der polizeilichen Kernaufgaben im kriminal- und sicherheitspolizeilichen Bereich an die Polizei Kanton Solothurn und entsprechende Reduktion des Personalbestandes bei der Stadtpolizei und Beibehaltung gemeindespezifischer Aufgaben bei der Stadt.
c) Übernahme sämtlicher polizeilicher Leistungen und Aufgaben durch die Polizei Kanton Solothurn im Rahmen des gesetzlichen Auftrages durch den Kanton Solothurn und den entsprechenden Verbleib der nichtpolizeilichen Gemeindeaufgaben und Personal bei der Stadt.
Der Stadtrat wurde anlässlich seiner Sitzung vom 31. März 2014 über die Leistungsübersicht (Grundlagenpapier) ausführlich orientiert und nahm das Ergebnis zur Kenntnis. Ebenso wurden die erarbeiteten Grundlagen am „runden Tisch“ vom 29. April 2014 vorgestellt und diskutiert. Die Kommission für Öffentliche Sicherheit wurde an ihrer Sitzung vom 5. Mai 2014 ausführlich von den Ergebnissen in Kenntnis gesetzt. Alle Gremien begrüssten als weiteren Schritt deren detaillierte Prüfung.
Am 29. April 2014 fand eine Besprechung zwischen der Polizei Kanton Solothurn, Kommandant Thomas Zuber, Kommandant Stv Hans Rudolf von Rohr, Direktionsleiter Öffentliche Sicherheit Franco Giori, sowie Kommandant Stadtpolizei Daniel Bürki statt. Dabei wurde zitiertes Grundlagenpapier zwischen den Parteien konsolidiert und als für die Weiterarbeit gut und nützlich befunden. Es wurde im Weiteren festgestellt, dass als Entscheidungsgrundlage für die politischen Behörden die nachfolgenden Faktoren ergänzend zu erarbeiten sind:
I. Leistungsauftrag (siehe Grundlagenpapier, Beilage 1)
a. Verbleibende Aufgaben für die Stadt in den beiden personalreduzierten Varianten (b+c)
II. Leistungsumfang und Inhalte
a. Ressourcen, Präsenz, Schalter, Ansprechstellen, Erreichbarkeit
III. Personal
a. Personalübernahme (Anzahl)
b. Anstellungsbedingungen
c. Funktionen und Gradierungen
d. Besoldungen/Besitzstand
e. Pensionskasse
IV.Räumlichkeiten
a. Örtlichkeit (Standort)
b. Immobilien
V. Material
a. Waffen, Ausrüstung, Bekleidung
b. Fahrzeuge
c. Kommunikationsmittel
VI. Finanzielle Auswirkungen
a. Pensionskasse
b. Abgeltungsgelder Kanton
Der Stadtrat hat in der Folge die Direktion Öffentliche Sicherheit beauftragt, gestützt auf das Grundlagenpapier Leistungsübersicht, für die nachfolgenden Ausrichtungsvarianten die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen konkret aufzuzeichnen und zu erarbeiten:
Variante b) Verlagerung der polizeilichen Kernaufgaben im Kriminal- und Sicherheitspolizeilichen Bereich an die Polizei Kanton Solothurn und entsprechende Reduktion des Leistungs- und Personalbestandes bei der Stadtpolizei.
Variante c) Übernahme sämtlicher polizeilicher Leistungen und Aufgaben durch die Polizei Kanton Solothurn im Rahmen des gesetzlichen Auftrages durch den Kanton Solothurn und entsprechender Verbleib der nichtpolizeilichen Gemeindeaufgaben und Personal bei der Stadt.
2. Rechtliche Ausgangslage
In der Schweiz obliegt die Polizeihoheit und -organisation grundsätzlich den Kantonen; sie sind damit zuständig und verantwortlich für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Im Kanton Solothurn regelt das Gesetz über die Kantonspolizei vom 23. September 1990 (Kapo G; BGS 511.11) die Aufgaben der Polizei. Gemäss § 23 Abs. 1 KapoG liegt es im Ermessen der Gemeinden, ob sie ein eigenes Polizeiorgan schaffen wollen; sie können eigene Polizeikräfte unterhalten. Verfügt eine Gemeinde über kein eigenes Polizeiorgan, so ist der Kanton, das heisst die Polizei Kanton Solothurn, verpflichtet, den Anforderungen und Herausforderungen der jeweiligen Gemeinden entsprechend sich zu organisieren und mit den erforderlichen Ressourcen die objektive und subjektive Sicherheit zu gewährleisten, mithin die polizeilichen Aufgaben gemäss §§ 1-5 KapoG umfassend zu erfüllen.
Gestützt auf die oben erwähnte Ermächtigung hat die Stadt Olten mit der Stadtpolizei ein eigenes Polizeiorgan geschaffen. § 23 Abs. 2 KapoG legt fest, dass der Regierungsrat die Zusammenarbeit, Kompetenzabgrenzung und eine angemessene Abgeltung in einer Vereinbarung regelt; Die gesetzliche Regelung soll sicherstellen, dass bei der Existenz von verschiedenen Korps die jeweiligen Aufgaben und Kompetenzen bekannt und aufeinander abgestimmt sind.
Die Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen, Olten und Solothurn (Vereinbarung; RRB Nr. 6. Juli 2010/ 2010 Nr. 1291) genehmigte der Stadtrat der Stadt Olten am 4. Oktober 2010.
Die Vereinbarung kann mit einer Frist von 24 Monaten auf das Ende des nächstfolgenden Kalenderjahres gekündigt werden (Ziffer 17.2.), wobei in gegenseitigem Einvernehmen andere, kürzere Fristen jederzeit vereinbart werden können. Analog wie jede Stadt die Vereinbarung individuell zu genehmigen hatte, kann jede Stadt die Vereinbarung kündigen oder in Verhandlungen Abänderungen verlangen.
Die Direktion Öffentliche Sicherheit hat den Kommandanten der Stadtpolizei beauftragt, zusammen mit dem Kommandanten der Polizei Kanton Solothurn, auf der Grundlage des tabellarischen Aufgabenpapiers „Leistungsübersicht“ die Machbarkeit und Entscheidungsgrundlagen für die nachfolgenden Ausrichtungsvarianten zu erarbeiten:
„Variante b) Verlagerung der polizeilichen Kernaufgaben im kriminal- und sicherheitspolizeilichen Bereich an die Polizei Kanton Solothurn und entsprechende Reduktion des Leistungs- und Personalbestandes bei der Stadtpolizei
Variante c) Übernahme sämtlicher polizeilicher Leistungen und Aufgaben durch die Polizei Kanton Solothurn im Rahmen des gesetzlichen Auftrages durch den Kanton Solothurn und den entsprechender Verbleib der nichtpolizeilichen Gemeindeaufgaben und Personal bei der Stadt.“
Der Machbarkeitsbericht der Polizeikommandanten (Beilage 2) und vor allem die finanziellen Berechnungen der operativen Polizeiorgane wurden auf der Basis der Budgetzahlen 2014 erstellt. Zu diesem Zeitpunkt beinhaltete die Stadtpolizei einen um 400 Stellenprozente höheren Personalbestand. Deshalb ist dieses Zahlenmaterial nicht aktuell.
Der Bericht und Antrag wurde auf der Basis Budgetzahlen 2015 berechnet (Beilage 3 Berechnungen Varianten a, b und c). Die Berechnungen für die Pensionskasse wurden von der Finanzverwaltung geliefert.
3. Vorstellung der Varianten
3.1 Variante a) Stadtpolizei heute/Status Quo
3.2 Variante b) Stadtpolizei reduziert
3.3 Variante c) Aufhebung der Stadtpolizei – Überführung in die Polizei Kanton Solothurn
3.1 Variante a) Stadtpolizei heute/Status Quo
Beschreibung:
Der heutige Leistungsauftrag und die Zuständigkeiten der Stadtpolizei stützen sich nach dem Polizeireglement der Stadt Olten und die Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen, Olten und Solothurn.
Eine umfassende Übersicht über die Leistungen der Stadtpolizei ist in der Leistungsübersicht (Beilage 1) enthalten.
Betreffend der Zusammenarbeit zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen, Olten und Solothurn wurde durch die Exekutivorgane des Kantons Solothurn und der Städte Grenchen, Olten und Solothurn eine Evaluation in Auftrag gegeben.
Auf Grund einer Bedarfsanalyse für die künftige objektive und subjektive Sicherheit in der Stadt Olten sowie im Hinblick auf eine engere Zusammenarbeit mit der Polizei Kanton Solothurn wurde der Personalbestand der Stadtpolizei im Jahre 2009 anlässlich einer Volksabstimmung um insgesamt 600 Stellenprozente (davon 200 Stellenprozente Zivilangestellte) erweitert. Der damalige Personalbestand von 38 Stellen wurde bei der Evaluation der Zusammenarbeit zwischen den beiden Polizeien als Referenzgrösse für die Stadtpolizei Olten festgelegt.
3.1.1 Organisation und Personalbestand Stadtpolizei
Die Stadtpolizei ist heute eine Abteilung der Direktion Öffentliche Sicherheit. Zusammen mit der Direktionsverwaltung beläuft sich der bewilligte Personalbestand der Abteilung Stadtpolizei auf insgesamt 3‘450 Stellenprozente (Stand Budget 2015).
3.1.2 Finanzielle Aufwendungen Stadtpolizei / Budget 2015 (Kostenstelle 110/Beilage 3)
Die Kosten für die heutige Stadtpolizei sind bekannt. Nach den ersten Sparaufträgen des Stadtrates wurden die Kosten optimiert und 400 Stellenprozente abgebaut. Das Budget 2015 weist für die Stadtpolizei einen geschätzten Bruttoaufwand von CHF 4‘408‘300 (inkl. zugerechnete Kosten von CHF 47‘200) gegenüber einem geschätzten Bruttoertrag von CHF 1‘759‘600 aus.
Der für 2015 budgetierte Nettoaufwand für die Stadtpolizei beträgt geschätzte CHF 2‘648‘700 (Budget 2014 CHF 3‘058‘800/Rechnung 2013 CHF 3‘400‘158).
Im Bruttoertrag ist der Beitrag des Kantons für die durch die Stadtpolizei erbrachten Leistungen von CHF 945‘000 enthalten.
3.1.3 Sicherheitspolitische Konsequenzen
Die Stadtpolizei Olten sorgt als Sicherheitspolizei autonom und direkt für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gemeindegebiet der Stadt Olten. Die Stadtpolizei handelt weiter im Rahmen der Vereinbarung und der Gesetzgebung. Die Stadtpolizei Olten arbeitet weiterhin gemäss der Kompetenzvereinbarung eng und intensiv mit der Polizei Kanton Solothurn zusammen. Die Evaluation über die Zusammenarbeit zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen, Olten und Solothurn hat aufgezeigt, dass das Solothurner Zusammenarbeitsmodell mit einer Polizei Kanton Solothurn und in den Stadtpolizeien in den drei solothurnischen Städten als erfolgreich und vor allem in Bezug auf bürgernähe und Handlungsfähigkeit der politischen Behörden in den Städten als äusserst effizient und notwendig bewertet werden muss. Die für Sicherheit und Ordnung verantwortlichen Behörden behalten direkten Einfluss und ihre eigenen polizeilichen Mittel.
Vorteile / Chancen:
Es ist unbestritten und schweizweit anerkannt, dass eine kommunale Polizei einen besonderen Mehrwert in vielerlei Hinsicht erfüllt. Urbane Zentren brauchen für nachhaltige Sicherheit eine massgeschneiderte polizeiliche Versorgung. Die ausgeprägten Stärken sind
Bürgernähe
- Spezielle lokale Personen- und Ortskenntnisse
- Direkter Ansprechpartner in den Quartieren
- Regelmässiger Kontakt mit der Bevölkerung und Gewerbe
- Umfassende Dienst- und Hilfeleistungen
Prävention
- Hohe Präsenz, rasche Intervention
- Schnelle Reaktion auf örtliche Probleme
Vernetzung
- Starkes lokales Netzwerk
- Direkte, kurze Wege zu öffentlichen und privaten Institutionen
- Lösungsorientierte lokale Zusammenarbeit mit allen Partnern
Verantwortung
- Unmittelbare politische Zuständigkeit
- Ausgewiesene Kenntnisse und Berücksichtigung der speziellen städtischen Bedürfnisse
- Zielgerichteter und kostenbewusster Einsatz von Ressourcen
- Gezielte Aus- und Weiterbildung im Bereich der urbanen Sicherheit
Probleme / Risiken:
Die Risiken bei der Beibehaltung der Stadtpolizei beziehen sich nicht auf die Sicherheit, sie betreffen ausschliesslich die Frage, welchen Preis die Gewährung von Sicherheit und Ordnung mit einer Stadtpolizei finanziell kosten darf.
3.2 Variante b) Stadtpolizei reduziert
Verlagerung der polizeilichen Kernaufgaben im kriminal- und sicherheitspolizeilichen Bereich an die Polizei Kanton Solothurn und entsprechende Reduktion des Leistungs- und Personalbestandes bei der Stadtpolizei.
Beschreibung:
Der Leistungsauftrag der Stadtpolizei in der Variante b wird reduziert. Die mögliche Leistungsübersicht ist in der Beilage 1 tabellarisch erfasst. Es verbleiben verwaltungs-, gemeinde- und verkehrspolizeiliche Aufgaben bei der Stadtpolizei. In erster Linie soll die lokale Sicherheit gewährleistet werden. Selbstständig und direkt soll im Bereich Ruhe und Ordnung gehandelt sowie die Aufträge der Verwaltung vollzogen werden können. Teile der sicherheitspolizeilichen Aufgaben sowie die kriminalpolizeilichen Aufgaben werden künftig durch die Polizei Kanton Solothurn ausgeführt.
3.2.1 Organisation und Personalbestand
Die Stadtpolizei bleibt mit einem stark reduzierten, mindestens halbierten Personalbestand (1‘750 Stellenprozente) ausgestattet.
3.2.2 Finanzielle Aufwendungen Stadtpolizei Variante b) (Beilage 3)
Die Berechnung der Aufwendungen für diese Variante wurde auf Grund der Leistungsübersicht und Budgetzahlen 2015 abgeleitet und errechnet.
Das Budget weist für die Variante b) einen geschätzten Bruttoaufwand von CHF 2‘281‘300 (inkl. zugerechnete Kosten von CHF 29‘800 abz. Wegfall Annuität CHF -17‘400) gegenüber einem geschätzten Bruttoertrag von CHF 1‘098‘300 aus.
Der geschätzte, budgetierte Nettoaufwand für die Stadtpolizei beträgt bei 1‘750 Stellenprozenten CHF 1‘183‘000.
Im Bruttoertrag ist der Beitrag des Kantons für die durch die Stadtpolizei noch zu erbringenden Leistungen deshalb um 2/3 gekürzt. Der Beitrag dürfte maximal CHF 315‘000 betragen.
3.2.3 Sicherheitspolitische Konsequenzen
Die Stadtpolizei Olten sorgt als Sicherheitspolizei autonom und direkt für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gemeindegebiet der Stadt Olten.
Für die weitere Zusammenarbeit mit der Polizei Kanton Solothurn muss bei der Stadtpolizei für die verbleibenden Leistungserbringungen eine neue Vereinbarung ausgehandelt werden.
Die Stadtpolizei handelt weiter im Rahmen einer neuen Vereinbarung und der Gesetzgebung. Eine Zusammenarbeit mit der Polizei Kanton Solothurn ist weiterhin erforderlich.
Die für Sicherheit und Ordnung verantwortlichen Behörden behalten direkten Einfluss und ihre eigenen polizeilichen Mittel.
Vorteile / Chancen:
- Die Stadt kann durch Bürgernähe in der lokalen Sicherheit selbst agieren und bestimmen, wo und welche Schwerpunkte gesetzt werden sollen.
- Die Stadtpolizei mit Aufgaben der lokalen Sicherheit wird beibehalten. Eine Erweiterung oder aber auch eine Aufhebung kann zu einem späteren Zeitpunkt je nach Entwicklung des Sicherheitsbedürfnisses und der finanziellen Gegebenheiten der Stadt Olten vorgenommen werden.
- Durch die Reduzierung der Aufgaben ergeben sich weniger Schnittstellen.
Probleme / Risiken:
- Die Vereinbarung und Aufgabenteilung mit der Polizei Kanton Solothurn muss aufgehoben werden.
- Den Bedürfnissen und Wünschen der Bevölkerung könnte nicht mehr im bisherigen Ausmass nachgekommen werden, da die Leistungen der Interventionen reduziert werden müssten.
3.3 Variante c) Aufhebung der Stadtpolizei – Überführung in die Polizei Kanton Solothurn
Übernahme sämtlicher polizeilicher Leistungen und Aufgaben durch die Polizei Kanton Solothurn im Rahmen des gesetzlichen Auftrages durch den Kanton Solothurn und entsprechender Verbleib der nichtpolizeilichen Gemeindeaufgaben und Personal bei der Stadt.
Beschreibung:
Der Leistungsauftrag in der Variante c) beinhaltet die Aufhebung bzw. Verlagerung aller polizeilichen Aufgaben an die Polizei Kanton Solothurn. Für die Stadt verbleiben die städtischen Aufgaben, diese sind in der tabellarischen Leistungsübersicht in der Beilage 1 Variante c) dargestellt.
Die Stadtpolizei wird bei dieser Variante aufgehoben, alle bei der Stadt verbleibenden Aufgaben müssen nicht mehr durch ausgebildete Polizeibeamte/-beamtinnen ausgeführt werden.
3.3.1 Organisation und Personalbestand
Für die verbleibenden städtischen Aufgaben wird ein Stellenetat von rund 900 Stellenprozenten benötigt. Dazu ist eine entsprechende verwaltungsinterne Organisation eines Sicherheitsdienstes zu bilden.
3.3.2 Finanzielle Aufwendungen Stadt Olten (Beilage 3)
Die Berechnung der Aufwendungen für diese Variante wurde auf Grund der Leistungsübersicht und Budgetzahlen 2015 abgeleitet und errechnet.
Das Budget weist für die Variante c) einen geschätzten Bruttoaufwand von CHF 1‘424‘800 (inkl. zugerechnete Kosten von CHF 16‘500 abz. Wegfall Annuität CHF -30‘700) gegenüber einem geschätzten Bruttoertrag von CHF 768‘900 aus.
Der budgetierte Nettoaufwand für die Stadtpolizei beträgt bei 900 Stellenprozenten geschätzt CHF 655‘900.
Im Bruttoertrag ist kein Beitrag des Kantons enthalten (entfällt weil durch die Stadtpolizei keine Leistungen mehr erbracht werden).
3.3.3 Sicherheitspolitische Konsequenzen
Die für Sicherheit und Ordnung verantwortlichen Behörden der Stadt Olten haben keinen direkten und unmittelbaren Einfluss sowie keine eigenen polizeilichen Mittel. Olten verliert die direkte Einflussnahme auf Sicherheit und Ordnung.
Der Kanton hat die operative und taktische Verantwortung für die polizeiliche Sicherheit auf dem Gebiet der Stadt Olten. Daraus resultiert eine geringere direkte Einflussnahme der Stadt Olten auf die öffentliche Sicherheit. Dies stellt jedoch keinen kompletten Rückzug aus der öffentlichen Sicherheit dar, weil erstens die verwaltungspolizeilichen Aufgaben (v.a. Gewerbe- und Taxikonzessionswesen) und auch die Verkehrsplanung bei der Stadt bleiben. Zudem wird im Rahmen eines ständigen Kontakts zwischen den Stadtbehörden und den Verantwortlichen des Stadtpostens und der Region Ost ein reger Austausch über die lokalen Sicherheitsbedürfnisse stattfinden. Es kann der Fall eintreten, dass die Stadt präventive Massnahmen der Kapo im subjektiven Sicherheitsbereich verstärken oder ergänzen muss. Im Gegensatz zu den Varianten Status quo und der reduzierten Stadtpolizei kann sie keine eigene präventive Präsenz von uniformiertem Personal stellen.
Vorteile / Chancen:
- Finanzielle Einsparungen
- Wegfall von Doppelspurigkeiten und Koordinationsbedarf
Probleme / Risiken:
- Keine selbstbestimmten Interventionsmöglichkeiten durch die Einwohnergemeinde Olten
- Da auch der Kanton nicht über ausreichende Finanzmittel verfügt, muss für die von der Stadt Olten geforderten Massnahmen im Sicherheitsbereich mit einem Kostenanstieg für den Einkauf von Sicherheitsleistungen gerechnet werden. Dies zeigen alle Erfahrungen von Gemeinden oder Städten die ihre eigenen Polizeimittel aufgegeben haben.
- Ohne eigene Polizei vergibt die Stadt Olten ihre polizeiliche Autonomie ab und wird diese auch bei künftig besseren finanziellen Verhältnissen und bei einer ständig wachsenden und von der Bevölkerung verlangten höheren Sicherheitsbedarf (24h-Gesellschaft, städtische Erweiterung mit Olten SüdWest, starker Quartierschutz) nie mehr zurück gewinnen können.
4. Präsenz, Schalter, Ansprechstellen, Erreichbarkeit, Räumlichkeiten
Der heute im Zentrum der Stadt Olten bestehende Polizei-Schalter ist unbestritten äusserst günstig gelegen und bietet der Bevölkerung eine ideale Anlaufstelle. Der Polizei-Schalter erfüllt eine präventive und subjektive Sicherheitswirkung, egal ob der Schalter von der Stadtpolizei oder Polizei Kanton Solothurn oder gemeinsam besetzt ist. Für die Stadt Olten ist es wichtig, dass der Polizei-Schalter im Stadthaus im Zentrum im Stadthaus Olten zugänglich ist. Die Polizei Kanton Solothurn teilt diese Auffassung und will bei einer Aufhebung der Stadtpolizei ebenfalls im Stadthaus einen Polizei-Schalter weiterführen. Dazu würden Räumlichkeiten und Parkplätze von der Stadt Olten benötigt.
Seitens der Stadt Olten wurde für den möglichen Raum- und Platzbedarf sowie den Unterhalt/Nebenkosten entsprechende Kostenberechnungen vorgenommen. Die Stadt Olten erwartet, dass die Polizei Kanton Solothurn für die in Anspruch genommen Leistungen eine entsprechende Miete bezahlen wird. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass die Polizei Kanton Solothurn an ihrem Standort Usego oder an einem anderen Standort in der Stadt Alternativen besitzt, aber nicht beabsichtigt, zusätzliche Mietkosten zu bezahlen. Dieser Punkt muss nach einer Variantenwahl unbedingt im Detail erörtert, genau definiert und verhandelt werden.
5. Personal / Personalübernahme
Im Falle einer Teilverlagerung könnte rund die Hälfte des heutigen Polizeikorps zur Polizei Kanton Solothurn wechseln.
Bei einer Aufhebung bzw. Verlagerung könnten rund 2/3 Mitarbeitende des heutigen Polizeikorps zur Polizei Kanton Solothurn wechseln.
Anstellungsbedingungen / Besoldungen / Gradierungen
Für Mitarbeitende der Stadtpolizei, welche in das Korps der Polizei Kanton Solothurn wechseln, gilt das Personalrecht des Kantons Solothurn. Durch eine analytische Bewertung sind Sachbearbeiter- und Führungsfunktionen in entsprechenden Besoldungsklassen eingereiht. Die Besoldungsklasse spiegelt sich im Dienstgrad und umgekehrt. Im Mannschaftsgrad entscheidet das Dienstalter über den Dienstgrad und die Besoldung. Hinzu kommen beim Kanton resp. der Polizei Kanton Solothurn Lohnnebenleistungen insbesondere für Nacht-und Schichtarbeit (sowohl Zeit- wie Geldzuschläge).
Funktionen
Zum heutigen Zeitpunkt kann keine Zusicherung gemacht werden, in welchen Funktionen die heutigen Mitarbeitenden der Stadtpolizei Olten bei einer Anstellung durch die Polizei Kanton Solothurn inskünftig eingesetzt würden. Es wird Sache des Kommandos der Kantonspolizei sein, sofern notwendig, individuelle Lösungen zu suchen.
Besitzstand
Auf Grund der kantonalen Anstellungsbedingungen und der Abklärungen mit der Polizei Kanton Solothurn kann kein Besitzstand gewährt werden.
Zuordnung von bisherigen Mitarbeitenden und Gehaltsberechnungen
Zum heutigen Zeitpunkt und in der Phase dieser Abklärungen für einen Variantenentscheid wurden keine Mitarbeitenden namentlich benannt oder für eine oder verschiedene Varianten bestimmt. Für die Lohnkostenberechnungen wurde mit Anzahl Stellenprozenten gerechnet. Es kann zum heutigen Zeitpunkt nicht namentlich festgelegt werden, wer, wann und wo künftig arbeiten wird.
6. Pensionskasse
Auswirkungen der Varianten b) und c) auf die städtische Pensionskasse
Mit dem Austritt von rund 17 Personen (Variante b) oder rund 25 Personen (Variante c) stellen sich im Bezug auf die städtische Pensionskasse einigen Fragen. Gemäss Teilliquidationsreglement der Pensionskasse Stadt Olten Art. 2 Abs. 8 sind die Voraussetzungen einer Teilliquidation bei einem Weggang von 20 Versicherten und mehr, bei einem Versicherungsbestand von 100 Mitarbeitenden und mehr sowie mindestens 15% des weggehenden Versicherungskapitals als gegeben. Diese Voraussetzungen müssen für den Tatbestand der Teilliquidation kumulativ erfüllt werden. Massgebend für die Berechnung der beiden Varianten ist der Zeitpunkt eines Übergangs der Stadtpolizei.
Prüfung des Tatbestandes der Teilliquidation
Eine Prüfung der beiden Kriterien für die Erfüllung einer Teilliquidation zeigt folgendes Bild:
Var. Weggehendes
Kapital (FZL) Aktuelles Kapital FZL Arbeitgeber Stadt Olten Kriterium
Anz. Mitar- beitende erfüllt Kriterium Weggang
Kapital erfüllt Teilliquidation
b 1‘500‘000 47‘000‘000 Nein Nein Nein
c 2‘600‘000 47‘000‘000 Ja Nein Nein
Fazit
Der Übergang der Stadtpolizei an die Kantonspolizei könnte somit ohne Teilliquidation erfolgen. Es empfiehlt sich jedoch per Austritt den Anteil der Schuldanerkennung, welche die Stadt per 1. Januar 2014 geleistet hat, für das weggehende Freizügigkeitsleistungskapital (FZL) sofort vorzunehmen. In der beiliegenden Berechnung ist eine Ausfinanzierung der Schuldanerkennung für den weggehenden Teil der Aktiven mitberücksichtigt.
Mit einer erneuten Verschlechterung das Verhältnisses der Aktive/Rentner verliert die Pensionskasse weiterhin an Risikofähigkeit. Dies gilt es im Rahmen künftiger Ertragsmöglichkeiten mit zu berücksichtigen.
7. Material
(Waffen, Ausrüstung, Bekleidung, Fahrzeuge, Kommunikationsmittel, usw.)
Die Stadtpolizei ist heute für ihre Aufgabenerfüllung gemäss Kompetenzvereinbarung mit der Polizei Kanton Solothurn in Bezug auf Bewaffnung, Ausrüstung, Bekleidung, Fahrzeuge und Kommunikationsmittel vollständig und aktuell ausgerüstet.
Die Übernahme der Infrastruktur wurde bei keiner Zusammenlegung der städtischen mit den kantonalen Polizeikorps (z.B. in den Kantonen LU und BE) vollständig vergütet. Ausser den Fahrzeugen sind es zudem vorliegend wenige Gerätschaften (bspw. OD-Material), welche übernommen werden müssten oder könnten. Es wurde deshalb darauf verzichtet, den Verkehrswert zu ermitteln. Letztlich wäre es ebenfalls Gegenstand der Verhandlungen, inwieweit eine Pauschale für Fahrzeuge, OD-Material bezahlt würde oder ob sogar die Gemeinde im Sinne eines Verlagerungsbeitrages auf ein diesbezügliches Entgelt verzichtet.
8. Weiteres Vorgehen und Termine
Nach dem Grundsatzentscheid betreffend der künftigen Ausrichtung der Stadtpolizei Olten sind für die gewählte Variante entsprechende Massnahmen je nach Bedarf Zwischen- und/oder Übergangslösungen für die Gewährung von Sicherheit und Ordnung in der Stadt Olten zu erarbeiten. Eine Teilverlagerung oder eine Aufhebung der Stadtpolizei kann gemäss Absprachen mit der Polizei Kanton Solothurn im Verlaufe des Jahres 2015 angegangen werden. Eine definitive Einführung ist frühestens per 1. Januar 2016 realisierbar.
9. Würdigung / Fazit
Einleitend kann festgehalten werden, dass die Stadtpolizei Olten bisher und heute ihre polizeiliche Arbeit sehr gut erfüllt. Auch der Evaluationsbericht über die Zusammenarbeit der Polizei Kanton Solothurn mit den Stadtpolizeien bestätigt, dass das Modell mit der städtischen Polizei und der Polizei Kanton Solothurn grundsätzlich gut funktioniert. Es erfüllt auch den in den Städten weit grösseren Sicherheitsbedarf und die Sicherheitsbedürfnisse. Die im Gesetz der Gemeinde zugewiesene Verantwortung für Sicherheit und Ordnung kann mit einer eigenen Stadtpolizei durch die Exekutive am besten gewährt werden: Auf das stets wachsende objektive und subjektive Sicherheitsbedürfnis im städtischen und verkehrsmässig zentralen Raum der Stadt Olten kann mit der Stadtpolizei selbstbestimmt, rasch und mit eigenen Mitteln umgehend Einfluss genommen werden. Die städtischen Behörden kennen die Brennpunkte der Stadt, die wie andere Kernstädte mit urbanen Entwicklungen – positiven und negativen – konfrontiert ist.
Die Überprüfung zeigt aber auch auf, dass eine Teilverlagerung oder eine Aufhebung der Stadtpolizei Olten mögliche Varianten sind. Eine Teilverlagerung oder Aufhebung der Stadtpolizei Olten würde im Kanton Solothurn noch keine Einheitspolizei ergeben, weil die Städte Solothurn und Grenchen ausdrücklich ihre eigenen Stadtpolizeien beibehalten wollen. Welche Auswirkungen in Bezug auf die Sicherheit in der Stadt Olten und auf die tatsächliche Präsenz der Polizei Kanton Solothurn in der Stadt Olten hat, kann im Detail noch nicht vorausgesagt werden. Der Machbarkeitsbericht der Polizeikommandanten Stadtpolizei und Polizei Kanton Solothurn geht davon aus, dass selbst bei einer Aufhebung „keine spürbare Verschlechterung der objektiven und subjektiven Sicherheit stattfinden wird“. Für eine Aufhebung sprechen die reduzierten Kosten für die Stadt Olten und die wegfallenden Doppelspurigkeiten und Koordinationsaufgaben. Andererseits besteht bei der Aufhebung der Stadtpolizei Olten wohl kaum mehr die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt wieder eine eigene Stadtpolizei einzusetzen.
Bei der Variantenwahl Teilverlagerung der Aufgaben kann die Stadtpolizei Olten zwar mit weniger polizeilichen Aufgaben – was eine Neufassung der Kompetenzvereinbarung bedingt – beibehalten werden und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt sofern erforderlich wieder erweitert werden. Diese Variante birgt aber viele Unbekannte (Kompetenzabgrenzungen, Koordinationsbedarf etc.).
Das Budget 2015 der Stadt Olten weist für die Stadtpolizei einen geschätzten Nettoaufwand von CHF 2‘670‘800 auf. Das ist ein Anteil von 2,4% der gesamten Aufwendungen der Stadtverwaltung für das Budget 2015.
Die Berechnungen ergeben, dass sich bei einer Teilverlagerung der Nettoaufwand für die Stadtpolizei auf geschätzte CHF 1‘183‘000 beläuft. Bei einer Aufhebung der Stadtpolizei und Verbleib der nichtpolizeilichen Aufgaben bei der Stadt verbleibt der Nettoaufwand auf geschätzten CHF 655‘900.
Bei einer Teilverlagerung von polizeilichen Aufgaben oder einer Aufhebung der Stadtpolizei fallen infolge Personalabgängen in der Pensionskasse einmalige Kosten für die Ausfinanzierung PK / Anteil Schuldanerkennung von CHF 320‘000 für eine Teilverlagerung und rund CHF 570‘000 für eine Aufhebung an.
Im Abwägung aller Argumente beantragt der Stadtrat dem Parlament, ihn zu beauftragen, die Variante c) „Aufhebung der Stadtpolizei – Überführung in die Polizei Kanton Solothurn“ für die Umsetzung vorzubereiten. Dies unter der Prämisse, dass für die Stadt Olten ein wesentlicher Sparbeitrag erfolgt, die Sicherheit in Olten weiterhin in ausreichendem Masse gewährleistet bleibt und möglichst keine Entlassungen erfolgen müssen.
10. Stellungnahme der Personalverbände PSO und VSPB
Am 7. August 2014 wurden die Personalverbände über den Überprüfungsauftrag des Stadtrates betreffend der Stadtpolizei im Rahmen des Entlastungspaketes orientiert. In der Stellungnahme der Personalverbände PSO Personal Stadt Olten und VSPB Verband Stadtpolizei, Sektion Olten, wird eine Teilverlagerung oder eine Aufhebung der Stadtpolizei Olten als die falsche Richtung beurteilt. Der PSO ist klar der Meinung, dass es für Olten unabdingbar ist, eine eigene Polizei zu haben, welche die lokalen Verhältnisse kennt und auf die Bedürfnisse der Bürger eingeht. Der PSO beantragt daher dem Stadtrat und dem Parlament auf eine Verlagerung der polizeilichen Aufgaben oder Aufhebung der Stadtpolizei zu verzichten.
Sollten Stadtrat und Parlament die Vorteile eines eigenen, selbstbestimmten Polizeikorps zugunsten der Polizei Kanton Solothurn aufgeben wollen, ist es sowohl dem PSO als auch dem VSPB ein Anliegen, dass die Mitarbeitenden der Stadtpolizei fair und korrekt in die Polizei Kanton Solothurn überführt würden. Dazu werden verschiedene Forderungen wie Besitzstand, usw. wie auch der Einbezug der Personalverbände bei der Aushandlung und Ausarbeitung eines Personalübernahmevertrages gestellt.
11. Stellungnahme der Sicherheitskommission
Die Sicherheitskommission wurde erstmals an ihrer Sitzung vom 5. Mai 2014 über die ausgearbeitete Leistungsübersicht und den drei Ausrichtungen für die Stadtpolizei a) Status quo, b) Teilverlagerung von polizeilichen Aufgaben und c) Aufhebung der Stadtpolizei orientiert.
An der Sitzung vom 27. Oktober 2014 wurde die Sicherheitskommission über den Stand der Überprüfungsarbeiten und die im Stadtrat im November 2014 vorgesehene Behandlung der Grundsatzfrage über die Ausrichtung der Stadtpolizei informiert.
Die Sicherheitskommission hat von den Überprüfungsarbeiten Kenntnis genommen und sich für die Beibehaltung der Variante a) Status quo ausgesprochen.
Beschlussesantrag:
1. Der Bericht und Antrag betreffend Entscheidungsgrundlagen für die künftige Ausrichtung der Stadtpolizei Entlastungspaket 2014ff, Überprüfung Stadtpolizei wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat wird beauftragt, Variante c) „Aufhebung der Stadtpolizei – Überführung in die Polizei Kanton Solothurn“ für die Umsetzung vorzubereiten.
3. Die Motion Daniel Schneider, Dieter Ulrich, Ruedi Moor, Christine von Arx (SP) betr. Verhandlungen mit dem Regierungsrat in der Sache „Integration der Stadtpolizei Olten in die Kantonspolizei des Kantons Solothurn“ (eingereicht am 30.01.2014) und das Postulat Christian Werner (SVP) und Mitunterzeichnende betr. Integration der Stadtpolizei Olten in die Kantonspolizei (eingereicht am 19.12.2013) werden überwiesen und als erfüllt abgeschrieben.
4. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt.